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Resch: „Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich !“

+++ Richterin Martina Resch lehnt ab +++ Richterin Martina Resch lehnt ab +++ Richterin Martina Resch lehnt ab +++

Der Beweis für das stattgefundene Unrecht: Die im Strafprozess von der Verteidigung eingereichten absolut wichtigen Anträge zum Aufdecken der zugrunde liegenden Menschenrechtsverbrechen werden einfach abgetan, weggewischt und somit wird die Wahrheitsfindung für immer und ewig verweigert !

2020-10-07
aktualisiert 2023-03-12 11:16 Uhr (3. Überschrift)

Abgelehnt. Abgelehnt. Abgelehnt. Abgelehnt. Dient nicht der Wahrheitsfindung. Dient nicht der Wahrheitsfindung. Dient nicht der Wahrheitsfindung. Nicht der Wahrheitsfindung. Richterin Martina Resch. Sven Müller, Staatsanwalt.

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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. Abgekanzelt und in die Ecke gedrückt durch den rigiden Führungsstil des Prozesses, so kam sich die Beschuldigte Heiderose Manthey im Strafgerichtsprozess vor. Während die Richterin wohlwollend hinübergebeugt mit dem Staatsanwalt Sven Müller über jeden einzelnen Antrag sprach, wurde die Verteidigung kalt abgespeist.

Frau Manthey hätte noch genügend Zeit, das, was ihr „auf der Seele brenne“, auszusprechen. Diesen Eingriff in ihre Befindlichkeit wies Manthey zurück. Ihr ging es um die Sache, nicht um schnöde Emotionen !

Richterin Resch teilt mit ihrem Verweis jedoch nicht mit, dass diese „Zeit“ der Beschuldigten erst in deren Plädoyer zur Verfügung gestellt werden würde. Und selbst dort unterbrach die Richterin Manthey mehrfach.

„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach während des Prozesses.

Diese Anträge wurden am 04. September 2020 per Einschreiben/Rückschein/per Fax gestellt:

  1. Antrag auf Einschalten der Mikrophone im Sitzungsraum des Amtsgerichtes Pforzheim und daher Übernahme der Gewährung für ausreichende Akustik für alle Zuhörer, auch für die Zuhörer in den hintersten Reihen
  2. Antrag auf Digitale Prozessaufzeichnung per Ton zum Verbleib beim Amtsgericht Pforzheim
  3. Antrag auf Aufzeichnung des Prozessablaufes als Gedächtnisstütze für die Beschuldigte
  4. Antrag auf Zeugenvernehmung der Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW)
  5. Antrag auf ausreichend großen Sitzungssaal, damit eventuell interessierte Zuhörer ausreichend Platz finden.

Richterin Resch beantwortete diese Anträge weder vor noch während des Gerichtsprozesses. Sie waren demnach auch nicht bewilligt.

Der per Fax beantragte Beistand wurde mit Schreiben vom 17.09.2020 über den Justizangestellten Karaasenov abgelehnt. Da sich Richterin Martina Resch in Urlaub befand, habe Dr. Stemler über den Antrag und dessen Ablehnung entschieden, so Karaasenov.

Nachfolgende Anträge wurden während des Gerichtsprozess gestellt:

  1. Antrag auf Zeugenvernehmung von anwesenden sieben Zeugen
  2. Antrag auf Übergabe von Beweismitteln I, II, III, gebundene Versionen der Vorfälle in Keltern
  3. Antrag auf Übergabe von Empfangsbescheinigungen des Bundesverfassungsgerichtes vorliegend die Deckblätter der Dokumentationen Nr. 1a, 1b, 1c … 5a, 5b, 5c, Beweismittel I, II, III … Nr. 15, begründet warum ich ohne RA, 530 Seiten …
  4. Einspruchsbegründung gegen Strafbefehl, Abgabe beim BVerfG, Deckblatt
  5. Abkleben des Autos durch Bochinger – Meinungsfreiheit beschnitten, Sachbeschädigung
  6. Anzeige formuliert gegen Bochinger durch ARCHE e.V.
  7. Zeugenaussagen der WIW-Kandidaten …
  8. Wahlprogramm der WIW I und II
  9. Satzung ARCHE e.V. Waldbronn, Satzung ARCHE e.V. Weiler

zu 1) Justizangestellter Karaasenov teilte Heiderose Manthey bei Akteneinsicht am 23. September 2020 auf deren Anfrage, ob der Antrag auf Vernehmung der Zeugen bewilligt worden sei, mit, Manthey könne am Prozesstag Zeugen mitbringen und dann die Richterin nochmals fragen.

Dies tat Manthey, Leiterin der ARCHE, doch ihre Zeugen wurden nicht vernommen, da der Antrag auf Bewilligung der Zeugen abgelehnt wurde.

Einzige Zeugin blieb demnach die vom Gericht einbestellte Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Sabine Schuster. Zu deren Vernehmung wird ARCHEVIVA noch berichten.

„Die Beweiserhebung ist zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich, §§ 411 II, 420 IV, StPO.“, unterschreibt Richterin Martina Resch mit ihrem Kürzel den Antrag.

Zu den Anträgen 4-9 teilt Resch per Beschluss mit:

„In dem Strafverfahren gegen … wegen drei Vergehen der Beleidigung hat das Amtsgericht Pforzheim durch die Richterin Resch am 24. September 2020 beschlossen:

Die sich aus der Anlage 4-9 ergebenden Anträge der Angeklagten werden abgelehnt.

Gründe: Nach §§ 411 Abs 2 S. 2, 420 Abs. 4 StPO bestimmt im Falle eines Strafbefehlsverfahrens vor dem Strafrichter dieser unbeschadet der Regelung des § 244 Abs. 2 StPO den Umfang der Beweisaufnahme. Dies hat zur Folge, dass die Beschränkung auf die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 bis 5 StPO im Strafbefehlsverfahren nicht gilt, sondern Beweisanträgen nur im Rahmen der Amtsaufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO nachgegangen werden muss.

Nachweis

 

§ 411
Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung

(2) ¹Der Angeklagte kann sich in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen. ²§ 420 ist anzuwenden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/411.html

§ 420
Beweisaufnahme

(4) Im Verfahren vor dem Strafrichter bestimmt dieser unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/420.html

Jedoch besagt

 

§ 244
Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen

(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.

(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

(3) ¹Ein Beweisantrag liegt vor, wenn der Antragsteller ernsthaft verlangt, Beweis über eine bestimmt behauptete konkrete Tatsache, die die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betrifft, durch ein bestimmt bezeichnetes Beweismittel zu erheben und dem Antrag zu entnehmen ist, weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen können soll. ²Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. ³Im Übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn
1. eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist,
2. die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist,
3. die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen ist,
4. das Beweismittel völlig ungeeignet ist,
5. das Beweismittel unerreichbar ist oder
6. eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr.

