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Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de] Gesendet: Montag, 6. Dezember 2021 19:46 An: […] Betreff: Einlegen der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim – hier: Beweiserbringung der systematischen Vernichtung der Berichterstatterin an NATO u.a.
Einlegen der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim – hier: Beweiserbringung der systematischen Vernichtung der Berichterstatterin an NATO u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren
der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),
in den nachfolgenden E-Mails sende ich Ihnen den bereits an das Landgericht Karlsruhe und an die NATO u.a. per Fax eingereichten Schriftsatz „Einlegen der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim […]/20 vom 29.07.2021, Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Begründung der Berufung / Forderung an das Landgericht Mannheim nach rechtmäßigem Handeln lt. Europäischem Recht durch die Klägerin/Berufungsführerin“.
Dass es in dem vorliegenden Fall und auch in allen anderen Gerichtsprozessen, die gegen die Präsidentin der ARCHE eingeleitet wurden, nicht um irgendwelche Prozesse geht, sondern um die systematische Vernichtung der Berichterstatterin an NATO u.a. ist von Seiten der Präsidentin der ARCHE schon lange erwiesen.
Zu keinem Zeitpunkt erhält die Berichterstatterin von den per Mail angeschriebenen Adressaten eine Rückmeldung zu dem von ihr und nach Meinung der Präsidentin der ARCHE offengelegten und vollzogenen Menschenrechtsverbrechen, das ihres Erachtens Menschenraub lt. Strafgesetzbuch, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lt. Völkerstrafgesetzbuch darstellt.
Zu keiner Zeit wurde der Berichterstatterin in der Sache geantwortet. Manche dieser wichtigen Dokumentationen kamen mit dem Vermerk „ungelesen“ zurück. Manche Gremien empfangen die Sendungen der ARCHE per Fax nicht, obwohl die Sendungen nachweislich auf den Sendeberichten immer wieder aufgelistet sind und damit nach Meinung der Berichterstatterin die Möglichkeit bestanden hat, den Fehler zu beseitigen.
Die Strafanzeigen der Präsidentin der ARCHE mit Antrag auf Strafverfolgung werden nicht aufgenommen. Die Täter werden somit nach Erachten der Berichterstatterin nicht verfolgt, vor Gericht gestellt und verurteilt,
Selbst die UNO erlaubt es sich nach Ansicht der Berichterstatterin, den gesamten Schriftsatz
„Ultimatum an die Regierung und an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, an Amtsinhaber u.a. und an die am Raub und an der Entfremdung der Söhne von Heiderose Manthey Beteiligten; gültig für alle kid – eke – pas – Opfer“ –
mit Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gegen die Täter, die von der Präsidentin der ARCHE aufrecht erhalten bleibt, –
der in deutscher Sprache per Einschreiben / Rückschein an die UNO am 30.08.2021 geschickt wurde und nachdem dieser auf den Seiten 1 und 2 abgestempelt und sogar handschriftlich unterschrieben wurde (beim zweiten Mal sogar direkt neben den Worten „Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit), zurückzusenden mit dem Vermerk im Anschreiben an die Berichterstatterin (siehe Anhang 2021-09-02_D_ARCHE_An_NATO_Ultimatum_StrafanzeigeU.a._01-32) den gesamten Schriftsatz (49seitige Eingabe mit 3 Sendeberichten) auf Englisch, Französisch, Russisch oder Spanisch einzugeben.
Wörtlich im Brief: „NB. Please use English, French, Russian or Spanish language. N.B. Bitte schreiben Sie auf Englisch, Französisch, Russisch oder Spanisch.“
Bei dieser Ankündigung kann die UNO auch Deutsch sprechen !
Empört konstatiert die Absenderin, dass dieses wichtige Dokument, das aus Sicht der ARCHE für die ganze Welt von großer Tragweite ist, also einfach zurückgeschickt wird !
… und dies samt Umschlag und obwohl die UNO in Genf nach Einschätzung der Berichterstatterin Mitarbeiter hat, die deutsch sprechen, zumal die Schweiz deutschsprachig ist und somit die Wichtigkeit dieses Dokuments ohne die Details gelesen zu haben, zumindest erahnt hätte werden können oder erahnt hätte werden müssen.
