Billiger Abklatsch ! Nein zum vorgelegten Thesenpapier !

Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts versagt

ACHTUNG: Leibliche Eltern von vornherein ausgeschlossen

2019-10-30

Die „Experten“ verdienen sich weiterhin „krumm und dämlich“ an den in Trennung und Scheidung lebenden, geschwächten Familien. Foto: Heiderose Manthey.

.
Berlin. Die nachfolgenden acht Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ sollen sich laut Angaben auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV
auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt haben.

Die aufgeführten Experten

  • Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Prof. em. Dr. Michael Coester, Vorsitzender der Kinderrechtekommission beim Deutschen Familiengerichtstag
  • Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags und Honorarprofessorin an der Universität Mannheim
  • Dr. Stephan Hammer, Richter am Kammergericht Berlin
  • Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt und Honorarprofessor an der Frankfurt University of Applied Science
  • Prof. Dr. Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Marburg
  • Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin an der Georg-August-Universität Göttingen
  • Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets, Professorin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg

Grundlegende Reform des Kindschaftsrechts ?

Zu den mehrheitlich getragenen, wesentlichen Ergebnissen der Arbeitsgruppe zählen lt. BMJV:

  • Die elterliche Sorge soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen.
  • Die elterliche Sorge soll nicht mehr entzogen werden können. Elternkonflikte sollen durch Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge entschieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Betreuung des Kindes.
  • Ein Umgangsrecht soll es nur noch für Dritte geben.
  • Es soll kein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Betreuungsmodell eingeführt werden. Vielmehr sollen alle Betreuungsformen bis hin zum Wechselmodell im Rahmen einer am Kindeswohl orientierten Einzelfallentscheidung angeordnet werden können.
  • Einer Sonderregelung für das Wechselmodell bedarf es deshalb nicht.
  • Es kann, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, wie jede andere Betreuungsform folglich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
  • Der Kindeswillen soll künftig stärker berücksichtigt werden.
  • Die elterliche Verantwortung soll gestärkt und einvernehmliche Lösungen sollen erleichtert werden.

Unnatürlich, wie es schlimmer nicht mehr sein kann

Die elterliche Verantwortung steht bei den wichtigsten oben aufgeführten Punkten an letzter Stelle. Die leiblichen Eltern werden ausgegrenzt, ersetzt durch „Rechtliche“. Leibliche Eltern haben nicht mal mehr das Recht, die elterliche Sorge von den rechtlichen Eltern zurückerlangen zu können, wenn ihnen das Sorgerecht für ihr Kind genommen wurde.

Wo bleibt die bei Merkel angeforderte Definition von Kindeswohl ?

Alles bleibt der Willkür überlassen ! Wer entscheidet über das Kindeswohl ?

Insgesamt: Keine Erleichterung zu den bisherigen Modellen ! Streit und Kampf ist vorprogrammiert. Gewinner: Die an den zerbrochenen Familien Verdienenden, die Geschäftemacher der Produktion von Kindern !

Wenn der (manipulierte) Kinderwille stärker berücksichtigt werden soll, haben die aggressiveren und skrupelloseren Elternteile wieder den Vorteil, die Kinder ganz für sich gewinnen zu können.

Berlin, wo bleiben die Erkenntnisse von Brasilien ?

Brasilien: Ausbildung für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Mediatoren in Familienstellen – Aufstellungen im Rechtswesen bei Sorgerechtsstreit u.a. – Sophie Hellinger: „Da wird das Kind geschützt !“

Heiderose Manthey an Dr. Angela Merkel – II. Teil  – Modelle zum „Kindeswohl“ vor dem Deutschen Bundestag – Begriff Kindeswohl definieren ! – Gefahrenvolles Minen-Feld bestehend aus Willkür für Kinder und Familien ausräumen !

Hier das gesamte Papier. … immerhin als letzter Punkt aufgeführt: „Mediationskostenhilfe sollte eingeführt werden.“ Aber: Der gesamte „Kampf um das Kind“ muss aus den Gerichten raus ! Fremde, also Richter, Verfahrensbeistände, Gutachter etc. haben an Kinder in geschwächten Situationen nicht hin zu fassen ! 

Zum Begriff „Rechtlicher Vater“ schreibt Dipl. Päd. Horst Schmeil

„Diese Form von Vaterschaft ist konstruiert. Es sind alle Väter, die das Sorgerecht innehaben, also die Väter, die mit den Müttern verheiratet sind, ohne dass ihnen das Sorgerecht gerichtlich entzogen wurde, alle Männer, die als Väter durch die Mütter gesetzlich und gerichtlich als sorgeberechtigt anerkannt sind und gerichtlich nicht wieder entsorgt wurden, sowie alle Männer, denen Familiengerchte die elterliche Sorge „übertragen“ haben, also ein Gemisch von Männern, „die es wert sind, unter der Aufsicht des Jugendamtes den Erziehungsauftrag im Sinne der Unterordnung unter staatlich anerkannte Zielsetzungen die Lufthoheit des Staates über die Kinderbetten umzusetzen ⇒ Nix da mit Art. 6 Abs. 2 und 3 GG !“