Archiv der Kategorie: Folter Misshandlung Human Rights UNO

Heute vor 23 Jahren wurden meine Söhne geraubt

Menschenrechtsverbrechen: Justiz, Staatsanwaltschaften und Polizei leisten Beihilfe

… und die Bevölkerung ächtet, verleumdet, betreibt Rufmord, foltert

2020-10-01

Heiderose Manthey sucht nun im 24. Jahr die Verbindung zu ihren beiden Söhnen. Aussichtslos. Bislang aussichtslos. Ihre Söhne wurden nach deren Raub massiv entfremdet. Nicht nur von deren Vater mit Familie, sondern mit Beihilfe von Politik, Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei und Bevölkerung. Eine Folter, die kaum zu überleben ist. Foto und Hoffnungsträger: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Heiderose Manthey kämpft. Sie kämpft bis zum heutigen Tage und weiter. Sie kämpft um die Wiederherstellung der Beziehung zu ihren eigenen Kindern. Diese waren am Tag des Raubes von ihrer Mutter 8 und 11 Jahre alt.

Gesehen hat Heiderose Manthey ihre Kinder nur wenige Male vor Gericht, missbraucht als Waffen gegen ihre eigene Mutter

Die Kinder waren in einem Alter, in dem sie ihre leibliche Mutter noch gebraucht hätten. Sie waren zu jung, um ohne Mutter aufzuwachsen, grausam durch Liebesentzug gefoltert und entfremdet zu werden. Zu jung, um verstehen zu können, was ihr Vater und dessen Familie plante, durchführte und zum Ziel brachte: Die vollkommene Entfremdung der Kinder von ihrer eigenen Mutter.

Kindesentzug – Kinderraub – Kindesentfremdung ist Menschenraub und gehört eingeordnet in die grausame Kategorie „Menschenhandel“

Politik und wirtschaftliche Geschäftsinteressen stecken dahinter.

§ 234 Menschenraub

(1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/234.html

Die Gerichtskämpfe dauern bis heute an

„Mit jeder Veröffentlichung hoffe ich, dass meine Botschaften an die Ohren meiner Söhne herangetragen werden. Ich hoffe mit jedem Kampf vor Gericht, dass das Menschenrechtsverbrechen für meine Kinder, für mich und für alle Betroffenen weltweit überwunden werden kann.“, so die betroffene Mutter und Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, die eigens zur Überwindung dieses Verbrechens die ARCHE gegründet hat und bis heute leitet.

Bildstrecke: „Soweit meine Füße mich tragen, suche ich meine Söhne ! … und dann krieche ich, um mein Ziel zu erreichen !“

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„Heute feiere ich meinen ‚Geburtstag‘

Ich habe 24 Jahre lang den Tag des Raubes meiner Söhne überstanden.

Therapie zur Überwindung des in mir wohnenden Eismeeres, der inneren Einsamkeit

FREE Freie Energiearbeit als Grundlage meiner bis zu 22 Stunden täglich andauernden Arbeit in der ARCHE, um einen Weg zu meinen Söhnen zu finden. 

⇒ Ob ich meine Söhne jemals wieder sehen werde ?“

Pressefreiheit der Enthüllungsjournalistin zertreten – Heiderose Manthey fordert von Oliver Weik: Annullieren Sie dieses Urteil !

Amtsgerichts-Direktor unter Beobachtung der Alliierten, der UNO, des Menschenrechtsrates, der Botschaften, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, des russischen Verteidigungsattaché u.a.

Weitere Beweise zur vorliegenden Menschenjagd auf Unschuldige werden bei der Staatsanwaltschaft eingereicht

2020-10-01

Die Forderung der Leiterin der ARCHE an den Direktor des Amtsgerichtes, Oliver Weik, hat die ARCHE in alle Herren Länder verlassen. Manthey verlangt: „Annullieren Sie dieses Urteil !“ Die ganze Welt schaut nun zu, wie sich der Direktor des Pforzheimer Provinz-Gerichtes verhält, also des Gerichtes, von dem Manthey sagt, sie und ihre Kinder wurden dort jahrelang gefoltert. Heute, am 1. Oktober 2020 jährt sich der Jahrestag des Raubes ihrer beiden Söhne zum 24. Mal ! Fast ein viertel Jahrhundert unmenschlicher und grausamster Folter mit Hilfe der Justiz ! Foto: Heiderose Manthey

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Die Welt/Pforzheim/Keltern/Weiler. Gestern veröffentlichte ARCHEVIVA das Anschreiben der im Strafgerichtsprozess im Amtsgericht Pforzheim von Richterin am Amtsgericht (auf Probe) Martina Resch, mündlich verurteilten „Täterin“ Heiderose Manthey das Anschreiben an die Alliierten, Präsidenten, Botschafter der in Deutschland vertretenen Länder, UNO, UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer, Vorsitzende des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy-Fisslberger u.a..

Aufgrund mehrfach aufgetretener „technischer“ Schwierigkeiten und Störungen wurde die Mail mit dem Schreiben an Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, und an Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim heute nochmals versendet.

Politisch-juristisches Ringelpiez mit Anfassen, damit andere leiden müssen ? Oliver Weik ist SPD-Gemeinderat in Keltern !

ARCHE veröffentlicht nun den Inhalt der Aufforderung an Oliver Weik, der im Übrigen SPD-Gemeinderat der Gemeinde Keltern ist, also Gemeinderat in der Gemeinde, dessen Bürgermeister Heiderose Manthey wegen Beleidigung in drei Fällen angezeigt hat.

Vertreten istr Bürgermeister Bochinger durch Henning von Restorff von der bislang renommierten Kanzlei Ladenburger.

Bisherige Veröffentlichungen zu den öffentlich gestellten schrecklichen Ausgrenzungen von ehrbaren Menschen aus der Gemeinde Keltern: Weltweit gelesen: Der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Oliver Weik, erhält die ultimative Forderung von Heiderose Manthey und Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde – Leiterin der ARCHE und ein junger Mann kämpfen um ihre Reputation – Erste Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern ächtet den jungen Mann !

Hier der Schriftsatz der Forderung an Oliver Weik „Sofortige Annullierung des Urteils vom 24. 09. 2020 aus 3 Cs 810 JS 3858/20

Die Forderung von Heiderose Manthey an Oliver Weik

Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020

Weltweit gelesen: Der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Oliver Weik, erhält die ultimative Forderung von Heiderose Manthey

Oliver Weik ist auch SPD-Gemeinderat in Keltern !

