Archiv des Autors: Heiderose Manthey

AMTSGERICHT Pforzheim unter der Leitung von Oliver Weik, Direktor

VERRUTSCHT ?

Film über den Strafgerichtsprozess und dessen Hintergrund ist in Vorbereitung

2020-10-12

Verrutscht ? Amtsgericht Pforzheim. Film über die wahren Hintergründe zum Zustandekommen des Strafprozesses gegen Heiderose Manthey ist in der Mache. Foto: ARCHE.

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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. Bald geht es weiter. Der Film über den Strafgerichtsprozess ist in Bearbeitung. Erfahren Sie mehr über den Aufbau der Verteidigung und über die Enthüllung dessen, was „unter“ bzw. „hinter“ dem Prozess steht.

ARCHEVIVA Youtube veröffentlicht in Kürze.

 

DER PROZESS

DAS URTEIL

DER STRAFBEFEHL

DIE STRAFANZEIGE

DER HINTERGRUND

DIE ENTHÜLLUNG

Sie haben noch nicht alle Berichte gelesen ?

Auf unseren Seiten, eigens angelegt wegen des skurrilen und kafkaesken Vorgehens im  Amtsgericht Pforzheim und in der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim erfahren Sie jetzt schon mehr.

Bleiben SIE online. WIR berichten !

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft Pforzheim beim vorliegenden Menschenrechtsverbrechen Kinderraub [nicht nur]  in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome ?

Finden Sie hier die Veröffentlichungen zu kidekepas auf der Seite der Staatsanwaltschaft Pforzheim

2020-10-11

Die Rolle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim bei dem Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas muss erneut beleuchtet werden ! Foto: Heiderrose Manthey.

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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigestelle Pforzheim und welche Rolle spielt insbesondere Oberstaatsanwältin lt. Internet Sigrid Micol ?

Die Veröffentlichungen über Sigrid Micol und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

Oberamtsanwältin Sigrid Micol in der Beweispflicht

Meldung an den UN‑Ausschuss für die Rechte des Kindes und an den UN-Sonderberichterstatter für Folter in Genf

Dubioser Vorfall: Wo ist das „Rechtskräftige Urteil“ zum Sorgerecht ?

2020-07-22

Wer schützt die Menschen vor der Staatsanwaltschaft ?


Wer also schützt die Menschen vor der Staatsanwaltschaft ?

Wie kriminell verhalten sich die obersten Kontrollorgane des Staates gegenüber Unschuldigen ?

 

2019-09-21

Die Antwort von Oberamtsanwältin Sigrid Micol, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, wird erwartet

Nach Einstellen der Ermittlung gegen den die Kinder entziehenden und entfremdenden Vater wird die Mutter wegen „Vortäuschen einer Straftat“ polizeilich verfolgt

Ist das ominöse „Rechtskräftige Urteil“ überhaupt aufzufinden ?

2020-07-20

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Der Grund für Extremismus

… ist immer die Mitte !

Darum lasst uns den Kreis schließen !

2020-10-10

Erkennen, dass die Mitte spaltet und nicht die Extreme ! Die Mitte benutzt nur die Extreme, um auf die Spaltung hinzuweisen. Damit lenkt sie von sich selbst ab ! Kreis schließen schützt vor der Diktatur der Spaltung durch die Mitte ! Foto: Heiderose Manthey.

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Den Kreis schließen, das ist das Einzige, was vor der Diktatur der Spaltung durch die Mitte schützt !

Doppelresidenz ist nur eine Lebensform zum Abmildern der Trennungstraumata

Schmeil: Zur Anhörung im BT-Ausschuss zur paritätischen Doppelresidenz hatte ich den folgenden Kommentar für archeviva geschrieben:

… Erst, wenn die gemeinsame Verantwortung nicht mehr aufgelöst werden kann/darf, kann es darum auch keinen Streit mehr geben. …

2020-10-10

Bindung. Hält ein ganzes Leben. Egal, über welche Hürden man zu gehen hat. Ein Schicksal OHNE Bindung ? Wie kann man bindungs- und haltlos die schlimmsten Stürme seines Lebens überleben ? Heiderose Manthey kämpft im 24. Jahr um ihre Söhne. Ihre Kinder sind massiv entfremdet. Foto: Im Strafgerichtsprozess des Amtsgerichts Pforzheim am 24. September 2020. Das Bild von ihren Söhnen geht immer mit ! Foto: Teebaum.

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Güstrow/Keltern. Dipl. Pädagoge Horst Schmeil befasst sich auf Anfrage von ARCHEVIVA mit den Traumata, die bei Trennung der Kinder von einem Elternteil entstehen – auf beiden Seiten entstehen !

„Hallo, Heiderose,

richtig ist, dass Betroffene zur Anhörung bezüglich kid-eke-pas und Vertreter der Doppelresidenz (nicht des Wechselmodells) in den Ausschuss berufen werden. Die Doppelresidenz ist jedoch nur eine Lebensform zum Abmildern der Trennungstraumata für die Kinder und den entsorgten Elternteil. Wichtig dazu ist jedoch die Frage, wie eine Trennung verhindert werden kann und welche Infrastruktur Familien benötigen, um nicht auseinanderzufallen. Vor allem gehört dazu die auch faktisch auszuübende Sorgeberechtigung und Verpflichtung beider Eltern zu Pflege und Erziehung ihrer gemeinsamen Kinder. Solange vermeintliche Vorteile aus der Alleinerziehung möglich sind, wird es immer Streit mit den uns bekannten Folgen geben. Erst, wenn die gemeinsame Verantwortung nicht mehr aufgelöst werden kann/darf, kann es darum auch keinen Streit mehr geben. Eine Forderung hierzu vermisse ich seit Beginn der Auseinandersetzung bezüglich der Doppelresidenz bei den Betroffenen.“



Dazu wurde ich gebeten, ausführlicher Stellung zu beziehen. Ich fand heute in meinen eMails eine zugespitzte Formulierung von Hadmut Danisch, die einen wesentlichen Punkt für die Familienfeindlichkeit der derzeitigen Politik treffend darstellt:

Die unglücklichste Person der Welt

Hadmut 7.10.2020 22:48

„Ja. Wirklich.

Man weiß, wie die unglücklichste Person der Welt aussieht.

Naja, also es ist nicht eine einzelne bestimmte Person, sondern ein ganz bestimmter Typ von Person, wie sie hier¹ beschreiben:

The “profile” of the most unhappy person was a 42-year old woman who was unmarried, had no children, and was a professional.

Also so die typische Feministin oder das typische Emanzipationsprodukt.

Kein Mann, keine Kinder, Eierstöcke kurz vor Verschrottung, gehen schon nicht mehr durch den TÜV, die Erotik einer löchrigen Socke, von der die zweite fehlt, aber studiert und beruflich gleichgestellt.

