Archiv der Kategorie: Allgemein

Heute ist der 7. ARCHE-Kongress

Vernetzungskongress von und mit Menschen, Ideen, Plänen und Realisationen des NEUEN MITEINANDER

Oberotterbach erwartet uns

von Amélie Nussgarten

2022-06-19

Die Weinstube Otto Hey in Oberotterbach öffnet ihre Türen zum 7. ARCHE-Kongress, ein Vernetzungskongress für Vordenker und Herzmenschen. Foto: Birgit Sommerschmied.



 

Lesen Sie den Artikel hier.

VERNETZUNGSKONGRESS 2022 in Oberotterbach

VERNETZUNGSKONGRESS 2022 in Oberotterbach

Wie stellen wir uns unsere Zukunft vor und was können wir davon alles verwirklichen ?

von Renate Kern 

2022-06-16

Die beste Atmosphäre für den ersten Vernetzungskongress der ARCHE im Zusammenwirken mit dem Regionalkonzept Südpfalz erwartet uns in der Weinstube Otto Hey in Oberotterbach. Foto: Birgit Sommerschmied.


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Keltern-Weiler/Oberotterbach/Schaidt. ARCHE und Mitwirkende aus dem Regionalkonzept Südpfalz veranstalten am Sonntag, den 19. Juni 2022 ab 11:00 Uhr (Einlass 10:30 Uhr) einen VERNETZUNGSKONGRESS in der Weinstube Hey in Oberotterbach.

Eingeladen sind alle, die an energetischem und geistigem Bewusstsein interessiert sind. Der Kongress dient zum gegenseitigen Kennenlernen, Austausch und zur Stärkung der Beziehung von Mensch zu Mensch.

Der Film „Thrive“ – „Das Gedeihen oder was auf der Welt werden wir brauchen“ zeigt uns schon 2012 die Richtung und den „Schlüssel zu freier Energie, Gesundheit, einem alternativen Finanzsystem, sowie Bildung für alle, freie Medien und alles, was die Welt gedeihen ließe“.

Zum Film

Zum Ablauf des Vernetzungskongresses

Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit sich selbst und sein energetisches Wirken, sein Ziel und seine Vision im NEUEN MITEINANDER kurz vorzustellen. Nach der Vorstellungsrunde wird in einer FREE – Freien Energiearbeit folgendes herausgearbeitet:

 

1. Wer sind wir und welchen Einfluss hat jeder Einzelne von uns auf das derzeitige Weltgeschehen ?

2. Wie habe ich selbst in den letzten Jahren gearbeitet und mit welchem Erfolg ?

3. Was ist unsere Aufgabe bei dem Neuerungsprozess der Erde – besonders hier aus Deutschland heraus ?

Wenn genügend Zeit ist, wird ein Teilnehmer eine Demonstration seines Wirkens präsentieren. Die Teilnehmer und Gäste werden mit ihren mitgebrachten Speisen zu einem kleinen Buffet in den Pausen beitragen. Getränke dürfen selbst mitgebracht werden, evtl. wird auch eine Erfrischung bereitgestellt.

Zum Ausklang gegen Nachmittag / Abend dürfen wir auf Gitarrenmusik und Handpan, ein mit den Händen gespieltes Blechklanginstrument, gespannt sein.

Wir freuen uns darauf, mit Euch in Oberotterbach den Anstoß zu geben, den Start ins NEUE MITEINANDER zu erleben.

Fotostrecke und Adresse vom Tagungsort

Tagungsadresse: Weinstube im Winzerhof Otto Hey, Weinstraße 7, 76889 Oberotterbach

.Eure Heiderose, Brigitte, Ursula, Ina, Florian, Stefanie, Elke und weitere Engagierte

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Zu den Fotoalben der ARCHE-Kongresse aus den Jahren 2009 – 2015

Programm 2015

ARCHE-KONGRESS 2013

ARCHE-KONGRESS 2012

ARCHE-KONGRESS 2011

ARCHE-KONGRESS 2010

ARCHE-KONGRESS 2009

Heute am 25. April ist Internationaler PAS-Tag

Vater zerstörte die Beziehung zwischen Tochter und Mutter

Die heute erwachsene junge Frau spricht über die Gewalt, die ihr vom Vater angetan wurde

2022-04-25.

Heute am 25. April ist der INTERNATIONALE PAS-TAG. kid – eke – pas ist ein Menschenrechtsverbrechen überall auf der Welt und hat gravierende Folgen für die gesamte Menschheit. Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHE empfiehlt zum Internationalen PAS-Tag einen sehenswerten „Videobeitrag (Betroffenenbericht siehe Video) einer vom P.A.S. – Parental Alienation Syndrome (Eltern-Entfremdungs-Syndrom) betroffenen und zwischenzeitlich erwachsenen Frau.

Sie schildert den psychischen Missbrauch, der ihr durch den alleinerziehenden Vater angetan wurde und der dafür sorgte, dass die Bindung zwischen ihr und ihrer Mutter zerstört wurde. …

Die Gefahr eines solchen Missbrauchs ist besonders hoch, wo ein Elternteil die juristische Alleinsorge von vornherein zugesprochen bekommt, ohne dass die “tatsächlichen Umstände des Einzelfalles” adäquat berücksichtigt werden.

Am 25. April ist Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung, „PAS“ Familienrecht – Familie – vaterlose Gesellschaft – Welttag.“

Zum Film.

Am 25. April 2022 hat er insgesamt 2.518 Aufrufe.

Hier geht es zum Text der bewegenden Ansprache Schon als Kind wurde ich seine Therapeutin und hörte Dinge, die ein Kind wohl besser niemals hört …

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR von 1948 ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar. Denn bis zum zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte fast ausschliesslich eine Angelegenheit der nationalen Verfassungen, und nur ganz wenige Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Der nationalsozialistische Terror und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges führten jedoch zu einer Wende. Bereits während des Krieges erklärten die gegen Deutschland und seine Verbündeten kämpfenden Alliierten, Bedingungen schaffen zu wollen, damit alle Menschen in Frieden und frei von Furcht und Mangel leben könnten. Deshalb enthält die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für jedermann zu fördern.

Der wirkliche Durchbruch der Idee der Menschenrechte für alle gelang dann mit der im Dezember 1948 erfolgten Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der UNO. 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich der Stimme. Vorangegangen war ein zweijähriger Diskussionsprozess in der gerade erst gegründeten UNO-Menschenrechtskommission, in der die Vertreter/innen von 18 Staaten unter dem Vorsitz der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt tagten. In den Entstehungsprozess flossen zum einen die westliche Tradition von Menschenrechtserklärungen und Grundrechtskatalogen ein, zum andern aber auch neue Akzentsetzungen vor allem im Bereich der Sozialrechte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr grosses Gewicht und gewissen ihrer Garantien kommt heute gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Die AEMR war ausserdem ein wichtiger inhaltlicher Bezugspunkt für die Ausarbeitung der verbindlichen UNO-Menschenrechtskonventionen seit den fünfziger Jahren.

Inhalt der AEMR

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. In dreissig Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, etc.), Verfahrensrechte (Anspruch auf wirksame Rechtsbehelfe, etc.), klassische Freiheitsrechte wie z.B. die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Ehefreiheit sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) garantiert. Diese Rechte sollen für alle Menschen ungeachtet ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten (Art. 2), denn alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren (Art. 1).


Präambel

Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräusserlichen Rechte die …


Artikel 1 – Freiheit, Gleichheit, Solidarität

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste …


Artikel 2 – Verbot der Diskriminierung

1. «Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder …


Artikel 3 – Recht auf Leben und Freiheit

«Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.» Erläuterung zu Artikel 3 Das Recht auf Leben ist die …


Artikel 5 – Verbot der Folter

«Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.» Erläuterung …


Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson

«Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.» Erläuterung zu Artikel 6 Mit der Bestimmung, dass jeder …


Artikel 7 – Gleichheit vor dem Gesetz

«Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den …


Artikel 8 – Anspruch auf Rechtsschutz

«Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm …


Artikel 10 – Anspruch auf rechtliches Gehör

«Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem …


Artikel 16 – Ehefreiheit und Schutz der Familie

1. «Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine…


Artikel 18 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

«Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine …


Artikel 26 – Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht

1. «Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der …“


Zur Studie

Schwerwiegende Entscheidungen im Familienrecht zu Lasten von Kindern

Neue Studie belegt, wie Gerichte und Institutionen Kinder gefährden statt sie zu schützen


Lesen Sie den Kommentar zur Studie von Dr. Hammer von Christiane Knack-Wichmann, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht

Hamburg
Finkenwerder 14. April 2022

Knack-Wichmann: Die normale und natürliche Mutterliebe wird kriminalisiert


„Die Studie von
Herrn Dr. Hammer legt sachlich und fundiert aber auch genauso
schonungslos offen, wie Frauen bzw. Mütter dafür, dass sie sich für den Schutz ihrer Kinder einsetzen, sanktioniert werden und mit ihnen zusammen deren Kinder.

Sie
spiegelt minutiös wider, was ich seit einigen Jahren in meinem Berufsalltag erlebe:
Deutsche Richter und Richterinnen nehmen es sich unter dem Ausschluss der
Öffentlichkeit immer offener heraus, sich von rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien zu verabschieden und eine ideologisch ausgerichtete Rechtsprechung als „Standard“ zu
etablieren.

