Archiv der Kategorie: Folter Misshandlung Human Rights UNO

Presseanfrage an Beck: Kriegserklärung von Deutschland an Rußland ?

InfraRot und Ralph T. Niemeyer reagieren nicht auf Aufforderung nach Vorlage des Scholz-Dokuments

Jetzt sind NATO, Alliierte, UNO u.a. benachrichtigt

2022-03-31

Presseanfrage an den BECK-Verlag wegen Bestätigung der Aussage von Ralph T. Niemeyer im Interview mit InfraRot. Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler
. ARCHEVIVA stellt mehrfach Pressebenachrichtigungen und -anfragen an InfraRot-Medien, um den Nachweis der im Interview der freien Journalistin Paula P’Cay mit dem Journalisten, Doku – Filmproduzenten & Publizisten mit Ralph T. Niemeyer Interview „Klare Sicht: Ralph T. Niemeyer – Legt die Waffen nieder“ angeführten Scholz-Dokumente bzgl. Legitimation des Stationierens der Alliierten „auf dem Boden der damaligen DDR“ zu erhalten.

Scholz-Dokumente vorlegen !

Die äußerst wichtige Aufforderung zum Vorlegen der Dokumente werden weder von InfraRot noch von Niemeyer beantwortet.

Nun hat ARCHE eine Presseanfrage an den im Interview zitierten Beck-Verlag gestartet unter direkter Einbindung von NATO, Alliierte, UNO u.a. mit der Aufforderung diese Dokumente der Öffentlichkeit vorzulegen.

Inhalt der Mail vom 31. März 2022 um Uhr:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 31. März 2022 10:14
An: ‚beck verlag c.h.beck ohg‘
Cc: […]
Betreff: Sehr dringend: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Betreff: Sehr dringend: Presseanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

– zur Kenntnis und mit der Bitte um Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgangs und des Inhalts an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

– in Cc Redaktion ARCHEVIVA –

– in Bcc Vorstandsmitglieder des ARCHE e.V. –

in dem unten eingefügten Interview-Ausschnitt1 von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer „Legt die Waffen nieder !“ äußert Herr Niemeyer, dass in der Beck’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen ein „Dokument zu den Stationierungen alliierter Streitmächte in Deutschland“ aufgeführt wäre, unterschrieben im Januar diesen Jahres von Bundeskanzler Olaf Scholz.

Wörtlich heißt es in diesem Interview:

 


„Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beck’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“ …“

Quelle: http://www.archeviva.com/ist-das-die-kriegserklaerung-von-deutschland-an-russland/

Die Anfragen an Infrarotmedien und an Ralph T. Niemeyer sind unbeantwortet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 28. März 2022 10:04
An: ’support[ät] infrarotmedien.de‘
Cc: ‚kern renate redaktion‘
Betreff: AW: Mitveröffentlichung ihres Interviews von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer – hier: Dringende Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ralph T. Niemeyer spricht in dem Interview mit Paula P’Cay ab Zeitleiste 42:22 darüber, dass Scholz Verträge unterschrieben habe:

 

Die letzten Eintragungen waren so in den 90iger Jahren, die auch fortgeschrieben haben, dass Deutschland nach wie vor besetzt ist und eben nicht souverän ist. Das steht ganz klar drin. Auch trotz 2 + 4 Vertrag usw.. Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beckh’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“

Niemeyer: „Nee, eigentlich nicht, aber wie gesagt, sie haben das jetzt mal so stillschweigend gemacht und jetzt ruft doch keiner mehr in Moskau an und fragt: „Dürfen wir das ? oder „Sollen wir das ?“ „Oder … ?“, sondern die machen das einfach, d.h. sie haben den Krieg vorbereitet ! Sie wollten jetzt und sie haben es auch wahrscheinlich schon getan mehr NATO-Truppen und damit auch amerikanische Truppen letztlich in Deutschland stationieren und wahrscheinlich auch auf dem Territorium der ehemaligen DDR und jetzt haben wir …“

P’Cay [unterbricht]: „Jetzt wird es brenzlig !“

Es ist passiert, bevor Putin irgendwo einmarschiert ist … „Das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann.“

Niemeyer: „Ja, vor allen Dingen ist das passiert, bevor Herr Putin irgendwo einmarschiert ist. 

Meine Frage: Wo genau sind diese Gesetzestexte zu finden und wann wurden sie unterschrieben ? 

Meine diesbezügliche Frage an Herrn Ralph T. Niemeyer habe ich auf FB direkt an ihn gestellt: https://www.facebook.com/rt.niemeyer/posts/697033841748811

 

Für eine rasche Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
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Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 25. März 2022 21:54
An: ’support[ät]infrarotmedien.de‘
Betreff: Mitveröffentlichung ihres Interviews von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ARCHEVIVA hat sich erlaubt, einen Interviewausschnitt aus dem Interview von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer niederzuschreiben und mit Angabe Ihrer Kontaktdaten zu veröffentlichen. Wir finden dieses Interview sehr wichtig und aussagekräftig in Bezug auf das Anheizen eines Krieges, insbesondere den von uns ausgesuchten Abschnitt, damit mehr Menschen über das Vorgehen von Berlin informiert werden können.

Link zur Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/ist-das-die-kriegserklaerung-von-deutschland-an-russland/.

Für Ihre freundliche Zustimmung bedanken wir uns im Voraus.

