Das Eis unter der Kanzlerin schmilzt !
Hilft die Verbindung der Extremen, wenn die Mitte braun ist ?
2020-11-18
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Quelle: Deutscher Bundestag
2020-11-18
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Quelle: Deutscher Bundestag
2020-11-18
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Pforzheim/Keltern/Weiler. Am 18. November 2020 öffnet Heiderose Manthey eines der unzähligen Couverts aus dem Amtsgericht Pforzheim nach dem Raub ihrer Kinder. Diesmal ist es kein gelbes Couvert, sondern ein graues. Das Couvert ähnelt den unzähligen Schreiben von der Staatsanwaltschaft, also eines von der Justiz.
Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE, ist vor dem Raub ihrer beiden Söhne mit Leib und Seele als Lehrerin tätig. Sie liebt ihren Beruf – im Gegensatz zu vielen ihrer (ständig nörgelnden und klagenden) Kollegen. Sie liebt die Arbeit MIT ihren Schülern, besonders das gemeinsame Erleben des Heranwachsens und die gemeinsame Teilhabe an erzielten Entwicklungsschritten über kleine und große Hürden.
Um ihr Ziel eine sozialintegrative Klasse zu erreichen, schlägt sie sogar den Bildungsplan zu. Sie steht mit beiden Füßen fest im Schlamm der bereits zuvor durch Trennung und Scheidung der Eltern, durch Unterbemutterung, Unterbevaterung und fehlender Nestwärme hervorgerufenen folgenschwerer Erziehungsmängel, sozialer Verwahrlosung – auch aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten der Eltern und zunehmend fehlender Großeltern und deren sozialer Schutz für die Enkel.
„Erziehung ist Zuwendung !“, heißt Manthey’s Devise !
Nach dem Raub ihrer beiden Söhne sieht sich Manthey noch stärker in der Erziehungspflicht, weil sie am eigenen Leib erfahren muss, was Kindern verloren geht, wenn ihr Zuhause bröckelt, Mutter, Vater oder Großeltern nicht mehr für die Kinder greifbar sind und diese die permanent vorhanden Sehnsüchte nach Geborgenheit, Wärme, Anerkennung und Begleitung nicht mehr stillen können.
Genau in dieser Zeit stürzen kafkaeske Prozesse auf die Pädagogin ein. Manthey bezeichnet diese Prozesse und deren Auswirkungen als reine Folter. Das, was mit ihr und ihren Kindern am Amtsgericht Pforzheim geschieht, nennt sie Misshandlung. Manthey kann sich aber selbst nicht helfen, geschweige denn ihren Söhnen, zu denen sie bis heute den Kontakt sucht. Manthey weiß nicht, wo ihre Söhne wohnen oder ob sie ein warmes Zuhause haben.
Die von Kinderraub – Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome Betroffene hat ein Ziel: Sie will zu ihren Kindern. Dieses Ziel verfolgt sie mit aller Hartnäckigkeit und einem bewundernswerten Durchhaltevermögen trotz der über ihr zusammenbrechenden Welt. Manthey tritt die zerstörerische Herausforderung an und trifft, nachdem sie zur Überwindung von kid – eke – pas sogar ein TV-Studio aufgebaut hat, auf den weltweit bekannten Bindungsforscher Prof. Dr. Gordon Neufeld. Für das Interview mit Neufeld reist sie nach Berlin.
Manthey weiß, dass sie nur dann eine Chance hat, zu ihren Kindern zurückzufinden, wenn sie die Welt der Kinder ändert
Mit diesem selbst erworbenen Grundsatz, den Manthey im Jahr des Zusammentreffens mit dem Bindungswissenschafter (2014) schon seit siebzehn Jahren befolgt, geht sie mit Neufeld Seite an Seite. Neufeld propagiert: „Wenn Sie das Kind nicht ändern können, versuchen Sie, die Welt des Kindes zu ändern !“
Der kanadische Wissenschaftler und Bindungsforscher Prof. Dr. Gordon Neufeld legt im Interview mit der Pädagogin Heiderose Manthey offen, welchen Stoff unsere Kinder in Wirklichkeit brauchen, damit sie gesund erwachsen werden können.
Selbst im Deutschen Bundestag wird in den letzten Jahren immer lauter, dass sogenannte Familienrichter im Prinzip null Ahnung von Familien, Kindern oder gar Psychologie haben, dass Familienrichter nicht wissen, wie sie mit Familien in den schlimmsten ihrer Lebenssituationen umgehen müssen, wenn die Trennung von der geliebten Mutter, von dem geliebten Vater bevorsteht: Ein Psychodrama ! Die Folgen sind transgenerationell !
Lesen Sie hierzu
Der Merkel Staatsanwälte und Richter Teil I – Teil VI.
Das Fehlverhalten der Gerichte bei Scheidungen
Warum versagt professionelle Psychologie bei den Familiengerichten ?
Dr. Craig Childress: Die Ablehnung eines Elternteils im Zusammenhang mit der Scheidung ist eine Familientherapiefrage, keine Sorgerechtsfrage
Das Fehlverhalten der Gerichte bei Scheidungen
Eltern-Kind-Entfremdung ist psychische Kindesmisshandlung
Parental Alienation (Syndrome) – Eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung
in Neuropsychiatrie erschienen am 13. April 2018
Autor: Wilfrid von Boch-Galhau
Keltern geht den Weg der Verleumdung, des Hasses und der Hetze
In der Gemeinde Keltern wurde der von ihrer Mutter beraubten Kinder Hohn und Verachtung anstatt Hilfe zuteil. Hilferufe an die Gemeinde, an den Gemeinderat und an die Kirche und Kirchengemeinderäte der Evangelischen Kirche in Weiler bleiben unbeantwortet, bis zum heutigen Tage.
