Entscheidend für den Entzug des Sorgerechts: „gravierend schädigendes Erziehungsversagen“
Entzug des Sorgerechts erschwert
2014-12-01
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Das Bundesverfassungsgericht sprang mit seinem Beschluss aus der Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen Az. 1 BvR 1178/14 auf die Seite der erziehungsberechtigten Eltern. Diese müssen ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv unter Beweis stellen und der Staat habe Zurückhaltung gegenüber den Erziehungs-Einstellungen der Eltern zu üben.