Hurra.

Dagegen zu halten wäre die Beschreibung einer Frau und Mutter, die sinngemäß mitteilte:

Wenn ich keine Kinder hätte, hätte ich mehr Zeit für meine Interessen, mein Haus wäre immer sauber und aufgeräumt. Ich könnte verreisen, wann und wohin ich wollte. Mein Portemonnaie wäre voll – aber mein Herz wäre leer.“

Das Glück und Unglück einer Frau und Mutter

Diese Gegenüberstellung kann nur einen winzigen Ausschnitt unserer seit Jahrzehnten fehlgeleiteten Familienpolitik und deren Folgen anreißen. Wesentlich dabei ist jedoch, dass Glück und Unglück einer Frau und Mutter darin besteht, Kinder zu haben oder nicht und diesen Kindern gemeinsam mit dem Vater ein „Nest“ zu bieten, in dem sie gefahrlos aufwachsen können und aus dem heraus sie die Welt kennen lernen und lernen, ihren Platz darin zu finden.

Justiz in Deutschland ist eiskalt: In den wichtigsten Gesetzen fehlt das Wort „LIEBE“ !

Allein „Familie“ reicht dazu jedoch nicht aus. Die Familie lebt in einer Umwelt, die Anforderungen stellt. Die Eltern bringen den Kindern bei, wie sie mit diesen Anforderungen fertig werden, wie sie ihr Leben gestalten können, um später ihren Platz darin finden zu können. Unterstützung ist dabei von öffentlichen Einrichtungen erforderlich, insbesondere die Schule, um den Kindern viel Wissenswertes mit auf ihren Lebensweg zu geben. Das humanistische Weltbild hat dazu beigetragen. Ersatzeinrichtungen für Familien wie Krippe und Kindertagesstätte können nur bedingt ausgleichen, was im Elternhaus und der Wohnumgebung  zur Verfügung gestellt wird. In den wichtigen Gesetzen dazu fehlt der Begriff „Liebe“. Die frühere Fürsorgerin wird zur Sozialtechnikerin.

Bindung und Glücklichsein

Wichtig um glücklich zu sein ist Bindung, die auf gegenseitigem Vertrauen durch gemeinsame Erfahrungen beruht. Sie kann nur durch die Vorbildfunktion der Eltern und die Übernahme der elterlichen Ethik erfolgen. Bildung ist dann die Folge, die ein Kind in sich aufnimmt, wenn es Vertrauen über die elterliche Sicherheit erwerben durfte, die auch mit Verantwortung für sich und die gesamte Umwelt verbunden ist.

Die Kartoffelpuffer meiner Großmutter

Immer wieder wird von Erwachsenen erzählt, was sie in ihrer Kindheit glücklich gemacht hat: Die Kartoffelpuffer ihrer Großmutter, die Heuernte bei den Großeltern in den Sommerferien, die Spiele mit den anderen Kindern in der Straße, in der sie wohnten oder die Erkundungen im nahegelegenen Wald, das Schwimmen im See, die Ausflüge in den Zoo oder in die Natur, die Freundschaften und sportlichen Vergleiche im Sportverein, die Ferien in einem Ferienlager, usw. Es sind nicht die großem Ereignisse wie Weltreisen oder große Geschenke, sondern der liebevolle Alltag.

Diese Idylle ist heute kaum noch vorhanden. Die Kommunikation, die bei den zahlreichen Straßenspielen zwischen den Kindern gegeben war, wird heute durch Smartphones ersetzt, leider nur selten ergänzt. Der direkte Kontakt dadurch ist gering, auch wegen der wenigen Kinder, mit denen sie heute in ihrem Wohnumfeld spielen können, einfach, weil es weniger Kinder in ihrer Umgebung gibt. Allein in unserem Haus, in dem ich meine Kindheit verlebte mit acht Wohneinheiten, lebten 10 Kinder bei drei kinderlosen Ehepaaren. Die Spiele auf der Straße oder im Hof der Häuserzeilen waren der normale Umgang miteinander, der zur Anerkennung aller führten. Hierbei konnten wir uns entfalten, unsere Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und die Kommunikationsformen entwickeln, die uns später in der Schule, in unserer eigenen Familie oder im Beruf nützlich waren. Alles wurde selbst erprobt, mit Kopf, Hand und Fuß erfahren.

Internetliebe oder die Speisekarte im Restaurant macht mich nicht satt

Im Gegensatz dazu werden heute nur noch die Finger bewegt. Ich machte das Defizit einmal damit deutlich, dass ich einer Frau, die die Internetliebe als höchst begehrenswert beschrieb, antwortete: Wenn ich Hunger habe und in ein Restaurant gehe, werde ich vom Lesen der Speisekarte nicht satt.

Wenn heute die Straßen nicht mehr Spielfläche sein dürfen und die Gefährdungen dort zu groß werden, müssen anderweitig wohnungsnahe Erlebnisflächen gestaltet werden, sowohl für den Alltag wie für die Wochenenden. Wälder und Seen sind zumindest zum Teil für die Freizeitgestaltung zur Verfügung gestellt werden, wobei der Naturschutz zu beachten ist. Doch das ist auch ein wichtiges Lerngebiet. Vergnügungsparks können als gelegentliche Erlebnisorte auch vorhanden sein, sie dürfen jedoch nicht zum geistigen Abschalten dienen.

Das Nest fürs Leben: Eine Familie, die den Kindern Sicherheit gibt

Wichtig für das harmonische Aufwachsen von Kindern ist vor allem – und damit komme ich auf die einleitende Gegenüberstellung zurück – eine Familie, die den Kindern die Sicherheit gibt, dass sie hierin geborgen sind. Das bedeutet, dass die Eltern sich gegenseitig achten und lieben, was als Vorbild von den Kindern übernommen wird. Die seit etwa 40 Jahren entwickelten Formen des Feminismus und der Genderideologie haben viel Streit in die Familien getragen, so dass immer mehr Ehen zerbrechen oder gar nicht erst geschlossen werden. Den Kindern wird dadurch ihr „Nest“ genommen, sie bekommen Lebensangst, neben dem einen Elternteil, meist dem Vater, auch die Mutter zu verlieren.

ADHS, Borderlinestörung und Narzissmus

Dieses bewirkt eine epigenetische Veränderung, (ADHS, Borderlinestörung, Narzissmus) die nicht nur ihr weiteres Leben, sondern auch das ihrer Kinder durch Vererbung massiv beeinträchtigt. Die Folgen sind in den psychiatrischen Kinderarztpraxen und Kinderkliniken zu besichtigen, ebenso an den hohen Scheidungsraten in den letzten Jahrzehnten, wobei die „alleinerziehende“ Mutter als Heldin gefeiert wird, während der Vater in den Dreck gezogen wird (Leider kann nur dieser Begriff dafür verwendet werden.) Das Ergebnis ist die Erziehung zum Entwickeln von Karrieredenken, insbesondere bei Frauen mit den Folgen, dass Kinder in Krippen und Kitas geparkt werden, in denen sie frühzeitig lernen müssen, ihre Ellenbögen gegen die anderen Kinder einzusetzen. Es ist kein Miteinander mehr, sondern ein frühzeitiges Gegeneinander.