Die Bürgermeister Ulrich Pfeifer und Steffen Jörg Bochinger setzen mit der Pressezensur von ARCHE und dem ins Leitbild der Gemeinde Keltern eingeschmuggelten Diskriminierungs- und Exklusionspassus des Leitbildes noch eins drauf.
Pure Heuchelei in Keltern: Inklusionsbefürworter setzen die Exklusion durch !
Damit aber nicht genug: Als Manthey der für Inklusion eintretenden Gemeinde ihre eigene Exklusion vor Augen führt und nichts geschieht, Manthey dann damit als letztes Mittel in die Öffentlichkeit geht und die Methoden des grauenvollen Ausschlusses von Menschen in der Gemeinde aufdeckt, wird sie wegen „Beleidigung“ am 24. September 2020 von Richterin am Amtsgericht Martina Resch verurteilt.
Manthey fordert die sofortige Annullierung des Urteils von Oliver Weik in aller Öffentlichkeit.
ARCHEVIVA berichtet mehrfach
Pressefreiheit der Enthüllungsjournalistin zertreten – Heiderose Manthey fordert von Oliver Weik: Annullieren Sie dieses Urteil !
Amtsgerichts-Direktor unter Beobachtung der Alliierten, der UNO, des Menschenrechtsrates, der Botschaften, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, des russischen Verteidigungsattaché u.a.
Weitere Beweise zur vorliegenden Menschenjagd auf Unschuldige werden bei der Staatsanwaltschaft eingereicht
Pressefreiheit der Enthüllungsjournalistin zertreten – Heiderose Manthey fordert von Oliver Weik: Annullieren Sie dieses Urteil !
In ihre Mails an die UNO, Menschenrechtsrat, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, Alliierte, Botschaften, Presserat, Presseagenturen etc. bindet sie den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, die Staatsanwaltschaft und die Polizei mit ein.
Weik ist unterrichtet ! Mehrfach unterrichtet !
Manthey fordert am 11. November 2020 von Oliver Weik, der die Exklusion Unschuldiger aus der Gemeinde durch die Unterschrift seiner Fraktionsvorsitzenden Susanne Nittel mitträgt, das Urteil persönlich zu unterschreiben, nachzulesen im Artikel Unterschreiben Sie dieses Urteil persönlich, Oliver Weik ! –Das der Verurteilten vorgelegte Urteil ist nicht unterschrieben von Richterin Martina Resch – Jetzt erfolgt die Forderung der Unterschriftsleistung an den Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Gemeinderat der SPD Keltern, samt Siegel.
Weik lässt seine Justizangestellte Braun schreiben und unterschreiben. Weik verweist auf
§ 275
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Lesen Sie hier das Antwortschreiben des D I R E K T O R S im Original – gepixelt
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Soll diese Antwort etwa heißen, dass Weik nicht von seiner Remonstrationspflicht gegenüber seinem Dienstherren, dem Justizministerium, Gebrauch gemacht hat ?
Im Prinzip handelt es sich bei jedem dieser Fälle um die Hörigkeit der Angestellten/Beamten gegenüber (irrsinnigen) Weisungen, und das, obwohl es die Remonstrationspflicht für Beamte und deren persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen gibt:
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Lesen Sie den gesamten Artikel
DRINGEND: H I L F E R U F aus Deutschland an die Alliierten, an die amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, an den russischen Verteidigungsattaché, an die UNO, Menschenrechtsrat und UN-Sonderberichterstatter u.a.
MENSCHENRECHTSVERBRECHEN IN DEUTSCHLAND
ARCHE wird mit immer mehr Missbrauchsfällen von unschuldigen Menschen konfrontiert
Dies wirft so langsam aber sicher die Frage auf: Ist das Amtsgericht Pforzheim von der SPD unterwandert, wenn Weik schon Gemeinderat der SPD in Keltern ist und ist die Amtsanwältin Micol, die ein „Rechtskräftiges Urteil“ phantasierte, das Manthey „zu Recht“ ihre Kinder entzogen hätte, zumal Micol die SPD-Bundestagsabgeordnete kennt, mit der sie gemeinsam auf einem Foto im Internet zu finden ist ?
ARCHEVIVA berichtet über Micols dreiste Behauptung, die die Verfolgung der Mutter einleitet und die Ermittlungen gegen den Vater einstellt
Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim: Oberamtsanwältin Sigrid Micol in der Beweispflicht
Dubioser Vorfall: Wo ist das „Rechtskräftige Urteil“ zum Sorgerecht ?
Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim: Oberamtsanwältin Sigrid Micol in der Beweispflicht
Bislang glaubte Manthey jedenfalls an die Aussage von Katja Mast, Bundestagsabgeordnete der SPD in Berlin: Aber was ist jetzt mit der Pforzheimer SPD los ? Oder hat das Menschenrechtsverbrechen einen anderen Ursprung und darf bis zum heutigen Tage nicht aufgedeckt werden ?
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Katja Mast und Cornelia Spachtholz: Allen Kindern beide Eltern !
Dieser Appell muss von Berlin aus ins Justizministerium laut gerufen werden
Manthey: Institution gesucht, in der Kinder und Eltern während Trennung und Scheidung – also am schwächsten Punkt ihres schmerzhaften Lebensbruchs – kompetent aufgefangen werden können !
Bleiben SIE online. WIR berichten !
