Archiv der Kategorie: Allgemein

Psychische Gesundheit bei Männern – Terra Incognita ?

Neues Webinar der „Liberale Männer“ – Aufklärung als Kampf gegen Unterdrückung

Ziel der politisch selbständigen Männerorganisation: Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Bildung und Wissenschaft, Familie, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Gesundheit u.a.

2022-02-15

Neues Webinar der „Liberale Männer“ – Aufklärung als Kampf gegen Unterdrückung. Foto: Heiderose Manthey.


Regensburg/Nürnberg. Die Bundesvereinigung LIBERALE MÄNNER e.V.
ist eine selbständige politische Männerorganisation von liberal (freiheitlich demokratisch) denkenden Menschen. Der Verein trägt mit seinen Veranstaltungen zur Aufklärung der Gesundheit über Männer bei. Damit sieht er sich als ergänzendes Gegenstück zu entsprechenden Frauenorganisationen.

Die Bundesvereinigung LIBERALE MÄNNER e.V. veranstaltet ein weiteres Webinar

Datum/Zeit: Mi, 16.02.2022 von 19:00 bis ca. 20:30 Uhr
Thema: Psychische Gesundheit bei Männern – Terra Incognita?
Dozent: Prof. Dr. Michael Klein

Kurzbeschreibung

Die psychische Gesundheit von Männern ist im geschlechtsspezifischen Sinne immer noch ein wenig erschlossenes Thema. Erst seit 15 Jahren erscheinen Männergesundheitsberichte. Viele Aspekte der psychischen Gesundheit von Männern sind immer noch wenig erforscht und fließen noch nicht in Präventions- und Behandlungskonzepte ein: Die erhöhten Quoten bei Suchterkrankungen, Suiziden und Wohnungslosigkeit sind die wichtigsten Beispiele dafür. Aber auch in vermeintlich „unmännlichen“ Bereichen wie Depression und Angst sind zahlreiche Mythen zu entzaubern.

Seit einigen Jahren wird das Konzept der Männerdepression („male depression“) diskutiert. Forschungsstudien zeigen, dass es männerspezifische Ausdrucksformen depressiver Störungen gibt, die oft nicht als solche erkannt werden. Es bedarf einer Neuorientierung in der Erforschung und Behandlung psychischer Störungen, die geschlechtsübergreifende genauso wie geschlechtsspezifische Aspekte umfasst. Wie dies für Männer aussehen kann, wird in dem heutigen Beitrag begründet und skizziert.

Weitere Informationen

Addiction
Das Portal zum Thema Sucht und Suchterkrankungen


Männergesundheit – vom Experten erklärt

Bundesvereinigung Liberale Maenner e.V.
Postfach 12 02 46
93024 Regensburg
Liberale Männer

Rückschein der Strafanzeige an das Landeskriminalamt Stuttgart ist bei ARCHE eingetroffen

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die Täter im 25 Jahre andauernden Kriminalfall liegt nun beim LKA im Original vor

NATO, UNO, UNHRC, Alliierte, Bundespräsidialamt u.a. per Mail informiert

2022-02-12

Rückschein des Einschreibens an das Landeskriminalamt Stuttgart bei ARCHE eingetroffen. Scan: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die im Bericht vom 10. Februar 2022 „Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart gesendet – Permanente Falschanzeigen gegen eine Freie Journalistin nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder mit anschließenden SLAPP-Prozessen als gezielter Totschlag aufgedeckt – Aufklären des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ nicht erwünscht ?“ angekündigte Veröffentlichung des Rückscheins an das Landeskriminalamt erfolgt hiermit.

Das Übergeben des Einschreibens an das Landeskriminalamt wird am 09.02.2022 mit der Unterschrift eines Postmitarbeiters als Empfangsbevollmächtigtem auf dem Rückschein bestätigt. Der Empfang beim LKA wird durch Armin Reichert quittiert.

Zuvor werden die wichtigsten nationalen und internationalen Gremien vom Einsenden der insgesamt 141 Seiten umfassenden (5 Seiten Anschreiben an das Landeskriminalamt, 127seitige Rechtsbeschwerde und 9 Seiten Faxberichte an das Oberlandesgericht Karlsruhe, an den Bundesgerichtshof Karlsruhe, an NATO, UNO, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt) Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung per Mail benachrichtigt.