Mütter sind in Kindschaftsprozessen schwersten Diffamierungen ausgesetzt, welche dann als Begründung für deren Entrechtung benutzt werden. Die normale und natürliche Mutterliebe wird kriminalisiert. …“

Download des Kommentars

Benachrichtigung an NATO u.a. über das Versenden der Mail von ARCHE an NATO u.a. vom 04.04.2022 um 23:39 Uhr an den Europäischen Gerichthof (EuGH) und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Europäischer Gerichtshof – für Menschenrechte ?

Die Rolle der internationalen Gerichtshöfe bei dem Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt

2022-04-07
aktualisiert Ostersonntag 2022-04-17

Welche Rolle spielen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und auch der Europäische Gerichthof (EuGH) in Luxemburg in Wirklichkeit ? Die Bitte um dringende Untersuchung dieser Frage ist an die NATO u.a. weitergereicht worden. Foto: Heiderose Manthey. EGMR. Straßburg.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler
. ARCHE sendet zur weltweiten Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern- Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, an den Europäischer Gerichthof (EuGH) und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Mail „Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen benachrichtigte Presse mit der Bitte und Aufforderung zum Mitwirken gegen das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen und damit Beihilfe, gestellt nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien durch die Berichterstatterin“, gesendet am Montag, 04. April 2022 23:39 an NATO u.a. bzw. die Veröffentlichung „Zum Verhalten der Presse: Aufforderungen und Bitten an die Pressekollegen, beim Aufdecken von kid – eke – pas mit tätig zu werden, nicht gehört ?“

Dem Wortlaut nach lautet die Mail an NATO u.a., welche die Benachrichtigungen an den EuGH und an den EGMR beinhalten:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 6. April 2022 19:00
An: […]
Cc:
[…]

Betreff: Benachrichtigung an NATO u.a. über das Versenden der Mail von ARCHE an NATO u.a. vom 04.04.2022 um 23:39 Uhr an den Europäischer Gerichthof (EuGH) und an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Benachrichtigung an NATO u.a. über das Versenden der Mail von ARCHE an NATO u.a. vom 04.04.2022 um 23:39 Uhr an den Europäischer Gerichthof (EuGH) und an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Sehr geehrte Damen und Herren

der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) und Europäischer Gerichthof (EuGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

-in Cc Ana-Maria Krestel, Presse und Information – Deutschsprachige Sektion, Direktion Kommunikation –

hiermit teile ich Ihnen mit, dass sowohl der Gerichtshof der Europäischen Union – CURIA (EuGH) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von der Mail an NATO u.a. von Montag, 4. April 2022 um 23:39 Uhr

 


Von:
ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 4. April 2022 23:39
An: […]
Cc: […]
Betreff: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen benachrichtigte Presse mit der Bitte und Aufforderung zum Mitwirken gegen das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen und damit Beihilfe, gestellt nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien durch die Berichterstatterin …

benachrichtigt ist.

Aktualisiert 2022-04-17

Die Mitteilungen an den EGMR werden per Textmaske vorgenommen. Sie lauten aufgrund einer Begrenzung von 2000 Zeichen:

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie auf, mir unverzüglich eine Kontakt-Email-Adresse zukommen zu lassen, damit ich Ihnen meine Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr an NATO u.a. zukommen lassen kann. Siehe Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/zum-verhalten-der-presse-aufforderungen-und-bitten-an-die-pressekollegen-beim-aufdecken-von-kid-eke-pas-mit-taetig-zu-werden-nicht-gehoert/

Desweiteren informiere ich Sie über die Erkenntnisse des Schweizer Dissidenten und Justizopfers Gerhard Ulrich und ich frage Sie hiermit: Sind Sie eine Falschspielerloge ?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte…….eine Falschspielerloge ?
https://www.youtube.com/watch?v=yf7ncU6ZxHA

⇒ Sehr wichtig:

Sollten Sie mir innerhalb von zwei Tagen nach Absenden meiner Nachricht keine Email-Adresse zusenden, so bestätigen Sie damit den Erhalt meiner Mail und Ihre wohlwollende Zurkenntnisnahme des Inhalts der Mail.

Ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass der Inhalt dieser Benachrichtigung an den EGMR durch die Berichterstatterin an NATO u.a. an die in der Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr benannten Adressaten, d.h. an die NATO, Alliierte, UNO, UNHRC, Kriminalpolizei u.a. weitergereicht wird.

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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
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Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen. Sollte diese M

[Abbruch der Mail, da Textlänge überschritten.]

Hier die Screenshots der Eingabe.

[Vier Screenshots sind an dieser Stelle im Mailkörper eingebunden.]

Die Zeugenaussage über die Rechtmäßigkeit der Eingabe durch die Berichterstatterin an NATO u.a. von Frau […] befindet sich im Anhang.

Zwischenzeitlich wird der Erhalt der Nachricht der Berichterstatterin an NATO u.a. per Email von Mittwoch, 06. April 2022 um 18:20 Uhr bestätigt:

 

Von: noreply[ät]echr.coe.int [mailto:noreply[ät]echr.coe.int]
Gesendet: Mittwoch, 6. April 2022 18:20
An: archezeit@gmx.de
Betreff: Contact the Court’s Press Unit

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First name: Heiderose
Last name: Manthey
Email: archezeit[ät]gmx.de
Confirm email: archezeit[ät]gmx.de

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Type: Other
Country: Germany
Message: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, mir unverzüglich eine Kontakt-Email-Adresse zukommen zu lassen, damit ich Ihnen meine Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr an NATO u.a. zukommen lassen kann. Siehe Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/zum-verhalten-der-presse-aufforderungen-und-bitten-an-die-pressekollegen-beim-aufdecken-von-kid-eke-pas-mit-taetig-zu-werden-nicht-gehoert/ Desweiteren informiere ich Sie über die Erkenntnisse des Schweizer Dissidenten und Justizopfers Gerhard Ulrich und ich frage Sie hiermit: Sind Sie eine Falschspielerloge ? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte…….eine Falschspielerloge ? https://www.youtube.com/watch?v=yf7ncU6ZxHA Ø Sehr wichtig: Sollten Sie mir innerhalb von zwei Tagen nach Absenden meiner Nachricht keine Email-Adresse zusenden, so bestätigen Sie damit den Erhalt meiner Mail und Ihre wohlwollende Zurkenntnisnahme des Inhalts der Mail. Ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass der Inhalt dieser Benachrichtigung an den EGMR durch die Berichterstatterin an NATO u.a. an die in der Mail von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr benannten Adressaten, d.h. an die NATO, Alliierte, UNO, UNHRC, Kriminalpolizei u.a. weitergereicht wird. ARCHE NEUESTE NACHRICHTEN ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube – ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement), Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de www.ARCHEVIVA.com Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen. Sollte diese M

Die Pressestelle des EuGH bestätigt per Mail „Read“ von Dienstag, 05. April 2022 um 13:34 Uhr den Empfang der Mail der Berichterstatterin von 05. April 2022 um 12:07 Uhr, welche die Mail mit „Betreff: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]“ von Montag, 04. April 2022 um 23:39 Uhr enthält:

 

_____________________________________________
Von: Presseinfo-DE [mailto:Presseinfo-DE[ät]curia.europa.eu]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 13:34
An: ARCHEVIVA
Betreff: Read: WG: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Ihre Nachricht

   An: Presseinfo-DE
   Betreff: WG: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]
   Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 12:07:01 (UTC+01:00) Brüssel (Bruxelles, Brussels), Kopenhagen (København), Madrid, Paris

 wurde am Dienstag, 5. April 2022 13:34:05 (UTC+01:00) Brüssel (Bruxelles, Brussels), Kopenhagen (København), Madrid, Paris gelesen.

Die Mail von 05. April 2022 um 12:07 Uhr an die Pressestelle des EuGH lautet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 12:07
An: ‚Presseinfo-DE[ät]curia.europa.eu‘
Betreff: WG: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Sehr geehrte Frau Krestel,

wie angekündigt sende ich Ihnen nun die Weiterleitung meiner Mail an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) und Europäischer Gerichthof (EuGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

zur wohlwollenden Kenntnisnahme und ggf. zur Weiterleitung wegen Wichtigkeit an die zuständigen Angestellten/Beamten des EuGH.

Hier unser Presseartikel zum vorliegenden Thema:
http://www.archeviva.com/presse_2/internationale-presse/zum-verhalten-der-presse-aufforderungen-und-bitten-an-die-pressekollegen-beim-aufdecken-von-kid-eke-pas-mit-taetig-zu-werden-nicht-gehoert/

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 


Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 4. April 2022 23:39
An: […]
Cc: […]
Betreff: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]

Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen benachrichtigte Presse mit der Bitte und Aufforderung zum Mitwirken gegen das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen und damit Beihilfe, gestellt nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien durch die Berichterstatterin

Sehr geehrte Damen und Herren

der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) und Europäischer Gerichthof (EuGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

sollte die NATO, die Alliierten, die UNO, der UNHRC und/oder die Vertreter der Länder dieser Erde zu der Ansicht und zu dem Schluss gelangen, dass das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas, international verfolgt werden solle, so legt die Berichterstatterin vor der Formulierung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die von ihr benachrichtigen Presseverbände und in- und ausländischen Pressevertreter die primäre und übergeordnete Bedeutung des Menschenrechtsverbrechens dar, um damit der bisherigen Verharmlosung, Unterstützung, Duldung und Verleugnung des Verbrechens definitiv ein Ende zu bereiten.