2020-11-18
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Bildergalerie: Erfrischend, kräftigend, bieten optimalen Abwehrschutz – allezeit !
2020-11-18
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Pforzheim/Keltern/Weiler. Die von Heiderose Manthey im Zuge des Strafgerichtsprozesses nach Veröffentlichung des Artikels „Nazivergleiche in Keltern: Ein Streit schlägt Wellen“ von Pressekollegin Nadine Schmid in der Pforzheimer Zeitung aufgeführten und danach bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim angeforderten Strafanzeigen und Strafanträge sind trotz gesetzter Frist und Nachfrist bis heute nicht eingetroffen.
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Die Stellungnahme und Aufklärung über die Vorgänge zwischen Pforzheimer Zeitung und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim finden Sie hier:
Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?
Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?
In der Zwischenzeit erhärtet sich aber die Frage:
Hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim etwas zu verbergen oder müssen die auf einem Aktenblatt gelisteten Strafanzeigen noch bearbeitet werden ?
Die erste Forderung der Präsidentin der ARCHE an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim lautet
Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de] Sehr geehrte Damen und Herren, nach den Ankündigungen von Rechtsanwalt Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, müssten weitere Strafanzeigen gegen mich bei der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingegangen sein. Hiermit stelle ich den Antrag auf Akteneinsicht mit Beiakten. Unterbreiten Sie mir hierfür Terminvorschläge.
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Antwort von Dihlmann, Justizfachangestellte der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim
Von: StA Pforzheim (Poststelle) [mailto:Poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de] Sehr geehrte Frau Manthey, es wird mitgeteilt, dass Ihr Schreiben hier eingegangen ist und bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen |
Erneute Forderung der Präsidentin der ARCHE
Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de] Sehr geehrte Frau Dihlmann, ich erwarte nicht die Bearbeitung meines Schreibens, sondern die Vorlage eines Aktenblattes ! Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, warum es der Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim binnen 14 Tagen nicht möglich ist, ein Aktenblatt herauszuziehen, auf der sämtliche Strafanzeigen samt Strafanträgen, die gegen mich gestellt wurden, aufgelistet sind ? Muss dieses Aktenblatt zuerst noch hergestellt werden ? Selbst die Pforzheimer Zeitung wusste mit Veröffentlichung der Journalisten–Kollegin Nadine Schmid von der Pforzheimer Zeitung „Nazivergleiche in Keltern: Ein Streit schlägt Wellen“ vom 25. Oktober 2020: „Bereits vor drei Jahren hatte eine Auseinandersetzung in ähnlichem Kontext zwischen dem Rathauschef und der Frau in einer Anzeige Bochingers gegipfelt!“ „Damals war das Verfahren eingestellt worden, weil keine strafrechtlich relevanten Äußerungen vorgelegen hätten (die PZ berichtete).“ Wollen Sie mit Ihrer Antwort etwa zum Ausdruck bringen, dass die Pforzheimer Zeitung von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim bedient wird, wobei der Betroffenen selbst gezielt Informationen vorenthalten werden ? Und wenn wir schon dabei sind, ermitteln Sie gleich in Richtung Pforzheimer Zeitung, was damals über mich abgedruckt worden war, denn die Pforzheimer Zeitung rückt die von mir bereits angeforderte vermutlich mich diskriminierende Veröffentlichung nicht heraus. Handelt es sich um eine erneute Diffamierung von Seiten des Bürgermeisters mir gegenüber ? Wer aber sind die Bürger, die mich strafrechtlich verfolgen ließen und warum ? Ich verlange sofortige Aufklärung und die Vorlage des von mir angeforderten Aktenblattes binnen zwei Tagen, also spätestens bis zum 15. November 2020. Mit freundlichem Gruß |
Ist in der Zwischenzeit die Antwort von Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und gleichzeitig Gemeinderat der SPD in der Gemeinde Keltern, also Mitverursacher des Diskriminierungs- und Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert per Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, zur Aufforderung der persönlichen Unterschrift unter das Urteil von Martina Resch eingetroffen ?
Und ist die Frage zu klären, ob das Amtsgericht Pforzheim durch dessen Direktor und SPD-Gemeinderat Oliver Weik und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim z.B. durch Amtsanwältin Micol politisch unterwandert sind ?
Lesen Sie hierzu unbedingt unseren Artikel Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I
Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I
Bleiben SIE online. WIR berichten.
2020-11-17
(wegen hoher Wichtigkeit auch nochmalige Hervorhebung aus 2020-11-15)
aktualisiert 2024-01-17
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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.
Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Quelle: dejure.org
Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.
Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.
Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen
Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !
Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.
Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.
Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes.
Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.
Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.
Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster
Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.
Schuster orientiert sich ersichtlich an der Strafanzeige von Rechtsanwalt Henning von Restorff. Im Strafgerichtsprozess sagt sie aber als einzige von Richterin am Amtsgericht Martina Resch zugelassene Zeugin, befragt von der sich selbst verteidigenden Präsidentin der ARCHE, dass sie selbständig ermittelt habe.
Ähnlichkeiten zwischen der Strafanzeige des Henning von Restorff (vergleiche hierzu die Veröffentlichungen im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN) aus der Kanzlei Ladenburger aus Pforzheim und der Strafanzeige von Schuster, nach deren Aussage im Zeugenstand selbständig erstellt von der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, sind verblüffend.