Streit in Familien muss zu Lösung, nicht zur Spaltung führen !

Spätestens an diesem Punkt ist die Politik gefordert. Die Grundsätze aus Art. 6 GG sind endlich so in der einfachen Rechtsprechung umzusetzen, dass die Eltern, ob miteinander verheiratet oder nicht (mehr) dieselbe Verantwortung für die gemeinsamen Kinder haben. Dass es in Familien Streit geben kann, ist normal. Nur muss dieser in Formen ausgetragen werden, die zu einer Lösung führen. Können die Eltern dieses allein nicht erreichen, sind professionelle Schlichter einer Gerichtsverhandlung voranzustellen, wobei das oberste Ziel sein muss, den Eltern Hinweise zu geben, wie der Streit aus der Welt zu schaffen ist, damit den Kindern ihr Nest erhalten bleibt. Solange dieses nicht erreicht ist, wird sich der Streit der Eltern immer auf die Kinder auswirken, die diese Formen selbst wieder in ihren eigenen Familien übernehmen.

Es wurde bewusst auf die Mitteilung von Patentrezepten verzichtet. Ansätze dazu sollten in einer Fachtagung erarbeitet werden, die dann die Familienpolitik bestimmen.

Horst Schmeil

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¹ „Das Profil der unglücklichsten Person

Die Depressionsraten nehmen in den entwickelten Ländern stetig zu, wobei Frauen durchweg höhere Raten aufweisen als Männer. Und auch das selbstberichtete Glück der Frauen ist seit den 1970er Jahren rückläufig. Tatsächlich ergab eine 2011 durchgeführte Studie über die amerikanische Arbeitnehmerschaft, dass das „Profil“ der unglücklichsten Person eine 42-jährige Frau war, die unverheiratet war, keine Kinder hatte und berufstätig war (Ärztin, Anwältin usw.). Wenn man bedenkt, dass dieses Profil nicht nur immer häufiger anzutreffen ist, sondern auch etwas, das unsere Kultur uns erlaubt, vollkommen glücklich zu sein, ist es meiner Meinung nach fair, sich zu fragen, was da vor sich geht. Warum genau sind so viele von uns unglücklich? Und ebenso wichtig ist, was können wir dagegen tun?“

Quelle: https://www.eviemagazine.com/post/the-not-so-empowering-lies-women-have-been-sold-about-happiness/

Gewalt in der Kindheit – allein ein Produkt der Eltern ?

Weitere Artikel von Horst Schmeil finden Sie unter der Rubrik Interaktionen – Experten.

Lesen Sie auch: Broschüre Nestbau e.V. – Begeistert Familie Leben 2020
„Warum wir vereinbaren sollen – Hintergründe für Krippen“
Aktion Gemeinsam für Familie. Damit das Leben gelingt. Von Anfang an.

Download 2020_Broschüre_Nestbau

Ist die gewünschte Distanzierung am Ende eine Diskriminierung ?

Annonce von Daniel H. wurde heute Punkt 12:00 Uhr an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe –  Zweigstelle Pforzheim abgeschickt

Die ÖFFENTLICHE Diskriminierung der ARCHE geht weiter !

2020-10-09

Ist das nun eine Distanzierung oder eine Diffamierung ? Der Staatsanwaltschaft nach vorausgegangener Diffamierungen gegenüber Bürgern von Keltern und Weiler als Aufgabe aufgetragen. Foto: Screenshot aus den Gemeindenachrichten Keltern 54. Jahrgang,/Nr. 41, S. 28. Pixel: Heiderose Manthey.

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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. „Die Diffamierungen gegenüber der ARCHE nehmen kein Ende !“ Nach dem verheerenden Urteil durch Richterin am Amtsgericht Martina Resch, durch die Absprachen mit dem Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, die allesamt zur Ablehnung der während des Strafgerichtsprozesses durch die Verteidigung gestellten Anträge zur Beweisvorlage führten und durch die danach teilweise falsch dargestellten Sachverhalte in der Pforzheimer Zeitung und im Pforzheimer Kurier, geht die Diskreditierung der ARCHE weiter.

„Jetzt reicht’s ! Wenn die Staatsanwaltschaft den wahren Hintergrund der ARCHE nicht kennt, dann werden wir sie stückchenweise mit den Inhalten vertraut machen. Heute gingen die Satzungen des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler an das Wächteramt nach Pforzheim. „Wie kann man nur zu einem solchen Urteil kommen ?“, wettert Heiderose Manthey, 1. Vorsitzende beider Vereine.

Hier der Inhalt der Mail

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim Sven Müller,

sehr geehrter Herr Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim Oliver Weik,

– zur Kenntnis Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen Sabine Schuster, stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern Claudia Honnen, Polizeirevier Neuenbürg, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, Amtsgericht Pforzheim, Geschäftsführer Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Gregor Schwarz, Dipl.-Journalist, Deutscher Journalisten-Verband Baden-Württemberg e.V. im Bcc, UN-Generalsekretär António Guterres, stellvertretende UN-Generalsekretärin Amina J. Mohammed, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) Prof. Nils Melzer, Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger – 

mit Herausgabe der Gemeindenachrichten Keltern, 54. Jahrgang,/Nr. 41, S. 28 geht die ÖFFENTLICHE Diskriminierung der ARCHE weiter.

Als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler bitte ich zu überprüfen, welche Straftatbestände mit vorliegender Veröffentlichung gegeben sind und darauf schnellstens zu reagieren, damit die weitere Verleumdung und Beleidigung der ARCHE vor Ort ein Ende hat !

Hiermit stelle ich bei vorliegendem Verbrechen gegen die bestehenden Gesetze Strafantrag, auch wegen Verleumdung der ARCHE.

Wohlgemerkt wurde diese Annonce NACH Veröffentlichung des Pforzheimer Kuriers und NACH Veröffentlichung der Pforzheimer Zeitung über den Strafgerichtsprozess vorgenommen !

Die Mutter des Inserenten ist 2. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und Vorstandsmitglied des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler.

Der bisher mündlich angekündigte Ausgang des Strafprozesses spaltet jetzt schon Familien !

Es ist nicht mehr auszuhalten, was hier geschieht !

Tragen Sie dafür bei, dass endlich Ruhe eintritt durch den Schutz der ARCHE !
Der Verleumdungen sind genug !