Der Stellenwert der Überwindung von kid – eke – pas ist an oberster Stelle aller staatlichen Interessen anzusiedeln, denn ein mit sich selbst zufriedener und glücklicher Mensch hat kein Bedürfnis einen anderen unbegründet anzugreifen. Dieser Grundsatz ist in den Augen der Berichterstatterin Grundlage für den zu etablierenden Weltfrieden.

Ein  Land auf der Erde müsste dafür bereit gemacht werden, die Menschen nicht mehr durch Projektionen gegeneinander und aufeinander zu hetzen, sondern Selbstschau und Eigenentwicklung zu betreiben.

Bestimmt hätte jeder Mensch mit der Bewusstmachung und Auflösung seiner eigenen Probleme und denen innerhalb seiner Familie bis an sein Lebensende zu tun. Dazu braucht es keine Entwicklungsbeschleuniger mehr in Form von Kriegen.

1. Die Einordnung des Menschenrechtsverbrechens in den Gesamtkontext von Strafmaßnahmen

Die vorausgegangene Korrespondenz mit der Pressestelle des EuGH von Dienstag, 05. April 2022 um 11:56 Uhr, von Dienstag, 05. April 2022 um 09:26 Uhr und von Montag, 04. April 2022 um 17:52 Uhr lautet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 11:56
An: ‚Presseinfo-DE‘
Betreff: AW: Kontaktadresse per Email zum Gerichtshof*

Sehr geehrte Frau Krestel,

herzlichen Dank für Ihr Antwortmail.

Bzgl. der vorliegenden Sache geht es weniger um eine Rechtsberatung, sondern eher um eine Information für den Gerichtshof der Europäischen Union.

Diese werde ich Ihnen als Folgemail zusenden.

Ich bitte Sie die darin enthaltene Informationen freundlich zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls an die richtige (übergeordnete) Stelle weiterzuleiten.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
Chefredakteurin ARCHEVIVA, ARCHE VIVA Youtube, Freie Journalistin und Pädagogin,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[ät]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

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Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 


Von: Presseinfo-DE [mailto:Presseinfo-DE[ät}curia.europa.eu]
Gesendet: Dienstag, 5. April 2022 09:26
An: archezeit@gmx.de
Betreff: *RE: Kontaktadresse per Email zum Gerichtshof*

Sehr geehrte Frau Manthey,

danke für Ihre Mail.

Leider können wir Ihnen in dieser Angelegenheit direkt nicht weiterhelfen.

Der Presse- und Informationsdienst des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Für konkrete Ratschläge wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Person.

Allgemein können wir Ihnen folgende Hinweise geben:

Der Gerichtshof der Europäischen Union (einschließlich des Gerichts der Europäischen Union) hat keine Zuständigkeit für Klagen einzelner Bürger gegen einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dessen Behörden, gegen Unternehmen oder andere Bürger.

Für solche Klagen sind vielmehr die nationalen Gerichte zuständig. Stellt sich in einem solchen Verfahren eine unionsrechtliche Frage, so kann und muss ggfs. das befasste nationale Gericht eines EU-Mitgliedstaats den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Auslegung oder Gültigkeit der relevanten unionsrechtlichen Regelung ersuchen. Den Fall selbst hat jedoch das nationale Gericht zu entscheiden, unter Berücksichtigung der Antwort des Gerichtshofs.

Vor dem Gericht der Europäischen Union kann man zwar auch als Bürger Klage erheben, allerdings nur gegen die Einrichtungen der EU selbst, also etwa gegen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder der Europäischen Rat.

Bürger haben zudem die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission zu wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Mitgliedstaat gegen das Unionsrecht verstößt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Mitgliedstaat gegen Unionsrecht verstößt, kann sie gegen ihn eine Vertragsverletzungsklage beim Gerichtshof erheben.

Für allgemeine Auskünfte zur Europäischen Union sowie für die Vermittlung von Beratung zum Unionsrecht können Sie sich auch an Europe Direct wenden: http://europa.eu/contact/index_en.htm. Die gebührenfreie  Rufnummer lautet: 00 800 6 7 8 9 10 11.

Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass der Gerichtshof der Europäischen Union, an den Sie sich gewandt haben, ausschließlich für Fragen des Unionsrechts zuständig ist.

Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort können Bürger Beschwerde gegen einen Staat, der der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten ist, wegen Verletzung von Menschenrechten einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ana-Maria Krestel
Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation   
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxembourg
curia.europa.eu
Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin
Tél : +352 4303 3255 | +352 4303 3645
Email: hartmut.ost[ät]curia.europa.eu | ana-maria.krestel[ät]curia.europa.eu        

 

______________________________________

—–Original Message—–
From: site_curia[ät]ec.europa.eu <site_curia[ät]ec.europa.eu>
Sent: lundi 4 avril 2022 17:52
To: Presseinfo-DE <Presseinfo-DE[ät]curia.europa.eu>
Subject: Kontaktadresse per Email zum Gerichtshof
Importance: High

Dieses E-Mail wurde über die Website Curia versandt

Die vom Absender angegebene Adresse lautet archezeit[ät]gmx.de (de)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen mein Anschreiben an NATO, UNO, UNHRC, Alliierte u.a. zukommen lassen bzgl. Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gegen die im Falle des vorliegenden Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas, weltweit aufgeforderte Presse zukommen lassen.

Da ich mich als Privatperson an Sie wenden kann. mache ich hiervon Gebrauch.

Senden Sie mir hierzu bitte Ihre Email-Adresse zu.

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey

Prüfen Sie die Aussagen des Schweizer Dissidenten und Justizopfers Gerhard Ulrich und schreiten Sie ein, falls diese Behauptungen stimmen und in den höchsten Europäischen Gerichtshöfen tatsächlich Korruption herrscht und/oder mit Willkür Justizopfer geschaffen, gefoltert und missbraucht werden.

Die Berichterstatterin bedankt sich für Ihr Gehör.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Mit uns in die Zukunft !

Zum Verhalten der Presse: Aufforderungen und Bitten an die Pressekollegen, beim Aufdecken von kid – eke – pas mit tätig zu werden, nicht gehört ?

NATO, Alliierte, UNO, UNHRC, nationale und internationale Kriminalpolizei u.a. über die Medienoffensiven der ARCHE nun benachrichtigt

Muss die über das Verbrechen informierte Presse nun Verantwortung tragen in Form von „Beihilfe wegen Unterlassen“ ?

2022-04-04
aktualisiert 2022-04-05 | 2022-04-07

ARCHE startet mehrere weltweite Medienoffensiven, um die Kollegen der Präsidentin der ARCHE über das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas aufzuklären. Foto: Heiderose Manthey. Layout: Birgit Sommerschmied.





.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler
. ARCHE stellt an die für die Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern- Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, verantwortlichen nationalen und internationalen Gremien die Frage nach eventuell vorliegender Beihilfe ihrer Pressekollegen aufgrund Nicht-Einschreitens.

ARCHE setzt mehrfach weltweit die Presse über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen in Kenntnis.

Bleiben Veröffentlichungen der informierten Presse nach vorausgegangener Aufforderung zur Mithilfe bei der Aufklärung des Verbrechens durch die Medienoffensive aus dem Jahr 2020  durch ARCHE aus ?

Am 22. November 2020 werden insgesamt 25 Mailpakete weltweit von ARCHE versendet. Die Adressaten dieser Mails sind nun an die nationalen und internationalen Gremien zur Untersuchung weitergeleitet und mit Dafürhalten dieser Gremien wird Strafantrag wegen Unterlassung gestellt. 

Weitere Medienoffensiven folgten der Erst-Initiative aus dem Jahr 2020. Siehe hierzu die Legende am Fuß dieser Berichterstattung.

Die Mail vom 04.04.2022 um 23:39 Uhr an NATO, Alliierte, UNO, Kriminalpolizei u.a.

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 4. April 2022 23:39
An: […]
Cc: […]
Betreff: Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas – hier: M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige […] gegen die benachrichtigte Presse […]                                                                                 

Vollzogene Berichterstattung an NATO und UNO u.a. zum Aufdecken des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas  –  hier:  M E D I E N O F F E N S I V E !!! – hier: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die durch ARCHE über das vorliegende Menschenrechtsverbrechen benachrichtigte Presse mit der Bitte und Aufforderung zum Mitwirken gegen das Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen und damit Beihilfe, gestellt nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien durch die Berichterstatterin

Sehr geehrte Damen und Herren

der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) und Europäischer Gerichthof (EuGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –


sollte die NATO, die Alliierten, die UNO, der UNHRC und/oder die Vertreter der Länder dieser Erde zu der Ansicht und zu dem Schluss gelangen, dass das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas, international verfolgt werden solle, so legt die Berichterstatterin vor der Formulierung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die von ihr benachrichtigen Presseverbände und in- und ausländischen Pressevertreter die primäre und übergeordnete Bedeutung des Menschenrechtsverbrechens dar, um damit der bisherigen Verharmlosung, Unterstützung, Duldung und Verleugnung des Verbrechens definitiv ein Ende zu bereiten.