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Fast wortgleich ist die Aussage von Restorff und Schuster zu den Impressum-Angaben
Restorff schreibt in seiner Strafanzeige vom 30. März 2020: „Die Angezeigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V.“. Außerdem gemäß eigener Angabe und entsprechender Impressumangabe die gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“
Schuster schreibt in ihrer Strafanzeige vom 14. Mai 2020: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“
Lediglich drei Begriffe wurden ausgetauscht, sogar der Schreibfehler bei Arche wurde beibehalten. Richtig ist: ARCHE !
Vorauseilender Gehorsam durch Verurteilung Unschuldiger, um von den wahren Tätern abzulenken ?
Schuster schreibt weiter: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“
Und: „Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“
Der Vorlage von Restorff folgt nach Schuster auch noch die Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz. Ob Schuster und Schoch-Wuerz jemals auf der Impressumseite nachgeschaut haben, was zur ARCHE und ARCHEVIVA gehört, dieses Wissen bleibt im Moment noch verschlossen. Jedenfalls sieht es an dieser Stelle mehr nach Abschreiben aus als nach eigenständiger Recherche.
Trotz unglaublicher und abstruser Anschuldigungen durch Polizeiposten, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keine Vernehmung der Zeugen der Präsidentin der ARCHE !
Trotz dieser Anschuldigungen bewilligt Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, der Beschuldigten nicht, sämtliche Kandidaten, die der Wählervereinigung angehörten, zu deren Zugehörigkeit oder Reichsbürgernähe im Zeugenstand zu befragen. Manthey gab die Liste der Adressen sämtlicher Kandidaten zur Vernehmung als Antrag vor dem Gerichtsprozess ein. Dieser wurde nicht bewilligt, ebenso wenig die Zeugenvernehmung der zum Strafgerichtsprozess direkt mitgebrachten Zeugen der Organisationsleiterin der WIW.
Selbst schriftlich formulierte Zeugenaussagen nahm das Gericht am Prozesstag nicht an. Martina Resch besprach sich zu allen Anträgen von Manthey dem Staatsanwalt Sven Müller zugeneigt und winkte danach ab.
Schriftliche Aussagen zu sechs der Kandidaten der WIW und zu deren Nicht-Zugehörigkeit
Manthey ist nicht bekannt, dass einer der Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) der Reichsbürgerbewegung angehören würde. Der Präsidentin der ARCHE ist aber sehr wohl bekannt, dass mit einer solchen ideologischen Verunglimpfung schnell von anderen wichtigen Dingen abgelenkt werden kann und diese wäre hier die Aufklärung des Verursachers des Exklusionspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern gewesen, die Unterschrift und damit Bewilligung des Bürgermeisters und des SPD-Gemeinderates Oliver Weik, der gleichzeitig Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim ist !
Gezielt wird die Aufklärung dieser unglaublichen Anklage gegen Manthey von Seiten der Polizeihauptkommissarin beschuldigend vor Gericht stehen gelassen. Manthey ist weder Mitglied der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW), noch gehört sie der Reichsbürgerbewegung an, noch hat sie „gewisse Neigungen“ in dieser Richtung.
Die umfangreichen Anzeigen von Manthey zum Raub ihrer Söhne werden bis heute von der Polizei nicht gewürdigt oder von der Staatsanwaltschaft nach angeblichem Auftreten eines bislang nicht vorweisbaren „Rechtskräftigen Urteils“ wieder aufgenommen.
Auffallend in der Strafanzeige von Schuster ist auch, dass das Geburtsdatum des Anzeige erstattenden Bürgermeisters nicht angegeben ist, wohingegen das Geburtsdatum der Beschuldigten in die Akten eingefügt ist. Warum dies ? Zwei-Klassen-Ideologie von Seiten Schusters ?
Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz – fast wortgleich zu Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen
Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz verfasst am 17. Juni 2020 eine Strafanzeige vom Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6 in der Ostenendstraße 3 in 75175 Pforzheim, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.
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Schoch-Wuerz übernimmt den nachfolgenden Satz buchstabengetreu von PHK Sabine Schuster: „Die Beschuldigte ist Gründerin und Vorstand des Vereins „Arche e.V. sowie gemäß Impressumangabe die gemäß §55 Rundfunkstaatsvertrag redaktionell Verantwortliche für die Inhalte der Website http://www.archeviva.com/.“
Von der Vorgängerin abschreiben, soll das eine eigenständige Ermittlung sein ?
Auch nachfolgenden Satz übernimmt Schoch-Wuerz buchstabengetreu von Schuster: „Des Weiteren ist sie Mitglied der Wählervereinigung „WIW – Wir in Weiler (wiw.world). Wie aus vergangenen Anzeigeerstattungen durch die Geschädigte bekannt wurde, gehören oder gehörten dieser Wählervereinigung u.a. Personen an, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen bzw. zumindest in deren Nähe einzuordnen sind.“
Und auch der dritte Satz von Schuster einfach nur kopiert: „Entsprechende Neigungen der Beschuldigten selbst wurden“, so Schuster, „von hiesiger Seite noch nicht festgestellt. Sie selbst trat in der Vergangenheit jedoch mehrfach durch provozierende Aushänge sowie eigene umfangreiche Anzeigenerstattungen polizeilich in Erscheinung.“
Lediglich der Satz: „Die Beschuldigte, Frau Manthey macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Artikel sind weiterhin auf ihrer Internetseite einsehbar.“ wird von KHK Schoch-Wuerz selbständig formuliert eingefügt, wobei Teil 1 dieser Aussage nicht stimmt, denn nicht Frau Manthey machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch, nein, deren Anwalt sagte zu, Kontakt zu der Kriminalpolizei aufzunehmen in dieser Angelegenheit, was er jedoch – aus bisher ungeklärten Gründen – nicht tat.
