Archiv der Kategorie: ARCHE Keltern-Weiler Straubenhardt Waldbronn

Welche gruselige Wahrheit verbirgt sich in Wirklichkeit hinter dem Strafbefehl ?

Nur eine „billige Beleidigung“ in drei Fällen gegen Steffen Jörg Bochinger, dem Bürgermeister von Keltern ?

Heiderose Manthey legt Rechtsmittel ein

2020-09-29

Der lange Weg bis zum Erhalt des Protokolls über den Verlauf des Strafprozesses: Das Anfertigen des Protokolls könne bis zu fünf (!) Wochen dauern, erfuhr die Leiterin der ARCHE heute. Und der lange Weg zum Amtsgericht in Pforzheim über die Parkhausbrücke. Foto: Heiderose Manthey.

.
Pforzheim/Keltern-Weiler. Im Rechtsstreit um angebliche Beleidigung des Bürgermeisters von Keltern, Steffen Jörg Bochinger, legt die im Gerichtsprozess am 24. September 2020 durch Richterin am Amtsgericht Pforzheim (auf Probe), Martina Resch, in der Verhandlung verurteilte Heiderose Manthey heute Rechtsmittel gegen das mündlich ausgesprochene Urteil ein.

Ein Protokoll der Verhandlung liege noch nicht vor, wurde Heiderose Manthey im Amtsgericht von dem Justizangestellten Karaasenov heute Vormittag mitgeteilt. Manthey hatte die Zuleitung des in der Verhandlung angefertigten Wortprotokolls bereits gestern per Fax gefordert.

Zur Fertigstellung des Protokolls habe Karaasenov fünf Wochen Zeit.

Fünf Wochen zur Fertigstellung eines Protokolls ?

Ja, richtig gehört ! Die Aussage lautete: Fünf Wochen ! Bis dahin muss die Berufungs- oder Revisionsbegründung schon längst raus sein ! Manthey kommt sich an dieser Stelle vor wie Don Quichote. Sie kämpft gegen Windmühlenflügel, die sie nicht sehen, geschweige denn einsehen konnte.

„Im Notfall müssen wir den gesamten Prozessverlauf selbst nachkonstruieren durch Protokolle, Aussagen von Prozessbeobachtern und in Form von eigenen Gedächtnisprotokollen. Etwas anderes bleibt einem nicht übrig.“ Dem Antrag auf digitale Prozessaufzeichnung oder Mitschnitt als Gedächtnisstütze für die Verteidigung wurde nicht statt gegeben. „Aber vielleicht beeilt sich ja der Justizangestellte und Richterin Resch gibt dieses Mal dem Antrag statt.“, erhofft Manthey, die schon sehr auf die Aufzeichnung des Prozesses von Seiten des Gerichtes gespannt ist.

„Das Protokoll wurde von Justizangestelltem Karaasenov während des Prozesses geschrieben.“, so die von Bürgermeister Bochinger Angezeigte. „Ich hätte doch schon gerne gewusst, was da drin steht, was also Karaasenov gehört und festgehalten hat. Vielleicht sind das gar nicht die gleichen Sachen, die ich oder andere gehört haben ? Eine digitale Prozessaufzeichnung wäre jedenfalls objektiv !“

Manthey holte sich heute Vormittag in Zimmer 202 des Amtsgerichtes Kopien aller von ihr im Strafgerichtsprozess eingereichten Anträge zur weiteren Dokumentation des Falles ein. Alle Anträge wurden während des Prozesses abgelehnt.

Eine schriftliche Aufzeichnung der Richterin Resch, die bei der Akte lag, durfte Manthey nicht einsehen. Das Dokument sei quasi ein „Einkaufszettel“, der nur für die Richterin bestimmt wäre, teilte eine Justizangestellte in Raum 202 Manthey mit.

Nicht alle Dokumente sind zugänglich in der Akte

Manthey monierte das Verhalten, dass sie keinen gänzlichen Zugang zu den in ihrer eigenen Akte aufgefundenen Dokumenten habe. Ob es eine Beiakte zu dieser vorliegenden Strafakte gibt, entzieht sich der Kenntnis der Leiterin der ARCHE.

Jedenfalls legte Manthey heute Rechtsmittel ein. Das Einlegen dieses Rechtsmittels lässt noch den Weg offen, ob Manthey in Berufung zum Landgericht Pforzheim gehen wird oder ob sie den Sprung in die Revision vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe machen wird.

In vier Wochen muss die Begründung stehen

„Im Grunde genommen hat noch kein Mensch eine wirkliche Ahnung davon, um was es hier wirklich geht ! Wir müssen die ganze Geschichte aufdecken. Die ersten Beweise sind heute bereits bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingereicht worden.“, so Manthey.

ARCHEVIVA stellt heute den bereits am 14. Januar 2020 veröffentlichten Beitrag nochmals online. „Die Leute scheinen jetzt erst wach zu werden !“, äußert die 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler.

Aufgrund der hohen Nachfrage erneute Veröffentlichung !

Wegen dieser drei Veröffentlichungen wird Manthey strafrechtlich verfolgt:


1. Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger von Keltern ?
Eine neue Form von „Juden“verfolgung
Festsitzender Giftstachel aus dem Leitbildprozess: Gemeindeoberhaupt maßt sich Aussonderung von ihm unliebsamen Menschen an
[Lesen Sie auf dieser Seite die anonymisierten Protokolle !]

2. Foto an der plakatierten Hauswand

Keltern-Weiler. In ihrem Artikel Anzeige gegen Bürgermeister Bochinger von Keltern ? spricht ARCHEVIVA von einer neuen Form von „Juden“verfolgung in der Gemeinde. Der im Herzen eines Leitbildteilnehmers festsitzende Giftstachel wurde im Leitbildprozess der Gemeinde Keltern unter Verantwortung von Bürgermeister Bochinger verursacht.

3. Korruption im Rathaus von Ellmendingen ?
Was verschweigt Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger der Bevölkerung ?
Treibt Bürgermeister Steffen Bochinger ein falsches Spiel ?


„In allen drei Fällen drückten Sie, wie Sie zumindest billigend in Kauf nahmen, gegenüber Steffen Jörg Bochinger Ihre Missachtung aus. Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.“, so heißt es auf Seite 2 des Strafbefehls, unterschrieben von Richterin Resch am 16. Juli 2020.

Ganz aktuell: So viel zu „Beleidigungen“ von Sandro Groganz

Landrat Heiner Scheffold darf als Kinderrechte-Schänder bezeichnet werden

Sandro Groganz gehört übrigens zu den Experten der ARCHE, die kid – eke – pas gemeinsam mit ihrer Arbeit versuchen weltweit zu überwinden !

Warum wird ausgerechnet Manthey immer wieder vor Gericht gezogen ? Was deckt die Enthüllungsjournalistin in Wirklichkeit auf ?

Bleiben Sie online ! Wir berichten !

Aufgrund der hohen Nachfrage erneute Veröffentlichung !

Schwere Entwürdigungen im Leitbild der Gemeinde Keltern

Verantwortliche aus dem Rathaus und Gruppenführer schweigen zu ungeklärten Vorgängen, auch – oder gerade Bürgermeister Bochinger

2020-09-29
Aktualisiert 2021-03-15
Erstveröffentlichung 2020-01-14

Von links: Bürgermeister Steffen Bochinger, Prof. Rudolf Jourdan, Karla Arp sind verantwortlich für das Leitbild. Foto: Heiderose Manthey.

.
Keltern-Weiler. Am 22. Oktober 2018 fand die Vorstellung der Grundidee eines Leitbildes für die Gemeinde Keltern in der Mehrzweckhalle in Weiler statt. Bürgermeister Steffen Bochinger eröffnete den Abend. ARCHEVIVA berichtete: „
Leitbild für Keltern: Bochinger will Leitplanken ! Mäßige Beteiligung für die Zukunft von Weiler und Angst der Anwesenden, an die Wand gefahren zu werden – Thema Natur: Boden, Luft, Wasser hat Vorrang.“

Leitbildprozess angeblich demokratisch angesetzt

Prof. Rudolf Jourdan war von der Gemeinde engagiert, den Leitbildprozess an mehreren Abenden mit freiwilligen Teilnehmern durchzuführen. Das Konzept dafür hatte er in der Tasche. Erläutert wurde das Vorgehen mit festgeschriebenem Zeitplan, organisatorische Fragen wurden in den Raum gestellt, die Bürgerschaft zum „Mitmachen“ aufgefordert.

