Archiv der Kategorie: Folter Misshandlung Human Rights UNO

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 4)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig ?

2020-11-17
(wegen hoher Wichtigkeit auch nochmalige Hervorhebung aus 2020-11-15)
aktualisiert 2024-01-17

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.

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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.

Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung


(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.


Quelle: dejure.org

Es geht einzig um die BULLE DER SCHANDE !

Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige  gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.

Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.

Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen

Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !

Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.

Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.

Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes. 

Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.

Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.

Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

Schuster orientiert sich ersichtlich an der Strafanzeige von Rechtsanwalt Henning von Restorff. Im Strafgerichtsprozess sagt sie aber als einzige von Richterin am Amtsgericht Martina Resch zugelassene Zeugin, befragt von der sich selbst verteidigenden Präsidentin der ARCHE, dass sie selbständig ermittelt habe.

Ähnlichkeiten zwischen der Strafanzeige des Henning von Restorff (vergleiche hierzu die Veröffentlichungen im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN) aus der Kanzlei Ladenburger aus Pforzheim und der Strafanzeige von Schuster, nach deren Aussage im Zeugenstand selbständig erstellt von der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, sind verblüffend.

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Fast wortgleich ist die Aussage von Restorff und Schuster zu den Impressum-Angaben

Restorff schreibt in seiner Strafanzeige vom 30. März 2020: „Die Angezeigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V.“. Außerdem gemäß eigener Angabe und entsprechender Impressumangabe die gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Schuster schreibt in ihrer Strafanzeige vom 14. Mai 2020: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Lediglich drei Begriffe wurden ausgetauscht, sogar der Schreibfehler bei Arche wurde beibehalten. Richtig ist: ARCHE !

Vorauseilender Gehorsam durch Verurteilung Unschuldiger, um von den wahren Tätern abzulenken ?

Schuster schreibt weiter: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“

Und: „Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“

Der Vorlage von Restorff folgt nach Schuster auch noch die Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz. Ob Schuster und Schoch-Wuerz jemals auf der Impressumseite nachgeschaut haben, was zur ARCHE und ARCHEVIVA gehört, dieses Wissen bleibt im Moment noch verschlossen. Jedenfalls sieht es an dieser Stelle mehr nach Abschreiben aus als nach eigenständiger Recherche.

Trotz unglaublicher und abstruser Anschuldigungen durch Polizeiposten, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keine Vernehmung der Zeugen der Präsidentin der ARCHE !

Trotz dieser Anschuldigungen bewilligt Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, der Beschuldigten nicht, sämtliche Kandidaten, die der Wählervereinigung angehörten, zu deren Zugehörigkeit oder Reichsbürgernähe im Zeugenstand zu befragen. Manthey gab die Liste der Adressen sämtlicher Kandidaten zur Vernehmung als Antrag vor dem Gerichtsprozess ein. Dieser wurde nicht bewilligt, ebenso wenig die Zeugenvernehmung der zum Strafgerichtsprozess direkt mitgebrachten Zeugen der Organisationsleiterin der WIW.

Selbst schriftlich formulierte Zeugenaussagen nahm das Gericht am Prozesstag nicht an. Martina Resch besprach sich zu allen Anträgen von Manthey dem Staatsanwalt Sven Müller zugeneigt und winkte danach ab.

Schriftliche Aussagen zu sechs der Kandidaten der WIW und zu deren Nicht-Zugehörigkeit

Manthey ist nicht bekannt, dass einer der Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) der Reichsbürgerbewegung angehören würde. Der Präsidentin der ARCHE ist aber sehr wohl bekannt, dass mit einer solchen ideologischen Verunglimpfung schnell von anderen wichtigen Dingen abgelenkt werden kann und diese wäre hier die Aufklärung des Verursachers des Exklusionspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern gewesen, die Unterschrift und damit Bewilligung des Bürgermeisters und des SPD-Gemeinderates Oliver Weik, der gleichzeitig Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim ist ! 

Gezielt wird die Aufklärung dieser unglaublichen Anklage gegen Manthey von Seiten der Polizeihauptkommissarin beschuldigend vor Gericht stehen gelassen. Manthey ist weder Mitglied der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW), noch gehört sie der Reichsbürgerbewegung an, noch hat sie „gewisse Neigungen“ in dieser Richtung.

Die umfangreichen Anzeigen von Manthey zum Raub ihrer Söhne werden bis heute von der Polizei nicht gewürdigt oder von der Staatsanwaltschaft nach angeblichem Auftreten eines bislang nicht vorweisbaren „Rechtskräftigen Urteils“ wieder aufgenommen.

Auffallend in der Strafanzeige von Schuster ist auch, dass das Geburtsdatum des Anzeige erstattenden Bürgermeisters nicht angegeben ist, wohingegen das Geburtsdatum der Beschuldigten in die Akten eingefügt ist. Warum dies ? Zwei-Klassen-Ideologie von Seiten Schusters ?

Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz – fast wortgleich zu Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen

Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz verfasst am 17. Juni 2020 eine Strafanzeige vom Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6 in der Ostenendstraße 3 in 75175 Pforzheim, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

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Schoch-Wuerz übernimmt den nachfolgenden Satz buchstabengetreu von PHK Sabine Schuster: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“

Von der Vorgängerin abschreiben, soll das eine eigenständige Ermittlung sein ?

Auch nachfolgenden Satz übernimmt Schoch-Wuerz buchstabengetreu von Schuster: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“

Und auch der dritte Satz von Schuster einfach nur kopiert: „Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“

Lediglich der Satz: „Die Beschuldigte, Frau Manthey macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Artikel sind weiterhin auf ihrer Internetseite einsehbar.“ wird von KHK Schoch-Wuerz selbständig formuliert eingefügt, wobei Teil 1 dieser Aussage nicht stimmt, denn nicht Frau Manthey machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch, nein, deren Anwalt sagte zu, Kontakt zu der Kriminalpolizei aufzunehmen in dieser Angelegenheit, was er jedoch – aus bisher ungeklärten Gründen – nicht tat.

Auch da muss von einer anderen Stelle aus gesondert hingeschaut werden !

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ARCHEVIVA veröffentlicht zu diesen Vorgängen im Artikel Der Fehler im System: Gibt es in Deutschland überhaupt „Recht“ oder ist die „Justiz“ nichts anderes als ein Apparat der Interessen der dort Tätigen und der Interessen ihrer Machthaber¹ ?.

Weder die Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster, noch die Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz, noch der Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim decken die Menschenrechtsverbrechen und die Verletzungen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 durch den Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert am 20. Oktober 2019, auf.

⇒ Wäre das nicht ihre Pflicht gewesen ?

Stattdessen wird die Präsidentin der ARCHE in einem Blitzverfahren mit BLITZ-ABURTEILUNG, eingeleitet durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger über dessen Anwalt Henning von Restorff mit den ihnen folgenden Staatsdienern Schuster und Schoch-Wuerz in einem von  Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, „scharf“ geführten Prozess wegen „B E L E I D I G U N G !“ abgewatscht.

⇒ Kann man so die Augen verschließen wollen vor den Vorgängen in Keltern und wenn ja, warum ?

Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und gleichzeitig als Gemeinderat der SPD in Keltern Mitverursacher der BULLE DER SCHANDE, wurde aufgefordert, das Urteil PERSÖNLICH und mit SIEGEL zu unterschreiben ! Bislang ist das Urteil lediglich von Justizangestelltem Karaasenov unterschrieben.

ARCHEVIVA berichtete Unterschreiben Sie dieses Urteil persönlich, Oliver Weik !

Wäre nach jetzigem Stand der Justizangestellte Karaasenov verantwortlich für das Urteil und müsste der Justizangestellte zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es sich herausstellen würde, dass das Urteil annulliert werden muss ?

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DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach bereits während des Prozesses.

 


 

GENERALSTAATSANWALTSCHAFT STUTTGART IST INFORMIERT

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Foto: ARCHE.

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Zwischenzeitlich ist eine Fahrt zur Generalstaatsanwaltschaft nach Stuttgart erfolgt.

