Wahl zum deutschen Bundestag in sieben Wahlbezirken und den damit verbundenen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt
2023-12-19
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe entscheidet: Berlin muss nochmal zur Urne. Foto: Heiderose Manthey
. Karlsruhe.Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 119/2023 vom 19. Dezember 2023 das Urteil vom 19. Dezember 2023 mit.
In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es wörtlich: „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken des Landes Berlin sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Zudem hat er den genannten Beschluss des Bundestages insoweit aufgehoben, als die Bundestagswahl in sieben Wahlbezirken und den damit verbundenen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt wurde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022, mit dem dieser die Bundestagswahl 2021 in 431 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt und insoweit eine Wiederholungswahl angeordnet hat.
Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 ist im Ergebnis überwiegend rechtmäßig. Der Bundestag hat das Wahlgeschehen jedoch unzureichend aufgeklärt, da er auf die gebotene Beiziehung und Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet hat.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgeholt. Daraus ergibt sich, dass einerseits die Bundestagswahl in weiteren 25 Wahlbezirken des Landes Berlin einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke für ungültig zu erklären und andererseits die Ungültigerklärung der Wahl in sieben Wahlbezirken und deren Briefwahlbezirken im Beschluss des Deutschen Bundestages aufzuheben ist. Daneben führen erst nach der mündlichen Verhandlung bekanntgewordene Besonderheiten der Auszählung von Briefwahlstimmen zur Ungültigerklärung der Bundestagswahl in weiteren sechs Briefwahlbezirken und den sechs mit diesen verbundenen Urnenwahlbezirken. Die Wiederholungswahl ist als Zweistimmenwahl (d. h. mit Erst- und Zweitstimme) durchzuführen.“
Am selben Tag erging der Beschluss über die Wahlprüfbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion
Die Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin ist lt. Pressemitteilung unzulässig.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 118/2023 vom 19. Dezember 2023 den Beschluss vom 19. Dezember 2023 mit. In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es wörtlich: „Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.“
Der Kurztext lautet: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen.“
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG wird aufrecht erhalten
BVerfG: Anordnung der Hausdurchsuchung wegen Ermittlung der Einkommensverhältnisse aufgrund Verdachts der Beleidigung von zwei Polizeibeamten unverhältnismäßig
2023-12-17
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe entscheidet. Amtsgericht und Landgericht Heilbronn hatten die Durchsuchung der Wohnung eines Lehrers angeordnet. Foto: Heiderose Manthey
. Karlsruhe.Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 115/2023 vom 15. Dezember 2023 den Beschluss vom 15. November 2023 – unter Aktenzeichen 1 BvR 52/23 geführt – mit.
In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es wörtlich: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines verbeamteten Lehrers stattgegeben, die sich gegen eine Durchsuchungsanordnung richtet.
Gegen den Beschwerdeführer wurde wegen des Verdachts der Beleidigung von zwei Polizeibeamten ermittelt. Zur Erlangung von Informationen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung seiner Wohnung an. Der Beschwerdeführer gewährte den die Durchsuchungsanordnung vollziehenden Beamten Eintritt in seine Wohnung und übergab ihnen verschiedene Unterlagen. Das Strafverfahren endete mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage.
Die Anordnung der Durchsuchung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG. Sie war unverhältnismäßig. Angesichts grundrechtsschonender, alternativer Ermittlungshandlungen stand eine Durchsuchung außer Verhältnis zur Schwere der verfolgten Straftat.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer ist verbeamteter Lehrer. Die Staatsanwaltschaft führte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung. Sie warf ihm vor, als Teilnehmer einer Kundgebung zwei dort eingesetzte Polizeibeamte als „Scheißkerle“ und „Prügelbullen“ bezeichnet zu haben. Der Beschwerdeführer nahm durch seinen Verteidiger zum Tatvorwurf Stellung und teilte unter anderem mit, „Beamter im aktiven Dienst“ zu sein. Nach Eingang der Stellungnahme ordnete das Amtsgericht im November 2021 die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers zur Ermittlung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. Der Beschluss wurde im Januar 2022 vollzogen. Dabei gewährte der Beschwerdeführer den Beamten Eintritt in seine Wohnung und händigte ihnen seine jüngsten Bezügemitteilungen sowie seine Einkommensteuererklärung aus. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen wurden daraufhin nicht durchgeführt. Im Januar 2023 fand eine Hauptverhandlung statt, an deren Ende das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.