In allen Ortsteilen hatten die Einwohnerversammlungen im Zeitraum vom 10. bis 22. Oktober 2018 stattgefunden. Für den Großteil der Teilnehmer fand über die Monate November 2018 bis Februar 2019 sieben Abendtermine statt. Die Verteilung der Protokolle lag in den Händen von Hauptamtsleiterin Karla Arp. Sie war Ansprechpartnerin der Gemeinde.

Die in den sechs Gruppen von Kelterner Bürgern herausgearbeiteten Punkte sollten nach dem Plenum und der Gruppenarbeit in die Hände der Gruppenführer übergeben werden. Dort wurden die Ergebnisse gesammelt und zum „Endprodukt“ Leitbild formuliert.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 wurde von Bürgermeister Steffen Bochinger und von den Fraktionssprechern des Gemeinderates namens Michael Trägner (FWG), Manfred Dengler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Susanne Nittel (SPD) und Karin Becker (CDU) unterzeichnet.

Der als „Meilenstein“ titulierte Beschluss hinkt ganz gewaltig

In diesem unterzeichneten Beschluss findet der Leser auf Seite 6 den Passus „Klare Kante zeigen gegen Demokratiefeindlichkeit“ in der Zusammenfassung „Einblicke und Ausblicke – Anmerkungen und Ergänzungen aus Sicht der Projektgruppen zum Leitbildentwurf“, einzig ausgearbeitet von den sechs Gruppenführern und deren Stellvertretern. Zu diesem Zeitpunkt bestand für die Mehrheit der Mitwirkenden am Leitbild keinerlei Einflussnahme und Kontrolle mehr auf das Endergebnis. Dieser Fakt wurde von einer Mitwirkenden dem Gemeinderat Keltern zukommen lassen. Spätestens hier war die „Demokratie“ schon schwer angeschlagen, denn schon während der Gruppenarbeiten wurde mehrfach die antidemokratische Vorgehensweise von mindestens zwei Gruppenführern an die Verwaltung weitergeleitet und um Abhilfe gebeten.

Auf Seite 35 ist nun zu lesen unter der „Priorität 1 K“ (1 = sehr wichtig, K = kurzfristig)

„- Klare Kante zeigen gegen Demokratiefeindlichkeit: Klare Positionierung der Gemeinde Keltern für Pluralität und Toleranz auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, den Werten des Grundgesetzes (Damit nicht vereinbare Äußerungen und Handlungen wie z.B Rassismus, Antisemitismus, antidemokratisches und rechtsnationales Gedankengut, sei es von Einzelpersonen und besonders auch Vereinigungen. (Die dies akzeptieren sind n i c h t willkommen. Keine Akzeptanz für Reichsbürger, Neonazis, Anastasia Bewegung)

-Beitritt zu einer weit anerkannten Landes-, Bundes- oder anderen Initiative im Sinne von „Klare Kante Zeigen“ (s.o.), zur Vernetzung mit klarem Bekenntnis, Slogan, der auch in der Außendarstellung Kelterns verwendet werden sollte.“

Fragen an Bürgermeister Bochinger und an Gemeinderat von Keltern zur Umsetzung des Passus „Klare Kante“

  1. Wer befindet in der Gemeinde Keltern darüber, wer Reichsbürger, Neonazis oder der Anastasia-Bewegung Angehörige sind ?
  2. Wie sieht nach der Be- oder Verurteilung die Konsequenz für diese Bürger aus ?
  3. Wer sind die unter Punkt, Punkt, Punkt … benannten weiteren Bürger, die die „Klare Kante“ gezeigt bekommen ?
  4. Wie sieht die Kenntlichmachung dieser Bürger aus ? Hatten wir das nicht schon einmal ?
  5. Wie wird die Klare Kante ganz konkret umgesetzt ?
  6. Wer sind die namentlich erfassten Aufseher der Gemeinde ?
  7. Wo kann man sich als Aufseher ausbilden lassen und bewerben, „Reichsbürger-Schauer“ und „Anastasia-Schauer“ zu werden ?

 

Bis zum heutigen Tag ist nicht aufgeklärt, wer diesen Passus in das Protokoll der Gruppe I einschmuggelte, denn während der offiziellen Sitzungen der Arbeitsgruppe war er nicht formuliert oder von einer bekannten Person formell eingegeben worden. Der Gruppenleiter der Gruppe I, Herr Dominique Markus R., der auf schriftliche Anfrage von Heiderose Manthey, noch angab, den Autor des Passus ausfindig machen zu wollen, schweigt ebenso wie die anderen Gruppenführer Johannes R., Horst W., Roland S., Inge H., Christin G. und die für das Leitbild verantwortlichen Steffen Bochinger und Karla Arp.¹

Auf Anfrage von Heiderose Manthey per Mail¹ vom 22.02.2019 um 11:44 Uhr an Dominique Markus R., im Cc an Prof. Jourdan (Moderator Leitbild), an Steffen Bochinger, Karla Arp und an die Gruppenführer der Gruppen II – VI, wer denn den Passus eingeschmuggelt habe und ihrer Argumentation, warum sie die Herausnahme dieses Passus anstrebte und um ein Gespräch mit dem Autor des Pasus bittet,

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2019 11:44
An: ‚r[…] dominique‘
Cc: ‚leitbild keltern prof. jourdan‘; ‚bürgermeister steffen bochinger‘; ‚leitbild keltern arp karla‘; ‚r[…] dominique‘; ‚r[…] johannes gruppensprecher II‘; ‚w[…] horst gruppensprecher III‘; ’s[…] roland gruppensprecher IV‘; ‚h[…] inge gruppensprecher V‘; ‚g[…] christin gruppensprecher VI‘
Betreff: Leitbild Gemeinde Keltern: Bedenkliche und ausgrenzende Ergebnisse in der Gruppe I – hier: Ausblick auf eine zukunftsträchtige Änderung

Hier wird ein militanter Aufruf in ein Leitbild einfach „eingeschmuggelt“.
Sie riefen ja zuvor in der Gruppe dazu auf – und auch dies wurde von mir moniert -, dass alle Maßnahmen und Handlungsfelder über Sie laufen dürften/sollten/könnten, so dass niemand mehr die Kontrolle darüber haben konnte, wer denn eigentlich was eingebracht hatte.

Jeder x-beliebige hätte also von außen das Leitbild jederzeit und leicht manipulieren und steuern können !

So wie hier geschehen ?

Jedenfalls war in der Sitzung am Dienstag, 05. Februar 2019 dieser Punkt von den Teilnehmern nicht eingebracht worden, tauchte dann aber in der nachfolgenden Mail in den Arbeitsblättern vom 17. Februar auf:

 

Gesendet: Montag, 18. Februar 2019 um 03:40 Uhr
Von: Dominique Marcus R.“ <[…]>
An: „“ < >, „Gabi M[…]## showdef =“ < >, “ “ < >, „t[…] simon“ < >, “ “ < >, “ “ < >, “ “ < >, “ “ < >, „Johannes N[…]“ < >, ARCHEVIVA <archezeit@gmx.de>, „Marliese S[…]“ < >, „Eric S[…]“ < >
Betreff: Rückmeldungen zum Leitbild Treffen am 19.2.2019

Woher kam er also ?

Es kann und darf nicht sein, dass in einer Welt, in der Kinder die fundamentalsten Grundbedürfnisse nicht mehr erfüllt bekommen oder bekommen können, weil die Erwachsenen schon gar nicht mehr in der Lage sind, diese Grundbedürfnisse zu erkennen und zu stillen, in der kleinen Gemeinde Keltern anstatt Lösungsansätzen der Ausschluss von Menschen beschlossen werden soll auf die nächsten 20 bis 30 Jahre, ein Ausschluss mit Kantenandrohung, der niemals eine Lösung sein kann.

Mobbing, Bashing, Ausgrenzung, Verspotten, Rufmord etc. das sind Methoden einer neuen Kriegsführung im zwischenmenschlichen Bereich, um materielle Ziele, auch die Erhöhung der eigenen Persönlichkeit herbeizuführen, weil man innerlich leer, ausgepowert, ausgelaugt und im Grunde genommen ungeliebt ist oder sich so fühlt.

Dieses Ziel „Ausschluss“ darf niemals Grundlage eines Leitbildes sein !