2020-09-30

Für Heiderose Manthey ist das Amtsgericht Pforzheim und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim die Folterkammer. Während ihres Strafprozesses äußerte sie dies immer wieder. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. In der Nacht vom 28. auf den 29. September 2020 sitzt die Leiterin der ARCHE wieder einmal bis morgens um 04:00 Uhr an ihrem Schreibtisch. Eine lange Arbeitsnacht, wie so oft in den letzten Jahren ! Manthey schreibt eine Forderung. Eine Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim. Eine Forderung mit der Überschrift: „Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020“ gegen Heiderose Manthey.

Diese Forderung wird 23 Seiten lang. Manthey übersetzt sie mit dem Übersetzungsprogramm ins Englische und formatiert den Schriftsatz erneut.

Um 03:36 Uhr schickt sie die Forderung per Mail an rund 240 Emailadressen. Mit eingebunden ist das Amtsgericht in Pforzheim, der eigentliche Adressat Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim, und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, also die beiden Behörden, die Manthey und ihre Söhne am schlimmsten folterten neben der Bevölkerung vor Ort – und das 23 Jahre lang !

Die beim Strafgerichtsprozess anwesenden Prozessbeobachter können die nachfolgene Frage mit Leichtigkeit beantworten: Wie lautet die am häufigsten während des Strafgerichtsprozesses gegen Heiderose Manthey getätigte Aussage der „Beschuldigten“ ?

„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“

Um 03:50 Uhr verlässt die zweite Mail die ARCHE. Sie wird wie die erste rund um den Globus geschickt. Die ganze Welt soll erfahren, was hier in Deutschland gegen unbescholtene Bürger läuft, gegen Mütter und Väter, gegen Kinder, Großeltern und gegen Familien – und vor allem gegen Journalisten, die den Menschenhandel im Land aufdecken.

Die zweite Mail enthält die englische Version der Forderung „Immediate Annulment of the judgment of 24.09.2020“.

Manthey schreibt das Resultat ihrer 23jährigen Foltererfahrung in Deutschland in den Mailtext hinein. Sie formuliert mit brennenden Augen. Ihr Körper schmerzt. Das jahrzehntelange permanente Sitzen vor dem Computer tut ihr nicht gut.

Sie kämpft gegen Müdigkeit und Schmerzen an.

Die Mail „SOFORTIGE ANNULIERUNG“ ist raus, sie ist die Folgemail der „BULLE DER SCHANDE“ und der Mail „DAS URTEIL“.

Die UNITED NATIONS ORGANIZATION (UNO), der Menschenrechtsrat, der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, sind informiert.

Bei der UNO liegen die Klarnamen all derer, die Manthey und ihre Söhne folterten, quälten und jagten.

Dazu gehören auch einige am Amtsgericht Pforzheim und in der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim Tätigen, also Richter wie Staatsanwälte, Polizisten und weitere in Behörden Angestellte oder Verbeamtete, die Heiderose Manthey regelrecht verfolgten.

Die Alliierten werden schon seit geraumer Zeit über die in Deutschland vorliegenden Menschenrechtsverbrechen informiert. Diese haben auch die Aufklärungsmails von Heiderose Manthey erhalten, ebenso wie die in Deutschland stationierte amerikanische Kriminal- und Militärpolizei und der russische Verteidigungsattaché.

Die Botschaften aller in Deutschland vertretenen Länder wurden in den Verteiler mit eingebunden, besonders auch die Länder Brasilien und China, die bereits ein anderes System aufbauen, um die Spaltung der Familien durch die grausamen Schwerter der Justiz zu verhindern, indem sie mit Lösungen aus dem Resonanzfeld mit Richtern, Staats- und Rechtsanwälten arbeiten.

Manthey während ihres Plädoyers: Auch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte haben ihre eigenen Probleme. Diese werden oftmals in die Familienkonflikte mit hinein geworfen, hinein projiziert.

Angeschrieben wurde per Mail auch der ehemalige Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner, und dessen Parteivorsitzender Dr. Alexander Gauland.

Betreff der Mail: „Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik: Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020 gegen Heiderose Manthey“

Von: ARCHEVIVA [mailto:info@archeviva.com]
Gesendet: Dienstag, 29. September 2020 03:36
An:
[rund 240 Emailadressen der in der Anrede enthaltenen verantwortungsvollen Persönlichkeiten – und die Emailadressen des Amtsgerichtes Pforzheim und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim: ‚amtsgericht pforzheim‘; ’staatsanwaltschaft karlsruhe zweigstelle pforzheim‘]
Betreff: Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik: Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020 gegen Heiderose Manthey
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
sehr geehrter Herr Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
sehr geehrter Herr Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
sehr geehrter Herr Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,

sehr geehrter Herr Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
sehr geehrter Herr Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping,

sehr geehrte Damen und Herren aller in Deutschland vertretenen Länder in den Gesandtschaften,
sehr geehrte Damen und Herren der in Deutschland ansässigen Botschaften,

sehr geehrter Herr UN-Generalsekretär António Guterres,
sehr geehrte Frau stellvertretende Generalsekretärin Amina J. Mohammed,
sehr geehrter Herr UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) Prof. Nils Melzer,

sehr geehrte Frau Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger,

sehr geehrte Damen und Herren aller Völker dieser Erde,

sehr geehrter Herr Dr. Alexander Gauland, Vorsitzender der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag (AfD),
sehr geehrter Herr Stephan Brandner, Mitglied des Deutschen Bundestages (AfD),

sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei,
sehr geehrter Herr Generalmajor Sergey V. Chukhrov, Verteidigungsattaché,

sehr geehrter Herr Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim,
sehr geehrter Herr Sven Müller, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

– TRANSLATION attached below –


Der gegen mich am 24. September 2020 um 09:30 Uhr stattgefundene Prozess vor dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
D-75175 Pforzheim

endet in der Verurteilung meiner Person als Gründerin und Leiterin der ARCHE, die zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ errichtet wurde.