Die Generalstaatsanwaltschaft der baden-württembergischen Metropole ist nun von dem Strafgerichtsprozess und von den dort stattgefundenen Rechtsbrüchen informiert !

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Der nächste Film ist in der Mache

Wie ARCHE TV heute Vormittag berichtet, ist der nächste Film in Vorbereitung. Er wird in einem Interview – mit dem von der Präsidentin der ARCHE beantragten und vom Gericht abgelehnten Rechtsbeistand – die Rechtsbrüche, vorgenommen am Amtsgericht Pforzheim beim Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger durch dessen Anwalt Henning von Restorff, verurteilt durch Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, aufzeigen.

Lesen Sie hier (in Höhe der Textmitte des Artikels), was die Präsidentin der ARCHE unternimmt, dass der Diskriminierungs- und Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern NICHT in das Leitbild aufgenommen werden soll:

Manthey hat in ihrer Funktion als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. und als Leiterin der ARCHE

  • zahlreiche Emails bezüglich der Aufnahme des Diskriminierungspassus an die Leitbild-Verantwortlichen, nämlich an Bürgermeister Bochinger und an Hauptamtsleiterin Karla Arp geschrieben und sich dagegen gewehrt,

  • recherchiert, wer die Eingabe der widerlichen und unkontrollierbaren Exklusion in den Leitbildpassus gemacht hat,
    .
  • den vermutlich Verantwortlichen per Einschreiben/Rückschein angeschrieben, …

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)

Zu den Vorfällen in Keltern, am Amtsgericht Pforzheim, bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe -Zweigstelle Pforzheim, beim Polizeiposten Remchingen und bei der Kriminalpolizei Calw sei hingewiesen auf die Aussagen der UNO:

Das Ziel von Weißer Folter ist das Brechen des Verstandes der Opfer !

UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer: „DAS WESEN DER FOLTER BESTEHT GRUNDSÄTZLICH DARIN, DEN VERSTAND EINES MENSCHEN ZU BRECHEN.“

Berichterstattung der ARCHE und der IAoHRD auf Beweisbasis an die UNO: Deutschlands Justiz und Verwaltungen wenden diese Psycho-Foltermethoden an

Holger Söder: Deutsche Foltermethoden werden endlich geächtet ! Psychologische Folter ist die schlimmste Art von Folter !

Melzer: „Das Wesen der Folter besteht grundsätzlich darin, den Verstand eines Menschen zu brechen.“

Bleiben SIE online. WIR berichten.

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig ?

2020-11-16
aktualisiert 2024-01-17

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.

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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.

Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung


(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.


Quelle: dejure.org

Es geht einzig um die BULLE DER SCHANDE !

Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige  gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.

Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.

Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen

Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !

Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.

Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.

Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes. 

Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.

Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.

Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

Schuster orientiert sich ersichtlich an der Strafanzeige von Rechtsanwalt Henning von Restorff. Im Strafgerichtsprozess sagt sie aber als einzige von Richterin am Amtsgericht Martina Resch zugelassene Zeugin, befragt von der sich selbst verteidigenden Präsidentin der ARCHE, dass sie selbständig ermittelt habe.

Ähnlichkeiten zwischen der Strafanzeige des Henning von Restorff (vergleiche hierzu die Veröffentlichungen im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN) aus der Kanzlei Ladenburger aus Pforzheim und der Strafanzeige von Schuster, nach deren Aussage selbständig erstellt von der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, sind verblüffend.

Lesen Sie hier weiter.

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 2)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig ?

2020-11-15
aktualisiert 2024-01-17

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.


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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.

Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

 

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.

Quelle: dejure.org

Es geht einzig um die BULLE DER SCHANDE !

Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige  gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.

Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.

Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen

Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !

Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.

Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.

Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes. 

Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.

Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.

Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster

PHK Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

[wird am 15.11.2020 nachgereicht]

Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz

KHK Ute Schoch-Wuerz verfasst am 17. Juni 2020 eine Strafanzeige vom Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6 in der Ostenendstraße 3 in 75175 Pforzheim, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

[wird am 15.11.2020 nachgereicht]

DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach während des Prozesses.


WICHTIG !!! Nachtrag um 09:13 Uhr

Hatte Staatsanwalt Sven Müller überhaupt Kenntnis von Manthey’s Eingabe der Widerspruchsbegründung gegen den Strafbefehl ?

Ob Staatsanwalt Sven Müller die Eingaben und Beweise der beschuldigten Präsidentin der ARCHE zu den Menschenrechtsverbrechen in Keltern überhaupt gelesen hat, bleibt in Frage gestellt. Jedenfalls fragt Richterin am Amtsgericht Martina Resch zu Beginn des Strafprozesses am 24. September 2020 weder die Beschuldigte noch den Staatsanwalt, also keine der beiden Parteien, ob die Akten diesen bekannt sind.

Der Hauptverursacher des Prozesses, Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger, war nicht als Zeuge geladen

Den Anzeige erstattenden Henning von Restorff bzw. Steffen Jörg Bochinger kann und darf Manthey ja nicht befragen, denn beide sind zum Prozess ja nicht erschienen. Bochinger wird auch nicht als Zeuge in den Zeugenstand gerufen, wo er hätte vernommen werden können zu der ihm angeblich zugefügten Beleidigung. Somit bleibt der Beschuldigten das Recht verwehrt, dem Strafanzeige erstattenden Bürgermeister Bochinger präzise Fragen nach ihrem VOR der Berichterstattung erfolgten Handeln, mit dem sie gegen die Aufnahme des Exklusionspassus der Gemeinde Keltern vorgegangen war.

Manthey hat in ihrer Funktion als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. und als Leiterin der ARCHE

  • zahlreiche Emails bezüglich der Aufnahme des Diskriminierungspassus an die Leitbild-Verantwortlichen, nämlich an Bürgermeister Bochinger und an Hauptamtsleiterin Karla Arp geschrieben und sich dagegen gewehrt,

  • recherchiert, wer die Eingabe der widerlichen und unkontrollierbaren Exklusion in den Leitbildpassus gemacht hat,
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  • den vermutlich Verantwortlichen per Einschreiben/Rückschein angeschrieben,

  • sich mehrfach mit Schreiben an die Führer der einzelnen Gruppen des Leitbildes gerichtet,

  • mehrfach Herrn Prof. Rudolf Jourdan, der die inhaltliche Leitung des Leitbildes inne hatte, angeschrieben (Jourdan antwortet Manthey per Mail und Brief.) und

  • sich per Einschreiben/Rückschein von dem Exklusionspassus beim verantwortlichen Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger deutlich abgegrenzt und um die Herausnahme ihres Namens bei der Erstellung dieses Passus gebeten.

  • Manthey richtet schließlich zum Schutz des jungen Mannes ein Schreiben an die UNO wegen klar erkennbarer und nachweisbarer Menschenrechtsverletzung, ebenso richtet sie dieses Schreiben an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer.

SCHWERER RECHTSBRUCH

Beweis: Das Schreiben der Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, an Prof. Nils Melzer „Versendung der im Leitbild der Gemeinde Keltern Misantropie und Menschenhass indizierenden und nachweisenden Mail“ Berichterstattung der ARCHE und der IAoHRD vom 11. Januar 2020

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Der jungen Mann selbst wendet sich mit einem Schreiben unter Abgabe von Zeugen gegen den ihn diskriminierenden, vom Gemeinderat am 20. Oktober 2019 ratifizierten ihn ausgrenzenden und Konsequenzen androhenden Passus im Leitbild der Gemeinde.

Dass Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger zu diesen Fakten im Gerichtsprozess nicht befragt werden konnte, stellt für die Beschuldigte einen schweren Rechtsbruch dar.

