Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Dortmund wegen Totschlags an früherer Freundin rechtskräftig

Ex-Freundin mit Kabelbinder und Elektrokabel erdrosselt, Leiche versteckt und dann verbrannt

Zu Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt

2024-02-23

Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf eine Vielzahl von Indizien gestützt.“. Noch eine Frage zum Schluss: „Wie kann verhindert werden, dass solche brutalen Verzweiflungstaten auch in der Zukunft begangen werden ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.






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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 034/2024 vom 23. Februar 2024 den Beschluss vom 14. Februar 2024 – unter Aktenzeichen 4 StR 478/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24. Mai 2023 verworfen, das ihn wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt hatte. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts erdrosselte der Angeklagte seine frühere Freundin mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel und versteckte ihre Leiche an einem unbekannt gebliebenen Ort, bis er sie in der Nähe von Hamm verbrannte. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf eine Vielzahl von Indizien gestützt. 

Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg; die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. 

Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Dortmund vom 25. Mai 2023 unter Aktenzeichen 39 Ks-400 Js 228/22-24/22.

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