Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Babysitters wegen schwerer sexueller Missbrauchstaten

116 grausame Verbrechen an 22 geschädigten Kindern verübt

Gesamtfreiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten

2024-02-26

Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Außerdem verübte er [der Täter] Missbrauchstaten in seinem sozialen Nahbereich. Daneben beteiligte er sich mittels Echtzeitübertragungen über das Internet an Missbrauchstaten anderer Erwachsener gegenüber Kindern.“. – „Ist das unsere Gegenwart und Zukunft ?“ Dazu die allerletzte Frage zum Schluss: „Wie kann verhindert werden, dass solche brutalen Verbrechen auch in der Zukunft begangen werden ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.





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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 035/2024 vom 26. Februar 2024 den Beschluss vom 15. Februar 2024 – unter Aktenzeichen 2 StR 301/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 116 sexueller Missbrauchstaten zum Nachteil von 22 geschädigten Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt, seine Sicherungsverwahrung angeordnet und Entschädigungsleistungen zugunsten der Geschädigten ausgeurteilt.

Der Angeklagte hatte sich ab dem Jahr 2008 über Onlineplattformen als Babysitter angeboten. Die ihm anvertrauten Kinder missbrauchte er in einer Vielzahl von Fällen, wobei er seine Taten teilweise aufzeichnete. Außerdem verübte er Missbrauchstaten in seinem sozialen Nahbereich. Daneben beteiligte er sich mittels Echtzeitübertragungen über das Internet an Missbrauchstaten anderer Erwachsener gegenüber Kindern. 

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 15. Februar 2024 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung verworfen. Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.“


Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Köln vom 28. Februar 2023 unter Aktenzeichen 102 KLs 26/22 – 340 Js 3104/21.
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