(4) ¹Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt. ²Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.

(5) ¹Ein Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist. ²Unter derselben Voraussetzung kann auch ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen abgelehnt werden, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre. ³Ein Beweisantrag auf Verlesung eines Ausgangsdokuments kann abgelehnt werden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts kein Anlass besteht, an der inhaltlichen Übereinstimmung mit dem übertragenen Dokument zu zweifeln.

(6) ¹Die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf eines Gerichtsbeschlusses. ²Einer Ablehnung nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches zu Gunsten des Antragstellers erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewusst ist und er die Verschleppung des Verfahrens bezweckt; die Verfolgung anderer verfahrensfremder Ziele steht der Verschleppungsabsicht nicht entgegen. ³Nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme kann der Vorsitzende eine angemessene Frist zum Stellen von Beweisanträgen bestimmen. 4Beweisanträge, die nach Fristablauf gestellt werden, können im Urteil beschieden werden; dies gilt nicht, wenn die Stellung des Beweisantrags vor Fristablauf nicht möglich war. 5Wird ein Beweisantrag nach Fristablauf gestellt, sind die Tatsachen, die die Einhaltung der Frist unmöglich gemacht haben, mit dem Antrag glaubhaft zu machen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Alle von Heiderose Manthey eingereichten Anträge bezogen sich auf die Findung der Wahrheit, dass sie nämlich berechtigt recherchiert hat, die Menschenrechtsverbrechen, die in Keltern ihr gegenüber und weiteren Menschen gegenüber vorgefallen waren, aufzudecken.

Die Richterin wollte davon nichts wissen.

Für Martina Resch schien von vornherein klar zu sein, so der Eindruck der Verteidigung, Manthey ist schuldig.

So schuldig, wie Manthey tags zuvor von der Pforzheimer Zeitung bereits ÖFFENTLICH dargestellt worden war ?

 

Bereits VOR der Verhandlung wurde ich  ÖFFENTLICH durch die Pforzheimer Zeitung im Artikel „Rabiate Aktionen ohne Sinn und Verstand“ vom 23. September 2020, Ausgabe Nummer 221 auf S. 21, mit einer Gülle-Attacke auf das Rathaus in Keltern-Ellmendingen in Verbindung gebracht und mit folgenden Worten  FÜR SCHULDIG ERLÄRT:

„… Es geht einmal mehr um Vorwürfe der genannten Person,
die in Nazi-Beschimpfungen endeten. …“  !

Der Artikel hierzu befindet sich im Anhang !

Die PZ geht nicht nur davon aus, dass meine zur Aufklärung eingestellten Artikel nichts Weiteres sind als Nazi-Beschimpfungen !
Nein, sie legt ihr vorgefasstes Urteil der Öffentlichkeit vor !

Woher bezieht die Pforzheimer Zeitung ihre Informationen ?

So schreibt Manthey per Mai am 07. Oktober 2020

  Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 7. Oktober 2020 16:18
An: ’staatsanwaltschaft ka – zw pf staatsanwalt sven müller‘; ‚amtsgericht pforzheim direktor oliver weik‘
Cc: ‚gemeinde keltern stv. leiterin haupt- und ordnungsamt honnen claudia‘; ‚polizeirevier neuenbürg‘; ’staatsanwaltschaft karlsruhe – zweigstelle pforzheim‘; ‚poststelle@agpforzheim.justiz.bwl.de‘; ‚poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de‘; …
Betreff: AW: Strafbefehl wegen Verfassungswidrigkeit ersatzlos aufzuheben: Vorverurteilung über Pforzheimer Zeitung – Bestrafung nach § 185 StGB (Beleidigung) – Zulässigkeit des bundesdeutschen Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 StPO


Sehr geehrter Herr Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim Sven Müller,

sehr geehrter Herr Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim Oliver Weik,

– zur Kenntnis stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern Claudia Honnen, Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen Sabine Schuster, Polizeirevier Neuenbürg, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, Amtsgericht Pforzheim, UN-Generalsekretär António Guterres, stellvertretende UN-Generalsekretärin Amina J. Mohammed, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Herr Prof. Nils Melzer, Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger –

im Anhang befindet sich die Forderung zur ERSATZLOSEN Aufhebung des Strafbefehls wegen Verfassungswidrigkeit samt Sendeberichte an das Amtsgericht Pforzheim, z.Hd. Herrn Direktor Oliver Weik und an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, z.Hd. Herrn Staatsanwalt Sven Müller.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose Manthey


Lesen Sie hier alle bisherigen zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey erschienenen Artikel.

Amtsgericht Pforzheim

Bleiben Sie online. Wir berichten !

Peter Brightman berichtet über den Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey vor dem Amtsgericht Pforzheim

Manthey machte Gebrauch von ihrem Presserecht wegen eines Menschen verachtenden Gemeinderatsbeschlusses

Richterin Martina Resch: „SCHULDIG !!!“

2020-10-06

Amtsgericht Pforzheim. 24. September 2020. Die Stunde des Offenlegens. Die Strafverfolgung von Heiderose Manthey. Die Direktorin der ARCHE wird aufgrund des Aufdeckens von Menschenrechtsverbrechen in ihrer Gemeinde seit Jahren verfolgt. Sie macht bei der Enthüllung der Verstöße gegen mehrere Gesetzesgrundlagen von ihrem Presserecht Gebrauch. Foto: ARCHE.

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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. Aufgrund der nach der Verhandlung stattgefundenen mündlichen Verurteilung von Manthey wegen „Beleidigung“ von Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, fordert Manthey, Direktorin der ARCHE vom Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim die sofortige Annullierung.

Manthey: „Hier geht es um die Aufklärungsarbeit mehrerer Menschenrechtsverbrechen in der Gemeinde Keltern, auch oder gerade um einen Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 und keineswegs um die Beleidigung der Person Steffen Jörg Bochinger !“ Ob es eine Beleidigung sei, solle sie dem Gericht überlassen, grätschte Richterin am Amtsgericht Pforzheim, MARTINA RESCH, ein. Manthey äußerte während des Prozesses mehrfach:

„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“


Prozessbeobachter Peter Brigthman berichtet


Es wurden nur acht Personen Zugang gewährt. Diese mussten eine Maske tragen. Es waren noch eine Richterin, ein Staatsanwalt und ein Protokollführer anwesend. Richterin, Protokollführer und Staatsanwalt trugen allesamt keine Masken. Dies wurde damit begründet, dass man den Sicherheitsabstand einhalten würde. Es gab mehrere Personen, denen der Zugang in den Saal verwehrt wurde mit der Begründung, dass ansonsten die Covid-19 Abstandsregeln verletzt würden. Es erschien mir willkürlich, dass man für diesen Prozess solch einen kleinen Saal ausgewählt hat, hier ist zu vermuten, dass man absichtlich zum einen die Anzahl Prozessbeobachter begrenzen wollte und zum anderen den verbleibenden Personen somit das Tragen einer Maske aufzwingen konnte und wollte.

