Archiv des Autors: Heiderose Manthey

DER WEG ZUM WELTFRIEDEN: SELBSTANZEIGE DER TÄTER WEGEN TÄTIGER REUE NACH § 320 StGB

GRAUSAME ÜBERRESTE BEENDET GEGLAUBTEN NATIONALSOZIALISMUS ÜBERWINDEN: MACHEN DER BUNDESJUSTIZMINISTER DR. MARCO BUSCHMANN UND SEINE VORGÄNGER DEN ANFANG ?

HEUTE: DER TEXT DER STRAFANZEIGE MIT ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT

2023-04-10
Aufmacherfoto aktualisiert 2023-04-16

YOU ARE LEAVING THE AMERICAN SECTOR. ВЫ ВЫE3ЖAEТЕ ИЗ АМЕРИКАНСКОГО СЕКТОРА. VOUS SORTEZ DU SECTEUR AMÉRICAIN. SIE VERLASSEN DEN AMERIKANISCHEN SEKTOR. Werden Dr. Marco Buschmann, Justizminister, und seine vorherigen Amtskollegen den Anfang machen mit der Selbstanzeige nach § 320 StGB „Tätige Reue“. Foto: Heiderose Manthey.


















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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey klärt das immer offensichtlicher zu Tage tretende grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf.

Strafantrag wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger

Die Gründerin und Präsidentin der ARCHE erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an von Entfremdung betroffene Länder und Familien, an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO und an die Militär- und (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei und an weitere Polizeibehörden des Landes durch eine auch an das Bundesministerium für Justiz gesendete Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger.

Kriminalpolizei Pforzheim und Polizeiposten Remchingen beauftragt

Lesen Sie heute den auch unten im Text als Download eingefügten Strafantrag, der, datiert vom 04. April 2023, nachts am 05. April 2023 per Fax, lt. Sendeberichten um 00:57 Uhr an das Bundesjustizministerium (BMJ) die ARCHE verlässt, um 01:11 Uhr, um 03:23 Uhr und um 03:53 Uhr, und nochmals um 09:09 Uhr an die Kriminalpolizei Pforzheim in der Bahnhofstraße (Keine Antwort; belegt) gesendet wird, dann an die Kriminalpolizei Pforzheim, Kriminalinspektion 6, Kriminalpolizeidirektion Calw in der Ostendstraße um 01:14 Uhr und um 01:32 Uhr an den Polizeiposten Remchingen.

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung auf 23 Seiten

Die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung umfasst 23 Seiten und drei Sendeberichte an das Bundesministerium für Justiz, an die Kriminalpolizei Pforzheim, an das Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6, Kriminalpolizeidirektion Calw und an den Polizeiposten Remchingen.

Der genaue Wortlaut des Strafantrags vom 04. April 2023

 

Heiderose Manthey                                                                                                                      Weiler, 04. April 2023
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler


per Fax 030-18-580-9525
Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Dr. Marco Buschmann
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

per Fax 07231-186-5050 und 07231-186-4095
Kriminalpolizei Pforzheim

Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim

per Fax 07231-186-1050
Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim

Kriminalinspektion 6
Kriminalpolizeidirektion Calw
Ostendstraße 3
75175 Pforzheim

per Fax 07232-31962-20
Polizeiposten Remchingen

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen


bezugnehmend auf das Zitat von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Pressefreiheit und zum Schutz der Journalisten, am 03. Mai 2022 zum Tag der Pressefreiheit, wörtlich

 

Zitat | Datum 3. Mai 2022 | Person Dr. Marco Buschmann

„Nur mit einer freien und unabhängigen Presse kann es informierte demokratische Entscheidungen geben. In Kriegs- und Krisenzeiten ist dies wichtiger denn je. Wo eine freie Berichterstattung unterdrückt wird, stirbt die Demokratie.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Tag der Pressefreiheit:

„Nur mit einer freien und unabhängigen Presse kann es informierte demokratische Entscheidungen geben. In Kriegs- und Krisenzeiten ist dies wichtiger denn je. Wo eine freie Berichterstattung unterdrückt wird, stirbt die Demokratie.

Das Ausschalten der freien Presse in Russland zeigt die Angst der russischen Führung vor der Wahrheit dieses Krieges. Dass uns diese nicht verborgen bleibt, haben wir auch Journalisten und Journalistinnen zu verdanken, die gegenwärtig unter höchster Gefahr für sich und ihr Leben ihrer Tätigkeit nachgehen und über die Lage der Menschen vor Ort und die entsetzlichen Gräueltaten in Butscha und anderen Orten berichten.