Geben Sie mir also bitte den Namen dessen, der diese Passage ins Leitbild brachte. Ich möchte mich direkt mit ihm unterhalten und ihn bitten


dieses Postulat zugunsten einer heilenden Lösung für menschliches Miteinander

herauszunehmen. …“

antwortet Dominque Markus R. per Mail¹:

„Ich werde mich darum kümmern eine betreffende Person zu identifizieren und die Bitte um Kontaktaufnahme an diese Person weiterleiten.“

 

Von: Dominique R[…] [mailto:[…]] Im Auftrag von Dominique R[…]
Gesendet: Freitag, 22. Februar 2019 12:25
An: ARCHEVIVA
Cc: Prof. Rudolf Jourdan; bürgermeister steffen bochinger; leitbild keltern arp karla; Johannes R[…]; w[…] horst gruppensprecher III; Roland S[…]; h[…] inge gruppensprecher V; Christin G[…]
Betreff: Re: Leitbild Gemeinde Keltern: Bedenkliche und ausgrenzende Ergebnisse in der Gruppe I – hier: Ausblick auf eine zukunftsträchtige Änderung

Heiderose,


Ich werde mich darum kümmern eine betreffende Person zu identifizieren und die Bitte um Kontaktaufnahme an diese Person weiterleiten.

Viele Grüße,

Dominique R[…]
[Handynummer]

Distanzierung von Verunglimpfen

Heiderose Manthey hat sich mit klarer Begründung per Einschreiben/Rückschein von diesem geheim ins Leitbild eingebrachten Passus distanziert, öffnet dieser doch für die Verfolgung von (unschuldigen) Menschen Tor und Tür. Hier wird Spaltung betrieben und keine Verbindung. Die Tatsache, dass sich die Leiterin der ARCHE, Bürgerschaftliches Engagement in Keltern seit dem Jahr 2006, von diesem Passus schriftlich distanziert hat, wurde bei der Veröffentlichung des vorliegenden Skripts des Leitbildes nirgendwo erwähnt.

Wer allerdings der wahre Urheber des Passus ist, wurde trotz mehrfacher Anfragen an den Gruppenführer der Gruppe I, sogar per Einschreiben/Rückschein gerichtet, bis heute nicht aufgedeckt. Wer den Passus eingeschleust hat, hingegen schon.

Abbleiben der Ausarbeitung zu Flächenverbrauch …

Angefragt wurde das Entscheidungsgremium, das über den Inhalt der veröffentlichten Leitbildfassung schlussendlich verfügte, wo denn die Ausarbeitungen von Heiderose Manthey über Flächenverbrauch abgeblieben wären. Wörtlich schrieb Manthey: „… 3. Was ist mit meinen ordentlich in die Gruppe I eingegebenen Ausarbeitungen und ins Protokoll aufgenommenen Postulaten zum Flächenverbrauch und zu dessen negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur in Deutschland, speziell Baden-Württemberg und Keltern, geschehen ?

Sind diese Dokumente dem Leitbild und somit dem Gemeinderat über die Gruppensprecher zugeführt worden ?“

Auf diese Frage erhält Heiderose Manthey keine Antwort.¹

 

*

Warum wurde Heiderose Manthey wirklich angezeigt und warum musste sie verurteilt werden ?

 

Bleiben SIE online. WIR werden berichten !

Hier der Presseartikel aus der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN), Pforzheimer Kurier „Teurer Nazivergleich“  von Redaktionsmitglied Sebastian Kapp, mit freundlicher Genehmigung.

 
 

Artikel des Pforzheimer Kurier vom 25. September 2020 mit freundlicher Genehmigung. Foto: BNN.

__________________
¹Akutalisiert am 2021-03-15 mit Namen und den zur Sache gehörenden Mails an Dominique Markus R. und die Verantwortlichen und von Dominique Markus R. an Heiderose Manthey.

 

 

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und Amtsgericht Pforzheim

Dokumentation Nr. 05c der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit den Vorgängen rund um Bürgermeister Bochinger und um seinen Gemeinderat

Amtsgerichts-Direktor Oliver Weik auch in den menschenverachtenden Ausgrenzungs-Passus des Leitbildes als SPD-Gemeinderat von Keltern involviert durch die Unterschrift seiner Fraktionsvorsitzenden ?

2020-09-25

Die Dokumente und Beweise zum Strafprozess gegen Heiderose Manthey, angestrengt durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch Henning von Restorff, Rechtsanwalt der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, mit Strafbefehl vom Amtsgericht Pforzheim, Strafantrag von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, vertreten durch Staatsanwalt Sven Müller, mit Strafanzeige nach Ermittlungsverfahren ohne Einhalten des § 160 StPO durch Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen, Sabine Schuster, weitergeleitet an Kriminalpolizeidirektion Calw, Polizeikommissarin Ute Schoch-Wuerz, liegt fast komplett im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Es fehlen noch einige Mails aus dem elektronischen Mailverkehr während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern. Foto: Heiderose Manthey, ARCHE.

.
Karlsruhe/Pforzheim/Keltern/Weiler. Heiderose Manthey gibt am 22. September 2020 Teil 3 der Dokumentation Nr. 05c beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Dokumentiert sind dort die Vorgänge um die Pressezensur der ARCHE, eingeleitet durch Theodor Ossmann, zuständig u.a. für die Gemeindenachrichten von Keltern, vollzogen durch Ulrich Pfeifer, Bürgermeister, fortgeführt durch dessen Nachfolger Steffen Jörg Bochinger. Dokumentiert sind die nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder auf Heiderose Manthey ausgeübten Verfolgungsjagden, die Anschläge auf ihr eigenes Grundstück, die Anschläge auf ihr Eigentum und ihr Leben.

Dokumentiert sind die Vorfälle während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern mit dem Ausgrenzungspassus „Klare Kante“.

In drei Dokumentationen Teil I mit 136 Seiten, Teil II mit 114 Seiten und Teil III mit 233 Seiten wurden alleine die Beweismittel der Dokumentation Nr. 05c vorgelegt, bestehend aus Teil 1 mit 142 Seiten und Teil 2 mit 77 Seiten. Die Vorgänge in Keltern, im Rathaus und in der Gemeinde, die Kreise zogen bis nach Pforzheim in die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Solidarregion etc. wurden in den nachfolgenden Dokumentationen aufgeführt:

Nr. 05a „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 36 Seiten 
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 06. August 2020 um 23:55 Uhr

Nr. 05b „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 324 Seiten 
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 22. August 2020 um 18:28 Uhr

Nr. 05c „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ insgesamt 702 Seiten vorgelegt.
Empfangsbestätigung durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe am 21. und am 23. September 2020 um 18:19 Uhr


Wir werden sehen, wie das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Karlsruhe mit den Verletzungen nachfolgender Artikel des Grundgesetzes umgehen wird: 

Artikel 1 [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]

Artikel 2 [Persönliche Freiheitsrechte]

Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]

Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]

Artikel 6 [Ehe – Familie – Kinder]

Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg]

„In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ (Art.19,2)

Quelle: Hrsg: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Republik 1, 11011 Berlin 2017, © Deutscher Bundestag, Berlin 2017. Alle Rechte vorbehalten.

Vorsitzende Richterin Martina Resch lehnt die Aufnahme von Beweismitteln während des Prozesses ab

Das Amtsgericht Pforzheim, vertreten durch Richterin Martina Resch, lehnt die Aufnahme von Beweismitteln im gestrigen Strafprozess gegen Heiderose Manthey ab.

Lesen Sie demnächst den Strafantrag gegen Heiderose Manthey von Steffen Jörg Bochinger, vertreten durch Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim.

Zur Verfassungsbeschwerde geht es hier.

Übersicht über die Beiträge zur Verfassungsbeschwerde

EILNACHRICHT: Richterin Martina RESCH verurteilt Heiderose Manthey

Nur 8 Sitzplätze wurden für Presse und Zuschauer vergeben !

Pressevertreter standen vor der Tür und wurden nicht rein gelassen

2020-09-24

Heiderose Manthey bereitet sich auf den Strafprozess vor. Im Vordergrund: Die von Heiderose Manthey eingereichte Verfassungsbeschwerde mit bisher 4692 Seiten und die RESOLUTION 09/15 (vorne links rotes Deckblatt) mit 171 Seiten des Grunddokuments auf Beweisbasis und erweiterten Resolutionen. Die RESOLUTION 09/15 liegt im UNO Hauptquartier New York wegen vorliegender Folter und grausamer Misshandlung, ausgeübt durch deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften, sie wurde eingereicht in den Bundesdeutschen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in Berlin u.a.. Angezeigt wurde Heiderose Manthey durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch dessen Anwalt Henning von Restorff, Anwaltskanzlei Ladenburger, Pforzheim. Foto: Otto Teebaum.

.
Pforzheim/Keltern-Weiler. Heiderose Manthey nimmt in ihrem Plädoyer die Strafanzeige von Henning von Restorff auseinander.