Die Mail an NATO u.a. mit Betreff „Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart und Übermitteln der Rechtsbeschwerde der Berichterstatterin an NATO u.a. – hier: Einkuvertierungsbestätigung u.a.“ verlässt am 10. Februar 2022 um 13:43 Uhr die ARCHE. Der Inhalt der Mail lautet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 11. Februar 2022 13:43
An: […]
Betreff: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart und Übermitteln der Rechtsbeschwerde der Berichterstatterin an NATO u.a. – hier: Einkuvertierungsbestätigung u.a.

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart und Übermitteln der Rechtsbeschwerde der Berichterstatterin an NATO u.a. an das Oberlandesgericht Karlsruhe und an den Bundesgerichtshof Karlsruhe – hier: Einkuvertierungsbestätigung, Labelfreimachung, Einlieferungsbeleg und Fotos von der Abgabe des Einschreibens/Rückschein

Sehr geehrte Damen und Herren

der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),

– zur Kenntnis in Cc Oberlandesgericht Karlsruhe und Bundesgerichtshof Karlsruhe –

– zur Kenntnis in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– zur Kenntnis in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

im Anhang sendet Ihnen die Berichterstatterin an NATO u.a. die Einkuvertierungsbestätigung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart, gemeinsam mit der Einkuvertierungsbestätigung der Übermittlung der einzelnen Dokumente der Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht Karlsruhe und an den Bundesgerichtshof Karlsruhe mit Vorlage von Beweismitteln und Sendeberichten, ferner den Einlieferungsbeleg und die Labelfreimachung für die Versendung des gesamten Schriftsatzes per Einschreiben/Rückschein und einige Fotos von der Abgabe der Dokumentation zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Sendevorgangs.

 Beginnen Sie bitte mit der Ermittlung dieses nun 25 Jahre andauernden Verbrechens gegen die Berichterstatterin und gegen ihre Kinder gemäß den im Strafantrag ausgewiesenen Gesetzesparagraphen und weiterer noch aufzufindender Gesetzestexte. Die Berichterstatterin ist Präsidentin der ARCHE, Freie Journalistin und Whistleblowerin zur Aufklärung des (vorliegenden) Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt.

Die Berichterstatterin bedankt sich für Ihr Gehör.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen. Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend.

Anlagen:
2022-02-08 Einkuvertierungsbestätigung, 1 Seite
2022-02-08 Labelfreimachung und Einlieferungsbeleg, 1 Seite
2022-02-08 Foto: ARCHE Poststelle Karlsbad Landeskriminalamt Stuttgart Strafanzeige, 5 Seiten

Lesen Sie mehr unter nachfolgendem Artikel

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart gesendet

Mit uns in die Zukunft !

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart gesendet

Permanente Falschanzeigen gegen eine Freie Journalistin nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder mit anschließenden SLAPP-Prozessen als gezielter Totschlag aufgedeckt

Aufklären des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ nicht erwünscht ?

2022-02-10

Strafanzeige in einem 25 Jahre andauernden Kriminalfall jetzt an das Landeskriminalamt nach Stuttgart per Einschreiben gesendet. Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. In einem im Jahr 2006 begonnenen Verfahren wegen Unterlassung von Äußerungen gegenüber Dritten wurde Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.

Diese Beschwerde wird nun mit einem Anschreiben direkt an das Landeskriminalamt Stuttgart per Einschreiben/Rückschein gesendet. Inhalt ist die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle in einem 25jährigen Kriminalfall „Kinderraub und Entfremdung zweier Kinder“ – nachweislich mit Hilfe des Staates und der Bevölkerung – Tätigen.

Per Fax wurde die Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht Karlsruhe und an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gesendet, ebenso an NATO, UNO Genf, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und an das Bundespräsidialamt. Der gesamte Text der Beschwerde und die Sendeberichte werden der Kriminalpolizei ebenfalls übermittelt.

Am 08. Februar 2022 verlässt die Strafanzeige die ARCHE. Sie wird per Einschreiben von einer benachbarten Poststelle aus an das Landeskriminalamt nach Stuttgart geschickt.

Bildfolge: Dokumentation der Einkuvertierung und Abgabe der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung

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Sobald der Rückschein aus dem Landeskriminalamt vorliegt, wird ARCHEVIVA erneut berichten.

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Mit uns in die Zukunft !

Rechtsbeschwerde eingereicht

Aufschlüsselung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

Oberlandesgericht Brandenburg: „Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“

2022-02-02

Rechtsbeschwerde abgegeben. Mitten in der Nacht. Form- und fristgerecht. Foto: ARCHE.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. In einem im Jahr 2006 begonnenen Verfahren wegen Unterlassung von Äußerungen gegenüber Dritten wurde Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.