Tatsachenbehauptung von Henning von Restorff: Manthey ist „polizeibekannt“

Es wurde die Anklage verlesen und eine Polizistin als Zeugin vernommen. Teil der Anklage war auch die Aussage, dass Heiderose Manthey „polizeibekannt“ wäre. Dies schien mir sehr verächtlich und herabwürdigend, als ob die Angeklagte bereits als Straftäterin bekannt wäre. Hier wäre zu prüfen, ob diese Verächtlichmachung den Strafbestand des § 186 StGB Üble Nachrede oder § 187 StGB Verleumdung erfüllt, denn es ist ja Rufmord, wenn jemand die Behauptung aufstellt, er oder sie wäre „polizeibekannt“, gerade auch dann, wenn jemand wegen einer angeblichen „Beleidigung“ angeklagt wird.

Es fiel mir außerdem auf, dass Heiderose Manthey sich alleine verteidigte, es war für sie kein Anwalt anwesend. Hier wäre zu prüfen, ob hier das Recht der Angeklagten auf fairen Prozess nach Art. 6 MRK verletzt wurde.

Alle Anträge von Heiderose Manthey wurden abgelehnt

Es fiel auch auf, dass sämtliche Anträge von Heiderose Manthey, einer nach dem anderen abgelehnt wurde, meist mit der Begründung, dass der Antrag nicht der Wahrheitsfindung diene. Dies habe ich anders empfunden.

Angebliche Beleidigung hat eine lange Vorgeschichte

Gerade auch deswegen, weil Heiderose Manthey in der Gemeinde ihres Wohnorts schon des Öfteren gemobbt wurde, ihr Auto zugeklebt wurde, Plakate abgerissen wurden etc., schien es mir schon wichtig, dass diese Vorfälle in die Urteilsfindung hätten einfließen müssen, da die angebliche Beleidigung hier eindeutig eine lange Vorgeschichte hat und sich eine Verstrickung von Akteuren deutlich macht, die im Hintergrund die Strippen ziehen, um Heiderose Manthey Schaden zuzufügen und sie zudem mundtot zu machen.

Vortrag ihres Einsatzes zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Plädoyer von Heiderose Manthey lässt Richterin kalt

Letzteres lässt sich daran erkennen, dass Heiderose Manthey sehr umfangreich über ihren Einsatz gegen Eltern-Kind Entfremdung vortrug, über ihre Aktionen für Menschenrechte berichtete und in ihrem Leben die zwangsweise Trennung von ihren Söhnen als Seelische Folter erleben musste und immer noch erlebt, was ich selbst auch nachvollziehen kann, da ich auch ein Opfer von Eltern-Kind Entfremdung bin und die seelischen Qualen, die diese Art von Verbrechen mit sich bringt, durchaus als Folter bezeichnet werden kann und auch muss. Zu den Opfern gehört bzw. gehören hier natürlich auch das Kind bzw. die Kinder. Es ist mir aufgefallen, dass der Vortrag von Heiderose Manthey, was diese Themen betrifft, Protokollführer, Richterin und Staatsanwalt offensichtlich vollkommen kalt ließen, was sehr befremdlich auf mich wirkte.

Prozessbegleiter springt auf und verlässt den Saal: „Das ist ja furchtbar, das kann ich nicht länger mit ansehen !“

So stand dann auch ein Prozessbegleiter auf und sagte während er den Saal verließ, dass er sich das nicht mehr mit ansehen kann, was für ein unsäglicher Schauprozess hier abläuft.

Immer wieder wurden auch einzelne Personen durch die Richterin gemaßregelt, dass ihre Masken nicht richtig sitzen würden und diese auch die Nase bedecken müssten o. ä..

Richterin Martina Resch schlecht zu verstehen

Was ebenso auffiel war, dass das Mikrofon der Richterin nicht funktionierte und diese somit sehr oft sehr schlecht zu verstehen war. Immer wieder musste sie aufgefordert werden, doch etwas lauter zu reden. Es wurde auch angesprochen, dass die Angeklagte im Vorfeld beantragt hat, ein Mikrofon bereitzustellen, natürlich ein funktionierendes. Dies war nicht der Fall.

Auch mir ist der Kragen geplatzt

Als Heiderose Manthey darüber berichtete, dass sie mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto – gegen die sich Frau Heiderose Manthey auch einsetzt und ich übrigens auch – Aufklärung betrieb, das Auto dann aber eines Tages mit schwarzen Bändern zugeklebt vorfand, weil wohl jemand anderer Meinung ist bzw. keine anderen Meinungen akzeptiert, ist mir dann auch der Kragen geplatzt als Frau Heiderose Manthey berichtete, dass ihr vorgeworfen wurde, sie hätte mit ihrem Auto mit diesen Slogans vor einem Kindergarten geparkt.

Richterin Resch schmiss mich raus

Als ich der Richterin (ich hatte nicht das Wort) gesagt habe, dass riesengroße Comic Plakate der Kampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen wirbt, Plakate die in der Öffentlichkeit zu sehen sind, zumindest 2018 in Fürth und auch Nürnberg, d. h. riesengroße Plakate an denen Mütter und Väter mit ihren Kindern vorbei radeln oder im Kinderwagen vorbeigehen oder auch im Auto mit ihren Kindern daran vorbei fahren müssen, da sagt niemand was von diesen Moralaposteln, doch wenn Heiderose Manthey mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto vor einem Kindergarten parkt, empören sich offenbar einige heuchlerische Bürger und meinen, dass Kindergartenkinder lesen können. Leider konnte ich es nicht so deutlich formulieren, da mich die Richterin unterbrach und mich mehr oder weniger dann rausschmiss.

Ein anderer Prozessbeobachter rückt nach

Draußen gab ich dann natürlich jemand anderem meine Platzkarte, so dass wieder eine Person den Saal betreten konnte.

Da mehr als fünf Personen während des Prozesses mitgeschrieben haben, sollten am besten die Aufzeichnungen von ihnen auch ran gezogen werden, einen Bericht zu schreiben, da ich selbst nicht mitgeschrieben habe.

Leider kann ich in meinem Bericht nicht im Detail alles unterbringen, was Heiderose Manthey vorgetragen hat, also die Aktion mit dem Ordner voller Einschreiben und Rückscheine an die Gerichte, ihre Kontakte zum Europäischen Parlament und ihr dortiges Wirken, wie auch das beim Internationalen Strafgerichtshof (IStG oder ICC), ihr Wirken bei der UNO in New York und ihre Berichterstattung an den UN-Sonderberichterstatter Melzer in Genf etc.