Einige Highlights

  • Alle Anträge von Heiderose Manthey wurden während des Prozesses abgelehnt.
  • Zeugen nicht zugelassen
  • Keine ausreichende Beschallung – Martina Resch äußerte, das Mikrophon sei kaputt
  • Mehrere Pressevertreter wurden abgewiesen
  • Ein Pressevertreter springt während des Prozesses auf und verlässt den Saal, weil er „das“ nicht aushalten kann …
  • Manthey durfte während des Prozesses KEINE Beweise eingeben
  • Einen Antrag auf ein Glas Wasser solle sie schriftlich stellen
  • Die gereichte Wasserflasche wurde moniert: „Das ist doch kein Wasser !“

Stand das Urteil schon vor Prozessbeginn fest ?

Direkt nach dem Plädoyer von Heiderose Manthey verurteilte Richterin Martina Resch Heiderose Manthey zu einer Geldstrafe.

Zuvor bat sie den Saal zwei Minuten um vollkommene Ruhe und dann schoss das Urteil aus ihr raus.

Der Kommentar von Peter Brightman auf Facebook

„Als ich der Richterin (ich hatte als Besucher nicht das Wort) gesagt habe, dass riesengroße Comic Plakate der Kampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen wirbt, Plakate die in der Öffentlichkeit zu sehen sind, zumindest 2018 in Fürth und auch Nürnberg, d. h. riesengroße Plakate an denen Mütter und Väter mit ihren Kindern vorbei radeln oder im Kinderwagen vorbeigehen oder auch im Auto mit ihren Kindern daran vorbei fahren müssen, da sagt niemand was von den Moralaposteln, doch wenn Heiderose Manthey mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto vor einem Kindergarten parkt, empören sich offenbar einige heuchlerische Bürger und meinen, dass Kindergartenkinder lesen können. Selbst wenn sie es lesen könnten, so wäre dies gut, denn es dient ihrem Schutz vor Frühsexualisierung. Leider konnte ich es nicht so deutlich formulieren, da mich die Richterin unterbrach und mich mehr oder weniger dann rausschmiss.

Ich persönlich bin sehr beeindruckt davon, dass Heiderose Manthey nicht nur gegen Frühsexualisierung von Kindern und natürlich damit verbunden, auch gegen sexuellen Missbrauch einsteht, sondern ebenso für das vollkommen vernachlässigte Feld bzw. Thema von seelischem Missbrauch, von psychischem Missbrauch, dem ihre beiden Söhne und natürlich sie selbst seit Jahren ausgesetzt sind und mit ihr, zahlreiche andere Eltern, Väter und Mütter und Kinder, die dieser Folter ausgesetzt sind.

Es ist ein Armutszeugnis des Amtsgerichts Pforzheim, ausgerechnet Heiderose Manthey dann für eine angebliche Beleidigung zu bestrafen und einen Beweisantrag nach dem anderen abzulehnen mit der Begründung, dieser diene nicht der Wahrheitsfindung.“

 

Lesen Sie den Artikel von Erich Neumann

Amtsgericht Pforzheim ein rechtsfreier Raum?

und lesen Sie alle Berichte des Strafgerichtsprozesses gegen Heiderose Manthey auf ARCHEVIVA

Pforzheimer Amtsgericht ist für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne eine Folterkammer

Sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)

 

Amtsgericht Pforzheim

Verfassungsbeschwerde Nr. 05c Teil 1 und Teil 2 und Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl

Manthey reicht in Karlsruhe und in Pforzheim gleichzeitig Beschwerde samt Begründung ein

Bundesverfassungsgericht und Amtsgericht Pforzheim sind unterrichtet

2020-09-22

Heiderose Manthey nach der Abgabe der nächsten Dokumentation im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Beginn der Abgabe der ersten Teile der Verfassungsbeschwerde war der 06. August 2020. Foto: ARCHE.

.
Karlsruhe/Pforzheim/Keltern-Weiler. Im vorliegenden „Beleidigungs“fall des Kelterner Bürgermeisters hat Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE und 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler einen weiteren Teil der Verfassungsbeschwerde im Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Dieser Teil ist gleichzeitig die Einspruchsbegründung gegen den gegen sie erlassenen Strafantrag durch den Polizeiposten Remchingen, Sachbearbeiterin Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, durch die Kriminalpolizei, Sachbearbeiterin Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz, und durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe- Zweigstelle Pforzheim, Sachbearbeiterin Amtsanwältin Bossert, mit erlassenem Strafbefehl durch das Amtsgericht Pforzheim.

Bildstrecke der Abgabe im Bundesverfsassungsgericht Karlsruhe und im Amtsgericht Karlsruhe

.
Seit dem 06. August 2020 legt Heiderose Manthey Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte mit Stand vom 20. September 2020 insgesamt 3990 Seiten, erweitert nun durch die Einspruchsbegründung der Nr. 05c Teil 1 mit 142 Seiten und durch die Ergänzungen zu Nr. 05c Teil 2 mit 77 Seiten. Die Nr. 05c der Verfassungsbeschwerde befasst sich alleine mit den Vorgängen um den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Diskriminierung, unterlassener Hilfeleistung, auch von Seiten der Regierung und Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Auf Facebook postet Heiderose Manthey

Zu der Verfassungsbeschwerde von Heiderose Manthey mit bisher 3990 Seiten wurde gestern Nacht um 23:00 Uhr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) „Einspruchsbegründung“ zu den Dokumentationen Nr. 05a und Nr. 05b (Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister) hinzugefügt, gemeinsam mit Nr. 05c Teil 2 „GEHEIM und ABSOLUT VERTRAULICH !“ (77 Seiten), als Nr. 01c „Unterlassene Hilfeleistung“ durch Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages dem BVerfG in unredigierter Form bekannt.
Der Gesamtumfang der Verfassungsbeschwerde beträgt demnach 4209 Seiten.

Am Nachtbriefkasten des Amtsgerichtes Pforzheim wurden beide Teile der Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl um 23:42 Uhr unter Zeugen eingeworfen.

Nicht hinzugezählt sind bei der obigen Angabe der Seitenzahl die sogenannten „Anhängenden Beschwerden“ zur Dokumentation Nr. 01c der Verfassungsbeschwerde, erstellt von kid – eke – pas – Betroffenen und durch Folter oder durch andere grausame und unmenschliche Behandlungen Betroffenen in Deutschland !

An meine Söhne !

Wie sehr würde ich mir wünschen …

dass Ihr dabei wärt !

2020-09-22

Haben wir nicht einen wunderschönen September ? Foto: Heiderose Manthey.

.
Bildstrecke: Einen kleinen Gruß aus der Birkigstraße

JETZT AM DONNERSTAG KOMMT ES ENDLICH ANS TAGESLICHT !

AMTSGERICHT PFORZHEIM 24.09.2020 um 09:30 Uhr

2020-09-21

Mehr zu dem Prozess erfahren Sie in der Facebook-Gruppe „Prozess gegen Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE – Strafantrag: Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister“ ! Foto: Heiderose Manthey

.
Keltern-Weiler. Der aktuellste Artikel zum Strafprozess gegen Heiderose Manthey ist der vom 19. September 2020. Es geht um DORFMOBBING gegen ganz gezielt ausgesuchte Personen ! Es geht um die von Heiderose Manthey im Leitbildprozess der Gemeinde Keltern monierten antidemokratischen und Menschen verachtenden Strukturen … mit Hilfe von …

Wir werden es erleben ! Kommen Sie, staunen Sie … hören Sie gut zu, was hier in der Gemeinde mit Hilfe des Bürgermeisters abgeht !

Hintergrund

Steffen Jörg Bochinger, seines Zeichens Bürgermeister der Gemeinde Keltern, zeigt über seinen Rechtsanwalt Henning von Restorff aus der bisher renommierten Anwaltskanzlei Ladenburger in Pforzheim die Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, wegen angeblicher Beleidigung mittels dreier Veröffentlichungen an !

Schlagworte

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN

Zuerst Pressezensur über ARCHE verhängt, dann Total-Abschuss der redaktionellen Aufklärungen durch das ARCHE-Mobil

Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günter Wacker, Pfarrer, ein Aktions-Duo zur Zerstörung der Leiterin der ARCHE

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN

Zuerst Pressezensur über ARCHE verhängt, dann tätliche Angriffe durch diverse Täter gegen das ARCHE-Mobil, dort an den Autoscheiben ausgehängt: Plakate zur Aufklärung Sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen

Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer, ein Aktions-Duo zur Zerstörung der Leiterin der ARCHE ?