Die Rechtsbeschwerde ist deswegen von Bedeutung, weil es in dem zugrunde liegenden Verfahren nicht lediglich um Kindesentzug, sondern nachweislich um staatliche Verfolgung einer Berichterstatterin an UNO, NATO, Alliierte u.a. und Whistleblowerin in Bezug auf das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, gehen soll.

Mit einem 127seitigen Dokument wendet sich die Beschwerdeführerin an die nächste Instanz, um dort die Einstellung des bisherigen Beschlusses zu bewirken. Gleichzeitig zur Ausführung wurde die Kriminalpolizei, die NATO, die UNO, der UNHRC u.a. von dem vorliegenden Menschenrechtsverbrechen benachrichtigt. Diese werden aufgefordert, Untersuchungen anzustellen und gegebenenfalls einzuschreiten und gezielt die Rechtsbrüche zu ahnden und dagegen vorzugehen.

Die UNO wurde explizit darauf hingewiesen, dass sie weltweit für das Recht der Kinder auf beide Eltern zu sorgen habe. Wenn dieses Recht konsequent umgesetzt werden würde, so könnte damit der Weltfrieden eingeleitet werden, denn kein Vater dürfe dann mehr auf den Vater eines anderen Kindes schießen.

Lesen Sie hier einige Auszüge aus der Entscheidung 9 UF 39/21

OLG Brandenburg 1. Senat für Familiensachen urteilt am 17.06.2021: „Die Beschwerden der Kindesmutter und des betroffenen Kindes vom 15.02.2021, gerichtet gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 13.01.2021 (Az. 5 F 629 / 20), werden zurückgewiesen.“



Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben dabei alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert, § 1684 Abs. 2 BGB.

Im Übrigen beruht die Weigerungshaltung des Sohnes auch darauf, dass er bei Nichtwahrnehmung von Umgang Repressalien gegenüber seiner Mutter (bestraft) befürchtet und vermeiden will. Vor allem in diesem Punkt ist es Aufgabe des Obhutsberechtigten, bei dem Kind Befürchtungen zu zerstreuen bzw. sie gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dass solche Befürchtungen überhaupt beim Kind bestehen, zeigt deutlich, dass diese Problematik ihm vermittelt, mindestens aber nicht dem entgegengewirkt worden ist. Entgegen der Auffassung von T… (bzw. seiner Mutter, die T… jedenfalls nichts Gegenteiliges vermittelt) handelt es sich bei dem Umgangsrecht des § 1684 Abs. 1 BGB gerade nicht um ein allein T… und seinen Vater (Sache zwischen mir und meinem Vater) betreffendes Rechtsverhältnis, vgl. auch zuvor. …“

Muss die Mutter Zwangsgeld bezahlen, wenn der Sohn die Termine mit dem Vater boykottiert ?

Zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg aufLandesrecht Brandenburg“ geht es hier.

Mit uns in die Zukunft !

 

„Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert“

Groß angelegte Werbekampagne „GENUG TRÄNEN“ zum Schutz vor psychischem Missbrauch

Ziel: Wiederherstellung des Kontakts zwischen Eltern und Kindern nach vorausgegangenem (staatlich erzwungenem) Bindungsabbruch

2022-01-30
aktualisiert 2022-02-01

Die Petition. Die Werbekampagne zur Überwindung von kid – eke – pas wird von einer Petition begleitet. Foto: VAfK.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Gemeinsam mit Stephanie Linssen, Marco Michelmann, Jurist Marcus Gnau und Karsten Rulofs gehört der Versicherungsfachwirt Markus Witt seit September 2021 zum Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK).

Aufgrund der desaströsen familienpolitischen Einstellung Trennungs- und Scheidungskindern und der Handhabung deren entsorgten Elternteilen gegenüber sind vom Bindungsabbruch ihrer eigenen Kinder Betroffene auf Vereine und Verbände angewiesen, die die oftmals bis auf den Boden Zerstörten in Selbsthilfegruppen aufnehmen, sie beraten, ihnen Mut zum Weiterleben zusprechen oder sie in Gerichtsprozesse begleiten und vor Gericht unterstützen. So agiert auch der VAfK.

kid – eke – pas im Jahr 2023 beenden !