Einen ganzen Tisch voller Akten

Auch habe ich weitere wichtige Dinge aufgrund befürchteter Überlänge nicht mit eingebaut, wie z.B. die Tatsache, dass Heiderose Manthey einen ganzen Tisch voller Akten dabei hatte.
Auf Anfragen kann ich weiter ins Detail gehen. Möchte hier aber vorerst meinen Bericht schließen.

Ach ja, meines Erachtens hatten die Zuschauer einen 1,5 Meter – Abstand. Warum die Zuschauer überhaupt Masken tragen mussten, kann ich nicht beantworten. Die schroffen Zurechtweisungen durch die Richterin, wenn mal die Maske die Nase nicht bedeckte, fand ich absolut übertrieben.


Sie sind noch nicht mit dem Fall vertraut ?

Das ist der Grund, warum Heiderose Manthey im 24. Jahr über alle Hürden geht: Sie sucht ihre Söhne Johannes-Simon und Falk-Gerrit. Bei allen Prozessen nimmt sie die wichtigste Erinnerung an ihre Kinder mit in die Gerichte: Das letzte Foto von ihren Kindern, das von ihr selbst genähte Kindergartentäschchen aus Leder, eine aus Holz geschnitzte Ente und die Rechenschnur mit den Holzkugeln.


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Lesen Sie sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)

Peter Brightman berichtet über den Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey vor dem Amtsgericht Pforzheim

Was hat der Nationalsozialismus mit Rechtsextremismus zu tun ?

Aus Österreich ARCHE zugeschickt

Klarstellung einer Geschichtslüge: „Rechts“ ist nicht nazi !

2020-10-05

Henning von Restorff. Anwalt aus der Kanzlei Ladenburger. Er vertritt Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister von Keltern. Foto: ARCHE.

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Österreich/Keltern-Weiler. Völlig erstaunt war Heiderose Manthey, als sie die Strafanzeige von Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, las. Sie solle dem Bürgermeister „Rechtsextremismus“ vorgeworfen haben. Manthey indes fragte: „Wie viel Nazi ist der Chef ?“

Und nach erfolgter Unterdrückung der Meinungsfreiheit bei der Aufklärungsarbeit der ARCHE bezüglich des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas¹ und bei der Aufklärungs- und Recherchearbeit bei vorgenommener Frühsexualisierung von Kindern, bei Sexualisierter Gewalt gegen Schutzbefohlene, gegen Männer und Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch eine Erzieherin und durch deren Umfeld teilte sie Steffen Jörg Bochinger mit: „Entnazifizieren Sie sich und ihre Gemeinde Keltern – ARCHE mit einem Post-Nazi-Deutschland² am Wirkungsort konfrontiert“. ARCHEVIVA berichtete.

Meinungsfreiheit mit Müllsäcken des Bürgermeisters ausradiert

Dem Ausradieren der Meinungsfreiheit durch Bürgermeister Bochinger ging das Abhängen des Aufklärungsfahrzeuges ARCHE mit Müllsäcken voraus und eine Mail vom Schultes an die Direktorin der ARCHE mit unverfrorenem und unverschämtem Inhalt.

Eine Aufforderung, das ARCHE-Mobil mit Aufklärung zu den beiden Verbrechen nicht mehr in der Gemeinde abzustellen, hätte niemals erfolgen dürfen. Im Gegenteil, das Gemeindeoberhaupt hätte sich der Überwindung beider Gewaltverbrechen annehmen müssen.

Warum tat er das nicht ?

Sehr befremdlich ist indes für Heiderose Manthey die Formulierung in der Strafanzeige von Bochinger, vertreten durch Henning von Restorff, die Leiterin der ARCHE hätte den Bürgermeister des Rechtsextremismus bezichtigt !

Vor wenigen Tagen erreicht ARCHE eine Meldung aus Österreich, dessen Absender ARCHE nicht benennen wird.

Dieses Foto wurde am Thursday, October 01, 2020 11:05 PM ARCHE zugeschickt. Quelle: V.i.S.d.P.: ChristianHolz.org.

 

Auf einem Foto ist folgender Inhalt abgebildet. Zitat:


„Rechts“ ist nicht nazi !

Klarstellung einer Geschichtslüge:

Der National-Sozialismus war eine linke Ideologie und die Hitlerfaschisten waren Linke:
– Vor Gründung der NSDAP war Hitler in der SPD. Goebbels und Freisler sogar in der KPD:
– Goebbels: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke … Nichts ist uns verhasster als der rechts stehende Besitzbürgerblock!**
– „Sozialistisch“ und „Arbeiter-“ als Bestandteile des Parteinamens sind zudem Attribute einer linken Partei.
– die Mitglieder der Weißen Rose und des 20. Julis waren deutsche, rechte Patrioten.

Aufgrund einer Geschichtslüge also werden rechte Parteien wie die AfD heute als Menschen- und Demokratiefeinde verleumdet. Die Wahrheit aber muss ans Licht und die Geschichtsbücher gehören endlich umgeschrieben!


Zu der Geschichtsverdrehung nachfolgende Meldung
 
„Hamburg „Nazi-Schlampen“-Satire

AfD-Politikerin scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen NDR

| Lesedauer: 2 Minuten
 
Die NDR-Satire-Sendung „extra 3“ darf die AfD-Politikerin Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen.“

Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article164655318/AfD-Politikerin-scheitert-mit-einstweiliger-Verfuegung-gegen-NDR.html?fbclid=IwAR05v0SCiBOQZc0yYQ-OEPfGyHqHixAD57GP8mjRWBgcUp2l0To6AGa4Jgk

 

Was der Inhalt dieses Artikels mit der Strafanzeige von Steffen Bochinger über seinen Rechtsanwalt Henning von Restorff gegen Heiderose Manthey zu tun hat, erfahren Sie in Kürze.

Bleiben Sie online. Wir berichten !

 


¹ kid – eke – pas = Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome

² Die Begriffe, die zu den bekannten Merkmalen und Methoden der längst vergangenen und nun doch wieder ausgetriebenen Neo-Nazi-Diktatur gehörten, wurden im Text fett und rot geschrieben.

Das Pforzheimer Urteil ist eine absolute Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Dringende Forderung der Gesetzesreform „Immunität und Rechtsstand für Aufklärungs- und Enthüllungsjournalisten“

Mail an die Alliierten, Staatspräsidenten von Brasilien, Generalsekretär Chinas, Botschaften, Generalsekretär und Stellvertreter der UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter, Präsidenten des Menschenrechtsrates, Vorsitzenden der AfD, ehemaligen Vorsitzenden des AfRuV, amerikanische Kriminal- und Militärpolizei, russischen Generalmajor und Verteidigungsattaché, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und den im Prozess anwesenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

2020-10-04

Die im Prozess mündliche Verurteilte: „Das Pforzheimer Urteil ist eine Schande für den Deutschen Rechtsstaat!“ Foto: Heiderose Manthey.