Die Satzungen des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler lege ich hiermit vor.

Während des Strafgerichtsprozesses am 24. September 2020 im Amtsgericht Pforzheim wurde mein Antrag auf Vorlegen der beiden Satzungen durch Richterin am Amtsgericht Pforzheim Martina Resch – nach Absprache mit Staatsanwalt Sven Müller – abgewiesen.


Es wurde mir verboten, diese als Beweise vorzulegen, wobei diese Satzungen das Herzstück der ARCHE bilden.


Schaffen Sie unverzüglich Abhilfe gegen die Verleumdung der ARCHE und schaffen Sie damit wieder Ruhe in den Familien !

Mit freundlichen Grüßen
Heiderose Manthey 

 


ARCHE


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Heiderose Manthey, Gründerin und Leiterin der ARCHE, Chefredakteurin ARCHEVIVA, Freie Journalistin und Pädagogin, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit@gmx.de
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Im Anhang der Mail befanden sich neben den beiden Satzungen auch der Scan von Seite 28 aus den Gemeindenachrichten Keltern vom 09.10.2020 und die Annonce hervorgehoben durch Alleinstellung.

Was liegt denn eigentlich gegen ARCHE vor, deren Gründerin und Direktorin Heiderose Manthey ist ?

Lesen Sie die bisherigen Veröffentlichungen zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey und die Veröffentlichungen, die zum Strafgerichtsprozess führten hier.

Strafanzeige erstattete Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister einer Gemeinde, über Rechtsanwalt Henning von Restorff von der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim.

Demnächst wird der Wortlaut der Strafanzeige auf ARCHEVIVA veröffentlicht werden.

Bleiben SIE online. WIR berichten !

Resch: „Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich !“

+++ Richterin Martina Resch lehnt ab +++ Richterin Martina Resch lehnt ab +++ Richterin Martina Resch lehnt ab +++

Der Beweis für das stattgefundene Unrecht: Die im Strafprozess von der Verteidigung eingereichten absolut wichtigen Anträge zum Aufdecken der zugrunde liegenden Menschenrechtsverbrechen werden einfach abgetan, weggewischt und somit wird die Wahrheitsfindung für immer und ewig verweigert !

2020-10-07
aktualisiert 2023-03-12 11:16 Uhr (3. Überschrift)

Abgelehnt. Abgelehnt. Abgelehnt. Abgelehnt. Dient nicht der Wahrheitsfindung. Dient nicht der Wahrheitsfindung. Dient nicht der Wahrheitsfindung. Nicht der Wahrheitsfindung. Richterin Martina Resch. Sven Müller, Staatsanwalt.

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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. Abgekanzelt und in die Ecke gedrückt durch den rigiden Führungsstil des Prozesses, so kam sich die Beschuldigte Heiderose Manthey im Strafgerichtsprozess vor. Während die Richterin wohlwollend hinübergebeugt mit dem Staatsanwalt Sven Müller über jeden einzelnen Antrag sprach, wurde die Verteidigung kalt abgespeist.

Frau Manthey hätte noch genügend Zeit, das, was ihr „auf der Seele brenne“, auszusprechen. Diesen Eingriff in ihre Befindlichkeit wies Manthey zurück. Ihr ging es um die Sache, nicht um schnöde Emotionen !

Richterin Resch teilt mit ihrem Verweis jedoch nicht mit, dass diese „Zeit“ der Beschuldigten erst in deren Plädoyer zur Verfügung gestellt werden würde. Und selbst dort unterbrach die Richterin Manthey mehrfach.

„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach während des Prozesses.

Diese Anträge wurden am 04. September 2020 per Einschreiben/Rückschein/per Fax gestellt:

  1. Antrag auf Einschalten der Mikrophone im Sitzungsraum des Amtsgerichtes Pforzheim und daher Übernahme der Gewährung für ausreichende Akustik für alle Zuhörer, auch für die Zuhörer in den hintersten Reihen
  2. Antrag auf Digitale Prozessaufzeichnung per Ton zum Verbleib beim Amtsgericht Pforzheim
  3. Antrag auf Aufzeichnung des Prozessablaufes als Gedächtnisstütze für die Beschuldigte
  4. Antrag auf Zeugenvernehmung der Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW)
  5. Antrag auf ausreichend großen Sitzungssaal, damit eventuell interessierte Zuhörer ausreichend Platz finden.

Richterin Resch beantwortete diese Anträge weder vor noch während des Gerichtsprozesses. Sie waren demnach auch nicht bewilligt.

Der per Fax beantragte Beistand wurde mit Schreiben vom 17.09.2020 über den Justizangestellten Karaasenov abgelehnt. Da sich Richterin Martina Resch in Urlaub befand, habe Dr. Stemler über den Antrag und dessen Ablehnung entschieden, so Karaasenov.

Nachfolgende Anträge wurden während des Gerichtsprozess gestellt:

  1. Antrag auf Zeugenvernehmung von anwesenden sieben Zeugen
  2. Antrag auf Übergabe von Beweismitteln I, II, III, gebundene Versionen der Vorfälle in Keltern
  3. Antrag auf Übergabe von Empfangsbescheinigungen des Bundesverfassungsgerichtes vorliegend die Deckblätter der Dokumentationen Nr. 1a, 1b, 1c … 5a, 5b, 5c, Beweismittel I, II, III … Nr. 15, begründet warum ich ohne RA, 530 Seiten …
  4. Einspruchsbegründung gegen Strafbefehl, Abgabe beim BVerfG, Deckblatt
  5. Abkleben des Autos durch Bochinger – Meinungsfreiheit beschnitten, Sachbeschädigung
  6. Anzeige formuliert gegen Bochinger durch ARCHE e.V.
  7. Zeugenaussagen der WIW-Kandidaten …
  8. Wahlprogramm der WIW I und II
  9. Satzung ARCHE e.V. Waldbronn, Satzung ARCHE e.V. Weiler

zu 1) Justizangestellter Karaasenov teilte Heiderose Manthey bei Akteneinsicht am 23. September 2020 auf deren Anfrage, ob der Antrag auf Vernehmung der Zeugen bewilligt worden sei, mit, Manthey könne am Prozesstag Zeugen mitbringen und dann die Richterin nochmals fragen.

Dies tat Manthey, Leiterin der ARCHE, doch ihre Zeugen wurden nicht vernommen, da der Antrag auf Bewilligung der Zeugen abgelehnt wurde.

Einzige Zeugin blieb demnach die vom Gericht einbestellte Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Sabine Schuster. Zu deren Vernehmung wird ARCHEVIVA noch berichten.

„Die Beweiserhebung ist zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich, §§ 411 II, 420 IV, StPO.“, unterschreibt Richterin Martina Resch mit ihrem Kürzel den Antrag.