2020-09-19
2. und 3. Überschrift aktualisiert 2023-01-06 09:23 Uhr | 2023-09-01 | 2023-09-19 | 2024-02-23 | 2024-10-27

Sie diskreditierten Heiderose Manthey und ihr weltweites Netzwerk öffentlich, nachdem sie ihr durch Ulrich Pfeifer u.a. die Veröffentlichungserlaubnis in den Gemeindenachrichten genommen hatten: Wacker & Bochinger. Hier die Veröffentlichung vom 13. April 2017 in dem „gemeindlichen“ Amtsblatt. Kein Wunder, dass Manthey in diesem Blatt den Gerichtsprozess gegen sie nicht veröffentlichen darf. Quelle: Gemeindenachrichten Keltern, Baur-Druck Dietlingen. Foto: Heiderose Manthey.

.
Keltern-Weiler. Den „Todesschuss“ versuchte Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Keltern-Ellmendingen, der Leiterin der ARCHE durch eine Annonce im Amtsblatt der Gemeinde Keltern zu versetzen.

Die Diskreditierung von Heiderose Manthey ist auf dem Höhepunkt angelangt

Das Dorfmobbing gegen ARCHE lief öffentlich durch
Günther Wacker,
Evangelische Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler, Pforzheimer Str. 2, 75210 Keltern-Ellmendingen, und durch
Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger, Weinbergstraße 9, 75210 Keltern-Ellmendingen.

 

durch Veröffentlichung in den

Gemeindenachrichten

Keltern

51. Jahrgang/Nr. 15

Donnerstag, 13. April 2017

 

„AMTLICHE NACHRICHTEN

Stellungnahmen der Kirchengemeinde

Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler und der

Gemeinde Keltern

Liebe Gemeindeglieder/Leser etc.!

Sicherlich sind auch Ihnen schon Aushänge im Ortsteil Weiler aufgefallen, auf denen in konjunktiver Form wie „Es könnte sein, es besteht der Verdacht …“ Erziehungseinrichtungen und Berufsgruppen sowie Privatpersonen ein sittliches Fehlverhalten unterstellt wird. In den letzten zwei Wochen haben sich die Initiatoren/innen darauf verlegt, mit Plakaten dekorierte Fahrzeuge vor bestimmten Gebäuden abzustellen, z.B. vor dem Pfarrhaus und vor allem auch vor unserem evangelischen Kindergarten in Weiler. Dem unbedarften Leser wird somit der Eindruck vermittelt, dass die genannten Vorwürfe unseren Kindergarten und die dort beschäftigten Erzieherinnen betreffen. Wir als Gemeindeleitung, d.h. Pfarrer, Gemeindediakon und alle Kirchengemeinderäte versichern Ihnen, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegenteil: Die Erzieherinnen in Weiler leisten wie Ihre Kolleginnen und Kollegen in ganz Keltern eine gute, kindgerechte und verantwortungsvolle pädagogische Arbeit an unseren Kindern. Rückmeldungen seitens der Eltern sind durchgängig positiv. Auch persönlich überzeugen wir uns in regelmäßigen Personalgesprächen von der Eignung und Befähigung unserer Erzieherinnen. Wir stehen ohne Wenn und Aber hinter unseren Mitarbeiterinnen und fänden es unerhört, wenn diese das Ziel unberechtigter Unterstellungen sein sollten.

Neben den Erzieherinnen gilt unsere Solidarität auch Gemeindegliedern, denen in der Vergangenheit unter den Bezeichnungen „Bläser“, „Sänger“, „Kirchgänger“ „christliche Szene“ usw. Ähnliches vorgeworfen worden ist. Dass die alles unter dem Deckmantel des Kinderschutzes geschieht, ist für uns äußerst fragwürdig, werden andererseits im Ort lebende Kinder auf einem aushängenden Plakat als „Bastarde“ bezeichnet.

Unsere Antwort auf diese Vorwürfe wird nicht auf gleichem Niveau und auch nicht im Internet und auf Plakaten geschehen. Wir werden auch zukünftig nicht Böses mit Bösem und nicht Scheltwort mit Scheltwort vergelten.

Jederzeit offen sind wir für das persönliche Gespräch unter Zeugen und unter Beachtung der Fakten.

Die Gemeindeleitung der Evang. Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler 3SAM.



Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit einiger Zeit steht im Ortsteil Weiler immer wieder an verschiedenen Stellen im Ort ein KFZ, das als fahrende Litfaßsäule verwendet wird. Die Veröffentlichungen und Äußerungen, die im Fahrzeuginnenraum aufgehängt sind sowie Äußerungen im Internet entsprechen widersprechen jeglicher Grundlage. Insbesondere stehen keine privaten PKW unter gemeindlichem „Schutz“ bzw. direkter Beobachtung.

Da haben wir Wichtigeres zu tun !

Ich distanziere mich klar und deutlich von diesen öffentlichen Äußerungen und populistischen Aussagen, die jeglicher Grundlage widersprechen.

Vielmehr würde ich es begrüßen, wenn zum Wohle der Kinder, was einigen Personen, die öffentlich sehr aktiv sind, ja stark am Herzen liegt – und Bürgerinnen und Bürger in Keltern und gerade in Weiler persönliche Probleme und Animositäten nicht über die Öffentlichkeit ausgetragen werden würden.

Von Seiten der Gemeinde Keltern und mir persönlich ist die heutige Stellungnahme die einzige öffentliche hierzu und wir werden zukünftig diesem Thema keine öffentliche Aufmerksamkeit mehr schenken.

Es wird von uns auch keine Reaktion mehr geben, da wir das Verhalten strafrechtlich prüfen lassen und es sich somit um ein laufendes Verfahren handelt.

Die Gemeinde Keltern, der Gemeinderat sowie ich persönlich stehen hinter unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der evangelischen Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler 3 SAM und danken Herrn Pfarrer Wacker und seinem gesamten Team für die sehr gute, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen. Vor allem in der Erziehung unserer Kinder in den Kindergärten, wo eine hervorragende Arbeit geleistet wird; trotz oft schwieriger Umstände – herzlichen Dank-,

Ihr

Steffen Bochinger, Bürgermeister“

– so erschienen auf S. 6, Spalte 2 und S. 7, Spalte 1 –

 

Wörtlich in der Einspruchsbegründung und in der Dokumentation Nr. 05c der Verfassungsbeschwerde steht:

„Wieviel (persönliche) Nähe Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger zum Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim [21], Herrn Oliver Weik, hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Oliver Weik ist Gemeinderat der SPD in Keltern.

Aber dass es sogar dem 1. Vorsitzenden der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG) und Polizeihauptkommissar Michael Thomas Trägner, tätig im Polizeiposten Remchingen, nicht nur äußerst schwer fällt, mich nach über 25 Jahren des Schweigens erst über eine erwirkte (von dem PHK Trägner nicht eingehaltene) Unterlassungserklärung [22,23,24] als Gründerin der Freien Wählergemeinschaft zu benennen, sondern dies versucht mit seinen Mitteln zu vermeiden, ist offenkundig.

Allein dieser Akt spricht Bände über die Gefahr eines Gemeinderates mit mir in Verbindung gebracht zu werden.“

 

Bildstrecke: Fotos der Originalveröffentlichung in den Gemeindenachrichten

.
.
Eine gewisse Nähe zu Kindergärtnerinnen ?


Wie viel (persönliche) Nähe Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer, zu den von ihnen geschützten Kindergärtnerinnen haben, wird sich noch herausstellen.

Der ARCHE e.V. hat indes gegen zwei Kindergärtnerinnen u.a. wegen

  • Nötigung, Beleidigung, Hass und Hetze, Sexualisierte Gewalt, Vorführung, Demütigung und Frühsexualisierung der Kinder Lilli Anna B. und Stella B. in der Öffentlichkeit, Unterdrückung des männlichen Geschlechts u.a.

  • wegen eventuell weiterer Delikte oder Verstöße, die die Staatsanwaltschaft aus den beigefügten Dokumenten entnehmen und erkennen kann

Strafantrag gestellt.

Ob die beiden Diskreditierungs-Akteure auch strafrechtlich verfolgt werden, wird sich auch noch herausstellen müssen.

Nach dem Raub ihrer Söhne musste Heiderose Manthey ihr Leben vollständig ändern

Auf der Suche nach ihren beiden Söhnen entwickelte sie unmenschliche Kräfte, um einen Weg zu ihren massiv entfremdeten Kindern zu finden. Die nachfolgenden Organisationen gründete sie, weil sie an ihrem Heimatort zutiefst verachtet wurde und in den verbliebenen ideellen Reststücken einer ehemaligen Familie keinerlei Unterstützung fand, mit denen sie über die endlos weite Eiswüste der Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung und Trauer hätte gehen können.