Der Stellenwert der Überwindung von kid – eke – pas ist an oberster Stelle aller staatlichen Interessen anzusiedeln, denn ein mit sich selbst zufriedener und glücklicher Mensch hat kein Bedürfnis einen anderen unbegründet anzugreifen. Dieser Grundsatz ist in den Augen der Berichterstatterin Grundlage für den zu etablierenden Weltfrieden.


Ein  Land auf der Erde müsste dafür bereit gemacht werden, die Menschen nicht mehr durch Projektionen gegeneinander und aufeinander zu hetzen, sondern Selbstschau und Eigenentwicklung zu betreiben.

Bestimmt hätte jeder Mensch mit der Bewusstmachung und Auflösung seiner eigenen Probleme und denen innerhalb seiner Familie bis an sein Lebensende zu tun. Dazu braucht es keine Entwicklungsbeschleuniger mehr in Form von Kriegen.


[Die Einordnung des Menschenrechtsverbrechens in den Gesamtkontext von Strafmaßnahmen und die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung erfolgt in Kürze.]

aktualisiert 2022-04-07

In ihrer über 116 Seiten langen Mail legt die Präsidentin der ARCHE und Berichterstatterin an NATO u.a. dar, dass es sich bei dem nach § 235 StGB „Entziehung Minderjähriger“ Paragraphen in Wirklichkeit um Erpresserischen Menschenraub handelt. Sie führt aus, warum sie nach Dafürhalten der angeschriebenen nationalen und internationalen Gremien Strafanzeige und Strafantrag gegen ihre Pressekollegen, also gegen die von ARCHE mehrfach benachrichtigen Presseverbände und Pressevertreter stellt.

Wörtlich:

  1. Die Einordnung des Menschenrechtsverbrechens in den Gesamtkontext von Strafmaßnahmen
 

Substantielle Darlegung eines bislang verdeckt gehaltenen Verbrechens

Einordnung des Menschenrechtsverbrechens  „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, in die nationalen und völkerrechtlich bedeutenden Gesetzestexte:

Die in Deutschland nach § 235 StGB gewertete Entziehung Minderjähriger ist in WirklichkeitErpresserischer Menschenraub nach § 239aund Geiselnahme nach § 230b mit anschließender Geiselhaft, die den Kinderräuber dazu befähigt Forderungen an den seiner Kinder Beraubten zu stellen, ihn zu foltern, zu erpressen und/oder zu demütigen und dies aus sicherer Entfernung heraus. Die Kinder bilden das Faustpfand („Recht: etwas Wertvolles, mit dem man seine Ansprüche dem eigentlichen Besitzer gegenüber wahren“ Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/Faustpfand). Die Geisel müssen aufgrund ihrer Lage, die sie an ihren eigenen Entführer kettet, diesem gehorchen und tun dies auch willig, um ihre eigenes Leben zu sichern.

Bezüglich dieses Verhaltens siehe Stockholm-Syndrom (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Stockholm-Syndrom).

Unter diesem Phänomen der Geiselnahme leiden die ihrer Kinder Beraubten. Manche ihrer Kinder so beraubten Elternteile verlieren durch diese Art der Erpressung

 

Strafgesetzbuch

   

Besonderer Teil (§§ 80358)

   

 

20. Abschnitt – Raub und Erpressung (§§ 249256)

   

Gliederung

§ 255
Räuberische Erpressung

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/255.html 

Haus und Hof und landen in der Gosse, weil die Gerichte ihnen alles entziehen und sagen und sogar so argumentieren, dass die Unterhaltsverweigerer „Unterhaltspreller“ seien. Regierungsverantwortliche und/oder Abgeordnete des Deutschen Bundestages wähnten sich bereits in Vorstellungen, den sogenannten „Unterhaltsprellern“ den Führerschein zu entziehen. So weit geht bereits die Perversion, mit der die Regierung / der Deutsche Bundestag aufwartet.

An einem konkreten Beispiel zeigt die Berichterstatterin an NATO u.a. auf, was mit den geraubten und entführten Kindern nach Trennung und Scheidung in Wahrheit passiert: „Die Kinder sind hilflos dieser Situation ausgesetzt.“ Diese Situation erfüllt den Tatbestand nach § 221 StGB „Aussetzung“.

Demnach werden nach Ansicht der Berichterstatteirn an NATO u.a. § 6 VStGB „Völkermord“ und § 7 VStGB „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aktiviert. Die Verbrechen, die nach Völkerstrafgesetzbuch eingeordnet werden, verjähren nie, so  § 5 VStGB „Verjährung“.

Einer steten Verfolgung der ihrer Kinder beraubten Eltern über Jahre per Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft und Behörden kommt § 212 StGB „Totschlag“ gleich, führt die Berichterstatterin an NATO u.a. an. „Demnach müssten nach Dafürhalten der Berichterstatterin alle an dem Entführungsfall der Kinder der Berichterstatterin beteiligten Personen und Behörden zur Rechenschaft gezogen werden wegen Beihilfe aufgrund nicht aufgenommener Ermittlung und unterlassener Hilfeleistung.“ Für diesen Fall aktiviert würden dann § 27 StGB „Beihilfe“ und § 323c StGB „Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen“.

  1. Die Rolle der nationalen und internationalen Presse bei dem vorliegenden Menschenrechtsverbrechen

     

    Sollte die NATO, die Alliierten, die UNO, der UNHRC und/oder die Vertreter der Länder dieser Erde zu der Ansicht und zu dem Schluss gelangen, dass die von der Präsidentin der ARCHE und Berichterstatterin an NATO u.a. angeschriebenen Presseorgane sich mitschuldig gemacht haben an dem Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas wegen Unterlassen von Informationsweiterleitung und Veröffentlichung, so stellt die Präsidentin der ARCHE hiermit

    Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung

             gegen

    alle in den Mails aufgeführten Presseorgane, die es nicht für nötig erachten zur Überwindung des vorliegenden Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, durch Veröffentlichung beizutragen und untätig bleiben nach der an sie herangetragenen Bitte und Aufforderung sich an der Medienoffensive der ARCHE zu beteiligen.



Auf- und ausgeführt werden die wichtigsten Mails an die Presseverbände und Pressevertreter wie bspw.:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 27. Juli 2021 10:24
An: ‚journalistenzentrum deutschland‘; ‚deutscher presseverband geschäftsführer zahm christian‘; ‚briefe[ät]dpv.org‘; ‚mitglieder[ät}dpv.org‘
Betreff: Hier läuft etwas gewaltig schief ! – hier: Zensur von Artikeln, Annoncen, Meinung in Keltern … Aufklärung als „Beleidigung“ des Bürgermeisters deklariert und das Gericht bestätigt !

Hier läuft etwas gewaltig schief !


Sehr geehrte Damen und Herren,

– zur Kenntnis in Bcc und mit der Bitte um Unterstützung und Abhilfe an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH) –

– zur Kenntnis in Bcc 2. Vorsitzende des ARCHE e.V. –

aufgrund dreier Presseartikel auf www.ARCHEVIVA.com, die die grundgesetzwidrigen und ungeheuerlichen Vorgehen in der Gemeinde Keltern aufdecken und die Bevölkerung aufklären,

und die Mail „I M P O R T A N T: Production of the ARCHE on serious human rights crimes in Germany – film: GREED TO HUNT PEOPLE IN KELTERN – THR TRIAL or ATTEMPTED COVER-UP OF CRIMES“ vom 22. November 2020 um 12:42 Uhr an die Vertretungen der Länder in Deutschland, sprich in Deutschland ansässigen Botschaften – in Form eines Screenshots – und als weitere Beweismittel sämtliche in Bcc aufgeführten Mailadressen aller angeschriebenen Pressemedien, die sich auf mehrere Hundert von Mailadressen erstrecken.

Sämtliche für das Presserecht und zur Verfolgung wegen Unterlassung der Berichterstattung zur Aufrechterhaltung der Demokratie relevanten Gesetzestexte aus dem Landespressegesetz sind angeführt. Dazu die Aufforderungen der Berichterstatterin an NATO u.a. tätig zu werden und im vorliegenden Falle einzuschreiten wie z.B. „⇒ Es gilt zu prüfen, ob die Verjährung und Verfolgung von Straftaten bei Nichtveröffentlichung zutrifft nach Anerkennung der Verletzung des Völkerrechts lt. § 5, hier also die Nicht-Verjährung des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas.“.

Sämtliche im Internet zum Zeitpunkt der Absendung der Mail enthaltenen und dort aufgeführten Auslandsvertretungen der Deutschen Presseagentur sind angeschrieben und diese Adressen sind nun in Form eines Screenshots der Mail als Beweismittel an NATO u.a. eingereicht und zur Untersuchung, ob ein Fall von Unterlassung vorliegt, aufgetragen worden.