Zu den Anträgen 4-9 teilt Resch per Beschluss mit:

„In dem Strafverfahren gegen … wegen drei Vergehen der Beleidigung hat das Amtsgericht Pforzheim durch die Richterin Resch am 24. September 2020 beschlossen:

Die sich aus der Anlage 4-9 ergebenden Anträge der Angeklagten werden abgelehnt.

Gründe: Nach §§ 411 Abs 2 S. 2, 420 Abs. 4 StPO bestimmt im Falle eines Strafbefehlsverfahrens vor dem Strafrichter dieser unbeschadet der Regelung des § 244 Abs. 2 StPO den Umfang der Beweisaufnahme. Dies hat zur Folge, dass die Beschränkung auf die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 bis 5 StPO im Strafbefehlsverfahren nicht gilt, sondern Beweisanträgen nur im Rahmen der Amtsaufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO nachgegangen werden muss.

Nachweis

 

§ 411
Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung

(2) ¹Der Angeklagte kann sich in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen. ²§ 420 ist anzuwenden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/411.html

§ 420
Beweisaufnahme

(4) Im Verfahren vor dem Strafrichter bestimmt dieser unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/420.html

Jedoch besagt

 

§ 244
Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen

(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.

(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

(3) ¹Ein Beweisantrag liegt vor, wenn der Antragsteller ernsthaft verlangt, Beweis über eine bestimmt behauptete konkrete Tatsache, die die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betrifft, durch ein bestimmt bezeichnetes Beweismittel zu erheben und dem Antrag zu entnehmen ist, weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen können soll. ²Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. ³Im Übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn
1. eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist,
2. die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist,
3. die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen ist,
4. das Beweismittel völlig ungeeignet ist,
5. das Beweismittel unerreichbar ist oder
6. eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr.

(4) ¹Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt. ²Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.

(5) ¹Ein Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist. ²Unter derselben Voraussetzung kann auch ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen abgelehnt werden, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre. ³Ein Beweisantrag auf Verlesung eines Ausgangsdokuments kann abgelehnt werden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts kein Anlass besteht, an der inhaltlichen Übereinstimmung mit dem übertragenen Dokument zu zweifeln.

(6) ¹Die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf eines Gerichtsbeschlusses. ²Einer Ablehnung nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches zu Gunsten des Antragstellers erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewusst ist und er die Verschleppung des Verfahrens bezweckt; die Verfolgung anderer verfahrensfremder Ziele steht der Verschleppungsabsicht nicht entgegen. ³Nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme kann der Vorsitzende eine angemessene Frist zum Stellen von Beweisanträgen bestimmen. 4Beweisanträge, die nach Fristablauf gestellt werden, können im Urteil beschieden werden; dies gilt nicht, wenn die Stellung des Beweisantrags vor Fristablauf nicht möglich war. 5Wird ein Beweisantrag nach Fristablauf gestellt, sind die Tatsachen, die die Einhaltung der Frist unmöglich gemacht haben, mit dem Antrag glaubhaft zu machen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/244.html

Alle von Heiderose Manthey eingereichten Anträge bezogen sich auf die Findung der Wahrheit, dass sie nämlich berechtigt recherchiert hat, die Menschenrechtsverbrechen, die in Keltern ihr gegenüber und weiteren Menschen gegenüber vorgefallen waren, aufzudecken.

Die Richterin wollte davon nichts wissen.

Für Martina Resch schien von vornherein klar zu sein, so der Eindruck der Verteidigung, Manthey ist schuldig.

So schuldig, wie Manthey tags zuvor von der Pforzheimer Zeitung bereits ÖFFENTLICH dargestellt worden war ?

 

Bereits VOR der Verhandlung wurde ich  ÖFFENTLICH durch die Pforzheimer Zeitung im Artikel „Rabiate Aktionen ohne Sinn und Verstand“ vom 23. September 2020, Ausgabe Nummer 221 auf S. 21, mit einer Gülle-Attacke auf das Rathaus in Keltern-Ellmendingen in Verbindung gebracht und mit folgenden Worten  FÜR SCHULDIG ERLÄRT:

„… Es geht einmal mehr um Vorwürfe der genannten Person,
die in Nazi-Beschimpfungen endeten. …“  !

Der Artikel hierzu befindet sich im Anhang !

Die PZ geht nicht nur davon aus, dass meine zur Aufklärung eingestellten Artikel nichts Weiteres sind als Nazi-Beschimpfungen !
Nein, sie legt ihr vorgefasstes Urteil der Öffentlichkeit vor !

Woher bezieht die Pforzheimer Zeitung ihre Informationen ?

So schreibt Manthey per Mai am 07. Oktober 2020

  Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 7. Oktober 2020 16:18
An: ’staatsanwaltschaft ka – zw pf staatsanwalt sven müller‘; ‚amtsgericht pforzheim direktor oliver weik‘
Cc: ‚gemeinde keltern stv. leiterin haupt- und ordnungsamt honnen claudia‘; ‚polizeirevier neuenbürg‘; ’staatsanwaltschaft karlsruhe – zweigstelle pforzheim‘; ‚poststelle@agpforzheim.justiz.bwl.de‘; ‚poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de‘; …
Betreff: AW: Strafbefehl wegen Verfassungswidrigkeit ersatzlos aufzuheben: Vorverurteilung über Pforzheimer Zeitung – Bestrafung nach § 185 StGB (Beleidigung) – Zulässigkeit des bundesdeutschen Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 StPO


Sehr geehrter Herr Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim Sven Müller,

sehr geehrter Herr Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim Oliver Weik,

– zur Kenntnis stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern Claudia Honnen, Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen Sabine Schuster, Polizeirevier Neuenbürg, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, Amtsgericht Pforzheim, UN-Generalsekretär António Guterres, stellvertretende UN-Generalsekretärin Amina J. Mohammed, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Herr Prof. Nils Melzer, Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger –

im Anhang befindet sich die Forderung zur ERSATZLOSEN Aufhebung des Strafbefehls wegen Verfassungswidrigkeit samt Sendeberichte an das Amtsgericht Pforzheim, z.Hd. Herrn Direktor Oliver Weik und an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, z.Hd. Herrn Staatsanwalt Sven Müller.

Mit freundlichem Gruß
Heiderose Manthey


Lesen Sie hier alle bisherigen zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey erschienenen Artikel.

Amtsgericht Pforzheim

Bleiben Sie online. Wir berichten !

Peter Brightman berichtet über den Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey vor dem Amtsgericht Pforzheim

Manthey machte Gebrauch von ihrem Presserecht wegen eines Menschen verachtenden Gemeinderatsbeschlusses

Richterin Martina Resch: „SCHULDIG !!!“

2020-10-06

Amtsgericht Pforzheim. 24. September 2020. Die Stunde des Offenlegens. Die Strafverfolgung von Heiderose Manthey. Die Direktorin der ARCHE wird aufgrund des Aufdeckens von Menschenrechtsverbrechen in ihrer Gemeinde seit Jahren verfolgt. Sie macht bei der Enthüllung der Verstöße gegen mehrere Gesetzesgrundlagen von ihrem Presserecht Gebrauch. Foto: ARCHE.

