Bundesgerichtshof: Verurteilung wegen islamistisch motivierter Messerattacke in einem ICE-Zug in Bayern rechtskräftig

Wegen mehrfach versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt

Extreme Radikalisierung des terroristischen Einzeltäters und keine vorgetäuschte psychische Erkrankung

2023-11-03

Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH bestätigt volle Schuldfähigkeit des Angeklagten. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe.
 Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 185/2023 vom 03. November 2023 den Beschluss vom 17. Oktober 2023 – unter Aktenzeichen 3 StR 244/23 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht München verworfen. Dieses hat den Angeklagten mit Urteil vom 23. Dezember 2022 wegen mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Extreme Radikalisierung des terroristischen Einzeltäters: Ablehnung der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik

Nach den vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts getroffenen Feststellungen hatte sich der seit 2014 in Deutschland lebende muslimische Angeklagte ab 2017 in seinem Glauben extrem radikalisiert und hing einer islamistisch-salafistischen Ideologie an. Er lehnte die säkulare Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und fasste den Entschluss, sich als Einzeltäter durch eine terroristische Gewalttat in Deutschland am „Jihad“ gegen „Ungläubige“ zu beteiligten. Mit dieser Intention bestieg er am Morgen des 6. November 2021 in Passau einen ICE-Zug der Deutschen Bahn und griff während der Fahrt des Zuges nach Nürnberg in Tötungsabsicht mit einem Messer nacheinander mehrere überwiegend arglose Fahrgäste an. Diese erlitten schwere Verletzungen, überlebten die Attacke indes auch wegen schneller medizinischer Versorgung.

Volle Schuldfähigkeit nach Vortäuschung psychischer Erkrankung attestiert

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte entgegen einer ursprünglichen Vermutung und seiner eigenen Einlassung bei der Tatbegehung voll schuldfähig. Das Gericht hat zu dieser Frage mehrere psychiatrische Sachverständige gehört, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Angeklagte eine psychische Erkrankung lediglich vorgetäuscht hat, um einer Bestrafung zu entgehen.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht und Verfahrensbeanstandungen erhoben hat.

Die umfassende revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Oberlandesgericht (OLG) München mit Urteil vom 23. Dezember 2022 unter Aktenzeichen 6 St 7/22 (4) – 2 BJs 94/22-7.

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