Aber auch in Deutschland müssen wir wachsam bleiben. Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten nehmen zu und bedrohen den öffentlichen Diskurs. Wir müssen Journalistinnen und Journalisten den bestmöglichen Schutz ermöglichen, damit sie ihrer Tätigkeit uneingeschränkt und frei nachgehen können.“

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Zitate/DE/2022/0503_Pressefreiheit.html

und bezugnehmend auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zum Völkerstrafgesetzbuch vom 23. Februar 2023, wörtlich

 


Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz
zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

Deutschland ist ein besonders leistungsfähiger Rechtsstaat. Schon deshalb ist es richtig, dass sich seine rechtsstaatlichen Institutionen bei der Verfolgung von schwersten Verbrechen gegen die Menschheit, insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, besonders engagieren. Außerdem trägt Deutschland eine besondere historische Verantwortung. Aufgrund der deutschen Geschichte wäre es unerträglich, wenn Kriegsverbrecher ausgerechnet in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort finden würden. Das ist der Grund, warum wir im deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) das sog. Weltrechtsprinzip für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verankert haben.

Das VStGB hat sich bewährt. Die Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts sowie die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs genießen weltweit Anerkennung. Bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen nimmt die deutsche Justiz heute eine Vorreiterrolle ein. Auch bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen, die in der Ukraine begangen werden, engagiert sich Deutschland in besonderer Weise. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat bereits im März 2022 im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg ein Strukturermittlungsverfahren eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es, Beweise zu sammeln und mögliche Täter zu identifizieren. Derzeit laufen die Sicherung und Sichtung von Bild- und Videomaterial sowie die Befragung von Zeuginnen und Zeugen durch deutsche Ermittlungsbehörden. Wir müssen von jahrelangen Ermittlungen ausgehen, aber wir wissen um die besondere Bedeutung, Kriegsverbrechen in der Ukraine ahnden zu können. Auch die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Kriegsverbrechen in Syrien haben lange gedauert, waren im Ergebnis aber erfolgreich und haben zu Verurteilungen geführt. Die deutschen Ermittlungsbehörden tauschen sich dazu auch eng mit dem Büro des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs und mit den Staatsanwaltschaften anderer Staaten sowie Nichtregierungsorganisationen aus.

Aufbauend auf den in vergangenen zwei Jahrzehnten gewonnenen Erfahrungen und in Anbetracht der gegenwärtigen Herausforderung durch den russischen Angriffskrieg soll das Völkerstrafrecht fortentwickelt und gestärkt werden. Konkret muss es darum gehen, Strafbarkeitslücken zu schließen, Opferrechte zu stärken und die Breitenwirksamkeit des Völkerstrafrechts zu verbessern. Zur Erreichung dieser Ziele schlägt das Bundesministerium der Justiz Folgendes vor.

A. Erweiterung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs

Die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) über das Verbrechen der Aggression ist derzeit beschränkt; sie erstreckt sich nur auf Angehörige von Staaten, die Vertragspartei des Römischen Status sind (Artikel 15bis des Römischen Statuts). Diese Beschränkung führt gerade auch in Ansehung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu schmerzhaften Strafbarkeitslücken. Denn die Russische Föderation ist nicht Vertragspartei des Römischen Statuts. Das Bundesministerium der Justiz unterstützt deshalb eine Erweiterung der Gerichtsbarkeit des IStGH. Damit würde gleichzeitig seine Stellung gestärkt. Allerdings ist eine dafür notwendige Änderung des Statuts kurzfristig wahrscheinlich nicht umsetzbar. Daher dürfen wir uns auch Alternativen nicht verschließen, die das Recht durchsetzbar machen.


B. Fortentwicklung des deutschen Völkerstrafrechts: Verfahrensaspekte

I. Nebenklagebefugnis für Opfer von Straftaten nach dem VStGB
Opfer der Straftaten nach § 7 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und § 8 VStGB (Kriegsverbrechen gegen Personen) sollen mit Ausnahmen in den Straftatenkatalog des § 395 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) neu aufgenommen werden. Damit hätten die Opfer dieser auch Individualrechtsgüter schützenden Delikte die Möglichkeit, sich den in Deutschland wegen solcher VStGB-Straftaten geführten Strafverfahren als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anzuschließen.


