Bundesgerichtshof Karlsruhe: Urteil wegen Mordes an einem Mädchen in Baden-Baden

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen Mordes, Störung der Totenruhe und versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung

2023-10-13

Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an einem Mädchen in Baden-Baden. Foto/Layout: Heiderose Manthey.


Karlsruhe.
 Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 171/2023 vom 13. Oktober 2023 den Beschluss vom 08. August 2023 – unter Aktenzeichen 1 StR 240/23 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes, Störung der Totenruhe und versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Spielplatzfreundin des Sohnes aus sexuellen Motiven getötet, danach an der Leiche vergangen

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte das Opfer, eine Spielplatzfreundin seines Sohnes, die in dieser Nacht mit in der Wohnung des Angeklagten und seines Sohnes übernachtete, am 19. Dezember 2021 aus sexuellen Motiven mit einem Messer und verging sich dann an der Leiche. Anschließend versuchte der Angeklagte sich selbst zu töten und legte Feuer, um seine Tat zu verdecken und nachfolgend auch, um sich und seinem Sohn das Leben zu nehmen. Das Feuer konnte gelöscht werden, bevor wesentliche Teile des Gebäudes brannten.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision des Angeklagten daher verworfen. Von einer Entscheidung über Ansprüche im Adhäsionsverfahren hat der Senat abgesehen.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 29. November 2022 unter Aktenzeichen 3 KLs 300 Js 18265/21 jug. 

Zum Urteil auf der Internetseite des BGH geht es hier.

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