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Pforzheim/Keltern/Keltern-Weiler. Aufgrund der nach der Verhandlung stattgefundenen mündlichen Verurteilung von Manthey wegen „Beleidigung“ von Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, fordert Manthey, Direktorin der ARCHE vom Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim die sofortige Annullierung.

Manthey: „Hier geht es um die Aufklärungsarbeit mehrerer Menschenrechtsverbrechen in der Gemeinde Keltern, auch oder gerade um einen Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2019 und keineswegs um die Beleidigung der Person Steffen Jörg Bochinger !“ Ob es eine Beleidigung sei, solle sie dem Gericht überlassen, grätschte Richterin am Amtsgericht Pforzheim, MARTINA RESCH, ein. Manthey äußerte während des Prozesses mehrfach:

„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“


Prozessbeobachter Peter Brigthman berichtet


Es wurden nur acht Personen Zugang gewährt. Diese mussten eine Maske tragen. Es waren noch eine Richterin, ein Staatsanwalt und ein Protokollführer anwesend. Richterin, Protokollführer und Staatsanwalt trugen allesamt keine Masken. Dies wurde damit begründet, dass man den Sicherheitsabstand einhalten würde. Es gab mehrere Personen, denen der Zugang in den Saal verwehrt wurde mit der Begründung, dass ansonsten die Covid-19 Abstandsregeln verletzt würden. Es erschien mir willkürlich, dass man für diesen Prozess solch einen kleinen Saal ausgewählt hat, hier ist zu vermuten, dass man absichtlich zum einen die Anzahl Prozessbeobachter begrenzen wollte und zum anderen den verbleibenden Personen somit das Tragen einer Maske aufzwingen konnte und wollte.

Tatsachenbehauptung von Henning von Restorff: Manthey ist „polizeibekannt“

Es wurde die Anklage verlesen und eine Polizistin als Zeugin vernommen. Teil der Anklage war auch die Aussage, dass Heiderose Manthey „polizeibekannt“ wäre. Dies schien mir sehr verächtlich und herabwürdigend, als ob die Angeklagte bereits als Straftäterin bekannt wäre. Hier wäre zu prüfen, ob diese Verächtlichmachung den Strafbestand des § 186 StGB Üble Nachrede oder § 187 StGB Verleumdung erfüllt, denn es ist ja Rufmord, wenn jemand die Behauptung aufstellt, er oder sie wäre „polizeibekannt“, gerade auch dann, wenn jemand wegen einer angeblichen „Beleidigung“ angeklagt wird.

Es fiel mir außerdem auf, dass Heiderose Manthey sich alleine verteidigte, es war für sie kein Anwalt anwesend. Hier wäre zu prüfen, ob hier das Recht der Angeklagten auf fairen Prozess nach Art. 6 MRK verletzt wurde.

Alle Anträge von Heiderose Manthey wurden abgelehnt

Es fiel auch auf, dass sämtliche Anträge von Heiderose Manthey, einer nach dem anderen abgelehnt wurde, meist mit der Begründung, dass der Antrag nicht der Wahrheitsfindung diene. Dies habe ich anders empfunden.

Angebliche Beleidigung hat eine lange Vorgeschichte

Gerade auch deswegen, weil Heiderose Manthey in der Gemeinde ihres Wohnorts schon des Öfteren gemobbt wurde, ihr Auto zugeklebt wurde, Plakate abgerissen wurden etc., schien es mir schon wichtig, dass diese Vorfälle in die Urteilsfindung hätten einfließen müssen, da die angebliche Beleidigung hier eindeutig eine lange Vorgeschichte hat und sich eine Verstrickung von Akteuren deutlich macht, die im Hintergrund die Strippen ziehen, um Heiderose Manthey Schaden zuzufügen und sie zudem mundtot zu machen.

Vortrag ihres Einsatzes zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Plädoyer von Heiderose Manthey lässt Richterin kalt

Letzteres lässt sich daran erkennen, dass Heiderose Manthey sehr umfangreich über ihren Einsatz gegen Eltern-Kind Entfremdung vortrug, über ihre Aktionen für Menschenrechte berichtete und in ihrem Leben die zwangsweise Trennung von ihren Söhnen als Seelische Folter erleben musste und immer noch erlebt, was ich selbst auch nachvollziehen kann, da ich auch ein Opfer von Eltern-Kind Entfremdung bin und die seelischen Qualen, die diese Art von Verbrechen mit sich bringt, durchaus als Folter bezeichnet werden kann und auch muss. Zu den Opfern gehört bzw. gehören hier natürlich auch das Kind bzw. die Kinder. Es ist mir aufgefallen, dass der Vortrag von Heiderose Manthey, was diese Themen betrifft, Protokollführer, Richterin und Staatsanwalt offensichtlich vollkommen kalt ließen, was sehr befremdlich auf mich wirkte.

Prozessbegleiter springt auf und verlässt den Saal: „Das ist ja furchtbar, das kann ich nicht länger mit ansehen !“

So stand dann auch ein Prozessbegleiter auf und sagte während er den Saal verließ, dass er sich das nicht mehr mit ansehen kann, was für ein unsäglicher Schauprozess hier abläuft.

Immer wieder wurden auch einzelne Personen durch die Richterin gemaßregelt, dass ihre Masken nicht richtig sitzen würden und diese auch die Nase bedecken müssten o. ä..

Richterin Martina Resch schlecht zu verstehen

Was ebenso auffiel war, dass das Mikrofon der Richterin nicht funktionierte und diese somit sehr oft sehr schlecht zu verstehen war. Immer wieder musste sie aufgefordert werden, doch etwas lauter zu reden. Es wurde auch angesprochen, dass die Angeklagte im Vorfeld beantragt hat, ein Mikrofon bereitzustellen, natürlich ein funktionierendes. Dies war nicht der Fall.

Auch mir ist der Kragen geplatzt

Als Heiderose Manthey darüber berichtete, dass sie mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto – gegen die sich Frau Heiderose Manthey auch einsetzt und ich übrigens auch – Aufklärung betrieb, das Auto dann aber eines Tages mit schwarzen Bändern zugeklebt vorfand, weil wohl jemand anderer Meinung ist bzw. keine anderen Meinungen akzeptiert, ist mir dann auch der Kragen geplatzt als Frau Heiderose Manthey berichtete, dass ihr vorgeworfen wurde, sie hätte mit ihrem Auto mit diesen Slogans vor einem Kindergarten geparkt.