Heiderose Manthey gründete, verwaltete, organisierte, vernetzte, begleitete und führt jetzt in den nachfolgenden Funktionen einen Prozess in Pforzheim, der gegen sie gerichtet ist.

Heiderose Manthey
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler

 

Gründerin und Leiterin des Bürgerschaftlichen Engagements ARCHE
mit Sitz in Keltern-Weiler (gegr. 2006) ,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn (gegr. 2007),
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler (gegr. 2017),

Gründerin und Leiterin der
INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (gegr. 2016),
Erstellerin der Liste des Bündnis 90/GRÜNEN in Keltern (erst. 1989),
Gründerin der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG) in Keltern (gegr. 1993/1994),

Gründerin der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) in Keltern
www.wiw.world (gegr. 2018),

Gründerin und Leiterin des Unterstützungsmodells für Jugend- und Erwachsenenarbeit www.ARCHEZEIT.net (gegr. 2006),
a
Gründerin und Chefredakteurin des Fachmagazins
www.ARCHEVIVA.com (gegr. 2013),
a

Gründerin und Leiterin des ARCHE TV-Studios (gegr. 2013),

Gründerin und Leiterin der KARLSRUHER FRIEDENS-PROKLAMATIONEN (gegr. 2014)
a
Gründerin und Leiterin von Workshops zur Persönlichkeitsbildung (FREE) u.a.
a a

Autorin der RESOLUTION 09/15 (2018/2019)

Autorin der VERFASSUNGSBESCHWERDE für kid – eke – pas Betroffene (2020)
a

zur Demokratisierung der Gemeinde Keltern,
zur Durchsetzung des Weltfriedens und
zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens
„Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung –
Parental Alienation Syndrome“,
kurz kid – eke – pas genannt

 

Mantheys letzter Gegner

Strafantrag gestellt von:
Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
Steffen Jörg Bochinger,
Weinbergstr. 9,
D – 75210 Keltern-Ellmendingen

Erfahren Sie die letzten Zusammenhänge im Prozess am 24. September 2020 um 09:30 Uhr im Amtsgericht in Pforzheim.

Das LED-Band der ARCHE informiert bereits die Bevölkerung.

 

____________________________
Lesen Sie

Ganzseitige Annonce der ARCHE in den Gemeindenachrichten Keltern
Die Zeit der wüsten Denunzierungen, Verfolgungs- und Zerstörungstaten ist vorbei !
Wer jetzt noch lügt, kann nicht mehr ganz bei Trost sein: ARCHE fährt einen knallharten und klaren Kurs zur Aufklärung der Menschenrechtsverbrechen Menschenraub, Frühsexualisierung bis hin zum Flächenraub unserer Heimat

Insbesondere dort veröffentlicht:

Zum Bildungshintergrund und zur Motivation der Pädagogin Heiderose Manthey, die ARCHE zu gründen, lesen Sie in Kürze mehr.

Vorab: Der Titel ihrer Zulassungsarbeit an der Pädagogischen Hochschule lautet

Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz – historische und ethische Aspekte -, aufgezeigt an Dietrich Bonhoeffer.

Die exakt 100 Seiten umfassende Ausarbeitung wird bei Prof. Dr. Engelsberger eingereicht.

Bilderstrecke zur Einreichungsarbeit „Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz“ von Heiderose Manthey vor Ablegen der 1. Staatsprüfung an der Pädagogischen Hochschule

.
… und schauen Sie zu Ihrer eigenen Information den Film „LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“



________________________
aktualisiert 2024-02-23

Lesen Sie zur strafrechtlichen Verfolgung und gezielt vorgenommener Schädigung der ARCHE wegen Aufklärung von Verbrechen vor Ort

Strafrechtlich relevant: ARCHE-Fahrzeug wird vorsätzlich verschleppt
Gezielt ausgeführte Störaktionen zum Schutz der Täter laufen gegen die Enthüllungskampagnen zu Kindesmissbrauch vor Ort: ARCHE-Mobil von Unbekannten zwischen Pfosten „EINGEMAUERT“ !
Erhält das Aufklärungsauto der ARCHE für die Offenlegung von Kinderraub und Frühsexualisierung den königlichen Kronen-Orden ?

Manthey konfrontiert Bürgermeister Bochinger, Gemeinderäte Keltern, die Evangelische Kirche samt Räten und Kindergartenpersonal mit schwerwiegenden Fehlleistungen
UN-Bericht über Psychologische Folter

MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN
Zuerst Pressezensur über ARCHE verhängt, dann tätliche Angriffe durch diverse Täter gegen das ARCHE-Mobil, dort an den Autoscheiben ausgehängt: Plakate zur Aufklärung Sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen
Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günther Wacker, Pfarrer, ein Aktions-Duo zur Zerstörung der Leiterin der ARCHE

Landesrabbiner Moshe Flomenmann lehnt Manthey’s Bitte ab

Der Rabbi: „Es geht hier nicht um Judentum, sondern um einen Prozess !

… und da spricht jeder aus seiner Sicht !“

2020-09-18

Um Hilfe gerufen bei Evangelischen Christen, bei Katholischen Christen, bei Juden. Ergebnis: Keine Hilfe erhalten. Folge: Ächtung, Folter, weitere Misshandlung der Opfer. Foto: Heiderose Manthey.

.
Keltern-Weiler/Lörrach. Die Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, erhielt eine Woche vor dem Strafprozess wegen angeblicher Beleidigung von Steffen Jörg Bochinger, seines Zeichens Bürgermeister der Gemeinde Keltern, den Hinweis auf Facebook, sie solle doch einen Rabbi zu dem Prozess einladen.

Wenn jemand verstehen könne, so die Begründung, was mit den Justizopfern in Deutschland passieren würde und wie sie gefoltert werden und leiden würden, dann wäre das doch bestimmt jemand, der die Geschichte seines eigenen Volkes kennen würde, weil diese sich in die Herzen der Nachfahren eingegraben hätte.

Vor ihrem inneren Auge sah die Leiterin der ARCHE bereits einen Rabbiner im Gerichtssaal den Strafgerichtsprozess verfolgen. Aber diese Vorstellung sollte lediglich ein inneres Bild bleiben.

Im Europäischen Parlament in Brüssel traf Manthey als Chefredakteurin von ARCHEVIVA einen Vater, der von seiner Tochter grausam entfremdet wurde. Dieser Petent hatte sich in seinen linken Unterarm das Datum der Geburt und den Namen seiner Tochter einbrennen lassen.

Kinderraub ist eingraviert in die Seele der Betroffenen – wie die Nummer eines Konzentrationslagers in den Arm eines Petenten

 „Die Betroffenen“, äußert die Chefredakteurin, „haben kaum ein anderes Bild aus der Geschichte als Vergleich für die ihnen zugefügte Folter als das 3. Reich mit seinen schrecklichen Menschenverfolgungen, Morden und Ächtungen. Über die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei erleben die Menschen seelische Folter, die noch schlimmer sein kann als körperliche Folter.“ Holger Söder, Mitglied der INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (IAoHRD), meint dazu: Psychologische Folter ist die schlimmste Art von Folter !“

„Einer Mutter ihr Kind bei der Geburt aus ihren Beinen heraus zu zerren, um es zu wartenden Pflegeeltern zu bringen, das ist grausamste Folter. Einem Vater den Zugang zu seinen Kindern zu versperren, dass er seine Arme nicht mehr schützend um sein Kind legen kann, das ist grausamste Folter !“, so Manthey.

Solange nicht alles getan wird von Regierungsseiten, um die Familien zu schützen und gesund zu erhalten, so lange bleibt die Regierung Täter, Täter der Familienspaltung, der Trennung von engsten Familienmitglieder, der Gefährdung des eigenen Nachwuchses.

Verglichen wird die Trennung der Kinder von ihren Eltern von Betroffenen auch mit dem Mauerbau zwischen Ost- und Westdeutschland, die Gerichtsprozesse, bei denen Mütter und Väter vor einem furchtbaren Machtapparat um ihre Kinder kämpfen, werden Gladiatorenkämpfe benannt, also wie Kämpfe gegen Löwen im Kolosseum empfunden. Hilflos, macht- und schutzlos einem gefräßigen Apparat ausgesetzt. Und so kämpfen Mütter und Väter jahrelang um ihre Kinder, dem Gespött der Zuschauer ausgesetzt, gehetzt, gejagt, gedemütigt.