Sollten Sie Beanstandungen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 

 

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 28. März 2022 16:27
An: ‚infrarot.medien[ät]mail.de‘
Cc: ‚kern renate redaktion‘
Betreff: Mitveröffentlichung ihres Interviews von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer – hier: Dringende Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ralph T. Niemeyer spricht in dem Interview mit Paula P’Cay ab Zeitleiste 42:22 darüber, dass Scholz Verträge unterschrieben habe:

 


Die letzten Eintragungen waren so in den 90iger Jahren, die auch fortgeschrieben haben, dass Deutschland nach wie vor besetzt ist und eben nicht souverän ist. Das steht ganz klar drin. Auch trotz 2 + 4 Vertrag usw.. Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beckh’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“

Niemeyer: „Nee, eigentlich nicht, aber wie gesagt, sie haben das jetzt mal so stillschweigend gemacht und jetzt ruft doch keiner mehr in Moskau an und fragt: „Dürfen wir das ? oder „Sollen wir das ?“ „Oder … ?“, sondern die machen das einfach, d.h. sie haben den Krieg vorbereitet ! Sie wollten jetzt und sie haben es auch wahrscheinlich schon getan mehr NATO-Truppen und damit auch amerikanische Truppen letztlich in Deutschland stationieren und wahrscheinlich auch auf dem Territorium der ehemaligen DDR und jetzt haben wir …“

P’Cay [unterbricht]: „Jetzt wird es brenzlig !“

Es ist passiert, bevor Putin irgendwo einmarschiert ist … „Das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann.“

Niemeyer: „Ja, vor allen Dingen ist das passiert, bevor Herr Putin irgendwo einmarschiert ist. 

Meine Frage: Wo genau sind diese Gesetzestexte zu finden und wann wurden sie unterschrieben ? 

Meine diesbezügliche Frage an Herrn Ralph T. Niemeyer habe ich auf FB direkt an ihn gestellt: https://www.facebook.com/rt.niemeyer/posts/697033841748811

 

Für eine rasche Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ARCHEVIVA hat sich erlaubt, einen Interviewausschnitt aus dem Interview von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer niederzuschreiben und mit Angabe Ihrer Kontaktdaten zu veröffentlichen. Wir finden dieses Interview sehr wichtig und aussagekräftig in Bezug auf das Anheizen eines Krieges, insbesondere den von uns ausgesuchten Abschnitt, damit mehr Menschen über das Vorgehen von Berlin informiert werden können.

Link zur Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/ist-das-die-kriegserklaerung-von-deutschland-an-russland/.

Für Ihre freundliche Zustimmung bedanken wir uns im Voraus.

Sollten Sie Beanstandungen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Ralph T. Niemeyer hat meine Anfrage vom 28. März 2022 auf seiner Facebook-Seite gelöscht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daher richten wir nun unsere Bitte an den im Interview angegebenen Verlag:

Würden Sie uns freundlicherweise die (aufrufbaren) Konspekt-Daten des Dokuments benennen und/oder eine Kopie des Dokuments direkt zusenden ?

Für die rasche Bearbeitung unserer Anfrage wegen hoher Dringlichkeit bedanke ich mich im Voraus.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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1Das Interview vom 21. März 2022 mit einer Dauer von 1:15:16 Stunden ist auf „InfraRot – Sicht ins Dunkel“ zu finden. Der Interview-Ausschnitt wurde aus Zeitleiste 42:22 – 46:18 entnommen.

MIt uns in die Zukunft !

Ist das die Kriegserklärung von Deutschland an Rußland ?

Interview von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer

„Legt die Waffen nieder !“

2022-03-25

Paula P’Cay im Gespräch mit Ralph T. Niemeyer: „Sie haben den Krieg vorbereitet.“ Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die freie Journalistin Paula P’Cay im Gespräch mit dem Journalisten, Doku – Filmproduzenten & Publizisten mit Ralph T. Niemeyer – Interview „Klare Sicht: Ralph T. Niemeyer – Legt die Waffen nieder“. Nachfolgend lesen Sie einen Ausschnitt aus dem Interview.

Aufrüstungsetat verdoppelt

Ralph T. Niemeyer: „Na ja und die Grünen, die haben halt in den 40 Jahren, haben Sie sich also derart gewandelt, dass sie jetzt das machen, was eigentlich die SPD vor dem ersten Weltkrieg gemacht hat. Sie hat die Kriegskredite damals bewilligt, die Kaiser Wilhelm wollte, 1914, und dann ging’s auch los und das war jetzt genau das ! Scholz sagt: „Ich möchte Kriegskredite“, also [Moderatorin spricht dazwischen] heißt ja nicht Kredit in dem Fall, erst mal nur 100 Milliarden, aber jetzt kommt noch was Schlimmeres: Es wurde gestern gesagt ein Aufrüstungsetat von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist enorm viel Geld. Bisher war man bei 0,8 Prozent. Also das ist mehr als verdoppelt worden.“

P’Cay: „Aber das hatte ja auch Trump gefordert gehabt.“

Deutschland nach wie vor besetzt und eben nicht souverän – auch trotz 2 + 4 Vertrag nicht

Niemeyer: „Ja, das ist ein NATO-Ziel gewesen, schon seit vielen Jahren oder Jahrzehnten sogar. Aber wir haben uns dem immer verweigert. Alle Politiker in Deutschland haben sich dem verweigert. Selbst die CDU hat gesagt, also so: „Wie viele Waffen wollen wir noch kaufen, für was eigentlich ?“ Und jetzt plötzlich tauchen Dokumente auf, da wurde das NATO Truppenstatut Anfang diesen Jahres geändert, d.h. es ist in der Beckh’schen Gesetzgebungsliteratur, das ist ja quasi ein Standardwerk, da steht ja der NATO-Truppenstatuts-Vertrag von 1957, kann man lesen, und der wurde dann alle paar Jahre mal was geändert. Die letzten Eintragungen waren so in den 90iger Jahren, die auch fortgeschrieben haben, dass Deutschland nach wie vor besetzt ist und eben nicht souverän ist. Das steht ganz klar drin. Auch trotz 2 + 4 Vertrag usw.. Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beck’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“