Richterin Resch schmiss mich raus

Als ich der Richterin (ich hatte nicht das Wort) gesagt habe, dass riesengroße Comic Plakate der Kampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ mit Comic-Bildern von Menschen beim Sex für das Benutzen von Kondomen wirbt, Plakate die in der Öffentlichkeit zu sehen sind, zumindest 2018 in Fürth und auch Nürnberg, d. h. riesengroße Plakate an denen Mütter und Väter mit ihren Kindern vorbei radeln oder im Kinderwagen vorbeigehen oder auch im Auto mit ihren Kindern daran vorbei fahren müssen, da sagt niemand was von diesen Moralaposteln, doch wenn Heiderose Manthey mit Slogans gegen Frühsexualisierung in ihrem Auto vor einem Kindergarten parkt, empören sich offenbar einige heuchlerische Bürger und meinen, dass Kindergartenkinder lesen können. Leider konnte ich es nicht so deutlich formulieren, da mich die Richterin unterbrach und mich mehr oder weniger dann rausschmiss.

Ein anderer Prozessbeobachter rückt nach

Draußen gab ich dann natürlich jemand anderem meine Platzkarte, so dass wieder eine Person den Saal betreten konnte.

Da mehr als fünf Personen während des Prozesses mitgeschrieben haben, sollten am besten die Aufzeichnungen von ihnen auch ran gezogen werden, einen Bericht zu schreiben, da ich selbst nicht mitgeschrieben habe.

Leider kann ich in meinem Bericht nicht im Detail alles unterbringen, was Heiderose Manthey vorgetragen hat, also die Aktion mit dem Ordner voller Einschreiben und Rückscheine an die Gerichte, ihre Kontakte zum Europäischen Parlament und ihr dortiges Wirken, wie auch das beim Internationalen Strafgerichtshof (IStG oder ICC), ihr Wirken bei der UNO in New York und ihre Berichterstattung an den UN-Sonderberichterstatter Melzer in Genf etc.

Einen ganzen Tisch voller Akten

Auch habe ich weitere wichtige Dinge aufgrund befürchteter Überlänge nicht mit eingebaut, wie z.B. die Tatsache, dass Heiderose Manthey einen ganzen Tisch voller Akten dabei hatte.
Auf Anfragen kann ich weiter ins Detail gehen. Möchte hier aber vorerst meinen Bericht schließen.

Ach ja, meines Erachtens hatten die Zuschauer einen 1,5 Meter – Abstand. Warum die Zuschauer überhaupt Masken tragen mussten, kann ich nicht beantworten. Die schroffen Zurechtweisungen durch die Richterin, wenn mal die Maske die Nase nicht bedeckte, fand ich absolut übertrieben.


Sie sind noch nicht mit dem Fall vertraut ?

Das ist der Grund, warum Heiderose Manthey im 24. Jahr über alle Hürden geht: Sie sucht ihre Söhne Johannes-Simon und Falk-Gerrit. Bei allen Prozessen nimmt sie die wichtigste Erinnerung an ihre Kinder mit in die Gerichte: Das letzte Foto von ihren Kindern, das von ihr selbst genähte Kindergartentäschchen aus Leder, eine aus Holz geschnitzte Ente und die Rechenschnur mit den Holzkugeln.


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Lesen Sie sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)

Peter Brightman berichtet über den Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey vor dem Amtsgericht Pforzheim

Was hat der Nationalsozialismus mit Rechtsextremismus zu tun ?

Aus Österreich ARCHE zugeschickt

Klarstellung einer Geschichtslüge: „Rechts“ ist nicht nazi !

2020-10-05

Henning von Restorff. Anwalt aus der Kanzlei Ladenburger. Er vertritt Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister von Keltern. Foto: ARCHE.

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Österreich/Keltern-Weiler. Völlig erstaunt war Heiderose Manthey, als sie die Strafanzeige von Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, las. Sie solle dem Bürgermeister „Rechtsextremismus“ vorgeworfen haben. Manthey indes fragte: „Wie viel Nazi ist der Chef ?“

Und nach erfolgter Unterdrückung der Meinungsfreiheit bei der Aufklärungsarbeit der ARCHE bezüglich des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas¹ und bei der Aufklärungs- und Recherchearbeit bei vorgenommener Frühsexualisierung von Kindern, bei Sexualisierter Gewalt gegen Schutzbefohlene, gegen Männer und Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch eine Erzieherin und durch deren Umfeld teilte sie Steffen Jörg Bochinger mit: „Entnazifizieren Sie sich und ihre Gemeinde Keltern – ARCHE mit einem Post-Nazi-Deutschland² am Wirkungsort konfrontiert“. ARCHEVIVA berichtete.

Meinungsfreiheit mit Müllsäcken des Bürgermeisters ausradiert

Dem Ausradieren der Meinungsfreiheit durch Bürgermeister Bochinger ging das Abhängen des Aufklärungsfahrzeuges ARCHE mit Müllsäcken voraus und eine Mail vom Schultes an die Direktorin der ARCHE mit unverfrorenem und unverschämtem Inhalt.

Eine Aufforderung, das ARCHE-Mobil mit Aufklärung zu den beiden Verbrechen nicht mehr in der Gemeinde abzustellen, hätte niemals erfolgen dürfen. Im Gegenteil, das Gemeindeoberhaupt hätte sich der Überwindung beider Gewaltverbrechen annehmen müssen.

Warum tat er das nicht ?

Sehr befremdlich ist indes für Heiderose Manthey die Formulierung in der Strafanzeige von Bochinger, vertreten durch Henning von Restorff, die Leiterin der ARCHE hätte den Bürgermeister des Rechtsextremismus bezichtigt !

Vor wenigen Tagen erreicht ARCHE eine Meldung aus Österreich, dessen Absender ARCHE nicht benennen wird.

Dieses Foto wurde am Thursday, October 01, 2020 11:05 PM ARCHE zugeschickt. Quelle: V.i.S.d.P.: ChristianHolz.org.

 

Auf einem Foto ist folgender Inhalt abgebildet. Zitat:


„Rechts“ ist nicht nazi !

Klarstellung einer Geschichtslüge:

Der National-Sozialismus war eine linke Ideologie und die Hitlerfaschisten waren Linke:
– Vor Gründung der NSDAP war Hitler in der SPD. Goebbels und Freisler sogar in der KPD:
– Goebbels: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke … Nichts ist uns verhasster als der rechts stehende Besitzbürgerblock!**
– „Sozialistisch“ und „Arbeiter-“ als Bestandteile des Parteinamens sind zudem Attribute einer linken Partei.
– die Mitglieder der Weißen Rose und des 20. Julis waren deutsche, rechte Patrioten.