Zusätzlich im Strafgerichtsprozess: Ungleicher Ausgangspunkt der Prozessbeteiligten

Hinzu kommt, dass sich Manthey – auf Anweisungen von Justizangestelltem Karaasenow – noch nicht einmal ihre eigenen zu dem Strafbefehl gemachten Eingaben, versehen mit den durch die Angestellten hinzugefügten fortlaufenden Aktennummern im Amtsgericht Pforzheim kopieren lassen durfte, so dass sie lediglich eine sehr abgeschlankte Form der Akte im Prozess vor sich liegen hatte, deren Seiten eben nicht durchnummeriert waren.
Diese abgeschlankte Akte zeigte sie auch den Pressevertretern von Pforzheimer Kurier und Pforzheimer Zeitung, dem Kollegen Sebastian Kapp und der Kollegin Nadine Schmid, wie ganz deutlich im Film über den Prozess LUST AUF MENSCHENJAGD – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN zu erkennen ist.


Zeugen der Beschuldigten nicht zugelassen

Die Zeugen der Beschuldigten werden nicht zugelassen, weder nach erfolgtem schriftlichen Antrag VOR der Verhandlung, noch IN der Verhandlung selbst. Der Justizangestellte Karaassenov meint noch auf Anfrage von Manthey während deren Akteneinsicht, dass Manthey ja die Zeugen direkt in die Verhandlung mitnehmen kann. Einige der Zeugen sind am Gerichtstag anwesend, zur Zeugenaussage zugelassen werden sie jedoch nicht, ebenso wenig also wie alle anderen Beweise. Einzige zugelassene Zeugin ist die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, die nicht nach § 160 StPO ermittelt hatte.

Durch das Urteil wird Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:


 

Artikel 19 – Meinungs- und Informationsfreiheit

«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.»

Erläuterung zu Artikel 19

Das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äussern und das Recht, unangefochten Informationen zu suchen und zu bekommen, gehört nach wie vor zu den häufig verletzten Menschenrechten. Staatliche Zensur der Presse, das Verbot der Veröffentlichung von Büchern, die Verfolgung von Schriftstellern/-innen und Medienschaffenden ist leider immer noch an der Tagesordnung. Viele Machthabende fürchten um ihre Position, wenn sich die Menschen gut informieren können und ihre abweichenden Ansichten kundtun. Der Schutz dieser Rechte stellt daher ein wichtiges Element für eine funktionierende Demokratie dar und ist eine wichtige Voraussetzung, um andere Menschenrechte ausüben zu können.

Allerdings darf das Recht der Meinungsäusserung nicht absolut verstanden werden und seine Ausübung unterliegt einer besonderen Verantwortung: Eine Schranke findet das Recht etwa bei der Achtung des Rufes anderer Personen, bei der rassistischen Hetze oder beim Aufruf zu Gewalthandlungen.

Quelle: Human Rights

Beim Aufdecken von weiteren Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 in der Gemeinde Keltern sind zur Abwehr dieser Verbrechen die Artikel Notwehr, Nothilfe und Notstand des Strafgesetzbuches heranzuziehen. Diese haben in Kraft zu treten.


Die im Strafgerichtsprozess nicht zugelassenen Zeugenaussagen von vier Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) zu deren Zugehörigkeit zu „Reichsbürgern“ sind auf dem Dokument abgebildet. Weitere zwei Aussagen von Kandidaten wiesen eine Zugehörigkeit zu „Reichbürgern“ zurück. Die dem Gericht mit Adressen benannten Kandidaten der WIW wurden als Zeugen nicht zugelassen. Manthey selbst weiß von keinem einzigen der gelisteten Kandidaten, dass er eine Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ aufweist.


Auffallend ist aber, dass sowohl Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster als auch Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz sich nicht wirklich ernsthaft mit der ARCHE beschäftigen (wollten), sonst hätten sie erkennen müssen, dass ARCHEVIVA nicht nur aus dem ARCHE e.V. mit Sitz in Waldbronn besteht, sondern dass ARCHE aufgrund seiner weltweiten Plattform für Betroffene gemeinsam mit Wissenschaftlern, Experten, Juristen, Journalisten, Leiter von Selbsthilfeorganisationen etc. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, eine Organisation allein mit über 50 Experten aufgebaut hat und mit unzähligen Selbsthilfegruppen, deren Direktorin Heiderose Manthey innerhalb der ARCHE ist.

Die versuchte Degradierung der Präsidentin der ARCHE durch Rechtsanwalt Restorff

Muss Henning von Restorff, Rechtsanwalt des Strafanzeige erstattenden Steffen Jörg Bochinger deswegen zum Sachverhalt in der Strafanzeige folgendermaßen begründen: „Der Anzeigeerstatter ist seit 2013 Bürgermeister der Gemeinde Keltern und Kreisrat im Kreistag des Enzkreises. Die Angezeigte ist bereits polizeibekannt. So wurde sie bereits im Jahr 2017 von mehreren Bürgern der Gemeinde Keltern-Weiler, darunter auch von unserem Mandant, wegen vergleichbarer Vorwürfe angezeigt.“, weil der Bürgermeister nicht den Rang und Namen von Manthey hat ?

Muss Restorff deswegen die Bezeichnung „Kreisrat“ anführen und Manthey als „polizeibekannt“ titulieren, um seinen Mandanten in dessen Bedeutung anzuheben ?

Nach dem Raub ihrer Kinder: Alle werden benachrichtigt !

Vorgänge mit dem Polizeiposten Remchingen und dem Kindergarten in Weiler

Am 13. Oktober 2012 schreibt Heiderose Manthey einen Brief an die Fraktionen des Gemeinderates in Keltern, Bündnis 90/Grüne, CDU, Freie Wähler, SPD, adressiert an das Rathaus Keltern, Weinbergstr. 9 in 75210 Ellmendingen.

.
Die Präsidentin der ARCHE spricht die Themenfelder „Kindergarten Weiler“, „Kindesentfremdung“ und „Veröffentlichung“ an.

 



Am 31. Oktober 2012 erreicht Heiderose Manthey ein Schreiben vom Polizeiposten in Remchingen: Manthey wird wegen „Fällen von Bäumen u.a.“ von Tanja Balke angezeigt, nachdem Manthey zuvor bereits vom „Kindergarten in Weiler“ wegen Aufhängen eines Plakates an dem Fenster der ARCHE angezeigt worden war.

 


Zeugenaussage von D. zum Telefonat mit Polizistin Rettkowski vom Polizeiposten Remchingen im Beisein von M. am 31. Oktober 2012 um 12:28 Uhr wegen Ermittlungsverfahren „Fällen von Bäumen u.a.“

 


.
In Kürze werden weitere Beweise von Hilferufen der von Kinderraub betroffenen Präsidentin der ARCHE an die Gemeinde Keltern, an die Kirchengemeinde Keltern, an den Evangelischen Kindergarten in Weiler und an den Kirchengemeinderat in Weiler veröffentlicht.

Das Interview  von ARCHE TV zu den Vorgängen bei dem Strafgerichtsprozess mit dem von Heiderose Manthey im Amtsgericht Pforzheim beantragten Verfahrensbeistand wird erwartet.

 

Der Verfahrensbeistand wird von dem Justizangestellten Karaasenov nicht zugelassen, da er nicht mit der Beschuldigten „verheiratet“ sei. 

 

Bleiben SIE online. WIR berichten.

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 1)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig

2020-11-13

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.

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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.

Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

 

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.

Quelle: dejure.org

Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster

[wird am 15.11.2020 nachgereicht]

Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz

[wird am 15.11.2020 nachgereicht]

Die Zeugen der Beschuldigten werden nicht zugelassen, weder nach erfolgtem schriftlichen Antrag VOR der Verhandlung, noch IN der Verhandlung selbst. Der Justizangestellte Karaassenov meint noch auf Anfrage von Manthey während deren Akteneinsicht, dass Manthey ja die Zeugen direkt in die Verhandlung mitnehmen kann. Einige der Zeugen sind am Gerichtstag anwesend, zur Zeugenaussage zugelassen werden sie jedoch nicht, ebenso wenig also wie alle anderen Beweise. Einzige zugelassene Zeugin ist die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, die nicht nach § 160 StPO ermittelt hatte.

Durch das Urteil wird Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:

 

Artikel 19 – Meinungs- und Informationsfreiheit

«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.»