Niemeyer: „Nee, eigentlich nicht, aber wie gesagt, sie haben das jetzt mal so stillschweigend gemacht und jetzt ruft doch keiner mehr in Moskau an und fragt: „Dürfen wir das ? oder „Sollen wir das ?“ „Oder … ?“, sondern die machen das einfach, d.h. sie haben den Krieg vorbereitet ! Sie wollten jetzt und sie haben es auch wahrscheinlich schon getan mehr NATO-Truppen und damit auch amerikanische Truppen letztlich in Deutschland stationieren und wahrscheinlich auch auf dem Territorium der ehemaligen DDR und jetzt haben wir …“

P’Cay [unterbricht]: „Jetzt wird es brenzlig !“

Es ist passiert, bevor Putin irgendwo einmarschiert ist … „Das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann.“

Niemeyer: „Ja, vor allen Dingen ist das passiert, bevor Herr Putin irgendwo einmarschiert ist. Also, jetzt ist mal wieder die Frage, was war denn zuerst da, Henne oder Ei ? Ja, die Frage müssen wir mal jetzt aufwerfen, weil, das sind offizielle, das ist keinerlei Verschwörungstheorie, sondern das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann. Also, das ist ganz hochoffiziell. Wurde im Januar das erweitert, diese Befugnisse, und das übrigens jetzt in meinem Hotel, wo ich eben war hier in Potsdamer Platz. Gestern Abend habe ich sehr viele Amerikaner da in der Bar getroffen und mit einigen mich sehr nett unterhalten und ich liebe ja auch Amerika und die Menschen dort sind wunderbare Menschen. Ich fahre sehr oft nach Amerika, ich habe auch mal dort gearbeitet und studiert und so. Also, ich habe nichts gegen Amerikaner, schon gar nicht gegen die Menschen dort, ja, aber heute Morgen waren die gleichen Leute, mit denen ich gestern Abend sehr nett mich unterhalten habe und ein Glas Wein getrunken habe und die ein Bier oder Whisky oder was, die waren heute Morgen plötzlich alle in Uniform.“

[Renate Kern: Text ohne Gewähr.]

__________________

Das Interview vom 21. März 2022 mit einer Dauer von 1:15:16 Stunden finden Sie auf „InfraRot – Sicht ins Dunkel“, der Interview-Ausschnitt wurde aus Zeitleiste 42:22 – 46:18 entnommen.
Kontakt zu InfraRot

MIt uns in die Zukunft !

BGH-Urteil: Nach Installation einer Abfangeinrichtung: Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten gerichtlich verwertbar

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes Karlsruhe

Verschlüsselte Kommunikation zwischen EncroChat-Nutzern liefen über einen im französischen Roubaix betriebenen Server

2022-03-25

Zusammenspiel der Ermittlungen von Behörden bei schwerer Kriminalität. Aber was ist schwer ? Ist Kinderraub und Völkermord eine „schwere Kriminalität“ ? Foto: Heiderose Manthey. Layout: Birgit Sommerschmied.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe teilt mit: „Der
in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2021 verworfen. 

Beschluss vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21 – Vorinstanz: Landgericht Hamburg – Urteil vom 15. Juli 2021 – 632 KLs 8/21

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zehn Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und die Einziehung von Taterlösen über mehr als 70.000 Euro angeordnet. In einigen Fällen waren zentrale Beweismittel SMS-Nachrichten des Angeklagten, die dieser über den Anbieter EncroChat zur Organisation des Drogenhandels versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision u.a. gerügt, dass diese von französischen Behörden 2020 erlangten und der deutschen Justiz übermittelten Daten nicht als Beweismittel hätten verwertet werden dürfen. 

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten auf Antrag des Generalbundesanwalts verworfen. Er hat entschieden, dass die von Frankreich übermittelten Daten des Anbieters EncroChat als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie im vorliegenden Fall der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

  1. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    a) Nach den vom Angeklagten mit seiner Revision vorgelegten umfangreichen Unterlagen gab es in Frankreich 2017 und 2018 Hinweise darauf, dass Tatverdächtige organisierten Drogenhandel (bis zu 6 kg Heroin und 436 kg Marihuana) über besonders verschlüsselte Mobiltelefone („Kryptohandys“) des Anbieters EncroChat abwickelten. Mit diesen Geräten konnte man weder telefonieren noch das Internet nutzen, sondern lediglich Chat-Nachrichten (SMS) versenden, Notizen anlegen oder Sprachnachrichten speichern und versenden. Eine Kommunikation war nur zwischen Nutzern von EncroChat möglich. Aufgrund einer besonderen Ausstattung der Telefone und einer besonderen Verschlüsselungstechnik konnten Strafverfolgungsbehörden weder auf die damit geführte Kommunikation zugreifen noch die Geräte inhaltlich auslesen oder orten. Mit diesen Merkmalen und einer Garantie der Anonymität wurden die Geräte beworben. Allerdings konnte man sie nicht von offiziellen Verkaufsstellen, sondern nur von speziellen Verkäufern über anonyme Kanäle zu einem hohen Preis von 1.610 Euro für einen Nutzungszeitraum von sechs Monaten erwerben. Ein legal existierendes Unternehmen „EncroChat“ war ebenso wenig zu finden wie Verantwortliche dieser Firma oder ein Unternehmenssitz.

    b) Die französischen Strafverfolgungsbehörden leiteten ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung ein und fanden heraus, dass die verschlüsselte Kommunikation zwischen EncroChat-Nutzern über einen im französischen Roubaix betriebenen Server lief. Mit Genehmigung durch ein französisches Gericht griffen sie auf die Daten auf dem Server zu. Hierbei ergab sich, dass 66.134 SIM-Karten eines niederländischen Anbieters im System eingetragen waren, die in einer Vielzahl europäischer Länder verwendet wurden. Eine Dechiffrierung mehrerer tausend „Notizen“ von EncroChat-Nutzern belegte, dass diese zweifelsfrei mit illegalen Aktivitäten wie insbesondere Drogenhandel mit bis zu 60 kg Kokain in Verbindung standen.