Der Beschwerdeführer rügt unter anderem eine Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. § 102 Strafprozessordnung (StPO) decke keine Durchsuchungen allein zur Feststellung von Tagessatzhöhen. Die Durchsuchungsanordnung sei jedenfalls unverhältnismäßig.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Soweit die Verfassungsbeschwerde zulässig erhoben ist, ist sie begründet. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG.
Zwar war die Durchsuchung nicht bereits deshalb unzulässig, weil lediglich die Einkommensverhältnisse des Beschwerdeführers ermittelt werden sollten. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 StPO haben sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nämlich auch auf Umstände zu erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind; dazu zählen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Beschuldigten zwecks Bestimmung der Tagessatzhöhe.
Allerdings war die Anordnung der Durchsuchung hier unverhältnismäßig. Angesichts grundrechtsschonender, alternativer Ermittlungshandlungen stand eine Durchsuchung beim Beschwerdeführer außer Verhältnis zur Schwere der hier verfolgten Straftat.
Naheliegend und grundrechtsschonend wäre es gewesen, zunächst den Beschwerdeführer über seinen Verteidiger zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu befragen. Eine solche Nachfrage hätte im Streitfall aus der ex ante-Perspektive mit realistischer Wahrscheinlichkeit zur Erlangung ausreichender Informationen zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen geführt. Auch die Gefahr eines Beweismittelverlustes bestand nicht.
Als naheliegende und grundrechtsschonende Alternative zu einer Wohnungsdurchsuchung wäre aber auch eine Anfrage bei der Besoldungsstelle des Beschwerdeführers nach dem von dort bezogenen Einkommen in Betracht gekommen. Durch eine solche Anfrage sind zwar nicht zwingend Informationen zu allen Einkünften zu erlangen. § 40 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) erfordert aber – zumal in Fällen der kleineren Kriminalität – auch nicht die Ausschöpfung aller Beweismittel, wenn ansonsten die fachrechtlichen Voraussetzungen für eine Schätzung der Einkünfte vorliegen. Durchsuchungen zur Ermittlung der für die Bestimmung der Tagessatzhöhe entscheidenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Beschuldigten sind daher grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn anhand der übrigen zur Verfügung stehenden Beweismittel keine Schätzung möglich ist.
Hätten sich Staatsanwaltschaft und Amtsgericht mit den durch die genannten Maßnahmen zu erlangenden Informationen zum Einkommen des Beschwerdeführers nicht begnügen wollen, wären darüber hinaus eine Abfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und anschließende Bankanfragen in Betracht gekommen. Auch insoweit handelt es sich im Vergleich zur angeordneten Durchsuchung um eine meist weniger grundrechtsintensive Maßnahme.“
Vorausgehende Instanzen sind das Amtsgericht und das Landgericht Heilbronn.
Im Beschluss heißt es wörtlich:
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Heilbronn vom 24. November 2021 – 23 Gs 3515/21 – und vom 27. Januar 2022 – 43 Cs 23 Js 34451/21 – sowie der Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 29. Juli 2022 – 2 Qs 16/22 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Der Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 29. Juli 2022 – 2 Qs 16/22 – wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Heilbronn zurückverwiesen.
Damit wird der Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 14. September 2022 – 2 Qs 16/22 – gegenstandslos.
Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
2023-12-14 aktualisiert 2023-12-15 von Heiderose Manthey
Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH hat den Angeklagten „wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.
. Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 207/2023 vom 14. Dezember 2023 den Beschluss vom 28. November 2023 – unter Aktenzeichen 1 StR 409/23 geführt – mit.
In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der als Oberarzt der Anästhesie in einem Krankenhaus tätige Angeklagte selbst mit dem Hepatitis C-Virus infiziert. Im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 hat er in 51 Fällen Patientinnen und Patienten bei Operationen unter eklatanter Missachtung geltender Hygienevorschriften mit diesem Hepatitis C-Virus infiziert und bei seiner Tätigkeit diese Infektionen billigend in Kauf genommen.
Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision des Angeklagten daher verworfen.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig“
Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Augsburg mit Urteil vom 30. Juni 2023 unter Aktenzeichen 3 KLs 200 Js 137689/18.
Report 24: „Weder verlängert Schulmedizin die Lebenserwartung, noch verkürzt sie die Krankheitsdauer. Mit ihrer wissenschaftlichen Evidenz ist es, entgegen vielfacher Überzeugung, tatsächlich nicht weit her. Lediglich vier Prozent etablierter operativer und medikamentöser Therapien weisen gemäß Cochrane-Untersuchung einen soliden Patientennutzen auf. Der Arzt und Medizinaufklärer Gerd Reuther führt in einem spannenden Vortrag durch die Medizin-Historie. Er beleuchtet den Umstand, dass kein Ärztestreik jemals einen Anstieg der Todeszahlen bedingte – mitunter war sogar das Gegenteil der Fall. …“
Bundesgerichtshof: Verurteilung wegen Störung der Totenruhe bestätigt Von einem Leichnam abgetrennten Kopf vor den Haupteingang des Bonner Amts- und Landgerichts gelegt Schock von Passanten provoziert und Pietätsgefühl verletzt: Augen des Kopfes weit geöffnet und das Innere des abgetrennten Halses war sichtbar
Hat der Prozessbevollmächtigte Assessor iur. Michael Langhans den falschen Weg eingeschlagen ?
2023-12-10 aktualisiert 2023-12-12 | 2023-12-13 von Heiderose Manthey
Eingeleitet durch den Prozessbevollmächtigten „Proz.-Bev.: Assessor iur. Michael Langhans“ findet am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine öffentliche Sitzung der 4. Kammer statt. Foto: Otto Teebaum. ARCHE.
. Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Passau / Ansbach / Baumholder / Grafenwöhr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Annweiler / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHEVIVA schreibt aufgrund der seit 2014 anhaltenden Berichterstattung von ARCHE die Organisationen mit ihren Sitzen in den aufgeführten Städten an, die zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, beizutragen hätten.
Eingeleitet durch den Prozessbevollmächtigten „Proz.-Bev.: Assessor iur. Michael Langhans“ findet am 08. Dezember 2023 um 10:00 Uhr am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine öffentliche Sitzung der 4. Kammer statt. Der Vorsitzende ist Richter am Verwaltungsgericht Bender.
Der von der Mutter beigezogene Verfahrensbeistand und die Mutter ziehen nach ausführlicher Darlegung durch den Vorsitzenden die Klage zurück.
Erfahren Sie den Hintergrund der Inobhutnahme der drei Kinder, die erfolgte Geschwistertrennung und mehr über das Zustandekommen des Prozesses und über den Prozessverlauf in einem unserer Folgeberichte.
Bildstrecke: Verwaltungsgericht Neustadt – Verhandlungsraum – Richter – Verfahrensbeistand Daniel Roß – Prozessbeobachter – Betroffene Mutter – Lebensgefährte – Stefanie Longin, Interviewerin und Freie Journalistin von ARCHEVIVA
. Sehen Sie auch in Kürze die filmische Dokumentation mit den Statements der im Verwaltungsgericht Anwesenden. Das Video von ARCHE TV ist in Bearbeitung.
Petition: Stoppt Geschwistertrennung Menschenrechtsverbrechen: Kinder zerbrechen an diesem staatlichen Terror ! Nicht mal einen Rudel Hunde darf man trennen !
Verbot zur Mutter-Kind-Trennung von Milchkühen Gefordert wird ein Verbot der Mutter-Kind-Trennung in der Intensivtierhaltung von Milchkühen bzw. generell jeglicher Form der Trennung (ohne Ausnahmen). 404 Unterstützende 391 in Deutschland – Sammlung beendet
Film: Gekreuzigte Väter … oder die Melktiere der Justiz Aktion vor dem BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Karlsruhe und auf dem PLATZ DER GRUNDRECHTE
Ein Adventsgruß an uns alle ! Jetzt fängt die „Heilige Zeit der Tränen und der Sehnsucht“ wieder verstärkt an ! Haltet durch ! Dieser Film entstand vor zwei Jahren in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9617 20. Wahlperiode 04.12.2023
Große Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt, Mariana Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch, Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD
Aus dem Inhalt: „In Deutschland gab es laut statistischem Bundesamt im Jahr 2022 66 444 Inobhutnahmen“ Quelle: Statista
„Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Inobhutnahmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 gegeben und wie hoch sind die Ausgaben des Bundes für die besagten Inobhutnahmen (bitte titelscharf nach Kapiteln tabellarisch auflisten) ?