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Die Welt/New York/Genf/Berlin/Pforzheim/Keltern-Weiler. Per Mail wendet sich die im Strafprozess Pforzheim am 24. September 2020 durch Richterin Martina Resch vom Amtsgericht Pforzheim mündlich verurteilte Journalistin und Direktorin der ARCHE, Heiderose Manthey, an die 240 benannten Adressaten mit nachfolgendem Inhalt.


Von: ARCHEVIVA [mailto:info[ät}archeviva.com]
Gesendet: Dienstag, 29. September 2020 03:36
An: [240 Mailadressen]
Betreff: Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik: Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020 gegen Heiderose Manthey
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
sehr geehrter Herr Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
sehr geehrter Herr Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
sehr geehrter Herr Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,

sehr geehrter Herr Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
sehr geehrter Herr Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping,

sehr geehrte Damen und Herren aller in Deutschland vertretenen Länder in den Gesandtschaften,
sehr geehrte Damen und Herren der in Deutschland ansässigen Botschaften,

sehr geehrter Herr UN-Generalsekretär António Guterres,
sehr geehrte Frau stellvertretende Generalsekretärin Amina J. Mohammed,
sehr geehrter Herr UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) Prof. Nils Melzer,

sehr geehrte Frau Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger,

sehr geehrte Damen und Herren aller Völker dieser Erde,

sehr geehrter Herr Dr. Alexander Gauland, Vorsitzender der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag (AfD),
sehr geehrter Herr Stephan Brandner, Mitglied des Deutschen Bundestages (AfD),

sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei,
sehr geehrter Herr Generalmajor Sergey V. Chukhrov, Verteidigungsattaché,

sehr geehrter Herr Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim,
sehr geehrter Herr Sven Müller, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

– TRANSLATION attached below –

der gegen mich am 24. September 2020 um 09:30 Uhr stattgefundene Prozess vor dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
D-75175 Pforzheim

endet in der Verurteilung meiner Person als Gründerin und Leiterin der ARCHE, die zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ errichtet wurde.

Als Mutter zweier mir geraubten Kinder, als Pädagogin und Enthüllungsjournalistin erlebe ich in Deutschland zunehmend Folter in Form von Verfolgung am eigenen Leib, Verfolgung vieler Justizopfer durch Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gesellschaft aufgrund irrsinniger Fehlurteile, aufgrund von Falschanzeigen und polizeilicher Verfolgung, aufgrund von Einstellen der Gegenanzeigen und in Folge all dessen Verleumdung durch die Gesellschaft. …

Lesen Sie hier weiter.

Das Pforzheimer Urteil ist eine absolute Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

The freedom of the investigative journalist was trampled – Heiderose Manthey demands from Oliver Weik: Immediate Annulment of the Judgement of 24.09.2020

Director of the District Court under observation of the Allies, the UN, the Human Rights Council, the embassies, the American criminal and military police, the Russian defence attaché, etc.

Further evidence on the present manhunt for innocent people will be submitted to the public prosecutor

2020-10-02

Heiderose Manthey, Founder and Director of the ARCHE, to Oliver Weik, Director of the Pforzheim Local Court: Immediate Annulment ! Foto: Heiderose Manthey.

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The World/Pforzheim/Keltern/Weiler. On 01. October 2020, ARCHEVIVA publishes the cover letter of the „perpetrator“ Heiderose Manthey, orally convicted in the criminal trial at the Pforzheim district court by judge at the district court (on probation) Martina Resch, orally convicted „perpetrator“ Heiderose Manthey publishes the cover letter to the Allies, Presidents, Ambassadors of the countries represented in Germany, UN, UN Special Rapporteur Nils Melzer, Chairperson of the Human Rights Council Elisabeth Tichy-Fisslberger and others.

Due to repeated „technical“ difficulties and malfunctions, the mail was resent today with the letter to Oliver Weik, Director of the Pforzheim District Court, and to Public Prosecutor Sven Müller of the Karlsruhe Public Prosecutor’s Office – Pforzheim branch.

A political-legal game with touching, so that others have to suffer ? Oliver Weik is SPD-municipal councillor in Keltern !

ARCHE now publishes the contents of the appeal to Oliver Weik, who is, by the way, SPD-municipal councillor of the municipality of Keltern, i.e. municipal council in the municipality whose mayor Heiderose Manthey has denounced for insulting in three cases.

Mayor Bochinger is represented by Henning von Restorff of the previously renowned law firm Ladenburger.

Previous publications on the publicised terrible exclusions of respectable people from the community of Keltern:  Read worldwide: The director of the district court of Pforzheim, Oliver Weik, receives the ultimate demand from Heiderose Manthey [Weltweit gelesen: Der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Oliver Weik, erhält die ultimative Forderung von Heiderose Manthey] and Steffen Jörg Bochinger, mayor of a municipality – Head of the ARCHE and a young man fight for her reputation – First evidence submitted to the public prosecutor’s office: Discrimination passage in the mission statement of the municipality Keltern outlaws the young man ! [Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde – Leiterin der ARCHE und ein junger Mann kämpfen um ihre Reputation – Erste Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern ächtet den jungen Mann !]

Here is the statement of claim to Oliver Weik Immediate annulment of the judgment of 24 September 2020 in 3 Cs 810 JS 3858/20 [Sofortige Annullierung des Urteils vom 24. 09. 2020 aus 3 Cs 810 JS 3858/20]



Immediate annulment of the judgment of 24.09.2020 in 3 Cs 810 JS 3858/20

Heiderose Manthey

 

Founder and Director of the civic engagement ARCHE based in Keltern-Weiler (founded 2006)

 

1st Chairwoman of the ARCHE e.V. Waldbronn (founded 2007)

1st Chairwoman of the ARCHE e.V. i.Gr. Weiler (founded 2017)

Compiler of the list of Bündnis 90/Grünen in Keltern (only 1989)

Founder of the „Freie Wählergemeinschaft Keltern“ (FWG) in Keltern (founded 1993/1994)

Founder of the WIR-IN-WEILER (WIW) voter group in Keltern
www.wiw.world (est. 2018)

Founder and Director of the support model for youth and adult work www.ARCHEZEIT.net (founded 2006)

Founder and Director of workshops on personality development (FREE) and others (since 2007)

Founder and Editor-in-chief of the trade magazine www.ARCHEVIVA.com (est. 2013)

Founder and Director of the ARCHE TV Studio (founded 2013)

Founder and Director of the KARLSRUHER FRIEDENS-PROKLAMATIONEN (founded 2014)

Founder and Director of the INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (founded 2016)

Author of RESOLUTION 09/15 (2018)

Author of the constitutional complaint „N O T – E I N G A B E“ (2020)

