Berufungsverhandlung vor dem OLG Celle

Sachverständige Dr. F. gegen den Betreiber von Vaterlos.eu wegen Unterlassung


Prozessdaten zu finden auf Vaterlos.eu. Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern. Vaterlos.eu gibt die nachfolgende Pressemitteilung über den anstehenden Prozess vor dem Oberlandesgericht in Celle bekannt: Gutachterin will berechtigte Kritik an ihrer Arbeit verbieten lassen.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung, 13. Zivilsenat Oberlandesgericht Celle findet am kommenden Dienstag 9. Juni 2020 um 10:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht, Schloßplatz 2, 29221 Celle, in Saal H 223 statt.

Worum geht es ?

Ist die freie Meinungsäußerung in Gefahr ?

„Am kommenden Dienstag den 10.06.2020 findet vor dem Oberlandesgericht Celle die Berufsverhandlung der Sachverständigen Frau Dr. F. gegen den Betreiber von vaterlos.eu statt. Die Sachverständige Frau Dr. F. hatte den Betreiber von vaterlos.eu auf Unterlassung verklagt. Die sehr umfangreiche Klage der Sachverständigen wurde in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover abgewiesen. Die Sachverständige ist jedoch in Berufung gegangen. Wir gehen davon aus, dass das Oberlandesgericht Celle am kommenden Dienstag das Urteil der ersten Instanz letztlich auch bestätigen wird.“


Deutschland auf dem Weg in die Diktatur ?

„Wir leben nicht in einer Diktatur, in der der Staat die Meinungen andersdenkender Menschen unterdrückt, sondern wir leben in einer freien demokratischen Gesellschaft in der jeder das Recht hat seine Meinung kundzutun. Und auch die von deutschen Gerichten beauftragten Sachverständigen stehen diesbezüglich unter einer besonderen Beobachtung, so dass eine Berichterstattung über Missstände an der Arbeit von Sachverständigen nicht zensiert werden kann und darf. Bei der Berufungsverhandlung vor dem OLG Celle handelt es sich um eine öffentliche Verhandlung. Prozessbeobachter und Pressevertreter sind herzlich willkommen.

Wer an dem Prozess als Beobachter teilnehmen will, sollte sich im Vorfeld möglichst mit dem OLG Celle in Verbindung setzen und dort gegebenenfalls Corona bedingte Einschränkungen erfragen oder sich als Pressevertreter entsprechend akkreditieren lassen.“

 

Quelle

Dazu der Kommentar von Bernd Kuppinger

„Die Herstellung von Transparenz im Gutachten(un)wesen im Rahmen des tatsächlich praktizierten deutschen Familienrechts ist ein Schlüsselfaktor zur Beendigung des Kinderraubs vor deutschen Gerichten.
Die Gutachten halten in aller Regel den Anforderungen an Gutachten nicht stand.
Vielmehr werden die implizit formulierten „Wünsche’“ der Richterin bedient, die ihrerseits frei von jeglicher Form psychologischer Ahnung und frei von jeglicher Fortbildungsverpflichtung, teils auch noch als Richterin auf Probe, Kinder und Eltern zerstört.
Zu dem unglaublichen Fall hier: Eine sog. Gutachterin, die Kritik an ihrer Arbeit verbieten lassen will, zeigt eine Einstellung zu demokratischen Grundrechten, wie z.B. der Meinungsfreiheit, aber auch zum fachlichen Diskurs, die zur Gänze unakzeptabel ist.
Sie gehört als Gutachterin suspendiert.“