    c) Auf Antrag der französischen Staatsanwaltschaft wurde in Frankreich richterlich u.a. die Installation einer Abfangeinrichtung zu den über den französischen Server laufenden und auf den Telefonen gespeicherten Daten ab dem 1. April 2020 genehmigt. Nach ersten Erkenntnissen wurden von den in Frankreich aktiven Telefonen sicher jedenfalls 63,7 % für kriminelle Zwecke verwendet, die übrigen Geräte (36,3 %) waren entweder teils inaktiv oder noch nicht ausgewertet. Staatsanwaltschaft und Gericht gingen nach der Auswertung der im ersten Monat erlangten Daten von einer „nahezu ausschließlich kriminellen Klientel“ der EncroChat-Nutzer aus.

    d) Dem Bundeskriminalamt wurden über Europol Erkenntnisse zugleitet, wonach in Deutschland eine Vielzahl schwerster Straftaten von EncroChat-Nutzern begangen wurden. Die Zentralstelle zur Bekämpfung für Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. In diesem Verfahren erging am 2. Juni 2020 eine an Frankreich gerichtete Europäische Ermittlungsanordnung mit dem Antrag, die Deutschland betreffenden EncroChat-Daten zu übermitteln und deren Verwendung in deutschen Strafverfahren zu erlauben. Beides genehmigte ein französisches Gericht am 13. Juni 2020.
  1. Folgende rechtlichen Erwägungen waren für den Bundesgerichtshof entscheidend:

    a) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung von Beweisen im Strafprozess ist § 261 StPO. Dies gilt auch für im Wege der Rechtshilfe erlangte Daten. Eine ausdrückliche Regelung, dass solche Beweise nur eingeschränkt verwendet werden dürfen, enthält das deutsche Recht nicht. Da eine Verwertung von wie hier erlangten Daten einen Eingriff in das von Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis enthalten kann, muss von Verfassungs wegen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders beachtet werden. In Anlehnung an Verwendungsbeschränkungen wie § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO dürfen derart erlangte Daten zur Überführung solcher besonders schwerer Straftaten verwendet werden, für deren Aufklärung die eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen des deutschen Strafverfahrensrechts – namentlich eine Online-Durchsuchung oder eine akustische Wohnraumüberwachung – angeordnet werden dürften. Hierzu gehören regelmäßig die in Rede stehenden Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz.

    b) Das von der Revision geltend gemachte Beweisverwertungsverbot besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.

    aa) Die Frage, ob ein solches Verbot besteht, richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. Eine Überprüfung der französischen Ermittlungsmaßnahmen am Maßstab ausländischen Rechts findet dabei nicht statt. Es kommt damit auch nicht entscheidend darauf an, ob eine wie hier in Frankreich allein nach französischem Recht durchgeführte Maßnahme auch in Deutschland hätte angeordnet werden können. Dies ist nicht Voraussetzung für einen Transfer der nach französischem Recht von französischen Behörden erlangten Beweise in ein deutsches Strafverfahren. Die unterschiedlichen Anordnungsvoraussetzungen in Frankreich und Deutschland können auf der Ebene der Beweisverwertung kompensiert werden. Deshalb gelten hierfür die unter a) genannten besonders hohen Voraussetzungen.

    bb) Ein Verstoß der Beweiserhebung gegen menschen- oder europarechtliche Grundwerte oder gegen grundlegende Rechtsstaatsanforderungen im Sinne eines im Rechtshilfeverkehr zu prüfenden „ordre public“ liegt nicht vor. Nach den den französischen Behörden nach dem ersten Datenzugriff vorliegenden Informationen ging es bei den Ermittlungen nicht um eine anlasslose Massenüberwachung einer Vielzahl auch unverdächtiger Handy-Nutzer. Vielmehr stellte sich EncroChat für die französischen Behörden als ein von vorneherein auf die Unterstützung krimineller Aktivitäten ausgerichtetes und im Verborgenen agierendes Netzwerk dar. Aufgrund der ersten Erkenntnisse einer nahezu ausschließlich kriminellen Nutzung solcher Telefone war ein Nutzer hiernach schon allein aufgrund des mit erheblichen Kosten einhergehenden Erwerbs eines auf normalem Vertriebsweg nicht erhältlichen EncroChat-Handys krimineller Aktivitäten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität wie Drogen- und Waffenhandel oder Geldwäsche verdächtig.

    cc) Ein möglicher Verstoß französischer Behörden gegen die Pflicht, Deutschland zeitnah über das Bundesgebiet betreffende Abhörmaßnahmen zu unterrichten, kann schon angesichts der späteren allseitigen Genehmigung der Datenverwendung kein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben. Ungeachtet dessen ist fraglich, ob die Unterrichtungspflicht dem Individualschutz der Betroffenen vor einer Beweisverwendung im Inland dient. Jedenfalls würde aber die gebotene Abwägung der unterschiedlichen Interessen zu einem Überwiegen des staatlichen Strafverfolgungsinteresses führen. Rechtlich unbedenklich ist auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen umfassenden Beweistransfer in einem gegen Unbekannt geführten Verfahren auf einer allgemeinen, letztlich aber jeden Nutzer konkret betreffenden Verdachtslage beantragt hat.

    dd) Einen etwaigen Verstoß gegen rechtshilferechtliche Vorschriften beim Datenaustausch oder der sonstigen Zusammenarbeit zwischen französischen und deutschen Polizeibehörden vor Erlass der Europäischen Ermittlungsanordnung hat die Revision nicht geltend gemacht. Es kommt deshalb nicht darauf an, dass ein durchgreifender Rechtsfehler aufgrund der nachträglichen Einholung einer Einwilligung ohnehin nicht auf der Hand liegt, zumal die grenzüberschreitende Übermittlung von Erkenntnissen zur Strafverfolgung nach den europäischen Rechtshilfevorschriften auch ohne Rechtshilfeersuchen ohne weiteres zulässig ist. An die Verwertung der aus einem solchen Informationsaustausch stammenden Daten sind jedenfalls keine höheren Anforderungen als an die Verwertung von durch eine Europäische Ermittlungsanordnung erlangten Daten zu stellen. Eine gezielte oder systematische Umgehung dem individuellen Rechtsschutz von Beschuldigten dienender Vorschriften durch französische oder deutsche Behörden ist weder nachvollziehbar dargelegt noch sonst konkret ersichtlich.