RAPPORTEUR as head of the entire ARCHE and as editor-in-chief of www.ARCHEVIVA.com to the Committee on Petitions of the European Parliament (since 2014)
RAPPORTEUR to the President of the United States of America, Donald J. Trump, and to the President of the Russian Federation, Vladimir V. Putin (since 2017)
RAPPORTEUR to UN Secretary-General António Guterres and Deputy Secretary-General Amina J. Mohammed (since 2018)
RAPPORTEUR on the human rights crime „trafficking in human beings, theft of human beings, parent-child alienation“ and the associated torture, which is present in Germany and around the world, to the UN-SPECIAL REPORTER ON TORTURE AND OTHER GRAY, UNHUMAN OR LOW TREATMENT OR PUNISHMENT (CIDTP), Prof. Nils Melzer (since 2019)
RAPPORTEUR to all Allies (since 2020)
RAPPORTEUR to the President of Brazil and to the Secretary-General of the Chinese Communist Party (since 2020)
RAPPORTEUR to all countries represented in Germany in the legations and to the embassies located in Germany (since 2020)
RAPPORTEUR to the President of the Human Rights Council Elisabeth Tichy – Fisslberger (since 2020)

with the aim

 

Democratisation of the community of Keltern

Enforcing world peace

Overcoming the crime of human rights

„Child theft [not only] in Germany – Parent-child alienation

Parental Alienation Syndrome“, briefly called kid – eke – pas

Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler

Weiler, the 28.09.2020

Dear Mr Oliver Weik,

 

Director of the Local Court of Pforzheim,
SPD municipal council of the municipality of Keltern
and in this function most likely jointly responsible – by signing the mission statement of the Keltern community, made by the chairwoman of the Keltern SPD parliamentary group, Susanne Nittel – as a member of the Keltern community council, for the exclusion of (arbitrary and unloved) people and the individuals to whom they belong, and especially associations from the Keltern community

on Thursday, 24 September 2020 at 09:30 a.m., a criminal trial against Heiderose Manthey took place at Pforzheim district court. …

Photo gallery: The whole text as photos

Read the full text here.

Translated with www.DeepL.com/Translator (free version)

The freedom of the investigative journalist was trampled – Heiderose Manthey demands from Oliver Weik: Immediate Annulment of the Judgement of 24.09.2020

Kraft aus der Natur

Natürlichkeit ist die wahre Schönheit

Gottes Geschenke mit den Augen aufnehmen

2020-10-02

Der Zauber liegt in der Einzigartigkeit jeder natürlich gewachsenen Frucht ! Fotos: Heiderose Manthey.

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Bildstrecke: Birnen aus dem Monte

Heute vor 23 Jahren wurden meine Söhne geraubt

Menschenrechtsverbrechen: Justiz, Staatsanwaltschaften und Polizei leisten Beihilfe

… und die Bevölkerung ächtet, verleumdet, betreibt Rufmord, foltert

2020-10-01

Heiderose Manthey sucht nun im 24. Jahr die Verbindung zu ihren beiden Söhnen. Aussichtslos. Bislang aussichtslos. Ihre Söhne wurden nach deren Raub massiv entfremdet. Nicht nur von deren Vater mit Familie, sondern mit Beihilfe von Politik, Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei und Bevölkerung. Eine Folter, die kaum zu überleben ist. Foto und Hoffnungsträger: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Heiderose Manthey kämpft. Sie kämpft bis zum heutigen Tage und weiter. Sie kämpft um die Wiederherstellung der Beziehung zu ihren eigenen Kindern. Diese waren am Tag des Raubes von ihrer Mutter 8 und 11 Jahre alt.

Gesehen hat Heiderose Manthey ihre Kinder nur wenige Male vor Gericht, missbraucht als Waffen gegen ihre eigene Mutter

Die Kinder waren in einem Alter, in dem sie ihre leibliche Mutter noch gebraucht hätten. Sie waren zu jung, um ohne Mutter aufzuwachsen, grausam durch Liebesentzug gefoltert und entfremdet zu werden. Zu jung, um verstehen zu können, was ihr Vater und dessen Familie plante, durchführte und zum Ziel brachte: Die vollkommene Entfremdung der Kinder von ihrer eigenen Mutter.

Kindesentzug – Kinderraub – Kindesentfremdung ist Menschenraub und gehört eingeordnet in die grausame Kategorie „Menschenhandel“

Politik und wirtschaftliche Geschäftsinteressen stecken dahinter.

§ 234 Menschenraub

(1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/234.html

Die Gerichtskämpfe dauern bis heute an

„Mit jeder Veröffentlichung hoffe ich, dass meine Botschaften an die Ohren meiner Söhne herangetragen werden. Ich hoffe mit jedem Kampf vor Gericht, dass das Menschenrechtsverbrechen für meine Kinder, für mich und für alle Betroffenen weltweit überwunden werden kann.“, so die betroffene Mutter und Leiterin der ARCHE, Heiderose Manthey, die eigens zur Überwindung dieses Verbrechens die ARCHE gegründet hat und bis heute leitet.

Bildstrecke: „Soweit meine Füße mich tragen, suche ich meine Söhne ! … und dann krieche ich, um mein Ziel zu erreichen !“

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„Heute feiere ich meinen ‚Geburtstag‘

Ich habe 24 Jahre lang den Tag des Raubes meiner Söhne überstanden.

Therapie zur Überwindung des in mir wohnenden Eismeeres, der inneren Einsamkeit

FREE Freie Energiearbeit als Grundlage meiner bis zu 22 Stunden täglich andauernden Arbeit in der ARCHE, um einen Weg zu meinen Söhnen zu finden. 

⇒ Ob ich meine Söhne jemals wieder sehen werde ?“

Pressefreiheit der Enthüllungsjournalistin zertreten – Heiderose Manthey fordert von Oliver Weik: Annullieren Sie dieses Urteil !

Amtsgerichts-Direktor unter Beobachtung der Alliierten, der UNO, des Menschenrechtsrates, der Botschaften, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, des russischen Verteidigungsattaché u.a.

Weitere Beweise zur vorliegenden Menschenjagd auf Unschuldige werden bei der Staatsanwaltschaft eingereicht

2020-10-01

Die Forderung der Leiterin der ARCHE an den Direktor des Amtsgerichtes, Oliver Weik, hat die ARCHE in alle Herren Länder verlassen. Manthey verlangt: „Annullieren Sie dieses Urteil !“ Die ganze Welt schaut nun zu, wie sich der Direktor des Pforzheimer Provinz-Gerichtes verhält, also des Gerichtes, von dem Manthey sagt, sie und ihre Kinder wurden dort jahrelang gefoltert. Heute, am 1. Oktober 2020 jährt sich der Jahrestag des Raubes ihrer beiden Söhne zum 24. Mal ! Fast ein viertel Jahrhundert unmenschlicher und grausamster Folter mit Hilfe der Justiz ! Foto: Heiderose Manthey

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Die Welt/Pforzheim/Keltern/Weiler. Gestern veröffentlichte ARCHEVIVA das Anschreiben der im Strafgerichtsprozess im Amtsgericht Pforzheim von Richterin am Amtsgericht (auf Probe) Martina Resch, mündlich verurteilten „Täterin“ Heiderose Manthey das Anschreiben an die Alliierten, Präsidenten, Botschafter der in Deutschland vertretenen Länder, UNO, UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer, Vorsitzende des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy-Fisslberger u.a..