Als Mutter zweier mir geraubten Kinder, als Pädagogin und Enthüllungsjournalistin erlebe ich in Deutschland zunehmend Folter in Form von Verfolgung am eigenen Leib, Verfolgung vieler Justizopfer durch Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gesellschaft aufgrund irrsinniger Fehlurteile, aufgrund von Falschanzeigen und polizeilicher Verfolgung, aufgrund von Einstellen der Gegenanzeigen und in Folge all dessen Verleumdung durch die Gesellschaft.

Besonders Familien, deren Kinder geraubt wurden, sind hart von Verfolgung betroffen.

In Deutschland ist schon lange bekannt, dass gerade Whistleblower und  Journalisten, die das bestehende System mit seinen Missbrauchsstrukturen aufdecken, hartnäckig verfolgt werden und viele „Nachteile“ in ihrem privaten Leben erfahren.

Whistleblower sind ungeschützt !

Während ich in meiner Gemeinde Hass und Hetze und Jagd auf Menschen durch öffentlichen Ausschluss aus der Gemeinde aufdecke, werde ich nun von dem Hetze öffentlich zulassenden Bürgermeister angezeigt mit dem Vorwurf, ich hätte ihn durch meine enthüllenden Presseartikel beleidigt.

Mir wird das Motiv „Politischer Hass“ unterstellt. Motiv und Tat werden einfach umgedreht, um aufklärende Journalisten zu zermürben und mundtot zu machen.

Der Beleidigungsparagraph § 185 StGB wird immer häufiger und gerne gegen Menschen eingesetzt, die die Wahrheit ans Tageslicht bringen wollen.

Leider finden sich immer wieder Staatsanwaltschaften, Polizisten und Gerichte, die diesen Paragraphen mit Vorliebe einsetzen, um Wahrheitsliebende zu misshandeln.

In meinem Fall wurde ich am 24. September 2020 von Richterin am Amtsgericht Pforzheim Martina Resch verurteilt, wegen von ihr so empfundener „Beleidigung“, 2.100 Euro Strafe bezahlen zu müssen.

Die wahren Gründe, die zur Veröffentlichung der von mir geschriebenen Artikel führte, nämlich das Aufdecken von Verfolgung und Folter von rechtschaffenen Menschen, interessierte nicht.

Ein solches Urteil ist schwer Menschen verachtend und steuert gegen die Aufrichtigkeit von Menschen, gegen die Werte und gegen jegliche Vernunft.

Die zunehmende Tendenz Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit in Deutschland durch zentralistische und machtorientierte Mechanismen zu kappen, muss dringend gestoppt werden.

Wir befinden uns in Anfangsstrukturen eines 4. Reiches.

Die „BULLE DER SCHANDE“ habe ich Ihnen ab Mo 21.09.2020 18:31 zugesendet.

Helfen Sie mit, Deutschland zu einem wahren demokratischen Staat zu führen, helfen Sie mit, andere Strukturen in der Justiz und Gesellschaft zu etablieren, dass nämlich Gleichheit der Menschen keine leeren Schlagworte mehr sind, sondern als Selbstverständlichkeit in das Alltagsleben Eingang finden.

Für dieses Ziel muss jedermann persönlich an sich arbeiten.

Dringend muss eine umfassende Gesetzesreform geschaffen werden, die Freie Journalisten in Deutschland schützt und vor finanziellem Bankrott bewahrt, damit diese Mutigen ungehindert die Wahrheit sagen können und nicht gezwungen werden, stumm zu bleiben.

Im Anhang befinden sich die beiden Presseartikel der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN), Pforzheimer Kurier, und der Pforzheimer Zeitung.

In diesen beiden Artikeln geht die Diskreditierung meiner Person auf noch weiterem Gebiet ungebremst weiter.

Der Artikel „Amtsgericht Pforzheim ein rechtsfreier Raum ?“ schildert die vorgefundene Situation vor Ort von einem nicht zugelassenen Reporter.

⇒ Das Pforzheimer Urteil ist eine absolute Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Daher finden Sie meine Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik, das Urteil gegen mich sofort zu annullieren.

Zum Text in Englisch geht es hier.
[Auf der Seite bitte nach unten scrollen.]

Die 23seitige Forderung zur Annulierung

Download: Text in Deutsch Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020
Download: Text in Englisch Immediate Anulment of the judgment of 24.09.2020

ist hier als Download im Original mit Aktenzeichen und Unterschrift veröffentlicht !


Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde

Leiterin der ARCHE und ein junger Mann kämpfen um ihre Reputation

Erste Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern ächtet den jungen Mann !

2020-09-29

HASS & HETZE & LUST AUF MENSCHENJAGD = Leitbildpassus „Klare Kante“. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Ellmendingen/Keltern-Weiler. Aufgrund noch zu klärender Umstände greift der Bürgermeister der Gemeinde Keltern über den Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 in „LEITBILD KELTERN – EINE GEMEINDE AUF DER HOEHE DER ZEIT“ einen jungen Mann in Keltern aufgrund dessen naturökologischer Gesinnung an und zeigt ihm kurzfristig die „Klare Kante“. Mit einbezogen in die öffentliche Diffamierung und Ausgrenzung werden auch Einzelpersonen oder Vereinigungen, die um den jungen Mann herum sind.

Und das ist Heiderose Manthey in ihrer Funktion als Leiterin der ARCHE !

Der diskriminierende Leitbildpassus im beschlossenen Leitbild soll unter der „Priorität 1 K“ (1 = sehr wichtig, K = kurzfristig) umgesetzt werden.

Wörtlich auf Seite 35 heißt es: …

Lesen Sie auf dieser Seite sämtliche bisherigen Artikel der ARCHE über „Lust auf Menschenjagd“ !

Bleiben Sie online ! Wir berichten !

Welche gruselige Wahrheit verbirgt sich in Wirklichkeit hinter dem Strafbefehl ?

Nur eine „billige Beleidigung“ in drei Fällen gegen Steffen Jörg Bochinger, dem Bürgermeister von Keltern ?

Heiderose Manthey legt Rechtsmittel ein

2020-09-29

Der lange Weg bis zum Erhalt des Protokolls über den Verlauf des Strafprozesses: Das Anfertigen des Protokolls könne bis zu fünf (!) Wochen dauern, erfuhr die Leiterin der ARCHE heute. Und der lange Weg zum Amtsgericht in Pforzheim über die Parkhausbrücke. Foto: Heiderose Manthey.