2. Wie viele der im selben Zeitraum (vgl. Frage 1) geschilderten Inobhutnah- men waren nach Kenntnis der Bundesregierung rechtswidrig … ? … 11. Wie viele Kinder und Eltern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Inobhutnahme traumatisiert und müssen psychologisch betreut werden?
Inobhutnahmen im Jahr 2015: 77.600 Kinder Pressemitteilung Nr. 268 vom 02.08.2016 Unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen 2015 erheblich ansteigen
Von einem Leichnam abgetrennten Kopf vor den Haupteingang des Bonner Amts- und Landgerichts gelegt
Schock von Passanten provoziert und Pietätsgefühl verletzt: Augen des Kopfes weit geöffnet und das Innere des abgetrennten Halses war sichtbar
2023-12-07 von Renate Kern
Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH hat den Angeklagten „wegen Störung der Totenruhe gemäß § 168 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.
. Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 204/2023 vom 06. Dezember 2023 das Urteil vom 06. Dezember 2023 – unter Aktenzeichen 2 StR 270/23 geführt – mit.
In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Bonn (Az.: 51 KLs 2/22 900 Js 672/22) hat den Angeklagten mit Urteil vom 20. Januar 2023 wegen Störung der Totenruhe gemäß § 168 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Den Feststellungen des Landgerichts zufolge legte der Angeklagte am 28. Juni 2022 um 17.16 Uhr den durch eine unbekannte Person vom Leichnam abgetrennten Kopf seines zuvor eines natürlichen Todes verstorbenen, ebenfalls obdachlos gewesenen, Freundes vor den verschlossenen Haupteingang des Bonner Amts- und Landgerichts, so dass dessen Gesicht zur Straße gerichtet war. Dem Angeklagten war bewusst, dass alsbald zahlreiche Passanten dem Verstorbenen ins Gesicht und in die weit geöffneten Augen schauen und auch das Innere des abgetrennten Halses sehen konnten, wodurch sie nachhaltig schockiert und in ihrem Pietätsgefühl verletzt würden.
Volle Schuldfähigkeit, jedoch kein Nachweis dafür, dass der Angeklagte den Kopf des Verstorbenen vom Rumpf abgetrennt hatte
Aufgrund der heutigen Revisionshauptverhandlung hat der 2. Strafsenat die Verurteilung bestätigt. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurden verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Es war insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Landgericht von einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen ist. Das Landgericht hat zudem rechtsfehlerfrei dargelegt, warum es nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen konnte, dass der Angeklagte diejenige Person war, die den Kopf des Verstorbenen vom Rumpf abgetrennt hatte.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.“
Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Bonn mit Urteil vom 20. Januar 2023 unter Aktenzeichen 51 KLs 2/22 900 Js 672/22.
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Erschreckend und zutiefst beschämend: Teilnahme der Bevölkerung am Bindungserhalt zwischen leiblichen Eltern, Kindern und Geschwistern, auch bei Tierkindern absolut gering
Verwaltungsrechtsstreit F. ./. Landkreis Südliche Weinstraße u.a. wegen Jugendhilferechts
2023-12-06 von Amélie Nussgarten
Im Interview mit einem Rechtsanwalt: Heiderose Manthey und Vater A.. Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Angeprangert: Das Menschenrechtsverbrechen „Geschwistertrennung“. Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Volker Hoffmann. Layout: Heiderose Manthey.
. Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Passau / Ansbach / Baumholder / Grafenwöhr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Annweiler / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHEVIVA schreibt aufgrund der seit 2014 anhaltenden Berichterstattung von ARCHE die Organisationen mit ihren Sitzen in den aufgeführten Städten an, die zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, beizutragen hätten.