Hier Beispiele einer Auswahl von Screenshots der „Press istribution lists No. 22 – No. 25.1“ als Beweismittel, nämlich

  • Press distribution list Nr. 22 Austria Poland
  • Press distribution list Nr. 23 Switzerland Serbia Hungary
  • Press distribution list Nr. 24 USA United Kingdom
  • Press distribution list Nr. 25 Russia Turkey China
  • Press distribution list Nr. 25.1 Several Countries
 

Ferner sind alle Veröffentlichungen im Kontext mit der nationalen und internationalen Presse auf ARCHEVIVA aufgeführt, so, wie auch unten in der Legende ersichtlich.

Die Berichterstatterin an NATO u.a. bedankt sich am Ende der Mail bei NATO u.a. mit folgendem Hinweis und folgender Bitte:

 

⇒ Sollten überdies zur Umsetzung und Realisierung des Antrags auf Strafverfolgung weitere Mails als Beweismittel u.a. direkt an die nationalen und internationalen Gremien gesendet werden, so erbittet die Berichterstatterin einen Hinweis, damit sie tätig werden kann.

Mails von Montag, 20. Dezember 2021 um 00:21 Uhr an die DPA weltweit, von Sonntag, 19. Dezember 2021 um 22:45 Uhr an die in Deutschland ansässigen Botschaften (‚Embassies‘; ‚Botschaften‘
und zur Kenntnis in Cc an ‚Press associations‘; ‚Presseverbände‘), von Sonntag, 19. Dezember 2021 um 11:25 Uhr, von Samstag, 18. Dezember 2021 um 11:33 Uhr und von Mittwoch, 15. Dezember 2021 um 14:12 Uhr, die letzten drei jeweils an den Verteiler ‚ARCHE Zukunft für uns und unsere Kinder‘, befinden sich als Anhang an diesen Mailtext.

Die Berichterstatterin bedankt sich für Ihr Gehör.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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www.ARCHEVIVA.com

Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen.
Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 

____________________________



Legende der in der Mail an NATO u.a. aufgeführten Artikel an die Presse

ARCHE informiert weltweit die Presse über die Reaktion von NATO und UNO auf ihre Berichterstattung hin

ARCHE informiert weltweit die Presse über die Reaktion von NATO und UNO auf ihre Berichterstattung hin

Embassies are informed of the media offensive

Embassies are informed of the media offensive

Welche Rolle spielen das Europäische Parlament und die deutschen Abgeordneten beim Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas ?

Welche Rolle spielen das Europäische Parlament und die deutschen Abgeordneten beim Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas ?

Botschaften sind von der Medienoffensive der ARCHE informiert

Botschaften sind von der Medienoffensive der ARCHE informiert

Vatikan, Evangelische Kirchen und Ethik-Rat benachrichtigt über Medienoffensive der ARCHE

Vatikan, Evangelische Kirchen und Ethikrat benachrichtigt über Medienoffensive der ARCHE

Erkundungsbesuch des Europäischen Parlaments in Deutschland abgesagt

Erkundungsbesuch des Europäischen Parlaments in Deutschland abgesagt

Das muss die Welt wissen !
MENSCHENRECHTSVERBRECHEN IN DEUTSCHLAND

Das muss die Welt wissen !

Zum Verhalten der Presse: Aufforderungen und Bitten an die Pressekollegen, beim Aufdecken von kid – eke – pas mit tätig zu werden, nicht gehört ?

Zum Verhalten der Presse: Aufforderungen und Bitten an die Pressekollegen, beim Aufdecken von kid – eke – pas mit tätig zu werden, nicht gehört ?

AN ALLE JOURNALISTEN DER WELT ! À TOUS LES JOURNALISTES DU MONDE ! TO ALL JOURNALISTS OF THE WORLD ! ВСЕМ ЖУРНАЛИСТАМ МИРА! 致世界上所有的记者!A TODOS LOS PERIODISTAS DEL MUNDO!

AN ALLE JOURNALISTEN DER WELT ! À TOUS LES JOURNALISTES DU MONDE ! TO ALL JOURNALISTS OF THE WORLD ! ВСЕМ ЖУРНАЛИСТАМ МИРА! 致世界上所有的记者!A TODOS LOS PERIODISTAS DEL MUNDO!

Mit uns in die Zukunft !

Presseanfrage an Beck: Kriegserklärung von Deutschland an Rußland ?

InfraRot und Ralph T. Niemeyer reagieren nicht auf Aufforderung nach Vorlage des Scholz-Dokuments

Jetzt sind NATO, Alliierte, UNO u.a. benachrichtigt

2022-03-31

Presseanfrage an den BECK-Verlag wegen Bestätigung der Aussage von Ralph T. Niemeyer im Interview mit InfraRot. Foto: Heiderose Manthey.

.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler
. ARCHEVIVA stellt mehrfach Pressebenachrichtigungen und -anfragen an InfraRot-Medien, um den Nachweis der im Interview der freien Journalistin Paula P’Cay mit dem Journalisten, Doku – Filmproduzenten & Publizisten mit Ralph T. Niemeyer Interview „Klare Sicht: Ralph T. Niemeyer – Legt die Waffen nieder“ angeführten Scholz-Dokumente bzgl. Legitimation des Stationierens der Alliierten „auf dem Boden der damaligen DDR“ zu erhalten.

Scholz-Dokumente vorlegen !

Die äußerst wichtige Aufforderung zum Vorlegen der Dokumente werden weder von InfraRot noch von Niemeyer beantwortet.

Nun hat ARCHE eine Presseanfrage an den im Interview zitierten Beck-Verlag gestartet unter direkter Einbindung von NATO, Alliierte, UNO u.a. mit der Aufforderung diese Dokumente der Öffentlichkeit vorzulegen.

Inhalt der Mail vom 31. März 2022 um Uhr:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 31. März 2022 10:14
An: ‚beck verlag c.h.beck ohg‘
Cc: […]
Betreff: Sehr dringend: Presseanfrage
Wichtigkeit: Hoch

Betreff: Sehr dringend: Presseanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

– zur Kenntnis und mit der Bitte um Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgangs und des Inhalts an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),

– in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw –

– in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

– in Cc Redaktion ARCHEVIVA –

– in Bcc Vorstandsmitglieder des ARCHE e.V. –

in dem unten eingefügten Interview-Ausschnitt1 von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer „Legt die Waffen nieder !“ äußert Herr Niemeyer, dass in der Beck’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen ein „Dokument zu den Stationierungen alliierter Streitmächte in Deutschland“ aufgeführt wäre, unterschrieben im Januar diesen Jahres von Bundeskanzler Olaf Scholz.

Wörtlich heißt es in diesem Interview:

 


„Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beck’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“ …“

Quelle: http://www.archeviva.com/ist-das-die-kriegserklaerung-von-deutschland-an-russland/

Die Anfragen an Infrarotmedien und an Ralph T. Niemeyer sind unbeantwortet:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 28. März 2022 10:04
An: ’support[ät] infrarotmedien.de‘
Cc: ‚kern renate redaktion‘
Betreff: AW: Mitveröffentlichung ihres Interviews von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer – hier: Dringende Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ralph T. Niemeyer spricht in dem Interview mit Paula P’Cay ab Zeitleiste 42:22 darüber, dass Scholz Verträge unterschrieben habe:

 

Die letzten Eintragungen waren so in den 90iger Jahren, die auch fortgeschrieben haben, dass Deutschland nach wie vor besetzt ist und eben nicht souverän ist. Das steht ganz klar drin. Auch trotz 2 + 4 Vertrag usw.. Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beckh’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“

Niemeyer: „Nee, eigentlich nicht, aber wie gesagt, sie haben das jetzt mal so stillschweigend gemacht und jetzt ruft doch keiner mehr in Moskau an und fragt: „Dürfen wir das ? oder „Sollen wir das ?“ „Oder … ?“, sondern die machen das einfach, d.h. sie haben den Krieg vorbereitet ! Sie wollten jetzt und sie haben es auch wahrscheinlich schon getan mehr NATO-Truppen und damit auch amerikanische Truppen letztlich in Deutschland stationieren und wahrscheinlich auch auf dem Territorium der ehemaligen DDR und jetzt haben wir …“

P’Cay [unterbricht]: „Jetzt wird es brenzlig !“

Es ist passiert, bevor Putin irgendwo einmarschiert ist … „Das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann.“

Niemeyer: „Ja, vor allen Dingen ist das passiert, bevor Herr Putin irgendwo einmarschiert ist. 

Meine Frage: Wo genau sind diese Gesetzestexte zu finden und wann wurden sie unterschrieben ? 

Meine diesbezügliche Frage an Herrn Ralph T. Niemeyer habe ich auf FB direkt an ihn gestellt: https://www.facebook.com/rt.niemeyer/posts/697033841748811

 

Für eine rasche Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 25. März 2022 21:54
An: ’support[ät]infrarotmedien.de‘
Betreff: Mitveröffentlichung ihres Interviews von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ARCHEVIVA hat sich erlaubt, einen Interviewausschnitt aus dem Interview von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer niederzuschreiben und mit Angabe Ihrer Kontaktdaten zu veröffentlichen. Wir finden dieses Interview sehr wichtig und aussagekräftig in Bezug auf das Anheizen eines Krieges, insbesondere den von uns ausgesuchten Abschnitt, damit mehr Menschen über das Vorgehen von Berlin informiert werden können.