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Pforzheim/Keltern-Weiler. Im Rechtsstreit um angebliche Beleidigung des Bürgermeisters von Keltern, Steffen Jörg Bochinger, legt die im Gerichtsprozess am 24. September 2020 durch Richterin am Amtsgericht Pforzheim (auf Probe), Martina Resch, in der Verhandlung verurteilte Heiderose Manthey heute Rechtsmittel gegen das mündlich ausgesprochene Urteil ein.

Ein Protokoll der Verhandlung liege noch nicht vor, wurde Heiderose Manthey im Amtsgericht von dem Justizangestellten Karaasenov heute Vormittag mitgeteilt. Manthey hatte die Zuleitung des in der Verhandlung angefertigten Wortprotokolls bereits gestern per Fax gefordert.

Zur Fertigstellung des Protokolls habe Karaasenov fünf Wochen Zeit.

Fünf Wochen zur Fertigstellung eines Protokolls ?

Ja, richtig gehört ! Die Aussage lautete: Fünf Wochen ! Bis dahin muss die Berufungs- oder Revisionsbegründung schon längst raus sein ! Manthey kommt sich an dieser Stelle vor wie Don Quichote. Sie kämpft gegen Windmühlenflügel, die sie nicht sehen, geschweige denn einsehen konnte.

„Im Notfall müssen wir den gesamten Prozessverlauf selbst nachkonstruieren durch Protokolle, Aussagen von Prozessbeobachtern und in Form von eigenen Gedächtnisprotokollen. Etwas anderes bleibt einem nicht übrig.“ Dem Antrag auf digitale Prozessaufzeichnung oder Mitschnitt als Gedächtnisstütze für die Verteidigung wurde nicht statt gegeben. „Aber vielleicht beeilt sich ja der Justizangestellte und Richterin Resch gibt dieses Mal dem Antrag statt.“, erhofft Manthey, die schon sehr auf die Aufzeichnung des Prozesses von Seiten des Gerichtes gespannt ist.

„Das Protokoll wurde von Justizangestelltem Karaasenov während des Prozesses geschrieben.“, so die von Bürgermeister Bochinger Angezeigte. „Ich hätte doch schon gerne gewusst, was da drin steht, was also Karaasenov gehört und festgehalten hat. Vielleicht sind das gar nicht die gleichen Sachen, die ich oder andere gehört haben ? Eine digitale Prozessaufzeichnung wäre jedenfalls objektiv !“

Manthey holte sich heute Vormittag in Zimmer 202 des Amtsgerichtes Kopien aller von ihr im Strafgerichtsprozess eingereichten Anträge zur weiteren Dokumentation des Falles ein. Alle Anträge wurden während des Prozesses abgelehnt.

Eine schriftliche Aufzeichnung der Richterin Resch, die bei der Akte lag, durfte Manthey nicht einsehen. Das Dokument sei quasi ein „Einkaufszettel“, der nur für die Richterin bestimmt wäre, teilte eine Justizangestellte in Raum 202 Manthey mit.

Nicht alle Dokumente sind zugänglich in der Akte

Manthey monierte das Verhalten, dass sie keinen gänzlichen Zugang zu den in ihrer eigenen Akte aufgefundenen Dokumenten habe. Ob es eine Beiakte zu dieser vorliegenden Strafakte gibt, entzieht sich der Kenntnis der Leiterin der ARCHE.

Jedenfalls legte Manthey heute Rechtsmittel ein. Das Einlegen dieses Rechtsmittels lässt noch den Weg offen, ob Manthey in Berufung zum Landgericht Pforzheim gehen wird oder ob sie den Sprung in die Revision vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe machen wird.

In vier Wochen muss die Begründung stehen

„Im Grunde genommen hat noch kein Mensch eine wirkliche Ahnung davon, um was es hier wirklich geht ! Wir müssen die ganze Geschichte aufdecken. Die ersten Beweise sind heute bereits bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingereicht worden.“, so Manthey.

ARCHEVIVA stellt heute den bereits am 14. Januar 2020 veröffentlichten Beitrag nochmals online. „Die Leute scheinen jetzt erst wach zu werden !“, äußert die 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler.

Aufgrund der hohen Nachfrage erneute Veröffentlichung !

Wegen dieser drei Veröffentlichungen wird Manthey strafrechtlich verfolgt:


1. Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger von Keltern ?
Eine neue Form von „Juden“verfolgung
Festsitzender Giftstachel aus dem Leitbildprozess: Gemeindeoberhaupt maßt sich Aussonderung von ihm unliebsamen Menschen an
[Lesen Sie auf dieser Seite die anonymisierten Protokolle !]

2. Foto an der plakatierten Hauswand

Keltern-Weiler. In ihrem Artikel Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger von Keltern ? spricht ARCHEVIVA von einer neuen Form von „Juden“verfolgung in der Gemeinde. Der im Herzen eines Leitbildteilnehmers festsitzende Giftstachel wurde im Leitbildprozess der Gemeinde Keltern unter Verantwortung von Bürgermeister Bochinger verursacht.

3. Korruption im Rathaus von Ellmendingen ?
Was verschweigt Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger der Bevölkerung ?
Treibt Bürgermeister Steffen Bochinger ein falsches Spiel ?


„In allen drei Fällen drückten Sie, wie Sie zumindest billigend in Kauf nahmen, gegenüber Steffen Jörg Bochinger Ihre Missachtung aus. Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.“, so heißt es auf Seite 2 des Strafbefehls, unterschrieben von Richterin Resch am 16. Juli 2020.

Ganz aktuell: So viel zu „Beleidigungen“ von Sandro Groganz

Landrat Heiner Scheffold darf als Kinderrechte-Schänder bezeichnet werden

Sandro Groganz gehört übrigens zu den Experten der ARCHE, die kid – eke – pas gemeinsam mit ihrer Arbeit versuchen weltweit zu überwinden !

Warum wird ausgerechnet Manthey immer wieder vor Gericht gezogen ? Was deckt die Enthüllungsjournalistin in Wirklichkeit auf ?

Bleiben Sie online ! Wir berichten !

Aufgrund der hohen Nachfrage erneute Veröffentlichung !