Der Beschluss wird in Kürze in der Entscheidungsdatenbank auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs abrufbar sein.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Mit uns in die Zukunft !

Lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchter Ermordung der Exfrau und des zehnjährigen Sohnes rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes Karlsruhe

Welche Mittel gibt es, um Familiendramen zukünftig zu verhindern ?

2022-03-24

Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe: Lebenslänglich. Foto: Heiderose Manthey. Layout: Birgit Sommerschmied.






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Karlsruhe. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes Karlsruhe teilt mit, dass das Urteil des Landgerichts Hamburg wegen versuchter  Ermordung der Exfrau und des zehnjährigen  Sohnes rechtskräftig sei.

Beschluss vom 15. März 2022 – 5 StR 415/21

„Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. 

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Nach den Urteilsfeststellungen fasste der Angeklagte, der seit dem Jahr 2014 von seiner Ehefrau – einvernehmlich – geschieden war, sich aber gleichwohl Hoffnungen auf eine Familienzusammenführung machte, zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt vor dem 1. Mai 2020 den Entschluss, sich zu töten. Er sah keine Chance mehr, in die Familie zurückzukehren, nachdem seine Ehefrau erklärt hatte, dies nicht zu wollen. Aus Sicht des Angeklagten trug sie die alleinige Schuld am Scheitern der Beziehung und sollte „dafür büßen“. Er traf deshalb die Entscheidung, sich mit Benzin zu überschütten und zu verbrennen; zuvor wollte er aber ihr mit einem Messer Schnittverletzungen am Hals zufügen und sie sodann auch mit Benzin übergießen und anzünden. Sie sollte „leiden wie er“ und – für den Fall ihres Überlebens – ein Leben lang durch die Tat gezeichnet sein. Dadurch wollte er ihr vor Augen führen, was „sie ihm angetan“ hatte. Am 1. Mai 2020 setzte er seinen Plan in der Wohnung seiner Ehefrau um, fügte ihr mit einem mitgebrachten Rasiermesser am Hals und an der Schulter lange und tiefe Schnittwunden zu, übergoss sie mit dem in einer PET-Flasche mitgebrachten Benzin und zündete sie an. Spätestens jetzt entschloss er sich, auch seine Kinder mit Benzin zu übergießen und anzuzünden, als „Bestrafungsaktion“ gegenüber seiner Ehefrau, der er am Abend vor der Tat angekündigt hatte, ihr jederzeit die Kinder wegnehmen zu können. Im Verlauf des Tathergangs übergoss er beide Kinder mit Benzin und zündete seinen Sohn an. Anschließend übergoss er auch sich selbst mit Benzin und zündete sich an. Die Ehefrau, der Sohn und auch der Angeklagte überlebten trotz schwerster Brandverletzungen die Tat. Die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus brannte vollkommen aus und war fast ein Jahr lang nicht bewohnbar.

Seine Verurteilung hat der Angeklagte mit mehreren Verfahrensrügen und der Sachrüge angegriffen. Die Verfahrensrügen hatten keinen Erfolg, die Überprüfung des Urteils auf die Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.

Vorinstanz: 
LG Hamburg – Urteil vom 4. Mai 2021 – (602) Ks 6610 Js 35/20 (6/20)
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 211 Mord
(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2)Mörder ist, wer (…) heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder (…) einen Menschen tötet.

§ 22 Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung (…)
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, (…)
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person (…)
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 306a Schwere Brandstiftung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, (…) in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.“

Pressestelle des Bundesgerichtshofs Karlsruhe

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MIt uns in die Zukunft !

GEW: Einsatz für Erziehung und Wissenschaft – Alles nur Schein ?

Präsidentin der ARCHE stellt Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Untätigkeit und somit Beihilfe zum Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas

Hat die GEW das Verbrechen nur ignoriert oder handelt sie auf Anweisung von oben ?

2022-03-23

Der Einsatz der GEW für die Rechte von Kindern, Eltern und Lehrer – Alles nur Schein ? Warum reagiert die GEW nicht bei kid – eke – pas ? Foto: Heiderose Manthey (GEW-Zeitschrift 01-02/2022) – Layout: Birgit Sommerschmied.





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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler.  Sie werben auf dem Cover ihrer Ausgabe 01-02/2022
¹ „für Demokratie, immer wieder“. Dies verspricht die Überschrift auf dem Magazin b&w bildung und wissenschaft – Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Baden-Württemberg und ergänzt: „50 Jahre  Landeszentrale für politische Bildung“. 

Kaspermanier in Erziehung und Wissenschaft und Vorgaukeln von Kompetenz: Entscheidende Antwort zum Menschenrechtsverbrechen bleibt aus

Ein Mann sitzt mit weit gespreizten Beinen und blauen Turnschuhen auf dem Boden vor einer maisgelben Wand. Er lehnt seine Arme in angedeuteter Fröhlichkeit und Lässigkeit oder auch gewollter Kaspermanier auf ein abgerissenes Stück Karton mit der Aufschrift „Demokratie ≠ Geschenk“.