Personen, die als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger aufgrund der §§ 7 bis 8 VStGB zugelassen wurden, sollen auch in den Katalog des § 397a Absatz 1 StPO neu aufgenommen werden. Diese Änderung soll bewirken, dass Opfer dieser VStGB-Straftaten ohne weitere Voraussetzungen berechtigt sind, als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger auf Antrag einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin unabhängig von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe beigeordnet zu bekommen.

In § 397b Absatz 1 StPO, der eine gemeinschaftliche Nebenklagevertretung bei gleichgelagerten Interessen ermöglicht, soll eine – klarstellende – Änderung erfolgen, wonach das in § 397b Absatz 1 Satz 2 StPO enthaltene Regelbeispiel ausdrücklich um gleichgelagerte Interessen in VStGB-Verfahren ergänzt wird.

§ 406g Absatz 3 StPO soll angepasst werden mit der Folge, dass den als Nebenklägerinnen oder Nebenklägern zugelassenen Opfern der §§ 7 bis 8 VStGB auf ihren Antrag ohne weitere Voraussetzungen ein psychosozialer Prozessbegleiter oder eine psychosoziale Prozessbegleiterin beizuordnen ist. Gerade Opfer von VStGB-Straftaten erscheinen als so schutzbedürftig, dass ihnen neben dem rechtlichen Beistand auch eine solche besonders intensive und professionelle nicht-rechtliche Unterstützungsmöglichkeit zugestanden werden sollte.

II. Verdolmetschung für Medienvertreter in Gerichtsverfahren

§ 185 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Zuziehung von Dolmetschern soll ergänzt werden, um klarzustellen, dass Medienvertreter in Gerichtsverfahren Verdolmetschungen nutzen können, wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind. So soll sichergestellt werden, dass auch ausländische und nichtdeutschsprachige Medien über das Verfahren aus erster Hand berichten können.


III. Videoaufzeichnung zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken

Für wissenschaftliche und historische Zwecke sollen bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung zusätzlich zu den in § 169 Absatz 2 GVG bereits vorgesehenen Tonaufnahmen auch Bildaufnahmen ermöglicht werden. Um in Strafverfahren den organisatorischen Aufwand zu verringern, soll § 273 StPO-E in dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung dahingehend angepasst werden, dass die im Rahmen der digitalen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung ohnehin gefertigten audiovisuellen Aufzeichnungen für wissenschaftliche und historische Zwecke verwendet werden können.


Zudem soll § 169 Absatz 2 GVG in dem Sinne geändert werden, dass Voraussetzung für die Zulassung der Aufnahmen lediglich „ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung“ ist, ohne dass sich die Bedeutung auf die Bundesrepublik Deutschland beziehen muss. Hiermit wird klargestellt, dass auch Verfahren auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts, die Taten im Ausland betreffen, erfasst sind.

IV. Übersetzung von Urteilen auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts

In den letzten Jahren ist es der
deutschen Justiz gelungen, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Insbesondere die Verurteilung eines irakischen IS-Angehörigen wegen des Verbrechens des Völkermords durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie die Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz haben die Rechtsprechung im Völkerstrafrecht in historischer Weise fortgeschrieben.

Mit dem Ziel, nationale Urteile mit Bezügen zum Völkerstrafrecht zu verbreiten und damit einen Beitrag zur Fortentwicklung und Stärkung des Völkerstrafrechts und seiner Anwendung zu leisten, wird das Bundesministerium der Justiz wegweisende Urteile zum Völkerstrafrecht in die englische Sprache übersetzen lassen, damit weltweit auch die nicht- deutschsprachige Justiz und Rechtswissenschaft Zugang dazu bekommt.

C. Fortentwicklung des deutschen Völkerstrafrechts: materielle Aspekte

I. Anpassung des VStGB im Hinblick auf sexualisierte, reproduktive und geschlechtsbezogene Gewalt

Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit soll in § 7 Absatz 1 Nummer 6 VStGB wie folgt angepasst werden: Aufgrund des erheblichen Unrechtsgehalts der Handlung sowie der zu verzeichnenden zunehmenden Bedeutung des Tatbestands in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) soll der Tatbestand der sexuellen Sklaverei bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgenommen werden. Diese Änderungen sollen auch im Hinblick auf Kriegsverbrechen gegen Personen in § 8 Absatz 1 Nummer 4 VStGB vorgenommen werden. Diese Änderungen dienen der Schließung von Strafbarkeitslücken und sorgen für einen Gleichlauf mit den entsprechenden Normen des Römischen Statuts des IStGH.