Schwere Entwürdigungen im Leitbild der Gemeinde Keltern

Verantwortliche aus dem Rathaus und Gruppenführer schweigen zu ungeklärten Vorgängen, auch – oder gerade Bürgermeister Bochinger

2020-09-29
Aktualisiert 2021-03-15
Erstveröffentlichung 2020-01-14

Von links: Bürgermeister Steffen Bochinger, Prof. Rudolf Jourdan, Karla Arp sind verantwortlich für das Leitbild. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Am 22. Oktober 2018 fand die Vorstellung der Grundidee eines Leitbildes für die Gemeinde Keltern in der Mehrzweckhalle in Weiler statt. Bürgermeister Steffen Bochinger eröffnete den Abend. ARCHEVIVA berichtete: „
Leitbild für Keltern: Bochinger will Leitplanken ! Mäßige Beteiligung für die Zukunft von Weiler und Angst der Anwesenden, an die Wand gefahren zu werden – Thema Natur: Boden, Luft, Wasser hat Vorrang.“

Leitbildprozess angeblich demokratisch angesetzt

Prof. Rudolf Jourdan war von der Gemeinde engagiert, den Leitbildprozess an mehreren Abenden mit freiwilligen Teilnehmern durchzuführen. Das Konzept dafür hatte er in der Tasche. Erläutert wurde das Vorgehen mit festgeschriebenem Zeitplan, organisatorische Fragen wurden in den Raum gestellt, die Bürgerschaft zum „Mitmachen“ aufgefordert.

In allen Ortsteilen hatten die Einwohnerversammlungen im Zeitraum vom 10. bis 22. Oktober 2018 stattgefunden. Für den Großteil der Teilnehmer fand über die Monate November 2018 bis Februar 2019 sieben Abendtermine statt. Die Verteilung der Protokolle lag in den Händen von Hauptamtsleiterin Karla Arp. Sie war Ansprechpartnerin der Gemeinde.

Die in den sechs Gruppen von Kelterner Bürgern herausgearbeiteten Punkte sollten nach dem Plenum und der Gruppenarbeit in die Hände der Gruppenführer übergeben werden. Dort wurden die Ergebnisse gesammelt und zum „Endprodukt“ Leitbild formuliert.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 wurde von Bürgermeister Steffen Bochinger und von den Fraktionssprechern des Gemeinderates namens Michael Trägner (FWG), Manfred Dengler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Susanne Nittel (SPD) und Karin Becker (CDU) unterzeichnet.

Der als „Meilenstein“ titulierte Beschluss hinkt ganz gewaltig

In diesem unterzeichneten Beschluss findet der Leser auf Seite 6 den Passus „Klare Kante zeigen gegen Demokratiefeindlichkeit“ in der Zusammenfassung „Einblicke und Ausblicke – Anmerkungen und Ergänzungen aus Sicht der Projektgruppen zum Leitbildentwurf“, einzig ausgearbeitet von den sechs Gruppenführern und deren Stellvertretern. Zu diesem Zeitpunkt bestand für die Mehrheit der Mitwirkenden am Leitbild keinerlei Einflussnahme und Kontrolle mehr auf das Endergebnis. Dieser Fakt wurde von einer Mitwirkenden dem Gemeinderat Keltern zukommen lassen. Spätestens hier war die „Demokratie“ schon schwer angeschlagen, denn schon während der Gruppenarbeiten wurde mehrfach die antidemokratische Vorgehensweise von mindestens zwei Gruppenführern an die Verwaltung weitergeleitet und um Abhilfe gebeten.

Auf Seite 35 ist nun zu lesen unter der „Priorität 1 K“ (1 = sehr wichtig, K = kurzfristig)

„- Klare Kante zeigen gegen Demokratiefeindlichkeit: Klare Positionierung der Gemeinde Keltern für Pluralität und Toleranz auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, den Werten des Grundgesetzes (Damit nicht vereinbare Äußerungen und Handlungen wie z.B Rassismus, Antisemitismus, antidemokratisches und rechtsnationales Gedankengut, sei es von Einzelpersonen und besonders auch Vereinigungen. (Die dies akzeptieren sind n i c h t willkommen. Keine Akzeptanz für Reichsbürger, Neonazis, Anastasia Bewegung)

-Beitritt zu einer weit anerkannten Landes-, Bundes- oder anderen Initiative im Sinne von „Klare Kante Zeigen“ (s.o.), zur Vernetzung mit klarem Bekenntnis, Slogan, der auch in der Außendarstellung Kelterns verwendet werden sollte.“

Fragen an Bürgermeister Bochinger und an Gemeinderat von Keltern zur Umsetzung des Passus „Klare Kante“

  1. Wer befindet in der Gemeinde Keltern darüber, wer Reichsbürger, Neonazis oder der Anastasia-Bewegung Angehörige sind ?
  2. Wie sieht nach der Be- oder Verurteilung die Konsequenz für diese Bürger aus ?
  3. Wer sind die unter Punkt, Punkt, Punkt … benannten weiteren Bürger, die die „Klare Kante“ gezeigt bekommen ?
  4. Wie sieht die Kenntlichmachung dieser Bürger aus ? Hatten wir das nicht schon einmal ?
  5. Wie wird die Klare Kante ganz konkret umgesetzt ?
  6. Wer sind die namentlich erfassten Aufseher der Gemeinde ?
  7. Wo kann man sich als Aufseher ausbilden lassen und bewerben, „Reichsbürger-Schauer“ und „Anastasia-Schauer“ zu werden ?

 

Bis zum heutigen Tag ist nicht aufgeklärt, wer diesen Passus in das Protokoll der Gruppe I einschmuggelte, denn während der offiziellen Sitzungen der Arbeitsgruppe war er nicht formuliert oder von einer bekannten Person formell eingegeben worden. Der Gruppenleiter der Gruppe I, Herr Dominique Markus R., der auf schriftliche Anfrage von Heiderose Manthey, noch angab, den Autor des Passus ausfindig machen zu wollen, schweigt ebenso wie die anderen Gruppenführer Johannes R., Horst W., Roland S., Inge H., Christin G. und die für das Leitbild verantwortlichen Steffen Bochinger und Karla Arp.¹

Auf Anfrage von Heiderose Manthey per Mail¹ vom 22.02.2019 um 11:44 Uhr an Dominique Markus R., im Cc an Prof. Jourdan (Moderator Leitbild), an Steffen Bochinger, Karla Arp und an die Gruppenführer der Gruppen II – VI, wer denn den Passus eingeschmuggelt habe und ihrer Argumentation, warum sie die Herausnahme dieses Passus anstrebte und um ein Gespräch mit dem Autor des Pasus bittet,

