Horst Schmeil – ehrenamtlicher Redakteur von ARCHEVIVA
Zuverlässig – ruhig – beständig an meiner Seite
2021-06-12
Kein Abschied von Horst Schmeil. „Horst ist nicht ersetzbar! Einfach nicht ersetzbar !“ Foto: Heiderose Manthey. Brandenburger Tor. Der Mauerfall für die Kinder. Berlin 2011.
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Güstrow/Weiler. ARCHE ist in Trauer. Die Präsidentin der ARCHE nimmt keinen Abschied von Horst Schmeil.
Worte an meinen Freund
Mein lieber Horst,
ich soll Abschied nehmen von dir, obwohl ich dazu gar nicht bereit bin ?
In mir reißen Gräben auf, wenn ich daran denke, dass du nicht mehr bei mir bist.
Und da hilft mir jetzt auch nicht mein Glaube. Als Mensch reagiere ich vollkommen trotzig und schreie laut: „NEIN !!!“
Bleib hier !
Ich brauche dich – immer noch !
Du bist einer der ganz wenigen, der ganz, ganz wenigen, die ohne zu murren, ohne mich ständig zu kritisieren, ohne gegen mich vernichtende Worte zu äußern, die mich umgeworfen hätten, ohne mich blöd anzumachen für den Weg, den ich gehe, mit seinen Artikel begleitet hat – du hast mich einfach nur begleitet. Ganz ruhig.
Auf Zuruf der Überschrift für den nächsten Artikel bist du in die Tiefen deines Wissens hinabgestiegen und hast die besten sozialpädagogisch, politisch, rechtlich fundierten Artikel geboren, die ich sofort verwenden und an der richtigen Stelle einsetzen und lancieren konnte.
Mit deinem letzten Artikel hast du mich sogar in den schrecklichen NAZI-Prozess begleitet, den ich erleben musste. Dort habe ich dem Staatsanwalt bei meinem Plädoyer ins Gesicht gesagt:
„Das, was ich hier erlebe, ist genau das, was ich in meiner Gymnasialzeit am humanistischen Reuchlin-Gymnasium von Pforzheim gelernt habe: Nämlich Denunziantentum, Lügen, Verfolgung und Bestrafung Unschuldiger – und dies mit einem ganzen Staatsapparat.“
Und du hattest den Artikel dafür fertiggestellt: Eine Persiflage auf „Des Kaisers neue Kleider“, zu lesen im Artikel „Das Kindschaftsrecht ist nicht kurzfristig umsetzbar !“, der Kommentar von Horst Schmeil zu Antwort der Bundesregierung: „Nicht (kurzfristig) umsetzbar ?“
Deine Worte haben die faulige Substanz des Kindschaftsrechts, der Politiker und herrschenden Klasse immer an den Wurzeln getroffen ! Du hast in das kranke System hineingeleuchtet, die Verwesungsprozesse der Herrschenden aufgezeigt !
Die Nachricht von deinem Tod darf ich nicht zu sehr an mich ranlassen, weil sie mich einfach zu sehr reißt !
Horst, bleibe bei mir !
Ich brauche dich immer noch !
Eben Nicht-Adieu, mein Freund !
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Und so hast du mich unterstützt
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Von: Horst Schmeil […] Gesendet: Donnerstag, 11. Oktober 2012 08:42 An: ARCHE Betreff: Re: Bericht vom 11. Symposium: Familienrecht in Deutschland – Auswirkungen bis hinein in die Klassenzimmer
Liebe Heiderose,
Dein Interview bei TV-Orange ist Klasse.
Lediglich bei einem Punkt wäre meine Antwort anders ausgefallen. Ich würde die Eltern nicht in die Vermittlung zwingen, sondern die Politiker und Richter auffordern, eine gesetzlicheLage und gerichtliche Praxis zu schaffen, die keine Streitigkeiten zulässt, bzw. diese minimiert.
Sicher gibt es Fälle, die nach Art. 6 Abs. 3 GG i.V.m. §§ 1666, 1666a BGB eine Trennung von einem Elternteil erforderlich machen. Das ist jedoch zu prüfen. Hierfür eignet sich die Form der Widerrufs- und Unterlassungsklage. Stellt sich dabei heraus, das die Beschuldigungen falsch sind, so ist von der Methode des Poligraphentests Gebrauch zu machen, ob es sich um eine bewusst falsche Behauptung handelt. Auch in diesem Fall hat der Beschuldigende sein Sorgerecht verwirkt. Für die Verwirkung des Sorgerechts im Sinne des Art. 6 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 18 GG ist dann das BVerfG als einziges Gericht anzurufen. Für die gerchtlichePraxis ist dann erst einmal das Sorgerecht zum Ruhen (§ 1674 i.V.m. “ 1^678 Abs. 1 und 2 BGB) heranzuziehen.
Die Vermeidung von Streit geschieht dadurch, dass um das Sorgerecht nicht mehr gestritten werden kann, weil derjenige, der die alleinige Sorge für ein Kind haben will, dem Kind eine seelische Kindeswohlschädigung zufügt und damit sein Sorgerecht verwirkt hat. Die Kopplung von Sorgerecht und Unterhaltszahlungen sind zu entflechten. Wenn die Kinder die Doppelresidenz haben, entfallen die Barunterhaltszahlungen. Zieht ein Elternteil weg, verbleiben die Kinder am Ort. Nimmt dieser Elternteil die Kinder mit, hat er dem verbleibenden Elternteil Schadenersatz zu leisten.
Liebe Grüße Horst
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Bilderfolge unseres ersten Treffens in Berlin gemeinsam mit Bernhard Lassahn: Agens Aktion 400 Trennungswaisen täglich
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Zum Bericht über die Aktion des Mauerfalls zwischen den entfremdeten Kindern und ihren von ihnen entfremdeten/ausgegrenzten Elternteilen von Heiderose Manthey in PAPA-YA geht es hier.
Eben Nicht-Adieu, mein Freund !
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Bernd verabschiedet sich
„Diese Mail hat mich ins Mark getroffen !
Und mir das Wasser in die Augen getrieben.
Wir haben uns das erste Mal gesehen in Heidelberg im Kloster Stift Neuburg.
Unser/Dein Thema (der Kindesraub in Deutschland) war die Tagesordnung.
Und dazu hast Du Großes geleistet – meinen herzlichsten Dank dafür, lieber Horst,
Bernd“