II. Anpassung des VStGB im Hinblick auf den ergänzten Artikel 8 des Römischen Statuts

Mit Gesetz vom 8. Dezember 2022 hat der Bundesgesetzgeber den von der Vertragsstaatenversammlung des IStGH angenommenen Änderungen des Römischen Statuts zugestimmt. Die dort neu in Artikel 8 des Statuts eingefügten Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen sollen auch in das VStGB übernommen werden. Dadurch wird Deutschland durch eigenes Voranschreiten bei diesen Verbrechenstatbeständen zur Bildung des Völkergewohnheitsrechts beitragen und die Akzeptanz in der internationalen Staatengemeinschaft erhöhen.


Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/230223_Eckpunkte_VStGB.pdf?__blob=publicationFile&v=2&fbclid=IwAR0Zs3qUAFDgW4fX8tHIy6i78scHd3ETeOVOTove4OqYlUVEd-PD1fCy1YI

erhebt die Verfasserin dieses Textes Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung

gegen

 


alle am Raub der beiden Söhne der Verfasserin, an deren Entfremdung und Missbrauch,

alle an der Verfolgung, Verleumdung, Ächtung der Verfasserin, am Zustandekommen und Durchführen sämtlicher SLAPP-Prozesse gegen die Verfasserin und an deren Bestrafung, an gezielt getätigter Falschaussagen und unterlassener Hilfeleistungen, ob vorsätzlich oder nicht vorsätzlich vorgenommen, als

 
  • ihrer Kinder beraubten und von ihren Kindern bis zum heutigen Tag getrennten und (vollständig) entfremdeten Mutter

  • Pädagogin

  • Gründerin und Präsidentin der ARCHE

  • 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und

  • 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.

  • überparteilich über Jahrzehnte engagierte Kommunalpolitikerin, für Kinder, Familien und Natur- und Umweltschutz verwirklichend umsetzende schöpferische Persönlichkeit

    a) Erstellerin der Liste „Die Grünen“ in der Gemeinde Keltern
    b) Gründerin der Freien Wähler Keltern
    c) Gründerin der Wählervereinigung „WIR-IN-WEILER“, ebenda

  • (Mit-)Begründerin der INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (IAoHRD)

  • Gründerin der FREE – Freien Energiearbeit und Leiterin von Seminaren und Ausbilderin Leitern von Lehrgängen zur freien Kommunikation

  • Freie Journalistin zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, und weltweit agierende Netzwerkerin

  • Berichterstatterin der ARCHE zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienations Syndrome“ seit

 
  • 2014 an den Deutschen Bundestag (DB), an Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EP) in Brüssel und an den Petitionsausschuss (PETI) des Europäischen Parlaments

  • 2018 an die Vereinte Nationen in New York und Genf (UNO)

  • 2018 an die Alliierten, an das amerikanische und russische Militär und an die amerikanische Kriminalpolizei, zeit- und teilweise an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder und an die Internationale Presse

  • 2020 an den Menschenrechtsrat in Genf (UNHRC)

  • August 2020 an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)

  • Februar 2021 an den Nordatlantikpakt (NATO), Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt (LKA) und weitere Polizeibehörden

  • Mai 2021 an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

  • Oktober 2021 an die Pressestelle der Europäischen KommissionSLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation) und US-amerikanische Anti-SLAPP-Koalition von Greenpeace (Aufbau von Widerstandskraft gegen SLAPPs in Europa)

  • November 2021 an die Nationale und Internationale Presse

  • Dezember 2021 an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder

  • November 2022 an die Deutsche Bundeswehr, Pressesprecher Deutscher Bundeswehrverband, Deutsche Bundeswehr Stabmusikkorps, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesjustizministerium, Bundespräsidialamt u.a., Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), engl. European Public Prosecutor’s Office (EPPO)

  • Dezember 2022 an alle Juristenfakultäten von Deutschland u.a.