Link zur Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/ist-das-die-kriegserklaerung-von-deutschland-an-russland/.

Für Ihre freundliche Zustimmung bedanken wir uns im Voraus.

Sollten Sie Beanstandungen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Montag, 28. März 2022 16:27
An: ‚infrarot.medien[ät]mail.de‘
Cc: ‚kern renate redaktion‘
Betreff: Mitveröffentlichung ihres Interviews von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer – hier: Dringende Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ralph T. Niemeyer spricht in dem Interview mit Paula P’Cay ab Zeitleiste 42:22 darüber, dass Scholz Verträge unterschrieben habe:

 


Die letzten Eintragungen waren so in den 90iger Jahren, die auch fortgeschrieben haben, dass Deutschland nach wie vor besetzt ist und eben nicht souverän ist. Das steht ganz klar drin. Auch trotz 2 + 4 Vertrag usw.. Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beckh’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“

Niemeyer: „Nee, eigentlich nicht, aber wie gesagt, sie haben das jetzt mal so stillschweigend gemacht und jetzt ruft doch keiner mehr in Moskau an und fragt: „Dürfen wir das ? oder „Sollen wir das ?“ „Oder … ?“, sondern die machen das einfach, d.h. sie haben den Krieg vorbereitet ! Sie wollten jetzt und sie haben es auch wahrscheinlich schon getan mehr NATO-Truppen und damit auch amerikanische Truppen letztlich in Deutschland stationieren und wahrscheinlich auch auf dem Territorium der ehemaligen DDR und jetzt haben wir …“

P’Cay [unterbricht]: „Jetzt wird es brenzlig !“

Es ist passiert, bevor Putin irgendwo einmarschiert ist … „Das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann.“

Niemeyer: „Ja, vor allen Dingen ist das passiert, bevor Herr Putin irgendwo einmarschiert ist. 

Meine Frage: Wo genau sind diese Gesetzestexte zu finden und wann wurden sie unterschrieben ? 

Meine diesbezügliche Frage an Herrn Ralph T. Niemeyer habe ich auf FB direkt an ihn gestellt: https://www.facebook.com/rt.niemeyer/posts/697033841748811

 

Für eine rasche Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.

Hochachtungsvoll
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Gesendet: Freitag, 25. März 2022 21:54
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Link zur Veröffentlichung: http://www.archeviva.com/ist-das-die-kriegserklaerung-von-deutschland-an-russland/.

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Ralph T. Niemeyer hat meine Anfrage vom 28. März 2022 auf seiner Facebook-Seite gelöscht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daher richten wir nun unsere Bitte an den im Interview angegebenen Verlag:

Würden Sie uns freundlicherweise die (aufrufbaren) Konspekt-Daten des Dokuments benennen und/oder eine Kopie des Dokuments direkt zusenden ?

Für die rasche Bearbeitung unserer Anfrage wegen hoher Dringlichkeit bedanke ich mich im Voraus.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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___________
1Das Interview vom 21. März 2022 mit einer Dauer von 1:15:16 Stunden ist auf „InfraRot – Sicht ins Dunkel“ zu finden. Der Interview-Ausschnitt wurde aus Zeitleiste 42:22 – 46:18 entnommen.

MIt uns in die Zukunft !

Ist das die Kriegserklärung von Deutschland an Rußland ?

Interview von Paula P’Cay mit Ralph T. Niemeyer

„Legt die Waffen nieder !“

2022-03-25

Paula P’Cay im Gespräch mit Ralph T. Niemeyer: „Sie haben den Krieg vorbereitet.“ Foto: Heiderose Manthey.

.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die freie Journalistin Paula P’Cay im Gespräch mit dem Journalisten, Doku – Filmproduzenten & Publizisten mit Ralph T. Niemeyer – Interview „Klare Sicht: Ralph T. Niemeyer – Legt die Waffen nieder“. Nachfolgend lesen Sie einen Ausschnitt aus dem Interview.

Aufrüstungsetat verdoppelt

Ralph T. Niemeyer: „Na ja und die Grünen, die haben halt in den 40 Jahren, haben Sie sich also derart gewandelt, dass sie jetzt das machen, was eigentlich die SPD vor dem ersten Weltkrieg gemacht hat. Sie hat die Kriegskredite damals bewilligt, die Kaiser Wilhelm wollte, 1914, und dann ging’s auch los und das war jetzt genau das ! Scholz sagt: „Ich möchte Kriegskredite“, also [Moderatorin spricht dazwischen] heißt ja nicht Kredit in dem Fall, erst mal nur 100 Milliarden, aber jetzt kommt noch was Schlimmeres: Es wurde gestern gesagt ein Aufrüstungsetat von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist enorm viel Geld. Bisher war man bei 0,8 Prozent. Also das ist mehr als verdoppelt worden.“

P’Cay: „Aber das hatte ja auch Trump gefordert gehabt.“

Deutschland nach wie vor besetzt und eben nicht souverän – auch trotz 2 + 4 Vertrag nicht

Niemeyer: „Ja, das ist ein NATO-Ziel gewesen, schon seit vielen Jahren oder Jahrzehnten sogar. Aber wir haben uns dem immer verweigert. Alle Politiker in Deutschland haben sich dem verweigert. Selbst die CDU hat gesagt, also so: „Wie viele Waffen wollen wir noch kaufen, für was eigentlich ?“ Und jetzt plötzlich tauchen Dokumente auf, da wurde das NATO Truppenstatut Anfang diesen Jahres geändert, d.h. es ist in der Beckh’schen Gesetzgebungsliteratur, das ist ja quasi ein Standardwerk, da steht ja der NATO-Truppenstatuts-Vertrag von 1957, kann man lesen, und der wurde dann alle paar Jahre mal was geändert. Die letzten Eintragungen waren so in den 90iger Jahren, die auch fortgeschrieben haben, dass Deutschland nach wie vor besetzt ist und eben nicht souverän ist. Das steht ganz klar drin. Auch trotz 2 + 4 Vertrag usw.. Das sind die Nebenklauseln, wenn man das liest, also in der Beck’schen Kommentarausgabe zu diesen Gesetzen, da steht das ganz klar drin und die wurden jetzt im Oktober letzten Jahres erst mal erweitert, dass also weitere Stationierungen in Deutschland möglich wären unter diesem NATO-Truppenstatut und …“

P’Cay [unterbricht]: „Sind ja auch 7.000 gekommen nach Ramstein.“

Der Bundeskanzler hat das Anfang Januar mit einem Federstrich unterschrieben

Niemeyer: „Genau und jetzt bei einigen auch in der DDR, also dem Gebiet der ehemaligen DDR, sagen wir das mal ganz korrekt. Auch dort und das wurde jetzt geändert und das wurde im Januar, Anfang Januar, wurde das einfach mal so eben mit einem Federstrich von dem Bundeskanzler unterschrieben und da musste kein Gesetz geändert werden, es musste nicht durchs Parlament beraten werden, weil das einfach innerhalb des NATO-Truppenstatuts von 1957 geschieht. d.h. sie haben den Krieg“

P’Cay: „Aber auf dem, auf dem Boden der damaligen DDR darf es gar nicht geschehen“

Niemeyer: „Doch, das haben sie jetzt geändert, Anfang diesen Jahres, d.h. …“

P’Cay: „Aber ohne, dass die Genehmigung von Russland dürfen sie das ja nicht.“

„Sie haben den Krieg vorbereitet !“

Niemeyer: „Nee, eigentlich nicht, aber wie gesagt, sie haben das jetzt mal so stillschweigend gemacht und jetzt ruft doch keiner mehr in Moskau an und fragt: „Dürfen wir das ? oder „Sollen wir das ?“ „Oder … ?“, sondern die machen das einfach, d.h. sie haben den Krieg vorbereitet ! Sie wollten jetzt und sie haben es auch wahrscheinlich schon getan mehr NATO-Truppen und damit auch amerikanische Truppen letztlich in Deutschland stationieren und wahrscheinlich auch auf dem Territorium der ehemaligen DDR und jetzt haben wir …“

P’Cay [unterbricht]: „Jetzt wird es brenzlig !“

Es ist passiert, bevor Putin irgendwo einmarschiert ist … „Das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann.“

Niemeyer: „Ja, vor allen Dingen ist das passiert, bevor Herr Putin irgendwo einmarschiert ist. Also, jetzt ist mal wieder die Frage, was war denn zuerst da, Henne oder Ei ? Ja, die Frage müssen wir mal jetzt aufwerfen, weil, das sind offizielle, das ist keinerlei Verschwörungstheorie, sondern das sind die Fakten, die man im Bundesgesetzblatt nachlesen kann. Also, das ist ganz hochoffiziell. Wurde im Januar das erweitert, diese Befugnisse, und das übrigens jetzt in meinem Hotel, wo ich eben war hier in Potsdamer Platz. Gestern Abend habe ich sehr viele Amerikaner da in der Bar getroffen und mit einigen mich sehr nett unterhalten und ich liebe ja auch Amerika und die Menschen dort sind wunderbare Menschen. Ich fahre sehr oft nach Amerika, ich habe auch mal dort gearbeitet und studiert und so. Also, ich habe nichts gegen Amerikaner, schon gar nicht gegen die Menschen dort, ja, aber heute Morgen waren die gleichen Leute, mit denen ich gestern Abend sehr nett mich unterhalten habe und ein Glas Wein getrunken habe und die ein Bier oder Whisky oder was, die waren heute Morgen plötzlich alle in Uniform.“

[Renate Kern: Text ohne Gewähr.]