Markus Witt, Vorstandsvorsitzender des VAfK Bund, und der deutschlandweit vertretene VAfK (Map der Kreisvereine) starteten am 18. November 2021 mit der groß angelegten Werbekampagne „Genug Tränen“. Die Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub nicht nur in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, wird auf das Jahre 2023 festgelegt. Die Kampagne wird von Einzelaktionen und von einer Petition unterstützt.

In dieser Petition äußert sich Markus Witt, Vorstandsvorsitzender des VAfK Bund: „Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Form schweren psychischen Missbrauchs. Kinder verlieren dabei ein geliebtes Elternteil und auch dessen weiteres familiäres Umfeld, wie z. B. Großeltern. Der Hintergrund für diese Entfremdung ist die Trennungs-Auseinandersetzung der Eltern. Dies ist nicht der Wille der Kinder, sondern beruht auf einer Beeinflussung und Manipulation des Kindes durch ein Elternteil.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert. Eltern-Kind-Entfremdung muss zur Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls effektiv verhindert werden. Bei einem erfolgten Kontaktabbruch muss der Kontakt wiederhergestellt werden. In Deutschland wird Eltern-Kind-Entfremdung bisher aber kaum wahrgenommen, geschweige denn, etwas gegen sie unternommen. Das Bewusstsein, dass es sich bei Eltern-Kind-Entfremdung um Kindesmissbrauch handelt, ist in Deutschland bisher kaum vorhanden.

Das muss sich dringend ändern !

Damit die Eltern-Kind-Entfremdung im familiengerichtlichen Verfahren adäquat beurteilt werden kann, soll sie in die Ausbildung von Familienrichtern verpflichtend aufgenommen werden. Zertifizierte Fortbildungen im Umfang von mindestens fünf Zeitstunden sollen für Familienrichter alle drei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden.

Sachverständige und Verfahrensbeistände dürfen in Kindschaftsverfahren zukünftig nur bestellt werden, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre eine zertifizierte Fortbildung zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ nachweisen können. ….“

Aber wie sieht es in Wirklichkeit mit der Richterausbildung aus ?

Lesen Sie hierzu

Auf dem Prüfstand: Zerstörung der (Nachtrennungs-) Familien durch Familienrichter ?

Katja Keul antwortet auf Presseanfrage der ARCHE zur dringend notwendigen Qualifizierung von Richtern

Helling-Plahr vollkommen schockiert wegen Corona-Maßnahme: Herausnahme von Kindern aus Familien ist das schärfste Schwert !

Was hat sich zwischenzeitlich geändert ? ARCHEVIVA bleibt am Ball. Bleiben Sie online.

Aktualisiert 2022-02-01

Lesen Sie hierzu auch die
Veröffentlichung in sui-generis „EGMR anerkennt «Parental Alienation» – Besprechung des Urteils des EGMR 23641/17 (Pisic? gg. Moldawien) vom 29. Oktober 2019“.

Die dort zitierten Namen:

Das angeführte Abstract: „Mit Urteil vom 29. Oktober 2019 verpflichtete der EGMR die Republik Moldawien zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von drei Söhnen. Die staatlichen Kinderschutzbehörden und Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile und Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte und durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche durch Psychologen dokumentiert ist, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Entfremdung («parental alienation»), dass es «alienierte Kinder» («alienated children») gibt und bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters («alienating behavior») als emotionalen Missbrauch der Kinder. Der Beitrag zeigt den Stand der Fachdiskussion zu «parental alienation» und dem sog. «parental alienation syndrome» auf und würdigt die Bedeutung des Urteils für den künftigen fachlichen Umgang mit Entfremdungsvorwürfen.“

Quelle: https://sui-generis.ch/article/view/sg.160

Mit uns in die Zukunft !

VAfK Köln: Workshops und Seminare

Selbsthilfegruppen für Eltern bei Trennung und Scheidung

Grundlagen Verfahrensrecht – Verfahrensrecht an Beispielen zum Umgangsrecht

2022-01-22

Unterstützung für die Kampagne „Genug Tränen“ und Workshops von Manfred Herrmann. Foto: VAfK und Heiderose Manthey.


Köln. ARCHEVIVA veröffentlicht die Elterninfo des Väteraufbruch für Kinder, Kreisverein Köln e.V.: „Auch in 2022 wird die Kampagne „Genug Tränen“ – eine Kampagne gegen Eltern – Kind – Entfremdung durch weitere Aktionen auf das Thema aufmerksam machen. Aktuell sind wir dabei auch für Köln und NRW entsprechende Aktionen zu planen.