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2019 11:44
An: ‚r[…] dominique‘
Cc: ‚leitbild keltern prof. jourdan‘; ‚bürgermeister steffen bochinger‘; ‚leitbild keltern arp karla‘; ‚r[…] dominique‘; ‚r[…] johannes gruppensprecher II‘; ‚w[…] horst gruppensprecher III‘; ’s[…] roland gruppensprecher IV‘; ‚h[…] inge gruppensprecher V‘; ‚g[…] christin gruppensprecher VI‘
Betreff: Leitbild Gemeinde Keltern: Bedenkliche und ausgrenzende Ergebnisse in der Gruppe I – hier: Ausblick auf eine zukunftsträchtige Änderung

Hier wird ein militanter Aufruf in ein Leitbild einfach „eingeschmuggelt“.
Sie riefen ja zuvor in der Gruppe dazu auf – und auch dies wurde von mir moniert -, dass alle Maßnahmen und Handlungsfelder über Sie laufen dürften/sollten/könnten, so dass niemand mehr die Kontrolle darüber haben konnte, wer denn eigentlich was eingebracht hatte.

Jeder x-beliebige hätte also von außen das Leitbild jederzeit und leicht manipulieren und steuern können !

So wie hier geschehen ?

Jedenfalls war in der Sitzung am Dienstag, 05. Februar 2019 dieser Punkt von den Teilnehmern nicht eingebracht worden, tauchte dann aber in der nachfolgenden Mail in den Arbeitsblättern vom 17. Februar auf:

 

Gesendet: Montag, 18. Februar 2019 um 03:40 Uhr
Von: Dominique Marcus R.“ <[…]>
An: „“ < >, „Gabi M[…]## showdef =“ < >, “ “ < >, „t[…] simon“ < >, “ “ < >, “ “ < >, “ “ < >, “ “ < >, „Johannes N[…]“ < >, ARCHEVIVA <archezeit@gmx.de>, „Marliese S[…]“ < >, „Eric S[…]“ < >
Betreff: Rückmeldungen zum Leitbild Treffen am 19.2.2019

Woher kam er also ?

Es kann und darf nicht sein, dass in einer Welt, in der Kinder die fundamentalsten Grundbedürfnisse nicht mehr erfüllt bekommen oder bekommen können, weil die Erwachsenen schon gar nicht mehr in der Lage sind, diese Grundbedürfnisse zu erkennen und zu stillen, in der kleinen Gemeinde Keltern anstatt Lösungsansätzen der Ausschluss von Menschen beschlossen werden soll auf die nächsten 20 bis 30 Jahre, ein Ausschluss mit Kantenandrohung, der niemals eine Lösung sein kann.

Mobbing, Bashing, Ausgrenzung, Verspotten, Rufmord etc. das sind Methoden einer neuen Kriegsführung im zwischenmenschlichen Bereich, um materielle Ziele, auch die Erhöhung der eigenen Persönlichkeit herbeizuführen, weil man innerlich leer, ausgepowert, ausgelaugt und im Grunde genommen ungeliebt ist oder sich so fühlt.

Dieses Ziel „Ausschluss“ darf niemals Grundlage eines Leitbildes sein !

Geben Sie mir also bitte den Namen dessen, der diese Passage ins Leitbild brachte. Ich möchte mich direkt mit ihm unterhalten und ihn bitten


dieses Postulat zugunsten einer heilenden Lösung für menschliches Miteinander

herauszunehmen. …“

antwortet Dominque Markus R. per Mail¹:

„Ich werde mich darum kümmern eine betreffende Person zu identifizieren und die Bitte um Kontaktaufnahme an diese Person weiterleiten.“

 

Von: Dominique R[…] [mailto:[…]] Im Auftrag von Dominique R[…]
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2019 12:25
An: ARCHEVIVA
Cc: Prof. Rudolf Jourdan; bürgermeister steffen bochinger; leitbild keltern arp karla; Johannes R[…]; w[…] horst gruppensprecher III; Roland S[…]; h[…] inge gruppensprecher V; Christin G[…]
Betreff: Re: Leitbild Gemeinde Keltern: Bedenkliche und ausgrenzende Ergebnisse in der Gruppe I – hier: Ausblick auf eine zukunftsträchtige Änderung

Heiderose,


Ich werde mich darum kümmern eine betreffende Person zu identifizieren und die Bitte um Kontaktaufnahme an diese Person weiterleiten.

Viele Grüße,

Dominique R[…]
[Handynummer]

Distanzierung von Verunglimpfen

Heiderose Manthey hat sich mit klarer Begründung per Einschreiben/Rückschein von diesem geheim ins Leitbild eingebrachten Passus distanziert, öffnet dieser doch für die Verfolgung von (unschuldigen) Menschen Tor und Tür. Hier wird Spaltung betrieben und keine Verbindung. Die Tatsache, dass sich die Leiterin der ARCHE, Bürgerschaftliches Engagement in Keltern seit dem Jahr 2006, von diesem Passus schriftlich distanziert hat, wurde bei der Veröffentlichung des vorliegenden Skripts des Leitbildes nirgendwo erwähnt.

Wer allerdings der wahre Urheber des Passus ist, wurde trotz mehrfacher Anfragen an den Gruppenführer der Gruppe I, sogar per Einschreiben/Rückschein gerichtet, bis heute nicht aufgedeckt. Wer den Passus eingeschleust hat, hingegen schon.

Abbleiben der Ausarbeitung zu Flächenverbrauch …

Angefragt wurde das Entscheidungsgremium, das über den Inhalt der veröffentlichten Leitbildfassung schlussendlich verfügte, wo denn die Ausarbeitungen von Heiderose Manthey über Flächenverbrauch abgeblieben wären. Wörtlich schrieb Manthey: „… 3. Was ist mit meinen ordentlich in die Gruppe I eingegebenen Ausarbeitungen und ins Protokoll aufgenommenen Postulaten zum Flächenverbrauch und zu dessen negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur in Deutschland, speziell Baden-Württemberg und Keltern, geschehen ?