Der Kontakt zum Rabbi Flomenmann

Um den Kontakt zu einem jüdischen Geistlichen aufzunehmen, rief Manthey zuerst in Pforzheim bei Rabbiner Michael Jaakov Bar-Lev an. Dieser hörte sich Manthey’s Anliegen in aller Ruhe an, musste aber bedauerlicher Weise aus gesundheitlichen Gründen absagen.

Bar-Lev verwies die Leiterin der ARCHE an den Landesrabbiner Moshe Flomenmann, Vorstand und Rabbinat in der „Israelitische Kultusgemeinde Lörrach“. Nach viermaligem Versuch erreichte sie ihn. Flomenmann wurde über Absicht und Inhalt von Manthey’s Bitte informiert. Er selbst wollte wissen, welchen Beruf die Leiterin der ARCHE ausübte und wie sie dazu gekommen sei, ihn anzurufen.

Manthey erklärte, dass sie als selbst Betroffene, ehemalige Lehrerin und Freie Journalistin sich für Betroffene weltweit einsetze und dass es jetzt aufgrund ihrer Tätigkeit „Aufdecken von Justizkriminalität“ und hier aktuell vorliegender wüstester Diskriminierungen von unschuldigen Menschen in der Gemeinde Keltern zu einem Strafgerichtsprozess gegen sie gekommen sei, weil sie Ächtung und Missbrauch von Menschen aufdecke und eben nicht ruhig zuschauen würde, wie (hilflose) Menschen in ihrer Umgebung zur Genugtuung von anderen an den Pranger gestellt werden würden und so missbraucht werden würden.

Und die Tür des Juden blieb zu für Heiderose Manthey

Flomenmann ehrte Manthey wegen ihrer Tätigkeit und kam dann abrupt zu Ende, indem er ihr seine Entscheidung mitteilte: Zu dem Prozess käme er nicht, denn es läge hier ja ein politischer Prozess vor, der mit dem Judentum nichts zu tun hätte.

Er wünschte Manthey alles Gute und einen schönen Tag.

Ob es wohl den Juden damals auch so ergangen ist, als sie um Hilfe baten und vor ihren Augen die Türen geschlossen wurden – eben so, wie die Tür des Rabbiners vor den Augen von Heiderose Manthey und den Betroffenen der Menschenrechtsverbrechen verschlossen wurde ?

Handelte Bürgermeister Ulrich Pfeifer im Auftrag der Regierung oder im vorauseilenden Gehorsam ?

Pressezensur der ARCHE in Keltern durch Bürgermeister Ulrich Pfeifer eingeleitet, durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger fortgesetzt

Vertuschen des Menschenrechtsverbrechens: Die Statuten für die Berechtigung zu Veröffentlichungen wurden erst nach der Zensur geändert

2020-09-17

Bis heute ungeklärt: Das tatsächliche Motiv von Bürgermeister Ulrich Pfeifer, ARCHE zu zensurieren. Ab 2012 durfte ARCHE nicht mehr als Bürgerschaftliches Engagement veröffentlichen. Privatannoncen wurden bei angeblich kritischen Themen immer wieder blockiert. Warum ? Wie groß ist der Druck des Bürgermeisteramtes auf den Verlag ? Foto: Heiderose Manthey

.
Keltern-Weiler. Ab dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2012 veröffentlichte ARCHE regelmäßig unter Einbezug verschiedener Themen zu Gesundheit, Familie, Recht, Kultur, Kooperation u.a. in den Gemeindenachrichten in Keltern. Leitthema der ARCHE war „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt.

Heiderose Manthey hatte nach einem Strafgerichtsprozess, den sie absichtlich hervorgerufen hatte, um ihre Kinder zumindest vor Gericht sehen zu können, 250 Arbeitsstunden auferlegt bekommen, die sie in der Kinder- und Jugendarbeit an ihrem Heimatort nach vorausgegangenem jahrelangen intensiven Engagement für die Kinder und Jugendlichen am Ort fortsetzte. Die Mutter zweier Söhne hatte nach dem Raub ihrer Kinder entgegen den Lügen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim immer das Sorgerecht, konnte aber aufgrund der grausam vorangeschrittenen Eltern-Kind-Entfremdung keinen Kontakt mehr zu ihren Söhnen aufbauen. Die Söhne lehnen die Mutter ohne erkennbaren Grund massiv ab. Die Mutter wird verteufelt. Dies ist ein Zeichen höchster Alarmstufe der induzierten Eltern-Kind-Entfremdung mit (nicht mehr therapierbaren) Folgeschäden über Generationen (Psychosoziale Folgeschäden – Belastungsstörungen nach Trennung und Scheidung) hinweg.

Am 15. September 2020 ist es wiederum so weit gekommen, dass die Leiterin der ARCHE noch nicht einmal eine ganz sachliche Annonce in den Gemeindenachrichten veröffentlichen darf, die auf den am 24. September 2020 im Amtsgericht in Pforzheim stattfindenden Prozess die Bevölkerung informieren würde ! Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger strengt einen Strafprozess gegen Heiderose Manthey an.

Der Schultes meint, Manthey wolle ihn „beleidigt“ haben

Wiederum wird dieser erneute Vorfall von Zensur eine Privatannonce den Alliierten, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, den in Deutschland ansässigen Botschaften, der UNO, Hauptquartier New York, und dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, in Genf gemeldet.

ES GEHT UM MENSCHENRAUB !

Ferner werden von diesem Vorfall unterrichtet:

          der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
          der Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
          der Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
          der Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,
          der Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
          der Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping u.a..


Jair Bolsonaro und Xi Jinping sind deswegen hier aufgeführt, weil sie bereits in ihren Ländern Familienstellen nach Bert Hellinger bei (durch die Justiz eh nicht lösbaren) Familienkonflikten durchführen.

Ein effektives und schnelles System zur Lösung von partnerschaftlichen Konflikten bietet ARCHE seit 2007 an.  Selbst ein Workshop für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ist ausgeschrieben.

Hier der Email-Verkehr zwischen ARCHE und der Kommunalaufsicht Enzkreis, Nils Nolting, aufgrund der Pressezensur für ARCHE

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 20. Oktober 2017 08:14
An: ‚Nils.Nolting[ät]enzkreis.de‘
Betreff: AW: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrter Herr Nolting,

Ihre Aussagen haben wir zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey …


NEWS über kid – eke – pas …. Startseite  ARCHEVIVA.com
THE HUMANS – INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS – IAoHRD
Gesucht werden Johannes-Simon Wenzler und Falk-Gerrit Wenzler. Wer kennt ihren Aufenthalt ?


Von: Nils.Nolting[ät]enzkreis.de [mailto:Nils.Nolting[ät]enzkreis.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2017 15:40
An: ARCHEVIVA
Betreff: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrte Frau Manthey,

ich habe die Zuständigkeit für die Gemeinde Keltern zum 1.10.2017 übernommen, da der bisherige Bearbeiter für längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt.

Den von Ihnen angesprochenen Bereich der Veröffentlichungen im Amtsblatt verwalten die Gemeinden im Rahmen ihres durch unser Grundgesetz (Art. 28) und die Landesverfassung von Baden-Württemberg (Art. 71) garantierten Selbstverwaltungsrechts in eigener Verantwortung.
Es handelt sich dabei um den weisungsfreien Bereich der Kommunen, so dass diese hier nicht der Fachaufsicht, sondern der Rechtsaufsicht unterliegen.
Die Aufsicht in weisungsfreien Angelegenheiten beschränkt sich darauf, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Rechtsaufsicht – § 118 Abs. 1 GemO).
Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und gegen gesetzlich zulässige Weisungen dürfen nur dann zum Anlass für förmliche Aufsichtsmaßnahmen genommen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist (VwV des Innenministeriums zu § 118 GemO).

Die Rechtsaufsicht dient dem allgemeinen staatlichen Interesse an einer Einhaltung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 25 Abs. 2 LV), sie liegt deshalb ausschließlich im öffentlichen Interesse (Aker, Hafner, Notheis, Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg, Rn. 20 zu § 118, VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1989, 322 (334)). Das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde muss im öffentlichen Interesse erforderlich sein. Erst wenn diese Voraussetzung für das Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde erfüllt ist, stellt sich die Frage, ob die Behörde einschreitet. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat bei dieser Ermessensentscheidung, eine Abwägung aller einschlägigen Gesichtspunkte vorzunehmen (vgl. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Rn. 37 zu § 118).

