Bundesgerichtshof: Urteil wegen Totschlags an Ex-Freundin aus Detmold rechtskräftig

Urteilsfeststellung des Landgerichts: Täter hat seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Detmold stranguliert

4. Strafsenat: Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten

2024-01-20

Bundesgerichtshof Karlsruhe. „Wie und warum der Angeklagte den Entschluss zur Tat fasste, ließ sich in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht nicht aufklären.“  Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 011/2024 vom 19. Januar 2024 den Beschluss vom 19. Dezember 2023 – unter Aktenzeichen 4 StR 388/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold vom 24. Mai 2023 verworfen, mit dem der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts strangulierte der Angeklagte am 12. Mai 2022 seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Detmold. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf eine Vielzahl von Indizien gestützt. Wie und warum der Angeklagte den Entschluss zur Tat fasste, ließ sich in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht nicht aufklären. 

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Detmold vom 24. Mai 2023 unter Aktenzeichen 21 Ks – 31 Js 528/22 – 6/22.

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