Aufgrund mehrfach aufgetretener „technischer“ Schwierigkeiten und Störungen wurde die Mail mit dem Schreiben an Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, und an Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim heute nochmals versendet.

Politisch-juristisches Ringelpiez mit Anfassen, damit andere leiden müssen ? Oliver Weik ist SPD-Gemeinderat in Keltern !

ARCHE veröffentlicht nun den Inhalt der Aufforderung an Oliver Weik, der im Übrigen SPD-Gemeinderat der Gemeinde Keltern ist, also Gemeinderat in der Gemeinde, dessen Bürgermeister Heiderose Manthey wegen Beleidigung in drei Fällen angezeigt hat.

Vertreten istr Bürgermeister Bochinger durch Henning von Restorff von der bislang renommierten Kanzlei Ladenburger.

Bisherige Veröffentlichungen zu den öffentlich gestellten schrecklichen Ausgrenzungen von ehrbaren Menschen aus der Gemeinde Keltern: Weltweit gelesen: Der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Oliver Weik, erhält die ultimative Forderung von Heiderose Manthey und Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde – Leiterin der ARCHE und ein junger Mann kämpfen um ihre Reputation – Erste Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern ächtet den jungen Mann !

Hier der Schriftsatz der Forderung an Oliver Weik „Sofortige Annullierung des Urteils vom 24. 09. 2020 aus 3 Cs 810 JS 3858/20

Die Forderung von Heiderose Manthey an Oliver Weik

Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020

Weltweit gelesen: Der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Oliver Weik, erhält die ultimative Forderung von Heiderose Manthey

Oliver Weik ist auch SPD-Gemeinderat in Keltern !

2020-09-30

Für Heiderose Manthey ist das Amtsgericht Pforzheim und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim die Folterkammer. Während ihres Strafprozesses äußerte sie dies immer wieder. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. In der Nacht vom 28. auf den 29. September 2020 sitzt die Leiterin der ARCHE wieder einmal bis morgens um 04:00 Uhr an ihrem Schreibtisch. Eine lange Arbeitsnacht, wie so oft in den letzten Jahren ! Manthey schreibt eine Forderung. Eine Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim. Eine Forderung mit der Überschrift: „Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020“ gegen Heiderose Manthey.

Diese Forderung wird 23 Seiten lang. Manthey übersetzt sie mit dem Übersetzungsprogramm ins Englische und formatiert den Schriftsatz erneut.

Um 03:36 Uhr schickt sie die Forderung per Mail an rund 240 Emailadressen. Mit eingebunden ist das Amtsgericht in Pforzheim, der eigentliche Adressat Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim, und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, also die beiden Behörden, die Manthey und ihre Söhne am schlimmsten folterten neben der Bevölkerung vor Ort – und das 23 Jahre lang !

Die beim Strafgerichtsprozess anwesenden Prozessbeobachter können die nachfolgene Frage mit Leichtigkeit beantworten: Wie lautet die am häufigsten während des Strafgerichtsprozesses gegen Heiderose Manthey getätigte Aussage der „Beschuldigten“ ?

„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“

Um 03:50 Uhr verlässt die zweite Mail die ARCHE. Sie wird wie die erste rund um den Globus geschickt. Die ganze Welt soll erfahren, was hier in Deutschland gegen unbescholtene Bürger läuft, gegen Mütter und Väter, gegen Kinder, Großeltern und gegen Familien – und vor allem gegen Journalisten, die den Menschenhandel im Land aufdecken.

Die zweite Mail enthält die englische Version der Forderung „Immediate Annulment of the judgment of 24.09.2020“.

Manthey schreibt das Resultat ihrer 23jährigen Foltererfahrung in Deutschland in den Mailtext hinein. Sie formuliert mit brennenden Augen. Ihr Körper schmerzt. Das jahrzehntelange permanente Sitzen vor dem Computer tut ihr nicht gut.

Sie kämpft gegen Müdigkeit und Schmerzen an.

Die Mail „SOFORTIGE ANNULIERUNG“ ist raus, sie ist die Folgemail der „BULLE DER SCHANDE“ und der Mail „DAS URTEIL“.

Die UNITED NATIONS ORGANIZATION (UNO), der Menschenrechtsrat, der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, sind informiert.

Bei der UNO liegen die Klarnamen all derer, die Manthey und ihre Söhne folterten, quälten und jagten.

Dazu gehören auch einige am Amtsgericht Pforzheim und in der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim Tätigen, also Richter wie Staatsanwälte, Polizisten und weitere in Behörden Angestellte oder Verbeamtete, die Heiderose Manthey regelrecht verfolgten.

Die Alliierten werden schon seit geraumer Zeit über die in Deutschland vorliegenden Menschenrechtsverbrechen informiert. Diese haben auch die Aufklärungsmails von Heiderose Manthey erhalten, ebenso wie die in Deutschland stationierte amerikanische Kriminal- und Militärpolizei und der russische Verteidigungsattaché.

Die Botschaften aller in Deutschland vertretenen Länder wurden in den Verteiler mit eingebunden, besonders auch die Länder Brasilien und China, die bereits ein anderes System aufbauen, um die Spaltung der Familien durch die grausamen Schwerter der Justiz zu verhindern, indem sie mit Lösungen aus dem Resonanzfeld mit Richtern, Staats- und Rechtsanwälten arbeiten.

Manthey während ihres Plädoyers: Auch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte haben ihre eigenen Probleme. Diese werden oftmals in die Familienkonflikte mit hinein geworfen, hinein projiziert.

Angeschrieben wurde per Mail auch der ehemalige Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner, und dessen Parteivorsitzender Dr. Alexander Gauland.

