WIW-Organisationsleiterin klagt gegen abwendigen WIW-Kandidaten
Wichtige Dokumente heute per Einschreiben an das Amtsgericht Mannheim
2021-10-14
Die Organisationsleiterin der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW) vor dem Amtsgericht Mannheim. Die WIW ist neben den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN die dritte Wählervereinigung/Partei, die Heiderose Manthey für die Gemeinderatswahlen in Keltern aufstellt. Foto: Otto Teebaum.
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Mannheim/Pforzheim/Keltern/Weiler. Die WIW-Organisationsleiterin und Gründerin der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER, begehrt gegen einen WIW-Kandidaten auf, der frühzeitig vor der Wahl des Gemeinderates im Jahr 2019 die WIW-Organisationsleitung ohne Ankündigung verlassen hat.
Zur Historie: Tatkräftiger Anschub für einen zwingend notwendigen Demokratisierungsprozess in Keltern
Heiderose Manthey stellt im Jahr 1989 zur Demokratisierung ihrer Wohngemeinde die Liste BÜNDNIS 90/GRÜNE für die Gemeinderatswahl in Keltern auf. Bereits in der nächsten Wahlperiode im Jahr 1994 gründet sie die Freie Wählergemeinschaft. Die starke Befürworterin für Demokratie erstellt im Jahre 2018/2019 die Liste der neuen Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER (WIW).
Zum Vorgang in der WIW: Digitaler Veröffentlichung der Portraits nicht zugestimmt
Trotz mehrfacher Aufforderung hat der WIW-Kandidat Fotos, die die Organisationsleiterin von den Kandidaten gemacht hat, auf seine eigene Webseite gezogen. Einige Kandidaten intervenieren gegen dieses Vorgehen. Sie hatten einer digitalen Veröffentlichung ihrer Portraits nicht zugestimmt. Auch die von der WIW-Organisationsleiterin aufgesetzten Texte, die sie auf der Webseite WIR-IN-WEILER (WIW) veröffentlicht, stellt der Kandidat auf seiner eigenen Seite ein, ebenfalls ohne Erlaubnis der Urheberin.
Weiteren Aufforderungen über den Gerichtsvollzieher kommt der Kandidat ebenso wenig nach wie einer offiziellen Einladung zu einem Gespräch über den Rechtsanwalt der Struktur- und Organisationsleiterin zur gütlichen Beilegung der Angelegenheit.
Portraits der Kandidaten ohne deren Erlaubnis und ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht !
Im Namen einiger WIW-Kandidaten, die nicht wollen, dass ihre Portraits auf der Webseite des abwendigen Kandidaten veröffentlicht sind, klagt die Organisationsleiterin zuerst vor dem Amtsgericht in Pforzheim. Dieses verlegt an das Amtsgericht in Mannheim.
Heute nun werden die Unterlagen, die von der die Organisationsleiterin bislang vertretende Kanzlei ausgehändigt wurden, an das Amtsgericht nach Mannheim geschickt. Damit dürften alle vorliegenden Beweise bzgl. der Urheberschaft dem zuständigen Gericht vorliegen.
Bleiben SIE online. WIR berichten.