Erläuterung zu Artikel 19

Das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äussern und das Recht, unangefochten Informationen zu suchen und zu bekommen, gehört nach wie vor zu den häufig verletzten Menschenrechten. Staatliche Zensur der Presse, das Verbot der Veröffentlichung von Büchern, die Verfolgung von Schriftstellern/-innen und Medienschaffenden ist leider immer noch an der Tagesordnung. Viele Machthabende fürchten um ihre Position, wenn sich die Menschen gut informieren können und ihre abweichenden Ansichten kundtun. Der Schutz dieser Rechte stellt daher ein wichtiges Element für eine funktionierende Demokratie dar und ist eine wichtige Voraussetzung, um andere Menschenrechte ausüben zu können.

Allerdings darf das Recht der Meinungsäusserung nicht absolut verstanden werden und seine Ausübung unterliegt einer besonderen Verantwortung: Eine Schranke findet das Recht etwa bei der Achtung des Rufes anderer Personen, bei der rassistischen Hetze oder beim Aufruf zu Gewalthandlungen.

Quelle: Human Rights

Beim Aufdecken von weiteren Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 in der Gemeinde Keltern sind zur Abwehr dieser Verbrechen die Artikel Notwehr, Nothilfe und Notstand des Strafgesetzbuches heranzuziehen. Diese haben in Kraft zu treten.



Die im Strafgerichtsprozess nicht zugelassenen Zeugenaussagen von vier Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) zu deren Zugehörigkeit zu „Reichsbürgern“ sind auf dem Dokument abgebildet. Weitere zwei Aussagen von Kandidaten wiesen eine Zugehörigkeit zu „Reichbürgern“ zurück. Die dem Gericht mit Adressen benannten Kandidaten der WIW wurden als Zeugen nicht zugelassen. Manthey selbst weiß von keinem einzigen der gelisteten Kandidaten, dass er eine Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ aufweist.

 


Auffallend ist aber, dass sowohl Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster als auch Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz sich nicht wirklich ernsthaft mit der ARCHE beschäftigen (wollten), sonst hätten sie erkennen müssen, dass ARCHEVIVA nicht nur aus dem ARCHE e.V. mit Sitz in Waldbronn besteht, sondern dass ARCHE aufgrund seiner weltweiten Plattform für Betroffene gemeinsam mit Wissenschaftlern, Experten, Juristen, Journalisten, Leiter von Selbsthilfeorganisationen etc. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, eine Organisation allein mit über 50 Experten aufgebaut hat und mit unzähligen Selbsthilfegruppen, deren Direktorin Heiderose Manthey innerhalb der ARCHE ist.

Die versuchte Degradierung der Präsidentin der ARCHE durch Rechtsanwalt Restorff

Muss Henning von Restorff, Rechtsanwalt des Strafanzeige erstattenden Steffen Jörg Bochinger deswegen zum Sachverhalt in der Strafanzeige folgendermaßen begründen: „Der Anzeigeerstatter ist seit 2013 Bürgermeister der Gemeinde Keltern und Kreisrat im Kreistag des Enzkreises. Die Angezeigte ist bereits polizeibekannt. So wurde sie bereits im Jahr 2017 von mehreren Bürgern der Gemeinde Keltern-Weiler, darunter auch von unserem Mandant, wegen vergleichbarer Vorwürfe angezeigt.“, weil der Bürgermeister nicht den Rang und Namen von Manthey hat ?

Muss Restorff deswegen die Bezeichnung „Kreisrat“ anführen und Manthey als „polizeibekannt“ titulieren, um seinen Mandanten in dessen Bedeutung anzuheben ?

Nach dem Raub ihrer Kinder: Alle werden benachrichtigt !

Vorgänge mit dem Polizeiposten Remchingen und dem Kindergarten in Weiler

Am 13. Oktober 2012 schreibt Heiderose Manthey einen Brief an die Fraktionen des Gemeinderates in Keltern, Bündnis 90/Grüne, CDU, Freie Wähler, SPD, adressiert an das Rathaus Keltern, Weinbergstr. 9 in 75210 Ellmendingen.

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Die Präsidentin der ARCHE spricht die Themenfelder „Kindergarten Weiler“, „Kindesentfremdung“ und „Veröffentlichung“ an.




Am 31. Oktober 2012 erreicht Heiderose Manthey ein Schreiben vom Polizeiposten in Remchingen: Manthey wird wegen „Fällen von Bäumen u.a.“ von Tanja Balke angezeigt, nachdem Manthey zuvor bereits vom „Kindergarten in Weiler“ wegen Aufhängen eines Plakates an dem Fenster der ARCHE angezeigt worden war.


Zeugenaussage von D. zum Telefonat mit Polizistin Rettkowski vom Polizeiposten Remchingen im Beisein von M. am 31. Oktober 2012 um 12:28 Uhr wegen Ermittlungsverfahren „Fällen von Bäumen u.a.“


In Kürze werden weitere Beweise von Hilferufen der von Kinderraub betroffenen Präsidentin der ARCHE an die Gemeinde Keltern, an die Kirchengemeinde Keltern, an den Evangelischen Kindergarten in Weiler und an den Kirchengemeinderat in Weiler veröffentlicht.

Das Interview  von ARCHE TV zu den Vorgängen bei dem Strafgerichtsprozess mit dem von Heiderose Manthey im Amtsgericht Pforzheim beantragten Verfahrensbeistand wird erwartet.

 

Der Verfahrensbeistand wird von dem Justizangestellten Karaasenov nicht zugelassen, da er nicht mit der Beschuldigten „verheiratet“ sei. 

 

Bleiben SIE online. WIR berichten.

Erneut in Italien: Polizisten nehmen Helme ab und solidarisieren sich mit den Demonstranten

WAS IST, WENN DER HELM AB IST ?

Ein lauter Schrei nach Frieden !

2020-11-13
2012-12-13 Erstveröffentlichung Teil 1

Erneute Aktion in Italien ! Machen wir es den Italienern nach ! Foto: Heiderose Manthey.

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Italien/Keltern-Weiler. Am 13. Dezember 2012 veröffentlichte ARCHEVIVA einen Artikel vom Juni 2013: „Über ein außergewöhnliches Video berichtet Paul Joseph Watson (Infowars.com), in einer Meldung, die in deutscher Übersetzung bei „we-are-change.de“ erschienen ist. Das Video zeigt, wie italienische Polizisten in Turin in Solidarität mit EU-Gegnern ihre Helme abnehmen und bei einem Protestzug gegen den wirtschaftlichen Zustand, die Einheitswährung und die Benzinpreise, mit laufen.“

Video

Und wann ziehen die deutschen Polizisten und Soldaten ihre Uniformen endlich aus und solidarisieren sich wieder mit ihrem Volk, ebenso die deutsche Jusitz und die deutschen Politiker ? Es ist an der Zeit. Zum Artikel auf Extrem-News – Archiv-Meldung vom 12.12.2013.“

Nun ereignet es sich wiederholt in Italien

Aus Solidarität mit den Demonstranten nehmen italienische Polizisten ihre Helme ab, so.

Wörtlich weiter: „In vier italienischen Regionen, darunter die Lombardei mit dem Finanzzentrum Mailand, sind seit Freitag die schwersten Sperrmaßnahmen in Kraft. Auch die Nachbarregion Piemont mit der Hauptstadt Turin fällt unter dieses Regime. Die Menschen dürfen nur zur Arbeit oder zum Einkaufen nach draußen gehen. …

Mehrere italienische Städte haben seit Tagen heftig protestiert. … Filmproduzent Robin Monotti Graziadei … schreibt: “Italien ist durch das Weltwirtschaftsforum (WEF) besetzt worden. … Wenn sich die Polizei und die Armee auf die Seite der Demonstranten stellen, ist die Abriegelung beendet”.“

Aus Solidarität mit den Demonstranten nehmen italienische Polizisten ihre Helme ab

Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?