Betreff der Mail: „Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik: Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020 gegen Heiderose Manthey“

Von: ARCHEVIVA [mailto:info@archeviva.com]
Gesendet: Dienstag, 29. September 2020 03:36
An:
[rund 240 Emailadressen der in der Anrede enthaltenen verantwortungsvollen Persönlichkeiten – und die Emailadressen des Amtsgerichtes Pforzheim und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim: ‚amtsgericht pforzheim‘; ’staatsanwaltschaft karlsruhe zweigstelle pforzheim‘]
Betreff: Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik: Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020 gegen Heiderose Manthey
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
sehr geehrter Herr Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
sehr geehrter Herr Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
sehr geehrter Herr Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,

sehr geehrter Herr Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
sehr geehrter Herr Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping,

sehr geehrte Damen und Herren aller in Deutschland vertretenen Länder in den Gesandtschaften,
sehr geehrte Damen und Herren der in Deutschland ansässigen Botschaften,

sehr geehrter Herr UN-Generalsekretär António Guterres,
sehr geehrte Frau stellvertretende Generalsekretärin Amina J. Mohammed,
sehr geehrter Herr UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) Prof. Nils Melzer,

sehr geehrte Frau Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger,

sehr geehrte Damen und Herren aller Völker dieser Erde,

sehr geehrter Herr Dr. Alexander Gauland, Vorsitzender der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag (AfD),
sehr geehrter Herr Stephan Brandner, Mitglied des Deutschen Bundestages (AfD),

sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei,
sehr geehrter Herr Generalmajor Sergey V. Chukhrov, Verteidigungsattaché,

sehr geehrter Herr Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim,
sehr geehrter Herr Sven Müller, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

– TRANSLATION attached below –


Der gegen mich am 24. September 2020 um 09:30 Uhr stattgefundene Prozess vor dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
D-75175 Pforzheim

endet in der Verurteilung meiner Person als Gründerin und Leiterin der ARCHE, die zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ errichtet wurde.


Als Mutter zweier mir geraubten Kinder, als Pädagogin und Enthüllungsjournalistin erlebe ich in Deutschland zunehmend Folter in Form von Verfolgung am eigenen Leib, Verfolgung vieler Justizopfer durch Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gesellschaft aufgrund irrsinniger Fehlurteile, aufgrund von Falschanzeigen und polizeilicher Verfolgung, aufgrund von Einstellen der Gegenanzeigen und in Folge all dessen Verleumdung durch die Gesellschaft.

Besonders Familien, deren Kinder geraubt wurden, sind hart von Verfolgung betroffen.

In Deutschland ist schon lange bekannt, dass gerade Whistleblower und  Journalisten, die das bestehende System mit seinen Missbrauchsstrukturen aufdecken, hartnäckig verfolgt werden und viele „Nachteile“ in ihrem privaten Leben erfahren.

Whistleblower sind ungeschützt !

Während ich in meiner Gemeinde Hass und Hetze und Jagd auf Menschen durch öffentlichen Ausschluss aus der Gemeinde aufdecke, werde ich nun von dem Hetze öffentlich zulassenden Bürgermeister angezeigt mit dem Vorwurf, ich hätte ihn durch meine enthüllenden Presseartikel beleidigt.

Mir wird das Motiv „Politischer Hass“ unterstellt. Motiv und Tat werden einfach umgedreht, um aufklärende Journalisten zu zermürben und mundtot zu machen.

Der Beleidigungsparagraph § 185 StGB wird immer häufiger und gerne gegen Menschen eingesetzt, die die Wahrheit ans Tageslicht bringen wollen.

Leider finden sich immer wieder Staatsanwaltschaften, Polizisten und Gerichte, die diesen Paragraphen mit Vorliebe einsetzen, um Wahrheitsliebende zu misshandeln.

In meinem Fall wurde ich am 24. September 2020 von Richterin am Amtsgericht Pforzheim Martina Resch verurteilt, wegen von ihr so empfundener „Beleidigung“, 2.100 Euro Strafe bezahlen zu müssen.

Die wahren Gründe, die zur Veröffentlichung der von mir geschriebenen Artikel führte, nämlich das Aufdecken von Verfolgung und Folter von rechtschaffenen Menschen, interessierte nicht.

Ein solches Urteil ist schwer Menschen verachtend und steuert gegen die Aufrichtigkeit von Menschen, gegen die Werte und gegen jegliche Vernunft.

Die zunehmende Tendenz Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit in Deutschland durch zentralistische und machtorientierte Mechanismen zu kappen, muss dringend gestoppt werden.

Wir befinden uns in Anfangsstrukturen eines 4. Reiches.

Die „BULLE DER SCHANDE“ habe ich Ihnen ab Mo 21.09.2020 18:31 zugesendet.

Helfen Sie mit, Deutschland zu einem wahren demokratischen Staat zu führen, helfen Sie mit, andere Strukturen in der Justiz und Gesellschaft zu etablieren, dass nämlich Gleichheit der Menschen keine leeren Schlagworte mehr sind, sondern als Selbstverständlichkeit in das Alltagsleben Eingang finden.

Für dieses Ziel muss jedermann persönlich an sich arbeiten.

Dringend muss eine umfassende Gesetzesreform geschaffen werden, die Freie Journalisten in Deutschland schützt und vor finanziellem Bankrott bewahrt, damit diese Mutigen ungehindert die Wahrheit sagen können und nicht gezwungen werden, stumm zu bleiben.

Im Anhang befinden sich die beiden Presseartikel der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN), Pforzheimer Kurier, und der Pforzheimer Zeitung.

In diesen beiden Artikeln geht die Diskreditierung meiner Person auf noch weiterem Gebiet ungebremst weiter.

Der Artikel „Amtsgericht Pforzheim ein rechtsfreier Raum ?“ schildert die vorgefundene Situation vor Ort von einem nicht zugelassenen Reporter.

⇒ Das Pforzheimer Urteil ist eine absolute Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Daher finden Sie meine Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik, das Urteil gegen mich sofort zu annullieren.

Zum Text in Englisch geht es hier.
[Auf der Seite bitte nach unten scrollen.]

Die 23seitige Forderung zur Annulierung

Download: Text in Deutsch Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020
Download: Text in Englisch Immediate Anulment of the judgment of 24.09.2020

ist hier als Download im Original mit Aktenzeichen und Unterschrift veröffentlicht !


Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde

Leiterin der ARCHE und ein junger Mann kämpfen um ihre Reputation

Erste Beweise bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: Diskriminierungspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern ächtet den jungen Mann !

2020-09-29

HASS & HETZE & LUST AUF MENSCHENJAGD = Leitbildpassus „Klare Kante“. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Ellmendingen/Keltern-Weiler. Aufgrund noch zu klärender Umstände greift der Bürgermeister der Gemeinde Keltern über den Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 in „LEITBILD KELTERN – EINE GEMEINDE AUF DER HOEHE DER ZEIT“ einen jungen Mann in Keltern aufgrund dessen naturökologischer Gesinnung an und zeigt ihm kurzfristig die „Klare Kante“. Mit einbezogen in die öffentliche Diffamierung und Ausgrenzung werden auch Einzelpersonen oder Vereinigungen, die um den jungen Mann herum sind.

Und das ist Heiderose Manthey in ihrer Funktion als Leiterin der ARCHE !

Der diskriminierende Leitbildpassus im beschlossenen Leitbild soll unter der „Priorität 1 K“ (1 = sehr wichtig, K = kurzfristig) umgesetzt werden.

Wörtlich auf Seite 35 heißt es: …

Lesen Sie auf dieser Seite sämtliche bisherigen Artikel der ARCHE über „Lust auf Menschenjagd“ !

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