Dass weder Demokratie ein Geschenk ist, noch dass manche Vertreter der GEW dies zu erkennen und umzusetzen vermögen, diese bittere Erfahrung macht die Präsidentin der ARCHE nach Aufklärung und Melden des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, an Politik, Justiz, Polizei, Presse, Verwaltung, Bevölkerung und jetzt auch an die Kinder- und Jugendlichen und Lehrer vertretende Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, deren Mitglied sie bis vor zwei Tagen noch ist.

Stellungnahme und klare Positionierung der GEW zu kid – eke – pas mehrfach gefordert

Die Präsidentin macht mehrere Vorstöße auch an ihr bekannte Pädagogen, sie fordert zur Stellungnahme und zur Einnahme einer klarer Positionierung der GEW zu kid – eke – pas auf. Erfolg gleich null. Keine Antwort kam aus den Reihen der Pädagogen, die sich für die Demokratie des Landes stark machen. Dies ist umso verwunderlicher, als der Lehrer und 1. Vorsitzende des Väteraufbruch für Kinder (VAfK) Karlsruhe e.V., Franzjörg Krieg, am 25. Juli 2021 die Staufer-Medaille für sein Lebenswerk „Einsatz für den Erhalt beider Eltern für Trennungs- und Scheidungskinder“ durch den Oberbürgermeister der Stadt Gaggenau erhält und dies per Mail den Lehrerkollegen in der GEW unter Angabe der Links, die zu den Publikationen der Preisverleihung, zur Rede und zum Film „Staufer-Medaille für Krieg: ‚Die Opfer dieses brutalen Systems werden sichtbar !'“ führen, mitgeteilt wird.urch den Oberbürgermeister der Stadt Gaggenau erhält und dies per Mail den Lehrerkollegen in der GEW mitgeteilt wird.

Lehrer Franzjörg Krieg: Betroffen sind mindestens 250.000 Kinder !

Aus der Rede von Franzjörg Krieg: „Mindestens 250.000 Kinder und 250.000 Eltern sind betroffen – dahinter stehen jeweils ganze erweiterte Familien mit Großeltern, Onkeln, Tanten, Cousins und Cousinen, usw.“

Jetzt stellt die Präsidentin der ARCHE und Berichterstatterin an NATO u.a. Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung wegen Untätigkeit gegen alle Kollegen, die nach Bekanntgabe des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas untätig bleiben.

Die GEW tritt nun auch in die Liste der Strafanträge gegen diejenigen ein, die das Zerstören der Kinder und Jugendlichen durch Kinderaub von einem oder beiden Elternteilen, Geiselnahme, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht wahrnehmen wollen.

Lesen Sie hier den genauen Wortlaut der Strafanzeige.

Mit uns in die Zukunft !

Vorlage zum Strafantrag gegen Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen – Teil II

Ist die unterste Polizeibehörde des Landkreises Pforzheim u.a. in die Straftaten gegen die Berichterstatterin an NATO, UNO u.a. verwickelt ?

Leiterin des Polizeiposten Remchingen auch zur Untersuchung gegen die Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgefordert

2022-03-22

Ist der Polizeiposten Remchingen in die Verbrechen gegen die Berichterstatterin an NATO u.a. verwickelt ? Foto: ARCHE / Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Nach Aufgeben des Strafantrags Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an den für Keltern zuständigen Polizeiposten Remchingen durch die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, sendet diese in ihrer Funktion als Berichterstatterin an NATO u.a. mit Mail vom 17. März 2022 um 23:57 Uhr eine Mail an  Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, eine Vorlage zur Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen PHK Schuster als Leiterin des Polizeiposten Remchingen.

Der Vorschlag zum Strafantrag dehnt sich aus auf die der Leiterin des Polizeiposten unterstellten Mitarbeiter und auf die Kollegen, die in den übergeordneten Behörden tätig waren oder sind, im Falle des vorliegenden Menschenraub, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Verbrechen, die im Völkerstrafgesetzbuch verankert sind, verjähren nicht.

 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 1 – Allgemeine Regelungen (§§ 1 – 5)
§ 5 Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/5.html

Die Mail lautet dem Wortlaut nach:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 17. März 2022 23:57
An: ‚Sabine.Schuster[ät]polizei.bwl.de‘
Cc:
Betreff: Vorbereitung von Strafanträgen gegen PHK Sabine Schuster u.a. als Folge auf: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten […] hier: Rückmail […] Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB […]

Vorbereitung von Strafanträgen gegen Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen, u.a. als Folge auf: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Ermittlung … hier: Rückmail zur ANTWORT zu FRAGEN der Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB/KINDERRAUB/HERAUSNAHNE VON KINDERN

Sehr geehrte Frau Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen,

– zur Kenntnis Damen und Herren der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),

– in Cc zur Kenntnis Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim-Calw –

– in Cc zur Kenntnis Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim –

die Berichterstatterin an NATO u.a. erlaubt sich Ihnen nochmals unter Einbezug der oben erwähnten nationalen und internationalen Gremien und Behörden die Frage zu stellen, ob Sie und/oder der Polizeiposten Remchingen und die dort tätigen Polizeibeamten/Polizisten und/oder eine der ihnen übergeordneten Polizeibehörden im Falle des Raubes der Kinder der Berichterstatterin, der Geiselnahme der Kinder mit Tatbestand des Völkermords, Misshandlung der Berichterstatterin und ihrer Kinder auf Anweisung handelten oder immer noch handeln.

Bislang wurde die diesbezügliche, Ihnen durch die Berichterstatterin gestellte Frage nicht beantwortet, obwohl die Mail von Ihnen empfangen wurde.