Aufgrund einer Geschichtslüge also werden rechte Parteien wie die AfD heute als Menschen- und Demokratiefeinde verleumdet. Die Wahrheit aber muss ans Licht und die Geschichtsbücher gehören endlich umgeschrieben!


Zu der Geschichtsverdrehung nachfolgende Meldung
 
„Hamburg „Nazi-Schlampen“-Satire

AfD-Politikerin scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen NDR

| Lesedauer: 2 Minuten
 
Die NDR-Satire-Sendung „extra 3“ darf die AfD-Politikerin Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen.“

Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article164655318/AfD-Politikerin-scheitert-mit-einstweiliger-Verfuegung-gegen-NDR.html?fbclid=IwAR05v0SCiBOQZc0yYQ-OEPfGyHqHixAD57GP8mjRWBgcUp2l0To6AGa4Jgk

 

Was der Inhalt dieses Artikels mit der Strafanzeige von Steffen Bochinger über seinen Rechtsanwalt Henning von Restorff gegen Heiderose Manthey zu tun hat, erfahren Sie in Kürze.

Bleiben Sie online. Wir berichten !

 


¹ kid – eke – pas = Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome

² Die Begriffe, die zu den bekannten Merkmalen und Methoden der längst vergangenen und nun doch wieder ausgetriebenen Neo-Nazi-Diktatur gehörten, wurden im Text fett und rot geschrieben.

ARCHE hat für das Amtsgericht Pforzheim eine eigene Seite aufgemacht

DIE WENDE DIE WENDE DIE WENDE DIE WENDE

Pforzheimer Amtsgericht ist für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne eine Folterkammer

Lesen Sie sämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister), bequem auf einer Seite

2020-10-04

[2020-10-03]

Für Heiderose Manthey ist das Amtsgericht Pforzheim eine Folterkammer, was die Entfremdung von ihren Söhnen und deren Missbrauch angeht. Aktiv wird durch Urteile Eltern-Kind-Entfremdung betrieben, Kinderraub vertuscht, Pressefreiheit geraubt. Foto: Heiderose Manthey. 

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Keltern-Weiler. ARCHE eröffnet eigens für das Amtsgericht Pforzheim eine Seite. Die Direktorin der ARCHE nennt das Amtsgericht Folterkammer für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne – und nicht nur für diese drei unschuldigen Menschen ! 

Bisherige Veröffentlichungen

Das Pforzheimer Urteil ist eine absolute Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Dringende Forderung der Gesetzesreform „Immunität und Rechtsstand für Aufklärungs- und Enthüllungsjournalisten“

Mail an die Alliierten, Staatspräsidenten von Brasilien, Generalsekretär Chinas, Botschaften, Generalsekretär und Stellvertreter der UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter, Präsidenten des Menschenrechtsrates, Vorsitzenden der AfD, ehemaligen Vorsitzenden des AfRuV, amerikanische Kriminal- und Militärpolizei, russischen Generalmajor und Verteidigungsattaché, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und den im Prozess anwesenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim …

Hier sind alle Veröffentlichungen im Überblick.

Amtsgericht Pforzheim

Das Pforzheimer Urteil ist eine absolute Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Dringende Forderung der Gesetzesreform „Immunität und Rechtsstand für Aufklärungs- und Enthüllungsjournalisten“

Mail an die Alliierten, Staatspräsidenten von Brasilien, Generalsekretär Chinas, Botschaften, Generalsekretär und Stellvertreter der UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter, Präsidenten des Menschenrechtsrates, Vorsitzenden der AfD, ehemaligen Vorsitzenden des AfRuV, amerikanische Kriminal- und Militärpolizei, russischen Generalmajor und Verteidigungsattaché, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und den im Prozess anwesenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

2020-10-04

Die im Prozess mündliche Verurteilte: „Das Pforzheimer Urteil ist eine Schande für den Deutschen Rechtsstaat!“ Foto: Heiderose Manthey.


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Die Welt/New York/Genf/Berlin/Pforzheim/Keltern-Weiler. Per Mail wendet sich die im Strafprozess Pforzheim am 24. September 2020 durch Richterin Martina Resch vom Amtsgericht Pforzheim mündlich verurteilte Journalistin und Direktorin der ARCHE, Heiderose Manthey, an die 240 benannten Adressaten mit nachfolgendem Inhalt.


Von: ARCHEVIVA [mailto:info[ät}archeviva.com]
Gesendet: Dienstag, 29. September 2020 03:36
An: [240 Mailadressen]
Betreff: Forderung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Herrn Oliver Weik: Sofortige Annullierung des Urteils vom 24.09.2020 gegen Heiderose Manthey
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump,
sehr geehrter Herr Präsident der russischen Föderation Wladimir W. Putin,
sehr geehrter Herr Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson,
sehr geehrter Herr Präsident der Französischen Republik Emmanuel Macron,

sehr geehrter Herr Staatspräsident von Brasilien Jair Bolsonaro,
sehr geehrter Herr Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas Xi Jinping,

sehr geehrte Damen und Herren aller in Deutschland vertretenen Länder in den Gesandtschaften,
sehr geehrte Damen und Herren der in Deutschland ansässigen Botschaften,

sehr geehrter Herr UN-Generalsekretär António Guterres,
sehr geehrte Frau stellvertretende Generalsekretärin Amina J. Mohammed,
sehr geehrter Herr UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) Prof. Nils Melzer,

sehr geehrte Frau Präsidentin des Menschenrechtsrates Elisabeth Tichy – Fisslberger,

sehr geehrte Damen und Herren aller Völker dieser Erde,

sehr geehrter Herr Dr. Alexander Gauland, Vorsitzender der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag (AfD),
sehr geehrter Herr Stephan Brandner, Mitglied des Deutschen Bundestages (AfD),

sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei,
sehr geehrter Herr Generalmajor Sergey V. Chukhrov, Verteidigungsattaché,

sehr geehrter Herr Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim,
sehr geehrter Herr Sven Müller, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

– TRANSLATION attached below –

der gegen mich am 24. September 2020 um 09:30 Uhr stattgefundene Prozess vor dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
D-75175 Pforzheim

endet in der Verurteilung meiner Person als Gründerin und Leiterin der ARCHE, die zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ errichtet wurde.

Als Mutter zweier mir geraubten Kinder, als Pädagogin und Enthüllungsjournalistin erlebe ich in Deutschland zunehmend Folter in Form von Verfolgung am eigenen Leib, Verfolgung vieler Justizopfer durch Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gesellschaft aufgrund irrsinniger Fehlurteile, aufgrund von Falschanzeigen und polizeilicher Verfolgung, aufgrund von Einstellen der Gegenanzeigen und in Folge all dessen Verleumdung durch die Gesellschaft. …

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Das Pforzheimer Urteil ist eine absolute Schande für den Deutschen Rechtsstaat !