Bundesgerichtshof Karlsruhe: Urteil gegen Pflegemutter aus Bochum rechtskräftig

Fünf Jahre altes Pflegekind an Händen und Beinen gefesselt

Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung

2023-09-20

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Die maßgebliche Vorschrift, die der Verurteilung zugrund liegt, ist in diesem Urteil nicht aufgeführt. Fotos: Heiderose Manthey.

Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH: „Die umfassende Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der
Sachrüge hat zum Schuld- und zum Strafausspruch keinen die Angeklagte beschwerenden Rechtsfehler ergeben.“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.




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Karlsruhe.
 Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 155/2023 vom 11. September 2023 den Beschluss vom 02. August 2023 – unter Aktenzeichen 4 StR 222/22 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Oktober 2021 verworfen, mit dem sie wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.

Nach Fesselung durch die Pflegemutter Haut des Pflegekindes an Gelenken abgelöst, Schlag ins Gesicht mit flacher Hand …

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts fesselte die Angeklagte ihr damals fünf Jahre altes Pflegekind an Händen und Beinen, so dass sich die Haut an den Gelenken ablöste. Bei zwei anderen Gelegenheiten versetzte sie dem Geschädigten mit der flachen Hand einen schmerzhaften Schlag in das Gesicht und schlug ihn mit einem Gegenstand auf den Unterarm, wodurch ein Hämatom und eine Schwellung entstanden. 

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten verworfen. Wegen einer Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof hat er ausgesprochen, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe ein Monat als vollstreckt gilt. Damit ist das Urteil insgesamt rechtskräftig.

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht Bochum am 18. Oktober 2021 unter Aktenzeichen II-5 KLs-153 Js 40/19-1/21.

Zum Urteil auf der Internetseite des BGH geht es hier.

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