Der Beschuldigten vorenthaltene Strafanzeigen und Strafanträge

Heiderose Manthey muss JETZT gegen Vertuschungsversuche antreten

2020-11-13

Die Pforzheimer Zeitung erhält Auskünfte über die Präsidentin der ARCHE und die Betroffene selbst wird hingehalten, vertröstet, brüskiert. Nennt man das Opferschutz oder ist das jetzt schon Täterschutz ? Foto: Heiderose Manthey.

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Welt/Pforzheim/Keltern/ Weiler. Nach den Ankündigungen von Rechtsanwalt Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, der den Strafanzeige erstattenden Steffen Jörg Bochinger in seiner Handlung (Strafanzeige) der Präsidentin der ARCHE gegenüber unterstützt, und nach den Behauptungen von Journalisten–Kollegin Nadine Schmid von der Pforzheimer Zeitung im Artikel „Nazivergleiche in Keltern: Ein Streit schlägt Wellen“ der Pforzheimer Zeitung vom 25. Oktober 2020 wörtlich zitiert: „Bereits vor drei Jahren hatte eine Auseinandersetzung in ähnlichem Kontext zwischen dem Rathauschef und der Frau in einer Anzeige Bochingers gegipfelt!“ wendet sich die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim mit nachfolgender Mail.

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät}gmx.de]
Gesendet: Freitag, 11. September 2020 19:57
An: ’staatsanwaltschaft karlsruhe zweigstelle pforzheim‘; ‚polizeiposten remchingen phk schuster sabine‘
Betreff: Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Ankündigungen von Rechtsanwalt Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, müssten weitere Strafanzeigen gegen mich bei der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingegangen sein.

Hiermit stelle ich den Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.
Unterbreiten Sie mir hierfür Terminvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey 

 


ARCHE


Adresse | Fon | Mail
NEUESTE NACHRICHTEN….


ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube – ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV
Heiderose Manthey, Gründerin und Leiterin der ARCHE, Chefredakteurin ARCHEVIVA, Freie Journalistin und Pädagogin, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
ARCHEVIVA.com

Die Staatsanwaltschaft antwortet brüskierend mit Schreiben vom 16. Oktober 2020

Quelle: Film von Volker Hoffmann.

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Sachbearbeiterin Amtswanwältin Bossert, wohl bekannt aus den Mühlenprozessen (im Artikel Manthey kickt Strafprozess wörtlich:  „… und der „Zeuge“ Gunnar Klüssendorf, der erst nach dreimaligem Nachhaken, ja fast schon Bedrängen durch die Staatsanwältin es fast unverständlich, aber doch leicht süffisant einzuräumen verstand, dass auf dem Plakat doch der „einzige aktive“ Müller gemeint sein müsse !“) gegen Manthey wörtlich, wohlgemerkt nach Antrag der Betroffenen auf Akteneinsicht zu ihr nicht bekannten Anzeigen:

“ … bezugnehmend auf Ihr Akteneinsichtsgesucht vom 11.09.2020 wird mitgeteilt, dass das einzige derzeit laufende Verfahren beim Amtsgericht Pforzheim unter dem Aktenzeichen […] anhängig ist. Akteneinsicht ist insoweit unmittelbar beim Amtsgericht Pforzheim zu beantragen.“

Danach hatte Manthey ja gerade NICHT gefragt !

Eine solche Antwort ist schon eine Frechheit sondergleichen ! Eventuell ist die vorliegende Antwort sogar auch schon mehr als nur eine Frechheit. Wir werden sehen !

Quelle: Auszug aus der PZ vom 25.09.2020.

.
Die Pforzheimer Zeitung will im selben Artikel „Nazivergleiche in Keltern: Ein Streit schlägt Wellen“ zu der Strafanzeige von Bochinger überdies wissen

Journalistin Nadine Schmid schreibt in ihrem Artikel wörtlich:
„Damals war das Verfahren eingestellt worden, weil keine strafrechtlich relevanten Äußerungen vorgelegen hätten (die PZ berichtete).“

 

Auf den Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten antwortet die Leiterin des Polizeipostens Remchingen

 

Von: Schuster, Sabine [mailto:Sabine.Schuster[ät]polizei.bwl.de]
Gesendet: Freitag, 6. November 2020 12:29
An: ARCHEVIVA
Cc: poststelle[ät]stapforzheim.justiz.bwl.de
Betreff: AW: Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.

Guten Tag Frau Manthey,

sämtliche Strafanzeigen im Zusammenhang mit Ihrer Person liegen der Staatsanwaltschaft vor, weshalb ich auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft hinweise.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Schuster
————————————————————
Polizeipräsidium Pforzheim
Polizeirevier Neuenbürg
Leiterin Polizeiposten Remchingen
San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen
Tel.: +49 7232 31962-0
Tel.: +49 7232 31962-10 (Durchwahl)
Fax: +49 7232 31962-20
E-Mail: remchingen.pw[ät]polizei.bwl.de
E-Mail: sabine.schuster[ät]polizei.bwl.de

Bitte beachten Sie, dass sich die telefonische Erreichbarkeit sowie die Anschrift des Polizeiposten Remchingen zum 04.11.2020 geändert hat!

Wird hier von Seiten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim auf eine „biologische Lösung“ wie im Falle von Herbert Löffler auf dem Castellberg/Freiburg hin gespielt ?

Zur Überraschung der Betroffenen will die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim die Mail bearbeiten, anstatt ein Aktenblatt, das schon längst angelegt sein müsste, vorzulegen.

Auf die Anträge von Heiderose Manthey, Direktorin der ARCHE, …

 

Von: ARCHEVIVA <archezeit[ät]gmx.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Oktober 2020 11:58
An: StA Pforzheim (Poststelle) <Poststelle[ät]stapforzheim.justiz.bwl.de>; ‚polizeiposten remchingen phk schuster sabine‘ <Sabine.Schuster [ät]polizei.bwl.de>
Betreff: WG: Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erwarte unverzüglich eine Liste sämtlicher Strafanzeigen, die gegen mich beim Polizeiposten Remchingen und/oder bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingegangen sind, und zwar bis spätestens 12. November 2020.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey 


Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit [ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 11. September 2020 19:57
An: ’staatsanwaltschaft karlsruhe zweigstelle pforzheim‘; ‚polizeiposten remchingen phk schuster sabine‘
Betreff: Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Ankündigungen von Rechtsanwalt Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, müssten weitere Strafanzeigen gegen mich bei der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingegangen sein.

Hiermit stelle ich den Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.
Unterbreiten Sie mir hierfür Terminvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey 

 


ARCHE


Adresse | Fon | Mail
NEUESTE NACHRICHTEN….


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Heiderose Manthey, Gründerin und Leiterin der ARCHE, Chefredakteurin ARCHEVIVA, Freie Journalistin und Pädagogin, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit [ät]gmx.de
ARCHEVIVA.com 

… antwortet Sachbearbeiterin Dihlmann von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim folgendermaßen:

 

Von: StA Pforzheim (Poststelle) [mailto:Poststelle [ät]stapforzheim.justiz.bwl.de]
Gesendet: Dienstag, 10. November 2020 14:08
An: ARCHEVIVA
Betreff: AW: Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.

Sehr geehrte Frau Manthey,

es wird mitgeteilt, dass Ihr Schreiben hier eingegangen ist und bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dihlmann
Justizfachangestellte

Mit dieser Verzögerungstaktik gibt sich Manthey keineswegs zufrieden und fordert Antwort binnen zwei Tagen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim !

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit [ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 13. November 2020 07:29
An: ‚StA Pforzheim (Poststelle)‘
Cc: ‚polizeiposten remchingen‘; ‚polizeiposten remchingen phk schuster sabine‘; ‚polizeirevier neuenbürg‘
Betreff: AW: Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten.

Sehr geehrte Frau Dihlmann,

ich erwarte nicht die Bearbeitung meines Schreibens, sondern die Vorlage eines Aktenblattes !

Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, warum es der Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim binnen 14 Tagen nicht möglich ist, ein Aktenblatt herauszuziehen, auf der sämtliche Strafanzeigen samt Strafanträgen, die gegen mich gestellt wurden, aufgelistet sind ?