Ihr wollt die Kampagne gezielt in Köln und NRW durch Eure Mitwirkung oder Eure Spende unterstützen? Dann meldet Euch bitte unter vorstand[at]vafk-koeln.de oder spendet auf unser Vereinskonto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE95 370 501 98 19 318 812 60, Verwendungszweck: Name und Zweck der Spende

In 2022 werden wir für unsere Mitglieder weitere spezielle Angebote bereithalten.

Erstmalig bieten wir eine kostenfreie online Beratungsmöglichkeit in Zusammenarbeit mit Manfred Herrmann an. Erster Termin ist der 04.03.2022 von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Mehr dazu findet Ihr in Kürze unter Termine auf unserer Website.„.

Workshops und Seminare

21. Jan 2022 18:00 – 22:00
ZOOM

Online Workshop I – Grundlagen Verfahrensrecht

Mehr lesen

18. Feb 2022 18:00 – 22:00
ZOOM

Online Workshop II – Verfahrensrecht an Beispielen zum Umgangsrecht

Mehr lesen

 

Termine

18. Jan 2022 19:00 – 21:30
ZOOM

Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

Mehr lesen

24. Jan 2022 19:00 – 22:00
ZOOM

Bonner Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

Mehr lesen

25. Jan 2022 19:00 – 22:00
ZOOM

Aachener Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

Mehr lesen

01. Feb 2022 19:00 – 22:00
FamilienForum Köln Agnesviertel

Selbsthilfegruppe für Eltern bei Trennung und Scheidung

Mehr lesen

15. Feb 2022 19:00 – 21:30
ZOOM

Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

Mehr lesen

22. Feb 2022 19:00 – 22:00
ZOOM

Aachener Online Selbsthilfegruppe Trennung mit Kind, Umgang und Corona

Mehr lesen

Mit uns in die Zukunft !

Liberale Männer

Vernetzung im Kampf gegen Unterdrückung: ARCHE stellt die selbständige politische Männerorganisation vor

Ziel: Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Bildung und Wissenschaft, Familie, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Gesundheit u.a.

2022-01-21

Logo der Bundesvereinigung Liberale Männer e.V.. Copyright: Liberale Männer.

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Regensburg / Nürnberg. Lt. Angaben auf ihrer Webseite ist die Bundesvereinigung LIBERALE MÄNNER e.V.
eine selbständige politische Männerorganisation von liberal (freiheitlich demokratisch) denkenden Menschen. „Der Verein steht der FDP nahe. Aber auch liberal denkende Menschen, die nicht der FDP angehören, sind willkommen. Der Verein sieht sich als ergänzendes Gegenstück zu entsprechenden Frauenorganisationen.

Die Bundesvereinigung LIBERALE MÄNNER e.V. wurde am 5. August 2017 in Nürnberg von 15 Gründungsmitgliedern gegründet.

Zweck des Vereins ist es, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Bildung und Wissenschaft, Familie, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Gesundheit, Kultur und Gesellschaft in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu fördern und durchzusetzen. Der Verein setzt sich für eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Verteilung von Ressourcen, Rechten und Pflichten ein. Dies soll unter anderem erreicht werden durch:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bildungsveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Männerorganisationen


Aktuelle Angebote

Ankündigung: Webinare im Jahr 2022

  • Mi., 19.01.: „Wiener Männerstudie“ (J. Meiners), Beschreibung, Anmeldung: sebastian.meding[at]liberale-maenner.de
  • Mi., 16.02.: Psychische Gesundheit bei Männern (Dr. M. Klein)
    Beschreibung, Anmeldung: sebastian.meding[at]liberale-maenner.de
  • Mi., 16.03.: „Gender“-Sprache (B. Lassahn)
    Anmeldung: sebastian.meding[at]liberale-maenner.de
  • Mi., 20.04.: Eltern-Kind-Entfremdung (P. Scholz)
Die Webinare finden jeweils von 19 bis ca. 20 Uhr über Internet (Zoom) statt. Die Webinare sind kostenlos und grundsätzlich offen. Es können auch interessierte Nicht-Mitglieder teilnehmen. Wegen der Teilnehmerzahlbeschränkung ist aber eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung.“
 

BGH: Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Bundesgerichtshof stellt die richtigen Weichen !!!

Herkunft und Identifizierung für Kinder wichtig zur Entwicklung ihrer natürlichen Persönlichkeit

2022-01-20

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Foto: ARCHE.

