Bundesgerichtshof: Tödliche Fahrt in eine Schülergruppe in Witzenhausen-Gertenbach

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Kassel: Schuldunfähig wegen paranoider Schizophrenie

Der an Verfolgungswahn Leidende steuerte sein Fahrzeug gezielt in eine Gruppe von Schulkindern:  Ein Kind starb, zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt

2024-02-09

Bundesgerichtshof Karlsruhe: „… infolge einer paranoiden Schizophrenie an Verfolgungswahn leidende und deswegen schuldunfähige Beschuldigte…“. Noch eine Frage: Wie kann verhindert werden, dass „Kranke / selbst vermutlich schwer Traumatisierte“ andere Menschen durch ihre Tat so schwer traumatisieren, dass diese nun schwer Geschädigten das Trauma der Tötung eines Kindes u.a. bearbeiten müssen, wenn das überhaupt möglich ist ? Foto/Layout: Heiderose Manthey.




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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 014/2024 vom 31. Januar 2024 den Beschluss vom 16. Januar 2024 – unter Aktenzeichen 4 StR 278/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Kassel hat im Sicherungsverfahren mit Urteil vom 17. Februar 2023 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ferner hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung von fünf Jahren festgesetzt. 

Nach den Urteilsfeststellungen fuhr der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Verfolgungswahn leidende und deswegen schuldunfähige Beschuldigte am Morgen des 29. Oktober 2021 mit einem Pkw durch Witzenhausen (OT. Gertenbach). Dort steuerte er sein Fahrzeug gezielt in eine Gruppe von Schulkindern. Ein Kind starb an den Folgen der durch den Zusammenstoß hervorgerufenen Verletzungen. Zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Kassel vom 17. Februar 2023 unter Aktenzeichen 1 KLs 4700 Js 39820/21.

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