Kommenden Freitag, den 08. Dezember 2023 um 10:00 Uhr steht ein Verwaltungsstreit vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße an. Eine ihrer Kinder durch staatliche Institutionen beraubte Mutter geht zusätzlich zur Entziehung ihrer drei Kinder auch gegen Geschwistertrennung vor.
Verwaltungsgericht Neustadt. Ladung.
Zum BROKEN-HEART-SYNDROME nach Trennung vom Partner und erfolgtem Bindungsabriss schreibt die taz: „Ist die Beziehung kaputt, werden die Kinder oft gegen den Ex-Partner aufgehetzt. In Italien wird das nun hart bestraft. Ein historisches Urteil.“
Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um Partnerstreit, sondern um staatlich legalisierten Kinderraub und um staatlich angeordnete Geschwistertrennung, die lt. EGMR 4694/03 ein eindeutiges Verbrechen darstellt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt im Fall Mustafa und Armagan Akin im Sinne der Antragsteller
Im Urteil des EGMR heißt es unter CASE OF MUSTAFA AND ARMAĞAN AKIN v. TURKEY (Application no. 4694/03): „3. Die Beschwerdeführer machten insbesondere geltend, dass eine nationale Gerichtsentscheidung, die den zweiten Beschwerdeführer daran hinderte, seine jüngere Schwester zu sehen, ihr Recht auf Achtung ihres Familienlebens im Sinne von Artikel 8 der Konvention verletzt habe.“
Die wichtigsten Aussagen des Arztes und Dipl. Psychologen Dr. Bernd Kuppinger zur deutschen Familienjustiz und zu den Techniken des legal praktizierten Kinderraubs in Deutschland
⇒ Willkürgesteuerte und paradoxe Deutsche Familienjustiz missbraucht und zerstört Kinderseelen
In der deutschen Familienjustiz werden durch den willkürgesteuerten und geradezu paradox praktizierten Missbrauch des (nicht definierten) Begriffs ‚Kindswohl‘ Kinderseelen zerstört. Dieses Verbrechen geschieht durch Entfremdung des Kindes von einem Elternteil – in der Regel von seinem Vater. Ca. 10% Mütter sind betroffen.
Dabei ist das Grundmuster dieses Menschenrechtsverbrechens immer das Gleiche von Flensburg bis Berchtesgaden und im deutschsprachigen Ausland.
⇒ Krimineller Kinderraub ist ein Milliardengeschäft, ausgeführt von Laien
Um diesen kriminellen Kindesraub herum hat sich ein Milliardenmarkt breit gemacht aus pseudowissenschaftlichen GutachterInnen mit monopolartiger Stellung, psychologisch schlecht bzw. gar nicht ausgebildeten JuristInnen in der Funktion als RichterInnen, VerfahrenspflegerInnen, UmgangsbegleiterInnen, JugendämtlerInnen und und und. Prozessmittel auf dem Weg zur Entfremdung sind Verfahrensverschlepperei über Jahre hinweg, Kriminalisierung von Eltern und Großeltern, willkürliche Umgangsausschlüsse, zwangsbegleitete Umgänge mit Aufzeichnungsverbot (gegen Bezahlung) und anschließender Protokollmanipulation, Zwangsbegutachtungen ohne erkennbare Indikation, Drohungen, Verleumdungen, falsche Anschuldigungen usw. Kollateralziele in diesem Entfremdungsprozess sind neben dem Kindesraub die physische, psychische und sozial-finanzielle Vernichtung des Elternteils, um den Profiteuren dieses Systems das Einkommen zu sichern.
⇒ Trotz jahrelangem Kampf und Entscheidungen im EGMR: Deutsche Familiengerichte machenS A N K T I O N S L O Sdie Familien kaputt
Dabei werden Grund- und Menschenrechte sowohl des Kindes als auch die des Entsorgten Elternteils massivst verletzt z.B. das Recht auf Familienleben. Bis dies höchstrichterlich in einem letztinstanzlichen Urteil durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endlich festgestellt wird, dauert es ca. 10 Jahre und ist finanziell ein ruinöses Unterfangen. Bis dahin sind Kind, Eltern und Großeltern kaputt gemacht. AmtsrichterInnen im deutschen Familiengerichtssaal setzen sich rechtsbeugend über EGMR-Urteile aus Straßburg in ‚richterlicher Unabhängigkeit‘ sanktionslos hinweg.