 

Pressemitteilung Nr. 007/2022 des Bundesgerichtshofs Karlsruhe

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 19.01.2022

Beschluss vom 19. Januar 2022 – XII ZB 183/21

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine im Jahr 1984 geborene Antragstellerin, die von ihrer leiblichen Mutter, der Antragsgegnerin, Auskunft über die Person des leiblichen Vaters verlangte. Bei der Geburt war die in problematischen Familienverhältnissen aufgewachsene Antragsgegnerin gerade 16 Jahre alt geworden. Sie hatte die Schwangerschaft erst im siebten Monat bemerkt und die Hauptschule, deren siebte Klasse sie damals besuchte, ohne Schulabschluss verlassen. Nach der Geburt lebte sie mit der Antragstellerin zunächst in einem Mutter-Kind-Heim und später in einer Mädchen-Wohngemeinschaft, ehe die Antragstellerin von einem Ehepaar adoptiert wurde. Ein im Jahr 1985 durchgeführtes Vaterschaftsfeststellungsverfahren blieb ebenso erfolglos wie ein außergerichtlicher Vaterschaftstest mit einem weiteren Mann. Ende 2003 kam es auf Vermittlung des Jugendamts zu einem Treffen zwischen Antragstellerin und Antragsgegnerin. Nachdem die Antragstellerin die Antragsgegnerin im März 2018 erfolglos aufgefordert hatte, Namen und Anschrift des leiblichen Vaters zu benennen, hat sie sie nun im gerichtlichen Verfahren diese Auskunft verlangt. Das Amtsgericht hat den Antrag zurückgewiesen, weil der Antragsgegnerin die Auskunftserteilung unmöglich sei. Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung abgeändert und die Antragsgegnerin antragsgemäß verpflichtet, der Antragstellerin alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu benennen, die der Antragsgegnerin in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt haben.

Der Bundesgerichtshof hat die dagegen von der Antragsgegnerin eingelegte Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.

Anspruchsgrundlage für die begehrte Auskunft ist die Bestimmung des § 1618 a BGB, nach der Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig sind. Auch wenn die Vorschrift keine konkreten Sanktionen bei einem Verstoß vorsieht, können Eltern und Kindern aus ihr wechselseitig Rechtsansprüche erwachsen. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, der Schutzbedürftigkeit des Einzelnen vor der Vorenthaltung verfügbarer Informationen über die eigene Abstammung bei der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Betroffenen angemessen Rechnung zu tragen. Dies ist bei der Auslegung des § 1618 a BGB* zu berücksichtigen, zumal der Gesetzgeber einen Auskunftsanspruch nicht ausdrücklich normiert hat. Anders als beim Anspruch des sog. Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Kindesvaters, für den das Bundesverfassungsgericht einer Herleitung aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB**) eine Absage erteilt und eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert hat, geht es hier nicht allein um die Durchsetzung finanzieller Interessen. Vielmehr wird mit dem Auskunftsanspruch eine Rechtsposition von ganz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedeutung, nämlich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, gestärkt.

Dass die Antragsgegnerin wegen der Adoption der Antragstellerin und dem aus § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB folgenden Erlöschen des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses aufgrund Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter der Antragstellerin ist, steht dem Anspruch nicht entgegen. Denn das Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter ist vor der Adoption entstanden. Würde man dies anders sehen, würde die Adoption hinsichtlich des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung gegenüber Kindern führen, deren rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zu ihrer leiblichen Mutter fortbesteht. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin auch keine erheblichen, gegen ihre Auskunftsverpflichtung sprechenden Abwägungsgesichtspunkte vorgetragen, sondern im Gegenteil zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass der Auskunftsanspruch der Antragstellerin grundsätzlich besteht. Somit hat sie sich nicht auf konkrete Belange berufen, die mit Blick auf ihr ebenfalls verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre dazu führen könnten, das Bestehen des Auskunftsanspruchs zu verneinen.

Mit der bloßen Mitteilung, sie könne sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern, hat die Antragsgegnerin den Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Sie hat auch nicht dargelegt, dass ihr eine Erfüllung auch nach Einholung der ihr zumutbaren Erkundigungen unmöglich ist. Das Oberlandesgericht hat eine Reihe von möglichen Kontaktpersonen aufgelistet, an die sich die Antragsgegnerin wenden kann, um Hinweise zu potenziellen leiblichen Vätern der Antragstellerin zu erhalten. Diesen Nachfragemöglichkeiten fehlt es weder an der Erfolgsaussicht noch sind sie der Antragsgegnerin unzumutbar.