Muss dieses Aktenblatt zuerst noch hergestellt werden ?

Selbst die Pforzheimer Zeitung wusste mit Veröffentlichung der Journalisten–Kollegin Nadine Schmid von der Pforzheimer Zeitung „Nazivergleiche in Keltern: Ein Streit schlägt Wellen“ vom 25. Oktober 2020:

„Bereits vor drei Jahren hatte eine Auseinandersetzung in ähnlichem Kontext zwischen dem Rathauschef und der Frau in einer Anzeige Bochingers gegipfelt!“

Die Pforzheimer Zeitung will im selben Artikel überdies wissen:

„Damals war das Verfahren eingestellt worden, weil keine strafrechtlich relevanten Äußerungen vorgelegen hätten (die PZ berichtete).“

Wollen Sie mit Ihrer Antwort etwa zum Ausdruck bringen, dass die Pforzheimer Zeitung von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim bedient wird, wobei der Betroffenen selbst gezielt Informationen vorenthalten werden ?

Und wenn wir schon dabei sind, ermitteln Sie gleich in Richtung Pforzheimer Zeitung, was damals über mich abgedruckt worden war, denn die Pforzheimer Zeitung rückt die von mir bereits angeforderte vermutlich mich diskriminierende Veröffentlichung nicht heraus.

Handelt es sich um eine erneute Diffamierung von Seiten des Bürgermeisters mir gegenüber ?
Das muss doch auch in Ihrem Sinne aufgedeckt werden !

Wer aber sind die Bürger, die mich strafrechtlich verfolgen ließen und warum ?

Ich verlange sofortige Aufklärung und die Vorlage des von mir angeforderten Aktenblattes binnen zwei Tagen, also spätestens bis zum 15. November 2020.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose Manthey

So langsam aber sicher kristallisiert sich das Verbrechen gegen Heiderose Manthey nicht nur als gemeines Dorfmobbing gegen Heiderose Manthey heraus, sondern als eine groß angelegte Verstrickung mehrerer Behörden mit Weisungsbefugnis und falsch verstandener und falsch interpretierter Staatsmacht.

Versuchen sich jetzt die Mitverursacher gegenseitig zu decken ?


Zur Historie der leidigen Strafanzeigen gegen die Direktorin der ARCHE aus dem Fundus von ARCHEVIVA, die während der Aufdeckungsarbeit zu den Menschenrechtsverbrechen Kinderraub, Frühsexualisierung von Kindern und sexualisierte Gewalt gegen Schutz befohlene Kinder und Männer eingingen

Schon früh begann die Verfolgung der Leiterin der ARCHE mit Anzeigen des Kindergartens in Weiler und mit Anzeige der Kindergärtnerin Tanja Balke beim Polizeiposten Remchingen gegen die Enthüllungsjournalistin Heiderose Manthey.

Hier zwei Beispiele

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Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey
Vorwurf: Nachstellung und Sachbeschädigung
Antwort der ARCHE: Übernehme Baumfällarbeiten

 

 



Wer zeigte die Leiterin der ARCHE wegen einer Frage bei der Polizei an ?
Unterliegt die Meinungsfreiheit in unserem Land der Diktatur des Weilermer Kindergartens ?
Diesbezüglich schriftlich gestellte Fragen an die Evangelische Kirche, an die Leiterin des Evangelischen Kindergartens und an die Kirchengemeinderäte blieben unbeantwortet



Aktualisierung 2020-11-14


Lesen Sie hierzu unbedingt:
Die Rolle der Staatsanwaltschaft unter Merkel !!!

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I

Merkel, es reicht ! … gezielter Machtmissbrauch ?

Mit einem solchen Instrumentarium lassen sich Dissidenten schnell und „demokratisch“ ausschalten

2020-02-29

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I

Und, Oliver Weik, haben Sie schon unterschrieben ?

– E I G E N H Ä N D I G –

Siegel drauf ?

2020-11-12

Eine heiße Frage an den Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim ! Foto: Heiderose Manthey.

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Welt/Pforzheim/Weiler. Weltweit wurde die Presse über die Menschenrechtsverbrechen in Pforzheim und Keltern informiert. Die GANZE WELT schaut nun nach PFORZHEIM. Nach Pforzheim in das Amtsgericht, in dem Oliver Weik Direktor ist ! Weik ist aber nicht nur Direktor, sondern auch Gemeinderat in Keltern, bei der SPD !

Und zwar bei der SPD, deren Fraktionsvorsitzende Susanne Nittel den Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde unterzeichnet hat !

ARCHE und besonders deren Direktorin Heiderose Manthey warten auf die persönliche Unterschrift unter dem Urteil, das diejenige verurteilt, die die Schandtat in Keltern aufdeckt und einen jungen Mann vor Hass und Häme der Gemeinde und des Direktors des Amtsgerichtes Pforzheim schützt und nicht diejenigen verurteilt, die die BULLE DER SCHANDE erstellt und per Gemeinderatsbeschluss am 22. Oktober 2019 ratifiziert haben !

ARCHE WARTET, OLIVER WEIK !!!   

Nachtrag um 18:54 Uhr

Das Einschreiben – aufgegeben in der Post in Keltern

Nicht nur „Weiße“ Folter ! Sind Kelterner Gemeinderäte auch verstrickt ?

Die bislang gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kommune Keltern, Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Pforzheim

Kaum zwei Jahre her: Rückerinnerung an die fürchterlichen Mühlenprozesse

2020-11-11

Manthey macht öffentlich Aufrufe in Weiler. Sie will wissen, wer im Dorf gegen sie vorgeht. Niemand meldet sich oder bekennt sich. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern. Das Amtsgericht Pforzheim, unter der Direktion von Oliver Weik, ist ebenso gegen Heiderose Manthey aktiv wie Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister von Keltern. Beide Herren liefern sich derzeit ein Kopf-an-Kopf-Rennen, was die Vernichtung der Wahrheit, vorgetragen durch Heiderose Manthey, anbelangt.

Aus aktuellem Anlass stellen wir heute die Veröffentlichungen zu den Mühlenprozessen im Amtsgericht Pforzheim und frühe öffentliche Hilferufe der Verleumdeten in Weiler ein.

Bisher straffrei: Denunzianten, Zeugen und Zuträger aus Weiler

Das Landgericht Karlsruhe bestätigte am 17. April 2019 den Freispruch Mantheys von Richterin am Amtsgericht Dr. Ambs vom 10. Dezember 2018 wegen angeblicher Beleidigung eines Müllers wegen Aushängens des Plakates „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau !!!„. Die Denunzianten Martin Becker, „einzig aktiver Müller“ (so Becker selbst wörtlich im Prozess bei seiner Zeugenaussage, deshalb müsse er ja gemeint sein, räumte aber gleichzeitig ein, dass es auch anders sein könne und er wolle die Richterin entscheiden lassen, ob es sich um eine Beleidigung handle) aus Weiler, der „Zeuge“, Nachbar des Hellblauen Häuschens, Gunnar Klüssendorf, der nach dreimaligem eindringlichem Nachfragen der Staatsanwältin dann doch meinte, bei dem Plakat müsse es sich um den „einzig aktiven Müller“ handeln, und die „Zuträgerin“ Annerose Schroth, die meinte, der „einzig aktive Müller“ müsse sich das Plakat anschauen, worauf hin dann die Strafverfolgung Manthey’s eingeleitet wurde, gingen aber bislang straffrei aus.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim bis hoch zur Generalstaatsanwaltschaft lehnte den Strafantrag der Leiterin der ARCHE wegen böswilliger Verleumdung u.a. ab. Auch die Polizisten, die das Plakat von Manthey „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau“ abmachten, Manthey der Beleidigung vorverurteilend beschuldigten und das Plakat mit sich nahmen, wurden bisher nicht belangt. Aktuell liegt der Strafanatrag gegen die Denunzianten als Klageerzwingungsverfahren im Oberlandesgericht Karlsruhe vor.