Der Einzelne, der ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde gegen die Gemeinde herbeiführen will, hat zwar die Möglichkeit, ihr Tätigwerden anzuregen. Ihm steht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde zu, weil die Aufsichtsbestimmungen der GemO ausschließlich im öffentlichen Interesse erlassen worden sind und nicht im Interesse Einzelner (vgl. BVerwG DÖV 1972, 723 – LS; OVG Münster, DVBl. 1963, 862). Ebensowenig steht ihm ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu (vgl. OVG Koblenz DÖV 1986, 152). Dies gilt auch dann, wenn der Einzelne einen Rechtsanspruch gegen die Gemeinde auf ein bestimmtes Verhalten in der Sache hättet“ (Rn. 38 a.a.O.).

Der Verein, in dessen Namen Sie sich an die Rechtsaufsicht wenden, hat von daher keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde.
Da sich die Sachlage heute dergestalt präsentiert, dass der Verein keinen Anspruch auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Keltern hat, fehlt es ihm auch am Rechtsschutzinteresse, dies für die Vergangenheit prüfen zu lassen, denn die Voraussetzungen dafür haben sich nicht grundlegend verändert.

Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wird daher in der von Ihnen geschilderten Sache keine weiteren Untersuchungen anstellen bzw. keine Feststellungen treffen.

freundliche Grüße
Nils Nolting



Von:        „ARCHEVIVA“ <archezeit[ät]gmx.de>
An:        „’nolting nils kommunalaufsicht enzkreis’“ <Nils.Nolting[ät]enzkreis.de>
Kopie:        ‚bürgermeister steffen bochinger‘ <bm.sekretariat[ät]keltern.de>, „‚BE ARCHE’“ <archezeit[ät]gmx.de>, „‚ARCHE e.V.’“ <archezeit[ät]gmx.de>, „‚augenstein michael’“ <m.augenstein[ät]freenet.de>, „‚becker karin’“ <info[ät]cafe-becker.de>, ‚müller jürgen‘ <jthmueller[ät]gmail.com>, „‚reister jochen’“ <jochenreister[ät]online.de>, „’sengle michael’“ <michael.sengle[ät]kabelbw.de>, ‚könig dieter‘ <koenig[ät]kingsnet.de>, „‚markowis gabi’“ <markowis[ät]gmx.de>, „’nittel susanne’“ <susannenittel[ät]yahoo.de>, „‚appenzeller walter’“ <walter.appenzeller[ät]web.de>, „‚dengler manfred’“ <manfred[ät]f-dengler.de>, „‚jost anja’“ <jost[ät]kanzlei-traub.de>, „‚mertz rolf’“ <rolf.mertz[ät]t-online.de>, ‚trägner michael‘ <m.traegner[ät]web.de>, „‚bischoff claus’“ <info[ät]bauernhof-bischoff.de>, „‚dennig carmen’“ <carmen[ät]dennig.com>, „‚ratz corinna’“ <cori.k[ät]gmx.de>, „’schweitzer alfred’“ <Alfred.Schweitzer[ät]t-online.de>, ‚wössner kerstin‘ <kerstin_woessner[ät]web.de>
Datum:        18.10.2017 08:15
Betreff:        AW: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten

Sehr geehrter Herr Nolting,
 
bislang ist bei uns noch kein Antwortschreiben auf das unten stehende Begehren eingegangen.
Wir fragten nach dem rechtlich korrekten Vorgehen der Gemeinde Keltern gegenüber dem BE ARCHE Weiler – ausgelöst durch Bürgermeister Pfeifer.
Falls Sie dafür nicht zuständig sind, wenden wir uns an die übergeordnete Stelle.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose  M A N T H E Y



Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet:
Mittwoch, 4. Oktober 2017 07:52
An:
’nolting nils kommunalaufsicht enzkreis‘
Cc:
‚bürgermeister steffen bochinger‘; ‚ARCHE BE Weiler‘; ‚augenstein michael‘; ‚becker karin‘; ‚müller jürgen‘; ‚reister jochen‘; ’sengle michael‘; ‚könig dieter‘; ‚markowis gabi‘; ’nittel susanne‘; ‚appenzeller walter‘; ‚dengler manfred‘; ‚jost anja‘; ‚mertz rolf‘; ‚trägner michael‘; ‚bischoff claus‘; ‚dennig carmen‘; ‚ratz corinna‘; ’schweitzer alfred‘; ‚wössner kerstin‘
Betreff:
WG: Antwort: WG: Aufsichtsbehörde über die Gemeinde Keltern – hier: Rechtliche Stellungnahme zur Praxis der Veröffentlichungsvergabe der Gemeinde Keltern in den Gemeindenachrichten
 
 
Sehr geehrter Herr Nolting,  
 
herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
In Ihrer Ausführung Montag, 2. Oktober 2017 12:25 stellen Sie die Behauptung auf, dass es sich bzgl. des Vorgehens von Bürgermeister Pfeifer gegen ARCHE im Gemeindeblatt Keltern NICHT um eine „Pressezensur“ handelt. Sie begründen, dass das Amtsblatt nicht Teil der öffentlichen Presse ist.
Insoweit haben wir verstanden.

Wir haben allerdings nicht danach gefragt, ob es sich um eine „Pressezensur“ handelt, sondern, ob der Vorgang, der uns wie eine „Pressezensur“ erscheint, rechtlich richtig war. Wortwörtlich schrieben wir: „ob die Gemeinde Keltern bei dieser Form der für uns willkürlich erscheinenden Pressezensur rechtlich korrekt vorgegangen ist“.

Somit wäre nun direkt das Vorgehen von Bürgermeister Pfeifer zu hinterfragen, ob er gegenüber dem Bürgerschaftlichen Engagement ARCHE Weiler rechtlich richtig vorgegangen ist, indem er – wie nachfolgend beschrieben – handelte (nachfolgender Text aus unten stehender Mail herauskopiert):

„dem 2006 gegründeten Bürgerschaftlichen Engagement ARCHE Weiler mit Sitz in Keltern-Weiler wurde die Veröffentlichungserlaubnis in den Gemeindenachrichten Keltern durch Bürgermeister Ulrich Pfeifer – im Wesentlichen unter Angabe dieser nachfolgenden drei „Gründe“ – entzogen:
 
1.    Ein  Mann wolle nicht, dass ARCHE veröffentliche. Wer der Mann sei, teilte der geschiedene Bürgermeister trotz mehrfacher Anfrage nicht mit.
2.    ARCHE würde immer nur  ein und dasselbe Thema  veröffentlichen.
3.    ARCHE würde unter ihre Veröffentlichungen  „Fortsetzung folgt“  schreiben.“

Wir vermuten, dass das Vorgehen des Kelterner Bürgermeisters Pfeifer so komplex ist, dass die Angelegenheit gar nicht auf einmal geklärt werden kann.

Wir ergänzen zu Punkt 2:   „2.    ARCHE würde immer nur  ein und dasselbe Thema  veröffentlichen.“, was im Übrigen NICHT stimmte !
 
Gerne erwarten wir aber bereits zu dieser Anfrage Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose  M A N T H E Y

 


ARCHE



Adresse
Email
Fon
Volksbank


ARCHEZEIT & ARCHEVIVA & ARCHE VIVA YouTube & ARCHE TV
Heiderose Manthey ,1. Vorsitzende des ARCHE e.V., Gründerin und Leiterin der ARCHE, Pädagogin, Freie Journalistin, Chefredakteurin von ARCHEVIVA, Mitbegründerin der IAoHRD
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland  
archezeit[ät]gmx.de
[0049] 72 36 – 98 10 00
BIC GENO DE 61 WIR IBAN DE 51 666 923 00 00 18 68 68 05


NEWS über kid – eke – pas …. Startseite  ARCHEVIVA.com 
THE HUMANS – INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS – IAoHRD
Gesucht werden Johannes-Simon Wenzler und Falk-Gerrit Wenzler. Wer kennt ihren Aufenthalt ?

————————————————————————————————-

Landratsamt Enzkreis, Postfach 10 10 80, 75110 Pforzheim
Hausanschrift: Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
mailto:landratsamt[ät]enzkreis.de
http://www.enzkreis.de
Nils Nolting, Kommunalaufsicht
Tel.: 07231 308 9596
Fax: 07231 308 1664
mailto:Nils.Nolting[ät]enzkreis.de


Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.
Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.

Sparen Sie pro Seite 200 ml Wasser, 2 g CO2 und 2 g Holz.
Drucken Sie daher bitte nur, wenn es wirklich nötig ist – und dann am besten doppelseitig.