  • Februar 2022 an Staatsanwaltschaft Salzburg, an Bezirksgericht Zell am See

 


Beteiligten

wegen

 

MENSCHENRAUB UND BEIHILFE ZUM MENSCHENRAUB – Strafgesetzbuch

 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358) 18. Abschnitt – Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 – 241a)


§ 234

Menschenraub

(1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/234.html


VÖLKERMORD UND BEIHILFE ZUM VÖLKERMORD – Völkerstrafgesetzbuch

 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14) Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)

§ 6

Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html


VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT – Völkerstrafgesetzbuch



 

Völkerstrafgesetzbuch

Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)

§ 7

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1. einen Menschen tötet,

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,

7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,

a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder

b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,

8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt, wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) 1Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html


aufgrund



UNVERJÄHRBARKEIT – Völkerstrafgesetzbuch


 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 1 – Allgemeine Regelungen (§§ 1 – 5)

§ 5

Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/5.html


ferner wegen

NICHTEINHALTEN DES NATÜRLICHEN RECHTS DER ELTERN UND DES ANSPRUCHS DER MUTTER AUF DEN SCHUTZ UND DIE FÜRSORGE DER GEMEINSCHAFT – Grundgesetz

 

Grundgesetz
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/6.html


NICHTEINHALTEN DER PRESSE- UND MEINUNGSFREIHEIT – Grundgesetz

 

Grundgesetz
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

Art. 5

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/5.html


BESEITIGUNG DER DEMOKRATISCHEN UND SOZIALEN ORDNUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLANLD – Grundgesetz

 

Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html



VOLKSVERHETZUNG – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)

§ 130

Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der

a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder

2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).

(7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.

(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html



BILDUNG KRIMINELLER VEREINIGUNGEN – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)

§ 129

Bildung krimineller Vereinigungen

(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, d bis f und h bis o, Nummer 2 bis 8 und 10 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html



NÖTIGUNG – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
18. Abschnitt – Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 – 241a)

§ 240

Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html



AMTSMISSBRAUCH und RECHTSBEUGUNG – Strafgesetzbuch

 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)

30. Abschnitt – Straftaten im Amt (§§ 331 – 358)

§ 339

Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html


MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2023

§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt

(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302



VORSÄTZLICHES UND FAHRLÄSSIGES HANDELN – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 – 79b)
2. Abschnitt – Die Tat (§§ 13 – 37)
1. Titel – Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 – 21)

§ 15

Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html


NICHTEINHALTEN DES RICHTEREIDS – Deutsches Richtergesetz

 

Deutsches Richtergesetz
Erster Teil – Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 – 45a)
Fünfter Abschnitt – Besondere Pflichten des Richters (§§ 38 – 43)


§ 38

Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/DRiG/38.html



NICHTERFÜLLEN VON PFLICHTEN – Beamtenstatusgesetz


 

Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 6 – Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 – 53)

§ 47

Nichterfüllung von Pflichten

(1) 1Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. 2Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) 1Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten oder früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, oder wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. 2Bei sonstigen früheren Beamtinnen und früheren Beamten gilt es als Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. 3Für Beamtinnen und Beamte nach den Sätzen 1 und 2 können durch Landesrecht weitere Handlungen festgelegt werden, die als Dienstvergehen gelten.

(3) Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regeln die Disziplinargesetze.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/47.html



ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DEN BESCHLUSS DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES in 1 BvR 444/13 vom 24. Juli 2013, wörtlich:

„ …
dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass es zum
KERNBEREICH DER MEINUNGSFREIHEIT gehöre, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt OHNE FURCHT VOR SANKTIONEN auch scharf kritisieren zu dürfen.“


 

Beschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13

„Zwar gelte in allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und im politischen Meinungskampf eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit und dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass es zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehöre, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor Sanktionen auch scharf kritisieren zu dürfen.“

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/07/rk20130724_1bvr044413.html



NICHTEINHALTEN DES RECHTES AUF EIN FAIRES VERFAHREN – Europäische Menschenrechtskonvention


 

Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt I – Rechte und Freiheiten (Art. 2 – 18)

Art. 6

Recht auf ein faires Verfahren

(1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. 2Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder – soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält – wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html


NICHTEINAHLTEN DER WÜRDE DES MENSCHEN – Charta der Grundrechte

 

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Titel I

Würde des Menschen

Artikel 4 – Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Quelle: http://fra.europa.eu/de/eu-charter/title/title-i-dignity


ANWENDEN VON FOLTER lt. Statuten der Vereinten Nationen (UNO): A/HRC/43/49
– Unbearbeitete Vorabversion – Menschenrechtsrat Dreiundvierzigste Sitzung
– Bericht über Folter u.a. an den Menschenrechtsrat

United Nations – General Assembly – Human Rights Council

 