 


Von:
Schuster, Sabine [mailto:Sabine.Schustert[ät]polizei.bwl.de]
Gesendet: Dienstag, 20. April 2021 08:54
An: ARCHEVIVA
Betreff: Gelesen: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Ermittlung … hier: Rückmail zur ANTWORT zu FRAGEN der Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB/KINDERRAUB/HERAUSNAHNE VON KINDERN

Ihre Nachricht

   An: Schuster, Sabine
   Betreff: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Ermittlung … hier: Rückmail zur ANTWORT zu FRAGEN der Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB/KINDERRAUB/HERAUSNAHNE VON KINDERN
   Gesendet: Montag, 19. April 2021 15:44:06 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

 wurde am Dienstag, 20. April 2021 08:53:19 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.

Daher erlaubt sich die Berichterstatterin erneut die Frage zu stellen:

 


⇒  Gibt es in Deutschland

·        irgendeine schriftliche oder mündliche Anweisung an Behörden, also auch an Ihre Dienststelle,

·        eine Vorschrift / Verfügung / Aufforderung / Bestimmung / Statut / Weisung / Gesetz / Gesetzestext / Gebot / Erlass / Beschluss / Dekret / Dokument,

·        einen Auftrag / Vertrag / Übereinkunft / Kontrakt / Akte / Regel / Befehl / Weisung / Verordnung / Urteil / Entscheidung,

·        eine politische Absprache / Vereinbarung,

·        ein geheimes Kommando / Order / Geheiß / Diktat / Richtlinie oder

·        eine stille Vereinbarung / Übereinkunft / Schmähung,

·        eine laute Provokation / Kriegserklärung / Brüskierung / Kampfansage,  

·        eine unbewusste Überlieferung / Tradition / Trauma o.ä., also eine nicht abgesprochene oder innere Übereinstimmung

·        eine abgestimmte oder nicht abgestimmte Vorverurteilung o.ä.,

welche in irgendeiner Weise, ganz oder auch teilweise besagt oder welche in irgendeiner Weise, ganz oder auch teilweise besagen, dass die Polizei, also Sie, Frau Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster und die Ihnen unterstellten Mitarbeiter des Polizeiposten Remchingen und/oder übergeordnete Mitarbeiter und/oder vorgesetzte Dienststellen, den ihrer Kinder beraubten Elternteilen / Familien bei deren Suche, Täterfindung und nicht vollzogener Rückführung der Kinder nicht helfen dürfen – im vorliegenden Fall explizit der Berichterstatterin an NATO u.a. ?

Lesen Sie hier die gesamte Mail.

Vorlage zum Strafantrag gegen Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen – Teil II

Mit uns in die Zukunft !

ONLINE-Veranstaltung: Klagen als Schikane gegen Journalisten

Schutz vor SLAPP-Klagen in Deutschland und Europa

Veranstaltungshinweis des Ministeriums der Justiz NRW

2022-03-18

Die SLAPP-Klagen gegen die Freie Journalistin und spätere Präsidentin der ARCHE begannen im Jahre 2000. Foto: Europäisches Parlament in Brüssel. ARCHE. Layout: Birgit Sommerschmied.







Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. SLAPP-Klagen sind evtl. häufiger anzutreffen, als der Bevölkerung bisher bekannt ist.

Gegen die Präsidentin der ARCHE, weltweite Aufklärerin des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, werden über mehrere Jahre SLAPP-Klagen vorgenommen und bis in die höchsten Instanzen durchgepeitscht. SLAPP-Klagen sind brillante Folterinstrumente eines totalitären Herrschaftsanspruchs, der sich darauf konzentriert, Familien zu zerstören, um an die Kinder zu gelangen.

Hier der Hinweis auf eine Veranstaltung, die sich mit der Schikane gegen kritische Journalisten befasst.

Daten zur Veranstaltung: Justizportal Nordrhein-Westfalen

 

Das Thema steht im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf ein faires Verfahren. Von der Initiative sind u.a. neue Anforderungen an das Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten zu erwarten, um SLAPP-Klagen effektiv zu verhindern. Expertinnen und Experten diskutieren die Frage der Notwendigkeit einer europäischen Rechtsetzung und ihre möglichen Auswirkungen auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten.

Programm:

Begrüßung
Peter Biesenbach MdL

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Keynote
Renate Nikolay

Kabinettschefin von EU-Kommissionsvizepräsidentin für Werte und Transparenz Věra Jourová

Diskussion
Dr. Judit Bayer, habil.
Außerordentliche Professorin an der Budapest Business School, Senior Research Fellow, Universität Münster

Gernot Lehr
Rechtsanwalt und Partner, Redeker Sellner Dahs, Bonn

Dr. Felix W. Zimmermann
Chefredakteur Legal Tribune Online (LTO), Köln

Die Veranstaltung findet über das Online-Konferenztool Zoom statt. Ihre Fragen können Sie über die Chat-Funktion an die Diskussionsteilnehmerinnen und Diskussionsteilnehmer richten. Zudem ist eine Verdolmetschung DE – EN vorgesehen.

Anmeldung bis zum 16.03.2022
NRW.Diskussion.Online am Montag, 21. März 2022. Klagen als Schikane – Schutz vor SLAPP-Klagen in Deutschland und Europa.


Lesen Sie hier mehr dazu

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 1)
Pressestelle der Europäischen Kommission und Greenpeace über SLAPP gegen die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, unterrichtet
NATO u.a. aufgefordert zum Handeln

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 1)

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 2)
Pressestelle der Europäischen Kommission und Greenpeace über SLAPP gegen die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, unterrichtet
NATO u.a. aufgefordert zum Handeln

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 2)

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 3)
Pressestelle der Europäischen Kommission und Greenpeace über SLAPP gegen die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, unterrichtet
NATO u.a. aufgefordert zum Handeln

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 3)


SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 3)
Pressestelle der Europäischen Kommission und Greenpeace über SLAPP gegen die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, unterrichtet
NATO u.a. aufgefordert zum Handeln

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 3)

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 2)
Pressestelle der Europäischen Kommission und Greenpeace über SLAPP gegen die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, unterrichtet
NATO u.a. aufgefordert zum Handeln

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 2)

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 1)
Pressestelle der Europäischen Kommission und Greenpeace über SLAPP gegen die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, unterrichtet
NATO u.a. aufgefordert zum Handeln

SLAPP – eine Technik um unliebsame Journalisten auszuschalten (TEIL 1)

Mit uns in die Zukunft !