Auch da muss von einer anderen Stelle aus gesondert hingeschaut werden !
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ARCHEVIVA veröffentlicht zu diesen Vorgängen im Artikel Der Fehler im System: Gibt es in Deutschland überhaupt „Recht“ oder ist die „Justiz“ nichts anderes als ein Apparat der Interessen der dort Tätigen und der Interessen ihrer Machthaber¹ ?.
⇒ Weder die Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster, noch die Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz, noch der Staatsanwalt Sven Müller von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim decken die Menschenrechtsverbrechen und die Verletzungen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 durch den Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert am 20. Oktober 2019, auf.
⇒ Wäre das nicht ihre Pflicht gewesen ?
Stattdessen wird die Präsidentin der ARCHE in einem Blitzverfahren mit BLITZ-ABURTEILUNG, eingeleitet durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger über dessen Anwalt Henning von Restorff mit den ihnen folgenden Staatsdienern Schuster und Schoch-Wuerz in einem von Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, „scharf“ geführten Prozess wegen „B E L E I D I G U N G !“ abgewatscht.
⇒ Kann man so die Augen verschließen wollen vor den Vorgängen in Keltern und wenn ja, warum ?
Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und gleichzeitig als Gemeinderat der SPD in Keltern Mitverursacher der BULLE DER SCHANDE, wurde aufgefordert, das Urteil PERSÖNLICH und mit SIEGEL zu unterschreiben ! Bislang ist das Urteil lediglich von Justizangestelltem Karaasenov unterschrieben.
ARCHEVIVA berichtete Unterschreiben Sie dieses Urteil persönlich, Oliver Weik !
Wäre nach jetzigem Stand der Justizangestellte Karaasenov verantwortlich für das Urteil und müsste der Justizangestellte zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es sich herausstellen würde, dass das Urteil annulliert werden muss ?
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„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach bereits während des Prozesses.
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT STUTTGART IST INFORMIERT
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Zwischenzeitlich ist eine Fahrt zur Generalstaatsanwaltschaft nach Stuttgart erfolgt.
Die Generalstaatsanwaltschaft der baden-württembergischen Metropole ist nun von dem Strafgerichtsprozess und von den dort stattgefundenen Rechtsbrüchen informiert !
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Der nächste Film ist in der Mache
Wie ARCHE TV heute Vormittag berichtet, ist der nächste Film in Vorbereitung. Er wird in einem Interview – mit dem von der Präsidentin der ARCHE beantragten und vom Gericht abgelehnten Rechtsbeistand – die Rechtsbrüche, vorgenommen am Amtsgericht Pforzheim beim Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger durch dessen Anwalt Henning von Restorff, verurteilt durch Martina Resch, Richterin am Amtsgericht Pforzheim, aufzeigen.
Lesen Sie hier (in Höhe der Textmitte des Artikels), was die Präsidentin der ARCHE unternimmt, dass der Diskriminierungs- und Exklusionspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern NICHT in das Leitbild aufgenommen werden soll:
Manthey hat in ihrer Funktion als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. und als Leiterin der ARCHE
So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)
Zu den Vorfällen in Keltern, am Amtsgericht Pforzheim, bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe -Zweigstelle Pforzheim, beim Polizeiposten Remchingen und bei der Kriminalpolizei Calw sei hingewiesen auf die Aussagen der UNO:
Das Ziel von Weißer Folter ist das Brechen des Verstandes der Opfer !
UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer: „DAS WESEN DER FOLTER BESTEHT GRUNDSÄTZLICH DARIN, DEN VERSTAND EINES MENSCHEN ZU BRECHEN.“
Berichterstattung der ARCHE und der IAoHRD auf Beweisbasis an die UNO: Deutschlands Justiz und Verwaltungen wenden diese Psycho-Foltermethoden an
Holger Söder: Deutsche Foltermethoden werden endlich geächtet ! Psychologische Folter ist die schlimmste Art von Folter !
Melzer: „Das Wesen der Folter besteht grundsätzlich darin, den Verstand eines Menschen zu brechen.“
Bleiben SIE online. WIR berichten.
2020-11-17
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Bildstrecke: Tagetes und rote Herbstblätter am Gehwegrand
2020-11-16
aktualisiert 2024-01-17
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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.
Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Quelle: dejure.org
Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.
Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.
Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen
Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !
Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.
Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.
Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes.
Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.
Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.
Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster
Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.
Schuster orientiert sich ersichtlich an der Strafanzeige von Rechtsanwalt Henning von Restorff. Im Strafgerichtsprozess sagt sie aber als einzige von Richterin am Amtsgericht Martina Resch zugelassene Zeugin, befragt von der sich selbst verteidigenden Präsidentin der ARCHE, dass sie selbständig ermittelt habe.
Ähnlichkeiten zwischen der Strafanzeige des Henning von Restorff (vergleiche hierzu die Veröffentlichungen im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN) aus der Kanzlei Ladenburger aus Pforzheim und der Strafanzeige von Schuster, nach deren Aussage selbständig erstellt von der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, sind verblüffend.
Lesen Sie hier weiter.
So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)
2020-11-15
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2020-11-15
aktualisiert 2024-01-17
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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.
Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. (2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist. (3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen. (4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. |
Quelle: dejure.org
Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.
Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.
Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen
Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !
Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.
Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.
Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes.
Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.
Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.
Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster
PHK Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.
[wird am 15.11.2020 nachgereicht]
Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz
KHK Ute Schoch-Wuerz verfasst am 17. Juni 2020 eine Strafanzeige vom Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6 in der Ostenendstraße 3 in 75175 Pforzheim, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.
