Termin: 09. April 2024 um 10:00 Uhr
Beachten: Akkreditierungen für Interessierte und Journalisten
2024-03-07
aktualisiert 2024-03-15
.
Karlsruhe. Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“ am Dienstag, den 09. April 2024, um 10.00 Uhr Pressemitteilung Nr. 26/2024 vom 07. März 2024
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Wörtlich: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2023 (siehe Pressemitteilung Nr. 72/2023 vom 2. August 2023) am Dienstag, den 9. April 2024, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.“
Mündliche Verhandlung in Sachen „Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung“ am Dienstag, den 26. September 2023, um 10.00 UhrPressemitteilung Nr. 72/2023 vom 2. August 2023 Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, den 26. September 2023, über eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die Regelungen zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft nach § 1600 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (BGBl. I S. 2780) wendet, durch die er sich in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt sieht. § 1600 Abs. 2 und Abs. 3 BGB sehen vor, dass das Vaterschaftsanfechtungsrecht des – feststehend – biologischen Vaters ausnahmslos ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren eine sozial-familiäre Beziehung besteht. In einem solchen Fall bleibt das mit der Anfechtung ausgedrückte Begehren des biologischen Vaters, auch rechtlicher Vater des Kindes zu werden, erfolglos, auch wenn der anfechtende biologische Vater selbst eine solche Beziehung zu seinem leiblichen Kind hat. Der Beschwerdeführer rügt, dass diese Regelungen seinen Grundrechten als leiblicher Vater und den Grundrechten des betroffenen Kindes nicht hinreichend Rechnung trügen.
|
Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an
Frau Amtsrätin Jablonski
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst[ät]bundesverfassungsgericht.de
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen der Besucheranmeldung können der Datenschutzerklärung des Bundesverfassungsgerichts entnommen werden, die auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts unter „Datenschutz“ abrufbar ist. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.
Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.
Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten
Akkreditierung
________________
Lesen Sie auch
Bundesverfassungsgericht: Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer rechtskräftig Verurteilten gegen die Ablehnung einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt
Das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gerichts durch objektive Kriterien begründet
Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.