Bundesgerichtshof Karlsruhe: Urteil wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs in Berlin rechtskräftig

Tatnachweis: 128 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, auch Anal- und Oralverkehr

Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren, danach Sicherungsverwahrung

2023-09-02

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Die maßgebliche Vorschrift, die der Verurteilung zugrund liegt, ist in diesem Urteil nicht aufgeführt. Fotos: Heiderose Manthey.






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Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 151/2023 mit Erscheinungsdatum vom 01. September 2023 den Beschluss vom 15. August 2023 unter Aktenzeichen 5 StR 288/23 mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 20. Januar 2023 u.a. wegen 128 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt und seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verging sich der Angeklagte in Berlin im Zeitraum von 1999 bis 2020 an vier Jungen im Alter von sieben bis 13 Jahren. Dabei kam es auch zu Anal- und Oralverkehr; bei einem der Jungen nutzte der Angeklagte dessen Behinderung zur Tatbegehung aus.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht Berlin am 20. Januar 2023 unter Aktenzeichen (509 KLs) 288 Js 264/22 (16/22)

Zum Urteil auf der Internetseite des BGH geht es hier.

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