Bericht des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung

Übersetzung A/HRC/43/49 ins Deutsche


MenschenrechtsratDreiundvierzigste Sitzung – 24. Februar bis 20. März 2020

 

Daraus zitiert:

Die Folgen von Folter 22
Mobbing 34
Verbot von Familienkontakten 41
Zielangriff auf psychologische Bedürfnisse 43
Folterumgebung 45
Entzug der Kontrolle 49
Teilnahme an der eigenen Folter z.B. durch erzwungene Gerichtsprozesse 49 (d)
Erlernte Hilflosigkeit 50
Verleumdung, Rufmord 51
Demütigung 52
ENTZUG sozialer und emotionaler Beziehungen 56
Mobbing 58
Schäden von Folter 59
Isolation 60
Korruption und Folter 62
Regierungsfehler, willkürliche Inhaftierungen, gerichtliche oder administrative Willkür 63
Willkür der Justiz 66
Folter als Einzelhandlung oder als Kombination und Anhäufung mehrerer Handlungen 68
Systematisch staatlich geförderte Verleumdung 69
Systematische Überwachung, Telefonanrufe 74
Strafrechtliche Verfolgung 78
Folterumgebung 86

Quelle: http://www.archeviva.com/bericht-des-sonderberichterstatters-ueber-folter-und-andere-grausame-unmenschliche-oder-erniedrigende-behandlung-der-bestrafung/

A/HRC/43/49 – Unbearbeitete Vorabversion – Menschenrechtsrat Dreiundvierzigste Sitzung
Quelle: http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-07-d-a-hrc-43-49-deutsch-01-24-20200307230933-25.pdf

Bericht über Folter u.a. an den Menschenrechtsrat
Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/united-nations-vereinte-nationen/uebersetzung-a-hrc-43-49-ins-deutsche/

United Nations – General Assembly – Human Rights Council
Quelle: https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G20/070/73/PDF/G2007073.pdf?OpenElement

und aller sonstiger zutreffender und rechtskräftiger Paragraphen aller maßgeblichen und gültigen Gesetzestexte aus allen rechtsgültigen und bindenden nationalen und internationalen Gesetzesbüchern

bei

 

der Kriminalpolizei Pforzheim, mit dem Auftrag der Weiterleitung an die – aufgrund der für die Verfasserin nicht historisch rechtlich durchschaubaren und damit für die Verfasserin nicht gesicherten Zuständigkeiten der Macht über die Legislative, Jurisdiktion und Exekutive in Deutschland – darüber hinaus zuständigen Polizeibehörden des Landes und/oder des Bundes und/oder der internationalen Polizei und/oder des nationalen oder internationalen Militärs.


Sollten einige Gesetzestexte nicht zutreffen, so gilt es diese zu streichen.

Beweisdokumente für die vorliegenden Taten / Verbrechen

Die Beweisdokumente für die vorliegenden Taten und/oder Verbrechen

 


liegen seit dem 06. August 2020 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG),

zuvor gesendet an die Vereinten Nationen (UNO),
danach großteils an das Atlantische Bündnis (NATO),
an das Militär und an die Militär- und Kriminalpolizei der Alliierten,
an den Menschenrechtsrat (UNHRC),
an verschiedene Polizeibehörden, an die (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei u.a.

entweder

 


persönlich zugestellt mit Abgabebestätigung / Empfangsbestätigung,
angeschrieben per Fax, belegt mit Sendebericht, oder
per Einschreiben mit Rückschein oder
per Email, größtenteils gesendet mit Übermittlungs- und Lesebestätigung bei den bereits in die Mails der Berichterstattung der Verfasserin an die Deutsche Bundesregierung u.a. eingebundenen Email-Adressen.

Eventuelle Forderungen an die Verfasserin

Sollten darüber hinaus noch weitere Beweisdokumente erforderlich sein, können diese auf Anforderung binnen kürzester Zeit zugeleitet werden.

Falls in der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung noch (wichtige) Bestandteile fehlen, weisen Sie die Verfasserin darauf hin, damit sie diese zusenden kann, so dass die Durchführung der Strafverfolgung rechtmäßig und konsequent vollzogen werden kann.


