Dokumentation Nr. 05c der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit den Vorgängen rund um Bürgermeister Bochinger und um seinen Gemeinderat
Amtsgerichts-Direktor Oliver Weik auch in den menschenverachtenden Ausgrenzungs-Passus des Leitbildes als SPD-Gemeinderat von Keltern involviert durch die Unterschrift seiner Fraktionsvorsitzenden ?
2020-09-25
.
Karlsruhe/Pforzheim/Keltern/Weiler. Heiderose Manthey gibt am 22. September 2020 Teil 3 der Dokumentation Nr. 05c beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Dokumentiert sind dort die Vorgänge um die Pressezensur der ARCHE, eingeleitet durch Theodor Ossmann, zuständig u.a. für die Gemeindenachrichten von Keltern, vollzogen durch Ulrich Pfeifer, Bürgermeister, fortgeführt durch dessen Nachfolger Steffen Jörg Bochinger. Dokumentiert sind die nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder auf Heiderose Manthey ausgeübten Verfolgungsjagden, die Anschläge auf ihr eigenes Grundstück, die Anschläge auf ihr Eigentum und ihr Leben.
Dokumentiert sind die Vorfälle während des Leitbildprozesses der Gemeinde Keltern mit dem Ausgrenzungspassus „Klare Kante“.
In drei Dokumentationen Teil I mit 136 Seiten, Teil II mit 114 Seiten und Teil III mit 233 Seiten wurden alleine die Beweismittel der Dokumentation Nr. 05c vorgelegt, bestehend aus Teil 1 mit 142 Seiten und Teil 2 mit 77 Seiten. Die Vorgänge in Keltern, im Rathaus und in der Gemeinde, die Kreise zogen bis nach Pforzheim in die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Solidarregion etc. wurden in den nachfolgenden Dokumentationen aufgeführt:
Nr. 05a „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ mit 36 Seiten Nr. 05c „Bochinger Steffen Jörg – Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHK S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen -“ insgesamt 702 Seiten vorgelegt. |
Wir werden sehen, wie das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Karlsruhe mit den Verletzungen nachfolgender Artikel des Grundgesetzes umgehen wird:
Artikel 1 [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte] Artikel 2 [Persönliche Freiheitsrechte] Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft] Artikel 6 [Ehe – Familie – Kinder] Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg] „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ (Art.19,2) Quelle: Hrsg: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Republik 1, 11011 Berlin 2017, © Deutscher Bundestag, Berlin 2017. Alle Rechte vorbehalten. |
Vorsitzende Richterin Martina Resch lehnt die Aufnahme von Beweismitteln während des Prozesses ab
Das Amtsgericht Pforzheim, vertreten durch Richterin Martina Resch, lehnt die Aufnahme von Beweismitteln im gestrigen Strafprozess gegen Heiderose Manthey ab.
Lesen Sie demnächst den Strafantrag gegen Heiderose Manthey von Steffen Jörg Bochinger, vertreten durch Henning von Restorff aus der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim.
Zur Verfassungsbeschwerde geht es hier.
Übersicht über die Beiträge zur Verfassungsbeschwerde