[wird am 15.11.2020 nachgereicht]
„DAS IST EIN ABGEKARTETES SPIEL !
UND WER DIE „GLOBAL PLAYER“ UND DIE STRIPPENZIEHER DAHINTER SIND,
DAS WIRD SICH NOCH ZEIGEN !“,
so Manthey mehrfach während des Prozesses.
WICHTIG !!! Nachtrag um 09:13 Uhr
Hatte Staatsanwalt Sven Müller überhaupt Kenntnis von Manthey’s Eingabe der Widerspruchsbegründung gegen den Strafbefehl ?
Ob Staatsanwalt Sven Müller die Eingaben und Beweise der beschuldigten Präsidentin der ARCHE zu den Menschenrechtsverbrechen in Keltern überhaupt gelesen hat, bleibt in Frage gestellt. Jedenfalls fragt Richterin am Amtsgericht Martina Resch zu Beginn des Strafprozesses am 24. September 2020 weder die Beschuldigte noch den Staatsanwalt, also keine der beiden Parteien, ob die Akten diesen bekannt sind.
Der Hauptverursacher des Prozesses, Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger, war nicht als Zeuge geladen
Den Anzeige erstattenden Henning von Restorff bzw. Steffen Jörg Bochinger kann und darf Manthey ja nicht befragen, denn beide sind zum Prozess ja nicht erschienen. Bochinger wird auch nicht als Zeuge in den Zeugenstand gerufen, wo er hätte vernommen werden können zu der ihm angeblich zugefügten Beleidigung. Somit bleibt der Beschuldigten das Recht verwehrt, dem Strafanzeige erstattenden Bürgermeister Bochinger präzise Fragen nach ihrem VOR der Berichterstattung erfolgten Handeln, mit dem sie gegen die Aufnahme des Exklusionspassus der Gemeinde Keltern vorgegangen war.
Manthey hat in ihrer Funktion als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. und als Leiterin der ARCHE
Beweis: Das Schreiben der Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, an Prof. Nils Melzer „Versendung der im Leitbild der Gemeinde Keltern Misantropie und Menschenhass indizierenden und nachweisenden Mail“ Berichterstattung der ARCHE und der IAoHRD vom 11. Januar 2020
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Der jungen Mann selbst wendet sich mit einem Schreiben unter Abgabe von Zeugen gegen den ihn diskriminierenden, vom Gemeinderat am 20. Oktober 2019 ratifizierten ihn ausgrenzenden und Konsequenzen androhenden Passus im Leitbild der Gemeinde.
Dass Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger zu diesen Fakten im Gerichtsprozess nicht befragt werden konnte, stellt für die Beschuldigte einen schweren Rechtsbruch dar.
Zusätzlich im Strafgerichtsprozess: Ungleicher Ausgangspunkt der Prozessbeteiligten
Hinzu kommt, dass sich Manthey – auf Anweisungen von Justizangestelltem Karaasenow – noch nicht einmal ihre eigenen zu dem Strafbefehl gemachten Eingaben, versehen mit den durch die Angestellten hinzugefügten fortlaufenden Aktennummern im Amtsgericht Pforzheim kopieren lassen durfte, so dass sie lediglich eine sehr abgeschlankte Form der Akte im Prozess vor sich liegen hatte, deren Seiten eben nicht durchnummeriert waren.
Diese abgeschlankte Akte zeigte sie auch den Pressevertretern von Pforzheimer Kurier und Pforzheimer Zeitung, dem Kollegen Sebastian Kapp und der Kollegin Nadine Schmid, wie ganz deutlich im Film über den Prozess LUST AUF MENSCHENJAGD – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN zu erkennen ist.
Zeugen der Beschuldigten nicht zugelassen
Die Zeugen der Beschuldigten werden nicht zugelassen, weder nach erfolgtem schriftlichen Antrag VOR der Verhandlung, noch IN der Verhandlung selbst. Der Justizangestellte Karaassenov meint noch auf Anfrage von Manthey während deren Akteneinsicht, dass Manthey ja die Zeugen direkt in die Verhandlung mitnehmen kann. Einige der Zeugen sind am Gerichtstag anwesend, zur Zeugenaussage zugelassen werden sie jedoch nicht, ebenso wenig also wie alle anderen Beweise. Einzige zugelassene Zeugin ist die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, die nicht nach § 160 StPO ermittelt hatte.
Durch das Urteil wird Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:
Artikel 19 – Meinungs- und Informationsfreiheit«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.» Erläuterung zu Artikel 19Das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äussern und das Recht, unangefochten Informationen zu suchen und zu bekommen, gehört nach wie vor zu den häufig verletzten Menschenrechten. Staatliche Zensur der Presse, das Verbot der Veröffentlichung von Büchern, die Verfolgung von Schriftstellern/-innen und Medienschaffenden ist leider immer noch an der Tagesordnung. Viele Machthabende fürchten um ihre Position, wenn sich die Menschen gut informieren können und ihre abweichenden Ansichten kundtun. Der Schutz dieser Rechte stellt daher ein wichtiges Element für eine funktionierende Demokratie dar und ist eine wichtige Voraussetzung, um andere Menschenrechte ausüben zu können. Allerdings darf das Recht der Meinungsäusserung nicht absolut verstanden werden und seine Ausübung unterliegt einer besonderen Verantwortung: Eine Schranke findet das Recht etwa bei der Achtung des Rufes anderer Personen, bei der rassistischen Hetze oder beim Aufruf zu Gewalthandlungen. |
Quelle: Human Rights
Beim Aufdecken von weiteren Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 in der Gemeinde Keltern sind zur Abwehr dieser Verbrechen die Artikel Notwehr, Nothilfe und Notstand des Strafgesetzbuches heranzuziehen. Diese haben in Kraft zu treten.