Geschwistertrennung, Allgemeines zu Petitionen dazu und deren Erfolg
OpenPetition schreibt: „Jede Petition ist ab einer Unterschrift gültig und muss – sobald sie im Petitionsausschuss eingereicht wurde – behandelt werden.
Auf Wunsch des Petenten kann seine Petition unter Einwilligung des Petitionsausschusses des Bundestages auf ePetitionen veröffentlicht werden. Ab Zeitpunkt der Veröffentlichung beträgt die Zeichnungsfrist vier Wochen. Werden in diesem Zeitraum mindestens 50.000 Unterschriften gesammelt, so erhält der Petent Rederecht gegenüber des Petitionsausschusses im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.“
Google gibt an auf die Frage „Welche Petition hatte die meisten Unterschriften?“: „Bislang erreichten folgende Petitionen am meisten Unterschriften: Justice for George Floyd: 19,7 Millionen Unterschriften. Gerechtigkeit für Breonna Taylor: 11,4 Millionen Unterschriften. SaveTheInternet #Uploadfilter: 5,3 Millionen Unterschriften.“
Statista listet die erfolgreichsten Online-Petitionen¹ in Deutschland nach Anzahl der Mitzeichner (Stand: 31.01.2022)
Haarsträubend: Aussagen des Dr. Achim Schumacher zur kriminellen Geschwistertrennung auf Chance.org und ein Vergleich zum Schutz: „Einen Rudel Hunde darf man aus Gründen des Tierschutzes nicht trennen, weil die Tiere sonst Schaden nehmen.“
Meine Kinder sind gegen den Willen beider Eltern und der Kinder durch ein geschlechtsspezifisch befangenes Gericht FÜR die Mutter getrennt worden. Jetzt verhindert man bei 450 km Distanz auch jeden Umgang der Geschwister, um die Geschwistertrennung zu zementieren. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über dieses vorsätzliche Verbrechen an den Kindern, die an diesem staatlichen Terror körperlich und seelisch zerbrechen. https://geschwistertrennung.wordpress.com Einen Rudel Hunde darf man aus Gründen des Tierschutzes nicht trennen, weil die Tiere sonst Schaden nehmen. https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2017/05582/index.php Wenn man in Deutschland Kinder FÜR die Mutter trennt, spielt Kindeswohl keine Rolle mehr. Bitte helft, dieses Justizverbrechen öffentlich zu machen, das System und die Täter anzuprangern. Allen Kindern beide Eltern – und ihre Geschwister.“
Neuigkeit zur Petition
OLG Nürnberg behandelt Hunde besser als OLG Koblenz Kinder
„Achim Dr. Schumacher, Deutschland, 4. März 2017 – Eine Bemerkung noch am Rande. Das gleiche OLG Nürnberg, das entschieden hat, dass man ein Hunderudel nich trennen darf, weil die Tiere sonst Schaden nehmen, https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2017/05582/index.php hat durch seine negative Entscheidung zum Wechselmodell die Vorlage für die hoffentlich richtungsweisende Entscheidung des BGH zum Wechselmodell geliefert. http://www.tagesschau.de/ausland/wechselmodell-101.html Es wäre spannend zu erfahren, ob das OLG Nürnberg bzgl. der Hunde auch so entschieden hätte, wenn das Rudel beim Mann gelebt hätte?! Kinder haben Vater UND Mutter. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Berthold Brecht).“
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Ein Adventsgruß an uns alle ! Jetzt fängt die „Heilige Zeit der Tränen und der Sehnsucht“ wieder verstärkt an ! Haltet durch ! Dieser Film entstand vor zwei Jahren in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht
Vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Trier wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte
Trotz Anerkenntnis der schweren Schuld: Anordnung auf lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ebenso annulliert
2023-12-05 aktualisiert 2024-06-17 von Amélie Nussgarten
Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH vermerkt: „Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts fuhr der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen leidende Angeklagte am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit über 850 Meter in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten…“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.
. Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 198/2023 vom 04. Dezember 2023 den Beschluss vom 13. September 2023 – unter Aktenzeichen 4 StR 40/23 geführt – mit.
In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Trier vom 16. August 2022 überwiegend aufgehoben, mit dem der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist. Die Strafkammer hatte in dem angegriffenen Urteil ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein des Angeklagten eingezogen und eine lebenslange Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestimmt sowie das zur Tatbegehung verwendete Kraftfahrzeug eingezogen.
Absicht, möglichst viele Menschen zu töten in Trierer Fußgängerzone umgesetzt
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts fuhr der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen leidende Angeklagte am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit über 850 Meter in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest erheblich zu verletzen, durch die belebte Trierer Fußgängerzone. Er steuerte das Tatfahrzeug dabei gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Fünf Menschen erlagen den jeweils infolge eines Zusammenstoßes mit dem Tatfahrzeug erlittenen Verletzungen, weitere 14 Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.
Grund der Aufhebung: Landgericht Trier habe die Annahme der verminderten Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei begründet
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufgehoben, weil das Landgericht seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet hat. Damit waren auch die Rechtsfolgenentscheidungen aufzuheben.“
Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Trier mit Urteil vom 16. August 2022 unter Aktenzeichen 1 Ks 8032 Js 35057/20.
Vortrag im brechend voll besetzten s’Reiwerle in Annweiler
Die Pläne der Weltgesundheitsorganisation, deren bisherige Durchführung und die zukünftigen Absichten dieser Vereinigung
2023-12-01 aktualisiert 2023-12-02 | 2023-12-03 von Renate Kern
Uwe G. Kranz. Vortrag zur Struktur und Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und deren Auswirkungen auf unsere Gesundheit. Im s’Reiwerle in Annweiler. Foto: Heiderose Manthey.
. Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Passau / Ansbach / Baumholder / Grafenwöhr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Annweiler / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHEVIVA schreibt aufgrund der seit 2014 anhaltenden Berichterstattung von ARCHE die Organisationen mit ihren Sitzen in den aufgeführten Städten an, die zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, beizutragen hätten.
Lt. Meinung des Online-Fachmagazins müssten die benannten und aufgerufenen nationalen und internationalen Organisationen zur Überwindung des Verbrechens aktiv tätig werden. Jetzt hält der Leitende Ministerialrat a.D. & Independent Security Consultant, Ex-Präsident LKA Thüringen & Nationaler Experte bei Europol und Mitglied des MWGFD e.V., Uwe G. Kranz vor einem brechend vollen Saal im s’Reiwerle in Annweiler einen Augen öffnenden Vortrag und deckt weitere Menschenrechtsverbrechen auf.
Kranz widmet sich vornehmlich der Aufgabe der World Health Organization (WHO), zu deutsch der „Weltgesundheitsorganisation“, schält deren wirkliche Pläne, Leistungen und Beteiligungen an der Gesundheit des Menschen heraus, besonders erbracht in den letzten drei Jahren. Kranz fragt ganz schlicht: „Wem nützt die WHO ?“
Vortrag Uwe Kranz zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) im s’Reiwerle Der leitende Ministerialrat a.D. und ehemalige Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen spricht zur WHO im brechend vollen Vortragsraum vor einem sehr interessierten und wachen Publikum Mitteilung ARCHE TV: Die Fertigstellung des Vortrags nimmt einige Tage Zeit in Anspruch – Die Veröffentlichung wird auf ARCHEVIVA Youtube erfolgen
Was macht diese Frau eigentlich so gefährlich und wie viele Freisprüche braucht es noch, bis es der Letzte kapiert hat ?
Dr. Andrea Christidis kritisiert Gutachten und Jugendämter
2023-11-28 von Amélie Nussgarten
Vor dem Amtsgericht Gießen. Dr. Andrea Christidis erringt erneut einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft soll schon wieder Berufung eingelegt haben. Foto: Heiderose Manthey.