Vorinstanzen:
AG Stuttgart – Beschluss vom 30. Oktober 2019 – 23 F 642/18
OLG Stuttgart – Beschluss vom 30. März 2021 – 17 UF 52/20

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 1618 a BGB Pflicht zu Beistand und Rücksicht
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.
§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Karlsruhe, den 19. Januar 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022007.html?nn=17194694

Mit uns in die Zukunft.

Ist Berlin das Einfallstor für Kinderhandel ?

Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?

Kriminalpolizei, NATO, UNO, Alliierte u.a. sind informiert

2022-01-15

Hauptstadt von Deutschland. Berlin. Der Reichstag. Hier stimmen die Abgeordneten nach ihrem Palaver über Modelle ab. Nicht über Kinder und über deren Schicksal ! Foto: Heiderose Manthey.




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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Aufgrund der desaströsen familienpolitischen Einstellung Trennungs- und Scheidungskindern und der Handhabung deren entsorgten Elternteilen gegenüber sind vom Bindungsabbruch ihrer eigenen Kinder Betroffene darauf angewiesen Fachseminare zu erhalten, um überleben und lernen zu können, wie man sich gegen den Staat und gegen seine Einrichtungen zur Wehr setzen kann.

ARCHEVIVA veröffentlicht die Seminarstaffel des 1. Vorsitzenden des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. (VAfK), Franzjörg Krieg. 

Krieg hat als selbst betroffener Vater Erfahrung gesammelt aus über 20 Jahren in über 3000 Einzelfällen und über 600 Gerichtsverhandlungen.

ARCHE schreibt Betroffene, Selbsthilfegruppen, Wissenschaftler, Experten und Juristen über ihren Verteiler „ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder“ an und fordert (wehrunfähige) Betroffene zur Teilnahme auf. Die Tücken bei Kinderraub und die anschließenden (kriminellen) Vorgehensweisen von Richtern, Jugendämtern, auch von den eigenen Rechtsanwälten gilt es zu durchschauen und dagegen vorzugehen.

Die Rundmail lautet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Samstag, 15. Januar 2022 22:16
An: ‚ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder‘
Betreff: Schnelle Anmeldung erforderlich ! Franzjörg Krieg: NEUE SEMINAR-STAFFEL ab 19.01.2022 – COACHING für Verlierer im Residenzmodell, für Gerichtsverhandlungen, für Begutachtung und für den Umgang mit dem Jugendamt
Wichtigkeit: Hoch

Liebe Mitstreiter,

– in Bcc zur Kenntnis LKA, BKA, NATO, UNO, UNHRC u.a. –

ich möchte Euch nachdrücklich auf das Seminar Fachwissen I und II und auf das COACHING für Verlierer im Residenzmodell, für Gerichtsverhandlungen, für Begutachtung und für den Umgang mit dem Jugendamt von und mit Franzjörg Krieg aufmerksam machen. Krieg ist einer der ältesten und erfahrensten Vorkämpfer im Kampf für das Recht der Kinder auf beide Eltern.

Das Seminar baut auf Kriegs Erfahrung aus über 20 Jahren in über 3000 Einzelfällen und über 600 Gerichtsverhandlungen auf.

Euch allen herzliche Grüße
Eure Heiderose / Ihre Heiderose Manthey

http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/krieg-franzjoerg/franzjoerg-krieg-neue-seminar-staffel-ab-19-01-2022/

Franzjörg Krieg: NEUE SEMINAR-STAFFEL ab 19.01.2022

COACHING für Verlierer im Residenzmodell, für Gerichtsverhandlungen, für Begutachtung und für den Umgang mit dem Jugendamt

Seminar Fachwissen I und Seminar Fachwissen II

2022-01-15

Franzjörg Krieg, Seminarleiter Fachwissen I und II, Coaching der Betroffenen des Residenzmodells. Foto: Heiderose Manthey.



Die Folgen: Wenn Kinder ohne Vater aufwachsen auf www.vaterlos.eu

Wenn Kinder ohne Vater aufwachsen

Für ARCHE gilt es zu prüfen, ob durch das Verhalten der Parlamentarier – trotz Wissen der seelischen und körperlichen Folgeschäden der Trennungs- und Scheidungskinder durch Kontaktabbruch zu leiblichen Eltern – vorwiegend dazu beiträgt oder sogar ausschlaggebend dafür ist, dass die Kinder und Jugendlichen missbraucht werden.