Sind diese Dokumente dem Leitbild und somit dem Gemeinderat über die Gruppensprecher zugeführt worden ?“

Auf diese Frage erhält Heiderose Manthey keine Antwort.¹

 

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Warum wurde Heiderose Manthey wirklich angezeigt und warum musste sie verurteilt werden ?

 

Bleiben SIE online. WIR werden berichten !

Hier der Presseartikel aus der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN), Pforzheimer Kurier „Teurer Nazivergleich“  von Redaktionsmitglied Sebastian Kapp, mit freundlicher Genehmigung.

 
 

Artikel des Pforzheimer Kurier vom 25. September 2020 mit freundlicher Genehmigung. Foto: BNN.

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¹Akutalisiert am 2021-03-15 mit Namen und den zur Sache gehörenden Mails an Dominique Markus R. und die Verantwortlichen und von Dominique Markus R. an Heiderose Manthey.

 

 

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und Amtsgericht Pforzheim

Dokumentation Nr. 05c der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit den Vorgängen rund um Bürgermeister Bochinger und um seinen Gemeinderat

Amtsgerichts-Direktor Oliver Weik auch in den menschenverachtenden Ausgrenzungs-Passus des Leitbildes als SPD-Gemeinderat von Keltern involviert durch die Unterschrift seiner Fraktionsvorsitzenden ?

2020-09-25

Die Dokumente und Beweise zum Strafprozess gegen Heiderose Manthey, angestrengt durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch Henning von Restorff, Rechtsanwalt der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, mit Strafbefehl vom Amtsgericht Pforzheim, Strafantrag von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, vertreten durch Staatsanwalt Sven Müller, mit Strafanzeige nach Ermittlungsverfahren ohne Einhalten des § 160 StPO durch Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen, Sabine Schuster, weitergeleitet an Kriminalpolizeidirektion Calw, Polizeikommissarin Ute Schoch-Wuerz, liegt fast komplett im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Es fehlen noch einige Mails aus dem elektronischen Mailverkehr während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern. Foto: Heiderose Manthey, ARCHE.

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Karlsruhe/Pforzheim/Keltern/Weiler. Heiderose Manthey gibt am 22. September 2020 Teil 3 der Dokumentation Nr. 05c beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Dokumentiert sind dort die Vorgänge um die Pressezensur der ARCHE, eingeleitet durch Theodor Ossmann, zuständig u.a. für die Gemeindenachrichten von Keltern, vollzogen durch Ulrich Pfeifer, Bürgermeister, fortgeführt durch dessen Nachfolger Steffen Jörg Bochinger. Dokumentiert sind die nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder auf Heiderose Manthey ausgeübten Verfolgungsjagden, die Anschläge auf ihr eigenes Grundstück, die Anschläge auf ihr Eigentum und ihr Leben.

Dokumentiert sind die Vorfälle während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern mit dem Ausgrenzungspassus „Klare Kante“.

In drei Dokumentationen Teil I mit 136 Seiten, Teil II mit 114 Seiten und Teil III mit 233 Seiten wurden alleine die Beweismittel der Dokumentation Nr. 05c vorgelegt, bestehend aus Teil 1 mit 142 Seiten und Teil 2 mit 77 Seiten. Die Vorgänge in Keltern, im Rathaus und in der Gemeinde, die Kreise zogen bis nach Pforzheim in die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Solidarregion etc. wurden in den nachfolgenden Dokumentationen aufgeführt:

Nr. 05a „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 36 Seiten 
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 06. August 2020 um 23:55 Uhr

Nr. 05b „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 324 Seiten 
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 22. August 2020 um 18:28 Uhr

Nr. 05c „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ insgesamt 702 Seiten vorgelegt.
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 21. und am 23. September 2020 um 18:19 Uhr


Wir werden sehen, wie das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Karlsruhe mit den Verletzungen nachfolgender Artikel des Grundgesetzes umgehen wird: 

Artikel 1 [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]

Artikel 2 [Persönliche Freiheitsrechte]

Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]

Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]

Artikel 6 [Ehe – Familie – Kinder]

Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg]

„In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ (Art.19,2)

Quelle: Hrsg: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Republik 1, 11011 Berlin 2017, © Deutscher Bundestag, Berlin 2017. Alle Rechte vorbehalten.

Vorsitzende Richterin Martina Resch lehnt die Aufnahme von Beweismitteln während des Prozesses ab

Das Amtsgericht Pforzheim, vertreten durch Richterin Martina Resch, lehnt die Aufnahme von Beweismitteln im gestrigen Strafprozess gegen Heiderose Manthey ab.

Lesen Sie demnächst den Strafantrag gegen Heiderose Manthey von Steffen Jörg Bochinger, vertreten durch Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim.

Zur Verfassungsbeschwerde geht es hier.

Übersicht über die Beiträge zur Verfassungsbeschwerde

EILNACHRICHT: Richterin Martina RESCH verurteilt Heiderose Manthey

Nur 8 Sitzplätze wurden für Presse und Zuschauer vergeben !

Pressevertreter standen vor der Tür und wurden nicht rein gelassen

2020-09-24

Heiderose Manthey bereitet sich auf den Strafprozess vor. Im Vordergrund: Die von Heiderose Manthey eingereichte Verfassungsbeschwerde mit bisher 4692 Seiten und die RESOLUTION 09/15 (vorne links rotes Deckblatt) mit 171 Seiten des Grunddokuments auf Beweisbasis und erweiterten Resolutionen. Die RESOLUTION 09/15 liegt im UNO Hauptquartier New York wegen vorliegender Folter und grausamer Misshandlung, ausgeübt durch deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften, sie wurde eingereicht in den Bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in Berlin u.a.. Angezeigt wurde Heiderose Manthey durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch dessen Anwalt Henning von Restorff, Anwaltskanzlei Ladenburger, Pforzheim. Foto: Otto Teebaum.

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Pforzheim/Keltern-Weiler. Heiderose Manthey nimmt in ihrem Plädoyer die Strafanzeige von Henning von Restorff auseinander.