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Lt. Meinung des Online-Fachmagazins müssten die benannten und aufgerufenen nationalen und internationalen Organisationen zur Überwindung des Verbrechens tätig werden. ARCHEVIVA begleitet Dr. Andrea Christidis seit über einem Jahrzehnt auf ihrer Verfolgungsjagd durch die deutsche Justiz.
Dr. Christidis auf die Frage der Journalistin, was sie so gefährlich mache: „Ich glaube nicht, dass ich gefährlich bin, ich glaube, dass meine Arbeit für viele gefährlich ist, also ich als Person gar nicht. Was nicht gern gesehen wird, ist, dass ich Gutachten kritisiere und feststelle, dass die Wissenschaftlichkeit in den meisten Gutachten überhaupt nicht gegeben ist, dass falsche Tatsachen vorgetragen werden, dass die Gutachten grob fahrlässig sind, teilweise sogar vorsätzlich falsch sind. …“
Sehen Sie das Interview von Claudia Jaworski (MWGFD) hier.
Binnen zehn Jahren 80 Strafanzeigen
Der Videotext wörtlich: „Am 10. November 2023 begleiteten wir einen sonderbaren Gerichtsprozess vor dem Amtsgericht Gießen. Die systemische Familienpsychologin und Gutachterin für forensische Psychologie, Dr. Andrea Christidis, sah dieser Verhandlung jedoch mit routinemäßiger Gelassenheit entgegen. Schließlich kassierte sie binnen 10 Jahren 80 Strafanzeigen. Zur Anklage stand diesmal der Vorwurf des Titelmissbrauchs, von welchem sie bereits dasselbe Gericht am 12.10.2018 rechtskräftig freigesprochen hatte.
Dass ausgerechnet auf den akademischen Grad als Symbol der Reputation abgesehen wird, ist hier kein Zufall. Was macht Frau Dr. Christidis für die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft so gefährlich? Welcher unliebsamen Tätigkeit geht sie nach?
Auf ein fragwürdiges Gutachterwesen aufmerksam machen
Sie macht schlicht und ergreifend ihren Job und prüft inwieweit tatsächlich die Notwendigkeit besteht, Kinder ihren Eltern zu entziehen. Diese Gerichtsreportage offenbart das, worüber in Gerichtssälen geschwiegen wird. Denn seit über 14 Jahren versucht Dr. Andrea Christidis, gemeinsam mit ihrem Ehemann Prof. Dr. Aris Christidis, auf ein fragwürdiges Gutachterwesen, das die Grundlage für eine institutionelle Kindeswohlgefährdung erst geschaffen hat, aufmerksam zu machen und die Richtigen auf die Anklagebank zu bringen.
Dem ständigen Versuch der Kriminalisierung standgehalten
Dass der Versuch der Kriminalisierung einer Enthüllungspsychologin scheiterte und eine Richterin, wie bereits zwei Richter zuvor, ihre Neutralität nicht aus Angst vor Denunziation und Disziplinarmaßnahmen aufgegeben hat, ist jedoch ein Anfang.
Wir danken Dr. Andrea Christidis für ihre Bereitschaft, die staatliche Verleumdungskampagne zum Wohle des Kinderschutzes in Kauf zu nehmen. Ihr ungebrochener Kampfgeist ist auch der mentalen Unterstützung ihres Ehemannes Prof. Dr. Aris Christidis zu verdanken.“
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Tätig auf internationalem Gebiet zur Überwindung von kid – eke – pas
Die unendliche Geschichte oder: Wer wird am Schluss als Sieger hervorgehen ?
Erneut Gerichtsverfahren wegen „Titelmissbrauch“
2023-11-22 aktualisiert 2023-11-23 von Amélie Nussgarten
Drei verschiedene Pressemedien waren in Gießen im Einsatz. Hier Rechtsanwalt Manfred Müller und Dr. Andrea Christidis nach dem Prozess im Interview mit MWGFD. Foto: Heiderose Manthey.
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Skurriles– Nachdenkenswertes – Aufklärendes – Ärgerliches – zum Schmunzeln Anregendes aus dem neuesten Gerichtsverfahren in Gießen
⇒ Lesen Sie den gesamten Beitrag von Justus Liebknecht hier.
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