Es gilt ferner zu prüfen, ob auch die durch die Praxis der Spaltung hervorgerufenen Alleinerziehenden in eine Abwärtsspirale geraten können, in der ihnen die Kinder durch Beschluss und mit Hilfe des Jugendamtes weggenommen oder gar willkürlich geraubt werden können.

Die Zahlen der Inobhutnahmen und der Entfremdungen liegen vor.

Auf Vaterlos.eu ist zu lesen: „Obwohl der Großteil der Kinder mit Vater aufwächst, nehmen die Kinder, die ohne Vater aufgewachsen sind, einen überdurchschnittlich hohen Anteil in allen Kriminalstatistiken ein.“

Lt. Aussagen aus den Selbsthilfegruppen ist die Zahl der ihrer Kinder beraubten Mütter in den letzten Jahren gestiegen. Demnach müsste auch eine Erhebung aus mutterlosen Familien erstellt werden.

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Die Forschung sagt: „Kinder, die im Wechselmodell aufwachsen, haben einen deutlichen Entwicklungsvorteil gegenüber anderen Trennungskindern, die nur wenig oder gar keinen Kontakt zum anderen Elternteil haben.“ Warum führt dann der Deutsche Bundestag dieses Modell nicht ein ? Haben Lobbyisten so viel Macht ?

Zukünftig muss es um die Befriedung der Familien gehen und nicht um deren Spaltung !

In der Zukunft muss es in erster Linie darum gehen die Familien zu befrieden, ihnen  ausreichende Möglichkeiten anzubieten, innerfamiliäre Konflikte so lösen zu können, dass der Friede in der Familie wieder hergestellt werden kann. Die Regierung darf nicht länger die Spaltung der noch rudimentär vorhandenen Beziehungen durch Bindungssabbruch nach Trennung und Scheidung erwirken. Das ist ein Verbrechen !

Machen wir es doch Brasilien und China nach ! Oder noch besser: Führen wir FREE flächendeckend ein: Jeder – egal ob von Trennung und Scheidung Betroffener oder die Betroffenen dominierenden Richter oder Politiker – darf sein eigenes System heilen durch Bewusstmachung seiner Verhaltensweisen und dem Erkennen darüber, wie diese auf seine Umgebung wirken.

Richter und Gerichtete, Regierung und Volk, Wächter und Strafgefangene, Psychologe und Klient, Arzt und Patient, Priester und Sünder – sie alle stehen in einer Beziehung zueinander. Lassen wir uns herausfinden, welche Anteile die jeweilige – anscheinend oppositär – erscheinende Gegenkategorie auf die andere hat. Ohne Richter keine Gerichteten, ohne Regierung keine Regierten, ohne Wächter keine Gefangenen, ohne Psychologen keine Klienten, ohne Ärzte keine Patienten.

Wie kommen wir raus aus einem Menschen und Völker vernichtenden Desaster ?

Denn eines ist klar: Kriminelle Richter, kriminelle Regierungen, kriminelle Wächter, kriminelle Psychologen und Ärzte, kriminelle Priester – denken wir hier nur an die Vergewaltigung von Messdienern u.a. – werden zwischenzeitlich mehr und mehr entlarvt. Es gilt diesen Missstand der angeblich Guten gegen die angeblich Schlechten aufzuheben und alle Menschen als Wesen Gottes zu sehen, die ihren eigenen Weg zu gehen haben, aber nicht unter der Macht irgendwelcher Menschen, die sich – selbst gering an Bewusstsein – durch Hocharbeiten oder Hirnleistungen über die anderen gestellt haben und daher meinen „mehr Wert“ oder „besser“ zu sein und über andere deswegen bestimmen oder richten zu dürfen.

Wir brauchen definitiv NEUE WEGE für die Täter als auch für die Opfer !

Mit uns in die Zukunft.

 

Meine Kinder kommen zu mir zurück !

Das Ende der 25jährigen Odyssee bahnt sich an

2022-01-13

„Das sind meine Söhne. Sie kommen zu mir zurück.“ Foto: Heiderose Manthey.




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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE informiert die Welt:

„Der Tag, an dem meine Söhne zu mir zurückkommen, das ist der größte Festtag in meinem Leben.“

Mit uns in die Zukunft !