Vorlage zum Strafantrag gegen Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen – Teil I

Ist die unterste Polizeibehörde des Landkreises Pforzheim u.a. in die Straftaten gegen die Berichterstatterin an NATO, UNO u.a. verwickelt ?

Leiterin des Polizeiposten Remchingen auch zur Untersuchung gegen die Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgefordert

2022-03-17

Ist der Polizeiposten Remchingen in die Verbrechen gegen die Berichterstatterin an NATO u.a. verwickelt ? Foto: ARCHE / Heiderose Manthey.







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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Nach Aufgeben des Strafantrags Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an den für Keltern zuständigen Polizeiposten Remchingen durch die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, sendet diese in ihrer Funktion als Berichterstatterin an NATO u.a. mit Mail vom 17. März 2022 um 23:57 Uhr eine Mail an  Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, eine Vorlage zur Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen PHK Schuster als Leiterin des Polizeiposten Remchingen.

Der Vorschlag zum Strafantrag dehnt sich aus auf die der Leiterin des Polizeiposten unterstellten Mitarbeiter und auf die Kollegen, die in den übergeordenten Behörden tätig waren oder sind im Falle des vorliegenden Menschenraub, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Verbrechen, die im Völkerstrafgesetzbuch verankert sind, verjähren nicht.

 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 1 – Allgemeine Regelungen (§§ 1 – 5)
§ 5 Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/5.html

Die Mail lautet dem Wortlaut nach:
Den Bericht entnehmen Sie hier.

Vorlage zum Strafantrag gegen Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen – Teil II

Mit uns in die Zukunft !

Niemals den Glauben an das Ziel verlieren !

W E L T F R I E D E N . ist möglich

Gandhi: „Be the change you want to see in the world !“

2022-03-15

Sie wehen im Wind. Die Baubändel, die in der ARCHE hängen. Foto: Alexander Neuhaus / Heiderose Manthey.



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Moskau / New York / Washington / Chicago / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Karlsdorf / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Nach Fortführung zusätzlicher kriegerischer Auseinandersetzungen und wie lt. Presse zu erfahren ist nach Waffenlieferungen aus Deutschland in Kriegsgebiete positioniert sich ARCHE weiterhin ganz klar für das strikte Einhalten des Grundgesetzes in Deutschland und somit für das Einrichten des Weltfriedens.


ARCHE fordert fernerhin alle Nationen auf der Erde auf, die Hindernisse, die dem Installieren des Weltfriedens im Wege stehen, zu beseitigen. Die Regierung und das deutsche Volk ruft ARCHE auf, sich an die zugrunde gelegte Verfassung in aller Zukunft zu halten und den Weg des Grundgesetzes nie mehr zu verlassen.

Als Zeichen bleiben die Häuser mit den rot-weißen Baubändeln versehen:

WIR SIND FÜR DEN WELTFRIEDEN !!!

Auf dem Platz der Grundrechte. Karlsruhe. Foto: Heiderose Manthey.


ARCHE ruft am 19. Mai 2014 die KARLSRUHER FRIEDENS-PROKLAMATIONEN auf dem Platz der Grundrechte aus. Einige Beiträge finden Sie hier:

KARLSRUHER FRIEDENS-PROKLAMATIONEN

Insgesamt hat ARCHE 25 Friedens-Proklamationen in Karlsruhe auf dem Platz der Grundrechte organisiert und durchgeführt. Fotos dazu finden Sie auf ARCHEVIVA über den Search oder im Internet.


Die Rede von Heiderose Manthey „Menschen können mehr“

 

Mit uns in die Zukunft !

WIR SIND FÜR DEN W E L T F R I E D E N !!!

ARCHE „flaggt“ und rüstet für den Frieden

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Unsere Botschaft: „FLIEGEN FÜR DEN FRIEDEN !“
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ARCHE Weiler GERÜSTET FÜR DEN FRIEDEN !

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Unsere Botschaft: „FLIEGEN FÜR DEN FRIEDEN !“
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Das Positionieren für eine Seite ist den Krieg schüren !

2022-03-07
aktualisiert 2023-08-18

Aus dem Dachgipfel der ARCHE: Rot-weiße Baubändel wehen für den Frieden. Gut und schon von Weitem sichtbar platziert für die Bevölkerung als Zeichen für den WELTFRIEDEN. Foto: Alexander Neuhaus. Layout: Heiderose Manthey.


Moskau / New York / Washington / Chicago / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Karlsdorf / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Nach Aufkommen von kriegerischen Auseinandersetzungen positioniert sich ARCHE ganz klar für das strikte Einhalten des Grundgesetzes in Deutschland und somit für das Einrichten des Weltfriedens.

ARCHE fordert alle Nationen auf der Welt auf, die Hindernisse, die dem Installieren des Weltfriedens im Wege stehen, zu beseitigen. Die Regierung und das deutsche Volk ruft ARCHE auf, sich an die zugrunde gelegte Verfassung in aller Zukunft zu halten und den Weg des Grundgesetzes nie mehr zu verlassen.

Als deutliches Zeichen werden die ersten Häuser mit rot-weißen Baubändeln versehen:

 

WIR SIND FÜR DEN WELTFRIEDEN !!!

 

Bildstrecke: Häuser, Scheunen, Autos mit rot-weißem Baubändel und Plakaten bestückt


Mit uns in die Zukunft !