Hier die wichtigsten Veröffentlichungen zu den grotesken Mühlenprozessen

 

Manthey kickt Strafprozess
Aufgedeckt: Schikane vor Ort, ausagiert an einer sorgeberechtigten Mutter
Jetzt befinden sich die Gegner der Leiterin der ARCHE „In der Mühle von Weiler“

Am 2018-12-20 wird auf ARCHEVIVA veröffentlicht: „Neuer Anschlag am Hellblauen Häuschen. Die Freie Journalistin Heiderose Manthey wird bei Ihren Aktionen massiv gestört. Es gefällt nicht allen, dass sie das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas (Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome) aufdeckt.“

Über dem Mühlen-Plakat am Hellblauen Häuschen hängt im Fenster: „DAS VERBRECHEN“, begangen an den Söhnen von Heiderose Manthey.

Manthey kickt Strafprozess

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Hier die Aufrufe aus dem Jahr 2016 wegen Diskreditierung der Leiterin der ARCHE vor Ort

 

Immer wieder suchte Manthey öffentlich Zeugen vor Ort zu den ihr zugefügten Misshandlungen wegen Rufmord.

Zeugen gesucht: Der Leiterin der ARCHE wurden sexuelle Verhältnisse unterstellt, um sie zu diskreditieren
Diffamierung nach Kindesraub ist Beihilfe zum Kindesraub
Der Druck auf das Auffinden der Verleumder nimmt zu
2016-09-26

Forderung: Whistleblower unter Schutz stellen !

 
 

Noch zwei Anschläge auf Heiderose Manthey

„Warnung“ an die Aktivistin: Autoscheibe eingeschlagen
Kameras gestohlen
2014-06-04
Am 14. Mai 2014 wurde dieser Rat“schlag“ am Anwesen von Heiderose Manthey angebracht: „Tue Buße!“

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Weitere Veröffentlichungen zum MÜHLENPROZESS

 

Zum Film:

„Die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey erlebt im Jahr 1997 den vorprogrammierten Raub ihrer beiden Söhne, geplant und durchgeführt von dem Familienclan des Vaters ihrer Kinder.

Am Wohnort und am Arbeitsplatz ist die sorgeberechtigte Mutter Hetze und Hass, Rufmord und Verfolgung durch weite Teile der Bevölkerung ausgeliefert. Über 30 Gerichtsprozesse und Verfahren, schwerwiegende Falschaussagen von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei und bis zum heutigen Tage polizeiliche Verfolgung prägen ihren Lebensalltag.

Dagegen setzt sich Manthey …“

Lesen Sie  hier weiter.

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Das Mobbing an Heiderose Manthey gezielt vorgenommen von Bürgern aus Weiler und aus der Umgebung dauert nun schon seit 24 Jahren an ! Ähnlich lange dauert die Folter an Heiderose Manthey und an ihren Kindern von Seiten der Behörden !

Der Raub ihrer Kinder darf anscheinend nicht aufgedeckt werden !

Warum werden noch nicht einmal die bislang erfassten gerichtsbekannten und aktenkundigen Denunzianten Martin Becker, Gunnar Klüssendorf und Annerose Schroth belangt ? Warum eigentlich ?

Wem könnte denn die Wahrheit schlussendlich den Kopf kosten ?

Bleiben SIE online. WIR berichten !

Unterschreiben Sie dieses Urteil persönlich, Oliver Weik !

Das der Verurteilten vorgelegte Urteil ist nicht unterschrieben von Richterin Martina Resch

Jetzt erfolgt die Forderung der Unterschriftsleistung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Gemeinderat der SPD Keltern, samt Siegel

2020-11-10

Aufforderung an Oliver Weik: Eigenhändige Unterschrift mit Siegel durch den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Am Abend des 09. November 2020 holt Heiderose Manthey in Anwesenheit eines Zeugen ihre Post aus dem Briefkasten. Seit dem Raub ihrer Kinder ist die Pädagogin und Präsidentin der ARCHE nicht jeden Tag in der Lage, ihre Post ins Haus zu holen, geschweige denn diese zu öffnen. Ein Bombardement an Briefen von Staatsanwaltschaft, Gerichten, Rechtsanwälten nimmt ihr immer wieder die Luft, lässt sie nicht schlafen.

Gelbe Briefe = Weiße Folter !

Über 24 Jahre erhält sie von den Gerichten, besonders vom Amtsgericht Pforzheim, sogenannte  „Gelbe Briefumschläge“ der „amtlichen“ Zusendungen – verbunden mit den immerwährenden Erinnerungen an die grauenvolle, traumatisierende Tat des Raubes ihrer beiden Söhne.

Bis zum heutigen Tag ist die Ermittlung in dem Fall des Menschenraubs ihrer Söhne nicht aufgenommen. Eine begonnene Ermittlung wurde von Amtsanwältin Micol, lt. Internet jetzt Oberamtsanwältin Sigrid Micol von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim  mit der Begründung, es gäbe ein „Rechtskräftiges Urteil“, das besage, dass Heiderose Manthey nicht im Besitz des Sorgerechts ist, blitzartig eingestellt.

Wo ist das von Staatsanwältin Micol herbeizitierte „Rechtskräftige Urteil“ ?

Dieses Urteil existiert aber nicht, da niemals ein Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern stattgefunden hat.  Jetzt bleibt die Frage durch die Polizei und Staatsanwaltschaft zu klären, wer hat das „Rechtskräftige Urteil“ ins Leben gerufen ? War es die Staatsanwaltschaft selbst, die ermittelnden Polizisten oder der Vater der geraubten Söhne ?

Die Frage nach dem Vorlegen des von Micol zitierten Urteils wird von Staatsanwalt Christian (lt. Internet) Lingenfelder mit Nicht-Auffinden des Dokuments beantwortet.

Manthey stellt Strafanzeige mit Strafantrag wegen Menschenraub und Misshandlung der Söhne Johannes-Simon W. (lt. Internet …) und Falk-Gerrit W. (Wohnort unbekannt), Misshandlung deren Mutter Heiderose Manthey und wegen aller weiteren Straftaten, die sich aus den bereits vorgelegten oder noch vorzulegenden Dokumenten und Beweisen auf Hinweis an die Antragstellende durch die Staatsanwaltschaft und durch die Polizei ergeben.

Die Frage steht also weiterhin im Raum: Wer hat das angeblich „Rechtskräftige Urteil“ in den Fall Manthey eingeschmuggelt ?

ARCHEVIVA berichtete am 20. Juli 2020

Die Antwort von Oberamtsanwältin Sigrid Micol, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, wird erwartet
Nach Einstellen der Ermittlung gegen den die Kinder entziehenden und entfremdenden Vater wird die Mutter wegen „Vortäuschen einer Straftat“ polizeilich verfolgt
Ist das ominöse „Rechtskräftige Urteil“ überhaupt aufzufinden ?

ARCHEVIVA am 22. Juli 2020

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim: Oberamtsanwältin Sigrid Micol in der Beweispflicht
Meldung an den UN‑Ausschuss für die Rechte des Kindes und an den UN-Sonderberichterstatter für Folter in Genf
Dubioser Vorfall: Wo ist das „Rechtskräftige Urteil“ zum Sorgerecht ?

ARCHEVIVA am 20. Oktober 2020

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim: Mit zweierlei Maß !
Aufforderung an die Alliierten, an die UNO und an den Menschenrechtsrat: Schreiten Sie ein !
Menschenrechtsverbrechen produziert sehenden Auges !

ARCHEVIVA am 01. November 2020

Strafanzeige mit Strafantrag wegen Menschenraub u.a.
Misshandlung der Söhne Johannes-Simon W. (lt. Internet …) und Falk-Gerrit W. (Wohnort unbekannt), Misshandlung der Mutter Heiderose Manthey
… wegen aller weiteren Straftaten, die sich aus den bereits vorgelegten oder noch vorzulegenden Dokumenten und Beweisen auf Hinweis an die Antragstellende durch die Staatsanwaltschaft und durch die Polizei ergeben

Das nun vorgelegte Beleidigungsurteil ist nicht persönlich von Richterin Resch unterschrieben

Heiderose Manthey öffnet den Briefumschlag unter Zeugen. Für Manthey ist die Verfolgung ihrer Person und die mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 ratifizierte Verfolgung Unschuldiger im Diskriminierungspassus „Klare Kante“ ein Zeichen vorherrschender Weißer Folter gegen sie persönlich, gegen sie als Präsidentin der ARCHE und ganz besonders gegen einen jungen Mann, den der ARCHE e.V. laut Satzung zu dessen Schutz aufgenommen hat.