__________________

Das Interview vom 21. März 2022 mit einer Dauer von 1:15:16 Stunden finden Sie auf „InfraRot – Sicht ins Dunkel“, der Interview-Ausschnitt wurde aus Zeitleiste 42:22 – 46:18 entnommen.
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MIt uns in die Zukunft !

BGH-Urteil: Nach Installation einer Abfangeinrichtung: Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten gerichtlich verwertbar

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes Karlsruhe

Verschlüsselte Kommunikation zwischen EncroChat-Nutzern liefen über einen im französischen Roubaix betriebenen Server

2022-03-25

Zusammenspiel der Ermittlungen von Behörden bei schwerer Kriminalität. Aber was ist schwer ? Ist Kinderraub und Völkermord eine „schwere Kriminalität“ ? Foto: Heiderose Manthey. Layout: Birgit Sommerschmied.

.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe teilt mit: „Der
in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Juli 2021 verworfen. 

Beschluss vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21 – Vorinstanz: Landgericht Hamburg – Urteil vom 15. Juli 2021 – 632 KLs 8/21

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zehn Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und die Einziehung von Taterlösen über mehr als 70.000 Euro angeordnet. In einigen Fällen waren zentrale Beweismittel SMS-Nachrichten des Angeklagten, die dieser über den Anbieter EncroChat zur Organisation des Drogenhandels versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision u.a. gerügt, dass diese von französischen Behörden 2020 erlangten und der deutschen Justiz übermittelten Daten nicht als Beweismittel hätten verwertet werden dürfen. 

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten auf Antrag des Generalbundesanwalts verworfen. Er hat entschieden, dass die von Frankreich übermittelten Daten des Anbieters EncroChat als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie im vorliegenden Fall der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

  1. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    a) Nach den vom Angeklagten mit seiner Revision vorgelegten umfangreichen Unterlagen gab es in Frankreich 2017 und 2018 Hinweise darauf, dass Tatverdächtige organisierten Drogenhandel (bis zu 6 kg Heroin und 436 kg Marihuana) über besonders verschlüsselte Mobiltelefone („Kryptohandys“) des Anbieters EncroChat abwickelten. Mit diesen Geräten konnte man weder telefonieren noch das Internet nutzen, sondern lediglich Chat-Nachrichten (SMS) versenden, Notizen anlegen oder Sprachnachrichten speichern und versenden. Eine Kommunikation war nur zwischen Nutzern von EncroChat möglich. Aufgrund einer besonderen Ausstattung der Telefone und einer besonderen Verschlüsselungstechnik konnten Strafverfolgungsbehörden weder auf die damit geführte Kommunikation zugreifen noch die Geräte inhaltlich auslesen oder orten. Mit diesen Merkmalen und einer Garantie der Anonymität wurden die Geräte beworben. Allerdings konnte man sie nicht von offiziellen Verkaufsstellen, sondern nur von speziellen Verkäufern über anonyme Kanäle zu einem hohen Preis von 1.610 Euro für einen Nutzungszeitraum von sechs Monaten erwerben. Ein legal existierendes Unternehmen „EncroChat“ war ebenso wenig zu finden wie Verantwortliche dieser Firma oder ein Unternehmenssitz.

    b) Die französischen Strafverfolgungsbehörden leiteten ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung ein und fanden heraus, dass die verschlüsselte Kommunikation zwischen EncroChat-Nutzern über einen im französischen Roubaix betriebenen Server lief. Mit Genehmigung durch ein französisches Gericht griffen sie auf die Daten auf dem Server zu. Hierbei ergab sich, dass 66.134 SIM-Karten eines niederländischen Anbieters im System eingetragen waren, die in einer Vielzahl europäischer Länder verwendet wurden. Eine Dechiffrierung mehrerer tausend „Notizen“ von EncroChat-Nutzern belegte, dass diese zweifelsfrei mit illegalen Aktivitäten wie insbesondere Drogenhandel mit bis zu 60 kg Kokain in Verbindung standen.

    c) Auf Antrag der französischen Staatsanwaltschaft wurde in Frankreich richterlich u.a. die Installation einer Abfangeinrichtung zu den über den französischen Server laufenden und auf den Telefonen gespeicherten Daten ab dem 1. April 2020 genehmigt. Nach ersten Erkenntnissen wurden von den in Frankreich aktiven Telefonen sicher jedenfalls 63,7 % für kriminelle Zwecke verwendet, die übrigen Geräte (36,3 %) waren entweder teils inaktiv oder noch nicht ausgewertet. Staatsanwaltschaft und Gericht gingen nach der Auswertung der im ersten Monat erlangten Daten von einer „nahezu ausschließlich kriminellen Klientel“ der EncroChat-Nutzer aus.

    d) Dem Bundeskriminalamt wurden über Europol Erkenntnisse zugleitet, wonach in Deutschland eine Vielzahl schwerster Straftaten von EncroChat-Nutzern begangen wurden. Die Zentralstelle zur Bekämpfung für Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. In diesem Verfahren erging am 2. Juni 2020 eine an Frankreich gerichtete Europäische Ermittlungsanordnung mit dem Antrag, die Deutschland betreffenden EncroChat-Daten zu übermitteln und deren Verwendung in deutschen Strafverfahren zu erlauben. Beides genehmigte ein französisches Gericht am 13. Juni 2020.
  1. Folgende rechtlichen Erwägungen waren für den Bundesgerichtshof entscheidend:

    a) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung von Beweisen im Strafprozess ist § 261 StPO. Dies gilt auch für im Wege der Rechtshilfe erlangte Daten. Eine ausdrückliche Regelung, dass solche Beweise nur eingeschränkt verwendet werden dürfen, enthält das deutsche Recht nicht. Da eine Verwertung von wie hier erlangten Daten einen Eingriff in das von Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis enthalten kann, muss von Verfassungs wegen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders beachtet werden. In Anlehnung an Verwendungsbeschränkungen wie § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO dürfen derart erlangte Daten zur Überführung solcher besonders schwerer Straftaten verwendet werden, für deren Aufklärung die eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen des deutschen Strafverfahrensrechts – namentlich eine Online-Durchsuchung oder eine akustische Wohnraumüberwachung – angeordnet werden dürften. Hierzu gehören regelmäßig die in Rede stehenden Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz.

    b) Das von der Revision geltend gemachte Beweisverwertungsverbot besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.

    aa) Die Frage, ob ein solches Verbot besteht, richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. Eine Überprüfung der französischen Ermittlungsmaßnahmen am Maßstab ausländischen Rechts findet dabei nicht statt. Es kommt damit auch nicht entscheidend darauf an, ob eine wie hier in Frankreich allein nach französischem Recht durchgeführte Maßnahme auch in Deutschland hätte angeordnet werden können. Dies ist nicht Voraussetzung für einen Transfer der nach französischem Recht von französischen Behörden erlangten Beweise in ein deutsches Strafverfahren. Die unterschiedlichen Anordnungsvoraussetzungen in Frankreich und Deutschland können auf der Ebene der Beweisverwertung kompensiert werden. Deshalb gelten hierfür die unter a) genannten besonders hohen Voraussetzungen.

    bb) Ein Verstoß der Beweiserhebung gegen menschen- oder europarechtliche Grundwerte oder gegen grundlegende Rechtsstaatsanforderungen im Sinne eines im Rechtshilfeverkehr zu prüfenden „ordre public“ liegt nicht vor. Nach den den französischen Behörden nach dem ersten Datenzugriff vorliegenden Informationen ging es bei den Ermittlungen nicht um eine anlasslose Massenüberwachung einer Vielzahl auch unverdächtiger Handy-Nutzer. Vielmehr stellte sich EncroChat für die französischen Behörden als ein von vorneherein auf die Unterstützung krimineller Aktivitäten ausgerichtetes und im Verborgenen agierendes Netzwerk dar. Aufgrund der ersten Erkenntnisse einer nahezu ausschließlich kriminellen Nutzung solcher Telefone war ein Nutzer hiernach schon allein aufgrund des mit erheblichen Kosten einhergehenden Erwerbs eines auf normalem Vertriebsweg nicht erhältlichen EncroChat-Handys krimineller Aktivitäten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität wie Drogen- und Waffenhandel oder Geldwäsche verdächtig.

    cc) Ein möglicher Verstoß französischer Behörden gegen die Pflicht, Deutschland zeitnah über das Bundesgebiet betreffende Abhörmaßnahmen zu unterrichten, kann schon angesichts der späteren allseitigen Genehmigung der Datenverwendung kein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben. Ungeachtet dessen ist fraglich, ob die Unterrichtungspflicht dem Individualschutz der Betroffenen vor einer Beweisverwendung im Inland dient. Jedenfalls würde aber die gebotene Abwägung der unterschiedlichen Interessen zu einem Überwiegen des staatlichen Strafverfolgungsinteresses führen. Rechtlich unbedenklich ist auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen umfassenden Beweistransfer in einem gegen Unbekannt geführten Verfahren auf einer allgemeinen, letztlich aber jeden Nutzer konkret betreffenden Verdachtslage beantragt hat.