Sollte jetzt auch die NATO, die lt. Internet das Ziel eigener Sicherheit und weltweiter Stabilität und somit nach Ansicht der Berichterstatterin über das Einhalten der Demokratie ihrer Mitgliedstaaten wachen müsste (wörtlich: „Ihre Organisation versteht sich nicht nur als Verteidigungsbündnis, sondern auch als militärisch-politische Organisation von 30 europäischen und nordamerikanischen Mitgliedstaaten mit dem Ziel eigener Sicherheit und weltweiter Stabilität.“ Link: https://de.wikipedia.org/wiki/NATO), nach Vorlage dieser Eingabe ebenfalls schweigen, so legt die Berichterstatterin dies als unterlassene Hilfeleistung aus und reiht diese dadurch hervorgerufene vernichtende Haltung und unterlassene Handlung als Unterstützung der Täter ein oder nach Erachten der Präsidentin der ARCHE noch präziser ausgedrückt als Mittäterschaft.
⇒ Würde dem so sein, dann wäre nach Erachten der Berichterstatterin die Eine-Welt-Regierung schon erstellt und alle würden aus dem Blickwinkel der Präsidentin der ARCHE heraus jetzt schon mitwirken bei dem
Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt
mit dem sich so für die Absenderin und Präsidentin der ARCHE herauskristallisierenden Ziel liebende Menschen zu schädigen und schlussendlich auszulöschen.
In diesem Falle bliebe nach Auffassung der Berichterstatterin den Menschen, die ihre Kinder lieben, derer sie von Staats wegen beraubt wurden, und die sie nicht wiedersehen dürfen, nur noch zu beten. Ebenso hätten die Kinder, die ihrer Eltern, Familie und ihrer Heimat beraubt werden, nur noch das Gebet, denn nach Dafürhalten der Berichterstatterin ist die Vernichtung der liebenden Menschheit mit einer Eine-Welt-Regierung jetzt schon im vollen Gange.
Die Berichterstatterin kann nur noch hoffen, dass diese ihre E-Mail irgendwo Gehör findet und sie appelliert an alle Adressaten, an alle Menschen dieser Welt:
Schreiten Sie bitte J E T Z T ein !
Hochachtungsvoll Heiderose Manthey
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ARCHE
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ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube – ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement), Chefredakteurin ARCHEVIVA, Freie Journalistin und Pädagogin, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de www.ARCHEVIVA.com
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Anhang
RÜCKSENDUNG der UNO an die Berichterstatterin HEIDEROSE MANTHEY
- Dokumentation Teil I „Ultimatum an die Regierung und an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, an Amtsinhaber u.a. und an die am Raub und an der Entfremdung der Söhne von Heiderose Manthey Beteiligten; gültig für alle kid – eke – pas – Opfer“ – mit Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gegen die Täter“ der ARCHE an die UNO per Einschreiben/Rückschein vom 30.08.2021, 32 Seiten
- Dokumentation Teil II „Ultimatum an die Regierung und an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, an Amtsinhaber u.a. und an die am Raub und an der Entfremdung der Söhne von Heiderose Manthey Beteiligten; gültig für alle kid – eke – pas – Opfer“ – mit Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gegen die Täter“ der ARCHE an die UNO per Einschreiben/Rückschein vom 30.08.2021, 22 Seiten
- Couvert der Rücksendung von UNO an HEIDEROSE MANTHEY, Vorder- und Rückseite, 2 Fotos
- In der Rücksendung von UNO an HEIDEROSE MANTHEY zusammengelegt enthalten, Vorder- und Rückseite: Couvert von Heiderose Manthey an UNO, 3 Fotos
Hinweis
Weitere E-Mails mit den Dokumenten Teil I bis Teil VI „Einlegen der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim U 2 C 3661/20 vom 29.07.2021, Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Begründung der Berufung / Forderung an das Landgericht Mannheim nach rechtmäßigem Handeln lt. Europäischem Recht durch die Klägerin/Berufungsführerin – Aktenzeichen (ausstehend) Landgericht Mannheim Aktenzeichen […]/20 Amtsgericht Mannheim“ folgen mitsamt den Faxberichten an die aufgeführten Adressaten.
Teil I wird am 27.11.2021 an das Amtsgericht Mannheim um 23:17 Uhr bzw. 23:38 Uhr (Winterzeit – Die Angaben auf dem Sendebericht geben die Sommerzeit an und gehen demnach eine Stunde vor !), an das Landgericht Mannheim um 23:58 Uhr (Ergebnis: Keine Antwort), an die NATO, Bundespräsidialamt, UNO und an das Bundesverfassungsgericht am 28.11.2021 und am 29.11.2021 nochmals an das Landgericht Mannheim gesendet. |