Der Film enthüllt die Mittäterschaft

Im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN wird das Vorgehen der Gemeinde Keltern gegen den unschuldigen jungen Mann und gegen Heiderose Manthey in ihrer Funktion glasklar herausgestellt. Im Diskriminierungspassus mit verfilzt ist neben dem Strafanzeige erstattenden Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, SPD-Gemeinderat in Keltern.

Weil Manthey mit all den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für den Schutz des jungen Mannes eintritt, wird sie wegen „Beleidigung“ nun strafrechtlich von den Verursachern des Diskriminierungspassus verfolgt.

Lesen Sie hier auf dieser Seite alle Berichte zur vorliegenden Sache auf ARCHEVIVA. Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch, verurteilt Manthey in der Verhandlung im Strafgerichtsprozess am 24. September 2020 mündlich.

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Das zwischenzeitlich vorliegende Urteil wurde heute Vormittag per Einschreiben/Rückschein mit Eincouvertierungsbestätigung mit der Post an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik, gesandt mit der Forderung, dieses Urteil in seiner Funktion als Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim persönlich zu unterschreiben mit Siegel, wohl wissend, dass er auch Gemeinderat in der SPD der Kommune Keltern ist.

Ein Urteil des Amtsgerichtes Pforzheim von Richterin Dr. Ambs wegen erfolgter vorausgegangener Denunziationen und wüster Verfolgung von Heiderose Manthey vor Ort über die Mühlenprozesse und das den Freispruch der Angeklagten Manthey bestätigende Urteil des Landgerichtes Karlsruhe wurde beigelegt.

Nachtrag 2020-11-11

Zu den Mühlenprozessen

Was wurde eigentlich aus dem Mühlenprozess ?


ARCHEVIVA berichtete zu den Vorfällen in Keltern um Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger.

Bleiben SIE online, WIR berichten !

Neumann: „1933 darf sich 2020 und in aller Zukunft nicht mehr wiederholen !“

Rechtsbeugung am Amtsgericht Pforzheim ?

Die Frage der Beklagten nach einem Schluck Wasser mit der Erfordernis eines schriftlichen Antrages abgewiesen

2020-11-09

In Keltern-Ellmendingen hat der Bürgermeister sein „Plätzle“. Am Friedhof von Weiler der „Pfarrer“. Was macht denn der Unterschied zwischen einem staatlichen und kirchlichen Amtsträger und der gemeinen Bevölkerung aus ? Oder haben auch Sie, werter Bürger, ein eigenes ausgewiesenes „Parkplätzle“ auf ihre Funktion als Amtsträger „Bürger A“ in Keltern am Friedhof von Weiler ?

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Keltern-Weiler. Gestern veröffentlichte der Journalist Erich Neumann auf Facebook nachfolgenden Text, den ARCHEVIVA mit freundlicher Genehmigung zu den Informationen zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey hier einstellt:

von Erich Neumann

„[…]
 

Weshalb Sie verstehen können, was Sie hören ?

Mitten in Pforzheim

Weil diese Justiz-Attacke gegen die Pressefreiheit es eben nicht in Aserbeidschan, Belarus, Brasilien, Kasachstan, Nordkorea, Ruanda, Saudi-Arabien, Simbabwe, Swasiland, Türkei, Turkmenistan, Ungarn, Usbekistan spielt, oder was immer wir sonst als Schurkenstaaten ausmachen, sondern mitten in Deutschland: in Pforzheim !

Der an fehlender Souveränität nicht zu überbietende Provinzbürgermeister @Steffen Jörg Bochinger hat die Frage der Journalistin und engagierten Menschenrechts-Aktivistin

Heiderose Manthey nach dem Nazi-Anteil bei Behörde, deren Handlungsweisen und ihm nicht mit Sachargumenten weggefertigt, sondern mit einer Beleidigungsklage den Schwarzen Peter der Justiz zugeschoben und so statt geräuschloser Erledigung eine Provinzposse mit bundesweiter Aufmerksamkeit für Keltern losgetreten.

Pressevertreter musste trotz frühzeitigem Akkreditierungsantrag vor der Tür stehen bleiben !

@Oliver Weik, der Direktor des dortigen Amtsgerichtes, über sein politisches Mandat involviert, zeigte sich äußerst willfährig, sodass in einer bessern Besenkammer verhandelt wurde, welche nur 4 Zuschauern und 4 Medienvertretern Platz bot, sodass beantragte Akkreditierungen einfach unter den Tisch fielen und Medienvertreter ausgeschlossen wurden, während ein ausreichend dimensionierter Sitzungssaal ungenutzt blieb.

Rechtsbeugungen ?

Die Rechtsbeugungen und Missachtungen von Menschenrechten und -würde seitens der Vorsitzender Richterin @Martina Resch, welche die Frage der Beklagten nach einem Schluck Wasser mit der Erfordernis eines schriftlichen Antrages abwies und damit das gesetzlich verankerte Mündlichkeitsprinzip vor bundesdeutschen Gerichten unterlief, nähren die im Raum stehenden Anschuldigungen in absolut unguter Form.

Auf die Belange Menschenrechte und -würde reagierte das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg mit dem Totschlagargument der sog. richterlichen Unabhängigkeit.

Kein Wunder für ein Haus, dem mit Guido Wolf, MdL, ein so blasser Minister vorsteht, dass er jederzeit auch in Bayern oder auf Bundesebene diese Rolle übernehmen könnte.

In einem aktuellen Fall, bei dem in Villingen-Schwenningen das Kindeswohl, den Ränkespielen des politisch exponiert tätigen Onkels seitens Behörden, Politik und Polizei geopfert wird, kennt man dort auch keinerlei Zuwendung an die menschlichen Nöte.

Man kann also gespannt sein, ob Unterlaufen des Mündlichkeitsprinzips ebenfalls von der behaupteten richterlichen Unabhängigkeit gedeckt sein soll ?

Aufregen über sogenannte „Schurkenstaaten“ oder selbst die Hausaufgaben machen ?

Wiederholtes Fazit: Weshalb regen wir uns über Zustände in den sog. Schurkenstaaten auf und machen nicht endlich unsere Hausaufgaben, damit wir dies dann wenigstens mit unsererseits weißer Weste tun?

Lichterketten und Mahnwachen für Julien Assange, Can Dündar, Meşale Tolu, Edward Snowden und @Deniz Yücel bleiben Feigenbatt und Heuchelei und es werden in Deutschland ganz andere Dinge brennen, als Kerzen, wenn weiter nur mit diesen Placebos aufbegehrt, vor den Missständen im Detail jedoch weiter bequem weggesehen wird !

1933 darf sich 2020 und in aller Zukunft nicht mehr wiederholen !“

 

Der Journalist Erich Neumann hat sich rechtzeitig bei Direktor Oliver Weik für den Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey am 24. September 2020 akkreditiert und darauf hingewiesen, dass ausreichend Platz für Journalisten bereit gestellt werden muss. Foto: Otto Teebaum.

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Der Journalist wird nicht zum Prozess zugelassen !!!

Ein Polizist am Verhandlungstag kurz vor Verhandlungsbeginn vor dem Gerichtssaal: „Sie haben die Möglichkeit, sich an Herrn Weik zu wenden !“

Neumann: „Wollen Sie mich jetzt noch aufklären ?“

Sehen Sie Erich Neumann in einem Gespräch mit einem Privatermittler aus Frankreich vor dem Gerichtssaal im Amtsgericht Pforzheim

Filmausschnitt vor dem Verhandlungssaal kurz vor dem Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey.

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