Die im Strafgerichtsprozess nicht zugelassenen Zeugenaussagen von vier Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) zu deren Zugehörigkeit zu „Reichsbürgern“ sind auf dem Dokument abgebildet. Weitere zwei Aussagen von Kandidaten wiesen eine Zugehörigkeit zu „Reichbürgern“ zurück. Die dem Gericht mit Adressen benannten Kandidaten der WIW wurden als Zeugen nicht zugelassen. Manthey selbst weiß von keinem einzigen der gelisteten Kandidaten, dass er eine Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ aufweist.
Auffallend ist aber, dass sowohl Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster als auch Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz sich nicht wirklich ernsthaft mit der ARCHE beschäftigen (wollten), sonst hätten sie erkennen müssen, dass ARCHEVIVA nicht nur aus dem ARCHE e.V. mit Sitz in Waldbronn besteht, sondern dass ARCHE aufgrund seiner weltweiten Plattform für Betroffene gemeinsam mit Wissenschaftlern, Experten, Juristen, Journalisten, Leiter von Selbsthilfeorganisationen etc. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, eine Organisation allein mit über 50 Experten aufgebaut hat und mit unzähligen Selbsthilfegruppen, deren Direktorin Heiderose Manthey innerhalb der ARCHE ist.
Die versuchte Degradierung der Präsidentin der ARCHE durch Rechtsanwalt Restorff
Muss Henning von Restorff, Rechtsanwalt des Strafanzeige erstattenden Steffen Jörg Bochinger deswegen zum Sachverhalt in der Strafanzeige folgendermaßen begründen: „Der Anzeigeerstatter ist seit 2013 Bürgermeister der Gemeinde Keltern und Kreisrat im Kreistag des Enzkreises. Die Angezeigte ist bereits polizeibekannt. So wurde sie bereits im Jahr 2017 von mehreren Bürgern der Gemeinde Keltern-Weiler, darunter auch von unserem Mandant, wegen vergleichbarer Vorwürfe angezeigt.“, weil der Bürgermeister nicht den Rang und Namen von Manthey hat ?
Muss Restorff deswegen die Bezeichnung „Kreisrat“ anführen und Manthey als „polizeibekannt“ titulieren, um seinen Mandanten in dessen Bedeutung anzuheben ?
Vorgänge mit dem Polizeiposten Remchingen und dem Kindergarten in Weiler
Am 13. Oktober 2012 schreibt Heiderose Manthey einen Brief an die Fraktionen des Gemeinderates in Keltern, Bündnis 90/Grüne, CDU, Freie Wähler, SPD, adressiert an das Rathaus Keltern, Weinbergstr. 9 in 75210 Ellmendingen.
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Die Präsidentin der ARCHE spricht die Themenfelder „Kindergarten Weiler“, „Kindesentfremdung“ und „Veröffentlichung“ an.
Am 31. Oktober 2012 erreicht Heiderose Manthey ein Schreiben vom Polizeiposten in Remchingen: Manthey wird wegen „Fällen von Bäumen u.a.“ von Tanja Balke angezeigt, nachdem Manthey zuvor bereits vom „Kindergarten in Weiler“ wegen Aufhängen eines Plakates an dem Fenster der ARCHE angezeigt worden war.
Zeugenaussage von D. zum Telefonat mit Polizistin Rettkowski vom Polizeiposten Remchingen im Beisein von M. am 31. Oktober 2012 um 12:28 Uhr wegen Ermittlungsverfahren „Fällen von Bäumen u.a.“
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⇒ In Kürze werden weitere Beweise von Hilferufen der von Kinderraub betroffenen Präsidentin der ARCHE an die Gemeinde Keltern, an die Kirchengemeinde Keltern, an den Evangelischen Kindergarten in Weiler und an den Kirchengemeinderat in Weiler veröffentlicht.
⇒ Das Interview von ARCHE TV zu den Vorgängen bei dem Strafgerichtsprozess mit dem von Heiderose Manthey im Amtsgericht Pforzheim beantragten Verfahrensbeistand wird erwartet.
Der Verfahrensbeistand wird von dem Justizangestellten Karaasenov nicht zugelassen, da er nicht mit der Beschuldigten „verheiratet“ sei.
Bleiben SIE online. WIR berichten.
2020-11-13
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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.
Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
Quelle: dejure.org
Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster
[wird am 15.11.2020 nachgereicht]
Das Ergebnis der Ermittlung von Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz
[wird am 15.11.2020 nachgereicht]
Die Zeugen der Beschuldigten werden nicht zugelassen, weder nach erfolgtem schriftlichen Antrag VOR der Verhandlung, noch IN der Verhandlung selbst. Der Justizangestellte Karaassenov meint noch auf Anfrage von Manthey während deren Akteneinsicht, dass Manthey ja die Zeugen direkt in die Verhandlung mitnehmen kann. Einige der Zeugen sind am Gerichtstag anwesend, zur Zeugenaussage zugelassen werden sie jedoch nicht, ebenso wenig also wie alle anderen Beweise. Einzige zugelassene Zeugin ist die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, die nicht nach § 160 StPO ermittelt hatte.