Einige Highlights

  • Alle Anträge von Heiderose Manthey wurden während des Prozesses abgelehnt.
  • Zeugen nicht zugelassen
  • Keine ausreichende Beschallung – Martina Resch äußerte, das Mikrophon sei kaputt
  • Mehrere Pressevertreter wurden abgewiesen
  • Ein Pressevertreter springt während des Prozesses auf und verlässt den Saal, weil er „das“ nicht aushalten kann …
  • Manthey durfte während des Prozesses KEINE Beweise eingeben
  • Einen Antrag auf ein Glas Wasser solle sie schriftlich stellen
  • Die gereichte Wasserflasche wurde moniert: „Das ist doch kein Wasser !“

Stand das Urteil schon vor Prozessbeginn fest ?

Direkt nach dem Plädoyer von Heiderose Manthey verurteilte Richterin Martina Resch Heiderose Manthey zu einer Geldstrafe.

Zuvor bat sie den Saal zwei Minuten um vollkommene Ruhe und dann schoss das Urteil aus ihr raus.

Der Kommentar von Peter Brightman auf Facebook

„Als ich der Richterin (ich hatte als Besucher nicht das Wort) gesagt habe, dass riesengroße Comic Plakate der Kampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen wirbt, Plakate die in der Öffentlichkeit zu sehen sind, zumindest 2018 in Fürth und auch Nürnberg, d. h. riesengroße Plakate an denen Mütter und Väter mit ihren Kindern vorbei radeln oder im Kinderwagen vorbeigehen oder auch im Auto mit ihren Kindern daran vorbei fahren müssen, da sagt niemand was von den Moralaposteln, doch wenn Heiderose Manthey mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto vor einem Kindergarten parkt, empören sich offenbar einige heuchlerische Bürger und meinen, dass Kindergartenkinder lesen können. Selbst wenn sie es lesen könnten, so wäre dies gut, denn es dient ihrem Schutz vor Frühsexualisierung. Leider konnte ich es nicht so deutlich formulieren, da mich die Richterin unterbrach und mich mehr oder weniger dann rausschmiss.

Ich persönlich bin sehr beeindruckt davon, dass Heiderose Manthey nicht nur gegen Frühsexualisierung von Kindern und natürlich damit verbunden, auch gegen sexuellen Missbrauch einsteht, sondern ebenso für das vollkommen vernachlässigte Feld bzw. Thema von seelischem Missbrauch, von psychischem Missbrauch, dem ihre beiden Söhne und natürlich sie selbst seit Jahren ausgesetzt sind und mit ihr, zahlreiche andere Eltern, Väter und Mütter und Kinder, die dieser Folter ausgesetzt sind.

Es ist ein Armutszeugnis des Amtsgerichts Pforzheim, ausgerechnet Heiderose Manthey dann für eine angebliche Beleidigung zu bestrafen und einen Beweisantrag nach dem anderen abzulehnen mit der Begründung, dieser diene nicht der Wahrheitsfindung.“

 

Lesen Sie den Artikel von Erich Neumann

Amtsgericht Pforzheim ein rechtsfreier Raum?

und lesen Sie alle Berichte des Strafgerichtsprozesses gegen Heiderose Manthey auf ARCHEVIVA

Pforzheimer Amtsgericht ist für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne eine Folterkammer

Sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)

 

Amtsgericht Pforzheim

Verfassungsbeschwerde Nr. 05c Teil 1 und Teil 2 und Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl

Manthey reicht in Karlsruhe und in Pforzheim gleichzeitig Beschwerde samt Begründung ein

Bundesverfassungsgericht und Amtsgericht Pforzheim sind unterrichtet

2020-09-22

Heiderose Manthey nach der Abgabe der nächsten Dokumentation im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Beginn der Abgabe der ersten Teile der Verfassungsbeschwerde war der 06. August 2020. Foto: ARCHE.

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Karlsruhe/Pforzheim/Keltern-Weiler. Im vorliegenden „Beleidigungs“fall des Kelterner Bürgermeisters hat Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE und 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler einen weiteren Teil der Verfassungsbeschwerde im Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Dieser Teil ist gleichzeitig die Einspruchsbegründung gegen den gegen sie erlassenen Strafantrag durch den Polizeiposten Remchingen, Sachbearbeiterin Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, durch die Kriminalpolizei, Sachbearbeiterin Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz, und durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe- Zweigstelle Pforzheim, Sachbearbeiterin Amtsanwältin Bossert, mit erlassenem Strafbefehl durch das Amtsgericht Pforzheim.

Bildstrecke der Abgabe im Bundesverfsassungsgericht Karlsruhe und im Amtsgericht Karlsruhe

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Seit dem 06. August 2020 legt Heiderose Manthey Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte mit Stand vom 20. September 2020 insgesamt 3990 Seiten, erweitert nun durch die Einspruchsbegründung der Nr. 05c Teil 1 mit 142 Seiten und durch die Ergänzungen zu Nr. 05c Teil 2 mit 77 Seiten. Die Nr. 05c der Verfassungsbeschwerde befasst sich alleine mit den Vorgängen um den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Diskriminierung, unterlassener Hilfeleistung, auch von Seiten der Regierung und Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Auf Facebook postet Heiderose Manthey

Zu der Verfassungsbeschwerde von Heiderose Manthey mit bisher 3990 Seiten wurde gestern Nacht um 23:00 Uhr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) „Einspruchsbegründung“ zu den Dokumentationen Nr. 05a und Nr. 05b (Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister) hinzugefügt, gemeinsam mit Nr. 05c Teil 2 „GEHEIM und ABSOLUT VERTRAULICH !“ (77 Seiten), als Nr. 01c „Unterlassene Hilfeleistung“ durch Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages dem BVerfG in unredigierter Form bekannt.
Der Gesamtumfang der Verfassungsbeschwerde beträgt demnach 4209 Seiten.

Am Nachtbriefkasten des Amtsgerichtes Pforzheim wurden beide Teile der Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl um 23:42 Uhr unter Zeugen eingeworfen.

Nicht hinzugezählt sind bei der obigen Angabe der Seitenzahl die sogenannten „Anhängenden Beschwerden“ zur Dokumentation Nr. 01c der Verfassungsbeschwerde, erstellt von kid – eke – pas – Betroffenen und durch Folter oder durch andere grausame und unmenschliche Behandlungen Betroffenen in Deutschland !

An meine Söhne !

Wie sehr würde ich mir wünschen …

dass Ihr dabei wärt !

2020-09-22

Haben wir nicht einen wunderschönen September ? Foto: Heiderose Manthey.

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Bildstrecke: Einen kleinen Gruß aus der Birkigstraße