    dd) Einen etwaigen Verstoß gegen rechtshilferechtliche Vorschriften beim Datenaustausch oder der sonstigen Zusammenarbeit zwischen französischen und deutschen Polizeibehörden vor Erlass der Europäischen Ermittlungsanordnung hat die Revision nicht geltend gemacht. Es kommt deshalb nicht darauf an, dass ein durchgreifender Rechtsfehler aufgrund der nachträglichen Einholung einer Einwilligung ohnehin nicht auf der Hand liegt, zumal die grenzüberschreitende Übermittlung von Erkenntnissen zur Strafverfolgung nach den europäischen Rechtshilfevorschriften auch ohne Rechtshilfeersuchen ohne weiteres zulässig ist. An die Verwertung der aus einem solchen Informationsaustausch stammenden Daten sind jedenfalls keine höheren Anforderungen als an die Verwertung von durch eine Europäische Ermittlungsanordnung erlangten Daten zu stellen. Eine gezielte oder systematische Umgehung dem individuellen Rechtsschutz von Beschuldigten dienender Vorschriften durch französische oder deutsche Behörden ist weder nachvollziehbar dargelegt noch sonst konkret ersichtlich.

Der Beschluss wird in Kürze in der Entscheidungsdatenbank auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs abrufbar sein.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

Mit uns in die Zukunft !

Lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchter Ermordung der Exfrau und des zehnjährigen Sohnes rechtskräftig

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes Karlsruhe

Welche Mittel gibt es, um Familiendramen zukünftig zu verhindern ?

2022-03-24

Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe: Lebenslänglich. Foto: Heiderose Manthey. Layout: Birgit Sommerschmied.






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Karlsruhe. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes Karlsruhe teilt mit, dass das Urteil des Landgerichts Hamburg wegen versuchter  Ermordung der Exfrau und des zehnjährigen  Sohnes rechtskräftig sei.

Beschluss vom 15. März 2022 – 5 StR 415/21

„Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. 

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Nach den Urteilsfeststellungen fasste der Angeklagte, der seit dem Jahr 2014 von seiner Ehefrau – einvernehmlich – geschieden war, sich aber gleichwohl Hoffnungen auf eine Familienzusammenführung machte, zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt vor dem 1. Mai 2020 den Entschluss, sich zu töten. Er sah keine Chance mehr, in die Familie zurückzukehren, nachdem seine Ehefrau erklärt hatte, dies nicht zu wollen. Aus Sicht des Angeklagten trug sie die alleinige Schuld am Scheitern der Beziehung und sollte „dafür büßen“. Er traf deshalb die Entscheidung, sich mit Benzin zu überschütten und zu verbrennen; zuvor wollte er aber ihr mit einem Messer Schnittverletzungen am Hals zufügen und sie sodann auch mit Benzin übergießen und anzünden. Sie sollte „leiden wie er“ und – für den Fall ihres Überlebens – ein Leben lang durch die Tat gezeichnet sein. Dadurch wollte er ihr vor Augen führen, was „sie ihm angetan“ hatte. Am 1. Mai 2020 setzte er seinen Plan in der Wohnung seiner Ehefrau um, fügte ihr mit einem mitgebrachten Rasiermesser am Hals und an der Schulter lange und tiefe Schnittwunden zu, übergoss sie mit dem in einer PET-Flasche mitgebrachten Benzin und zündete sie an. Spätestens jetzt entschloss er sich, auch seine Kinder mit Benzin zu übergießen und anzuzünden, als „Bestrafungsaktion“ gegenüber seiner Ehefrau, der er am Abend vor der Tat angekündigt hatte, ihr jederzeit die Kinder wegnehmen zu können. Im Verlauf des Tathergangs übergoss er beide Kinder mit Benzin und zündete seinen Sohn an. Anschließend übergoss er auch sich selbst mit Benzin und zündete sich an. Die Ehefrau, der Sohn und auch der Angeklagte überlebten trotz schwerster Brandverletzungen die Tat. Die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus brannte vollkommen aus und war fast ein Jahr lang nicht bewohnbar.

Seine Verurteilung hat der Angeklagte mit mehreren Verfahrensrügen und der Sachrüge angegriffen. Die Verfahrensrügen hatten keinen Erfolg, die Überprüfung des Urteils auf die Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.

Vorinstanz: 
LG Hamburg – Urteil vom 4. Mai 2021 – (602) Ks 6610 Js 35/20 (6/20)
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 211 Mord
(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2)Mörder ist, wer (…) heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder (…) einen Menschen tötet.

§ 22 Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung (…)
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, (…)
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person (…)
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 306a Schwere Brandstiftung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, (…) in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.“

Pressestelle des Bundesgerichtshofs Karlsruhe

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MIt uns in die Zukunft !

GEW: Einsatz für Erziehung und Wissenschaft – Alles nur Schein ?

Präsidentin der ARCHE stellt Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Untätigkeit und somit Beihilfe zum Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas

Hat die GEW das Verbrechen nur ignoriert oder handelt sie auf Anweisung von oben ?

2022-03-23

Der Einsatz der GEW für die Rechte von Kindern, Eltern und Lehrer – Alles nur Schein ? Warum reagiert die GEW nicht bei kid – eke – pas ? Foto: Heiderose Manthey (GEW-Zeitschrift 01-02/2022) – Layout: Birgit Sommerschmied.





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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler.  Sie werben auf dem Cover ihrer Ausgabe 01-02/2022
¹ „für Demokratie, immer wieder“. Dies verspricht die Überschrift auf dem Magazin b&w bildung und wissenschaft – Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Baden-Württemberg und ergänzt: „50 Jahre  Landeszentrale für politische Bildung“. 

Kaspermanier in Erziehung und Wissenschaft und Vorgaukeln von Kompetenz: Entscheidende Antwort zum Menschenrechtsverbrechen bleibt aus

Ein Mann sitzt mit weit gespreizten Beinen und blauen Turnschuhen auf dem Boden vor einer maisgelben Wand. Er lehnt seine Arme in angedeuteter Fröhlichkeit und Lässigkeit oder auch gewollter Kaspermanier auf ein abgerissenes Stück Karton mit der Aufschrift „Demokratie ≠ Geschenk“.

Dass weder Demokratie ein Geschenk ist, noch dass manche Vertreter der GEW dies zu erkennen und umzusetzen vermögen, diese bittere Erfahrung macht die Präsidentin der ARCHE nach Aufklärung und Melden des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, an Politik, Justiz, Polizei, Presse, Verwaltung, Bevölkerung und jetzt auch an die Kinder- und Jugendlichen und Lehrer vertretende Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, deren Mitglied sie bis vor zwei Tagen noch ist.

Stellungnahme und klare Positionierung der GEW zu kid – eke – pas mehrfach gefordert

Die Präsidentin macht mehrere Vorstöße auch an ihr bekannte Pädagogen, sie fordert zur Stellungnahme und zur Einnahme einer klarer Positionierung der GEW zu kid – eke – pas auf. Erfolg gleich null. Keine Antwort kam aus den Reihen der Pädagogen, die sich für die Demokratie des Landes stark machen. Dies ist umso verwunderlicher, als der Lehrer und 1. Vorsitzende des Väteraufbruch für Kinder (VAfK) Karlsruhe e.V., Franzjörg Krieg, am 25. Juli 2021 die Staufer-Medaille für sein Lebenswerk „Einsatz für den Erhalt beider Eltern für Trennungs- und Scheidungskinder“ durch den Oberbürgermeister der Stadt Gaggenau erhält und dies per Mail den Lehrerkollegen in der GEW unter Angabe der Links, die zu den Publikationen der Preisverleihung, zur Rede und zum Film „Staufer-Medaille für Krieg: ‚Die Opfer dieses brutalen Systems werden sichtbar !'“ führen, mitgeteilt wird.urch den Oberbürgermeister der Stadt Gaggenau erhält und dies per Mail den Lehrerkollegen in der GEW mitgeteilt wird.

Lehrer Franzjörg Krieg: Betroffen sind mindestens 250.000 Kinder !

Aus der Rede von Franzjörg Krieg: „Mindestens 250.000 Kinder und 250.000 Eltern sind betroffen – dahinter stehen jeweils ganze erweiterte Familien mit Großeltern, Onkeln, Tanten, Cousins und Cousinen, usw.“

Jetzt stellt die Präsidentin der ARCHE und Berichterstatterin an NATO u.a. Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung wegen Untätigkeit gegen alle Kollegen, die nach Bekanntgabe des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas untätig bleiben.

Die GEW tritt nun auch in die Liste der Strafanträge gegen diejenigen ein, die das Zerstören der Kinder und Jugendlichen durch Kinderaub von einem oder beiden Elternteilen, Geiselnahme, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht wahrnehmen wollen.

Lesen Sie hier den genauen Wortlaut der Strafanzeige.

Mit uns in die Zukunft !