Durch das Urteil wird Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:
Artikel 19 – Meinungs- und Informationsfreiheit«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.» Erläuterung zu Artikel 19Das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äussern und das Recht, unangefochten Informationen zu suchen und zu bekommen, gehört nach wie vor zu den häufig verletzten Menschenrechten. Staatliche Zensur der Presse, das Verbot der Veröffentlichung von Büchern, die Verfolgung von Schriftstellern/-innen und Medienschaffenden ist leider immer noch an der Tagesordnung. Viele Machthabende fürchten um ihre Position, wenn sich die Menschen gut informieren können und ihre abweichenden Ansichten kundtun. Der Schutz dieser Rechte stellt daher ein wichtiges Element für eine funktionierende Demokratie dar und ist eine wichtige Voraussetzung, um andere Menschenrechte ausüben zu können. Allerdings darf das Recht der Meinungsäusserung nicht absolut verstanden werden und seine Ausübung unterliegt einer besonderen Verantwortung: Eine Schranke findet das Recht etwa bei der Achtung des Rufes anderer Personen, bei der rassistischen Hetze oder beim Aufruf zu Gewalthandlungen. |
Quelle: Human Rights
Beim Aufdecken von weiteren Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen das Grundgesetz Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5 und Art. 6 in der Gemeinde Keltern sind zur Abwehr dieser Verbrechen die Artikel Notwehr, Nothilfe und Notstand des Strafgesetzbuches heranzuziehen. Diese haben in Kraft zu treten.
Die im Strafgerichtsprozess nicht zugelassenen Zeugenaussagen von vier Kandidaten der Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW) zu deren Zugehörigkeit zu „Reichsbürgern“ sind auf dem Dokument abgebildet. Weitere zwei Aussagen von Kandidaten wiesen eine Zugehörigkeit zu „Reichbürgern“ zurück. Die dem Gericht mit Adressen benannten Kandidaten der WIW wurden als Zeugen nicht zugelassen. Manthey selbst weiß von keinem einzigen der gelisteten Kandidaten, dass er eine Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ aufweist.
Auffallend ist aber, dass sowohl Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster als auch Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz sich nicht wirklich ernsthaft mit der ARCHE beschäftigen (wollten), sonst hätten sie erkennen müssen, dass ARCHEVIVA nicht nur aus dem ARCHE e.V. mit Sitz in Waldbronn besteht, sondern dass ARCHE aufgrund seiner weltweiten Plattform für Betroffene gemeinsam mit Wissenschaftlern, Experten, Juristen, Journalisten, Leiter von Selbsthilfeorganisationen etc. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, eine Organisation allein mit über 50 Experten aufgebaut hat und mit unzähligen Selbsthilfegruppen, deren Direktorin Heiderose Manthey innerhalb der ARCHE ist.
Die versuchte Degradierung der Präsidentin der ARCHE durch Rechtsanwalt Restorff
Muss Henning von Restorff, Rechtsanwalt des Strafanzeige erstattenden Steffen Jörg Bochinger deswegen zum Sachverhalt in der Strafanzeige folgendermaßen begründen: „Der Anzeigeerstatter ist seit 2013 Bürgermeister der Gemeinde Keltern und Kreisrat im Kreistag des Enzkreises. Die Angezeigte ist bereits polizeibekannt. So wurde sie bereits im Jahr 2017 von mehreren Bürgern der Gemeinde Keltern-Weiler, darunter auch von unserem Mandant, wegen vergleichbarer Vorwürfe angezeigt.“, weil der Bürgermeister nicht den Rang und Namen von Manthey hat ?
Muss Restorff deswegen die Bezeichnung „Kreisrat“ anführen und Manthey als „polizeibekannt“ titulieren, um seinen Mandanten in dessen Bedeutung anzuheben ?
Vorgänge mit dem Polizeiposten Remchingen und dem Kindergarten in Weiler
Am 13. Oktober 2012 schreibt Heiderose Manthey einen Brief an die Fraktionen des Gemeinderates in Keltern, Bündnis 90/Grüne, CDU, Freie Wähler, SPD, adressiert an das Rathaus Keltern, Weinbergstr. 9 in 75210 Ellmendingen.
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Die Präsidentin der ARCHE spricht die Themenfelder „Kindergarten Weiler“, „Kindesentfremdung“ und „Veröffentlichung“ an.
Am 31. Oktober 2012 erreicht Heiderose Manthey ein Schreiben vom Polizeiposten in Remchingen: Manthey wird wegen „Fällen von Bäumen u.a.“ von Tanja Balke angezeigt, nachdem Manthey zuvor bereits vom „Kindergarten in Weiler“ wegen Aufhängen eines Plakates an dem Fenster der ARCHE angezeigt worden war.
Zeugenaussage von D. zum Telefonat mit Polizistin Rettkowski vom Polizeiposten Remchingen im Beisein von M. am 31. Oktober 2012 um 12:28 Uhr wegen Ermittlungsverfahren „Fällen von Bäumen u.a.“
⇒ In Kürze werden weitere Beweise von Hilferufen der von Kinderraub betroffenen Präsidentin der ARCHE an die Gemeinde Keltern, an die Kirchengemeinde Keltern, an den Evangelischen Kindergarten in Weiler und an den Kirchengemeinderat in Weiler veröffentlicht.
⇒ Das Interview von ARCHE TV zu den Vorgängen bei dem Strafgerichtsprozess mit dem von Heiderose Manthey im Amtsgericht Pforzheim beantragten Verfahrensbeistand wird erwartet.
Der Verfahrensbeistand wird von dem Justizangestellten Karaasenov nicht zugelassen, da er nicht mit der Beschuldigten „verheiratet“ sei.
Bleiben SIE online. WIR berichten.