Weiler, den 4. April 2023


______________________________________
Verfasserin: Heiderose Manthey

Die vorliegende Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung darf als Vorlage verwendet werden.
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__________________________
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2023-04-09 Ostersonntag

DEUTSCHE JUSTIZ TIEF TIEF IM SUMPF GEFANGEN !!!
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Dr. Marco Buschmann – Garant für demokratische Entscheidungen, für Pressefreiheit – Hinweisgeberschutz – Anerkennung und Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs ?

Bleiben SIE online. WIR berichten.

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2023-04-09 Ostersonntag

Die Strafanzeige und der Antrag auf Strafverfolgung an das Bundesministerium für Justiz, an die Kriminalpolizei Pforzheim und an den Polizeiposten Remchingen. Hier in Kurzversion als Fotomontage mit den Sendeberichten. Foto: Heiderose Manthey.












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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey klärt das immer offensichtlicher zu Tage tretende grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf.

Strafantrag wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger

Die Gründerin und Präsidentin der ARCHE erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an von Entfremdung betroffene Länder und Familien, an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO und an die Militär- und (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei und an weitere Polizeibehörden des Landes durch eine auch an das Bundesministerium für Justiz gesendete Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger.

Kriminalpolizei Pforzheim und Polizeiposten Remchingen beauftragt

Lesen Sie in Kürze mehr über den Strafantrag, der, datiert vom 04. April 2023, nachts am 05. April 2023 per Fax, lt. Sendeberichten um 00:57 Uhr an das Bundesjustizministerium (BJM) die ARCHE verlässt, um 01:11 Uhr, um 03:23 Uhr und um 03:53 Uhr, und nochmals um 09:09 Uhr an die Kriminalpolizei Pforzheim in der Bahnhofstraße (Keine Antwort; belegt) gesendet wird, dann an die Kriminalpolizei Pforzheim, Kriminalinspektion 6, Kriminalpolizeidirektion Calw in der Ostendstraße um 01:14 Uhr und um 01:32 Uhr an den Polizeiposten Remchingen.

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung auf 23 Seiten

Die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung umfasst 23 Seiten und drei Sendeberichte an das Bundesministerium für Justiz, an die Kriminalpolizei Pforzheim, an das Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6, Kriminalpolizeidirektion Calw und an den Polizeiposten Remchingen.

Die Sendeberichte

.
Text der Mail an den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann u.a. von Mittwoch, den 05. April 2023 um 13:40 Uhr

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[…]gmx.de
Gesendet: Mittwoch, 5. April 2023 13:40
An: ‚marco.buschmann[…]
Betreff: Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger anhand von SLAPP-Prozessen u.a.
Wichtigkeit: Hoch

Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger anhand von SLAPP-Prozessen u.a.


Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister,

sehr geehrte Damen und Herren der Polizei, der Kriminalpolizei, der Landes- und Bundeskriminalpolizei,
sehr geehrter Herr Kriminaloberkommissar Manuel Reiling (in Bcc),

sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen SLAPP-Kommissionen,
sehr geehrte Frau Katrin Abele, sehr geehrter Herr Charlie Holt,
sehr geehrte Frau Guske, sehr geehrte Frau Schmeitzner, sehr geehrter Herr Deckarm, sehr geehrte Frau John,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums der Verteidigung, der Deutschen Bundeswehr, des Militärs, des Militärs der Alliierten, der Kriminal- und Militärpolizei der Alliierten und des russischen Geheimdienstes,

sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen, chinesischen, englischen, französischen und russischen Botschaften,

sehr geehrte Damen und Herren der UNO,
sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP),
sehr geehrte Damen und Herren des Menschenrechtsrates,
sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
sehr geehrte Damen und Herren Sachbearbeiter der UN für Information und Medienanfragen, Frau Aliénor Béjannin, Frau Dharisha Indraguptha und Frau Minju Kim, mit der Bitte um Weiterleitung an die unabhängigen Experten zu Gewalt, körperlicher und geistiger Gesundheit, Diskriminierung und Schutz vor Gewalt, namens Reem Alsalem, Tlaleng Mofokeng, Dorothy Estrada-Tanck und Victor Madrigal und an deren Mitarbeiter,

sehr geehrte Damen und Herren  der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA),
sehr geehrte Frau Laura Codruța Kövesi, erste Europäische Generalstaatsanwältin,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundespräsidialamtes (BPrA),

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe (BVerfG),

sehr geehrte Damen und Herren des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH),

– in Bcc Kriminaloberkommissar Manuel Reiling und die Schwester der Verfasserin –


bezugnehmend auf das Zitat von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Pressefreiheit und zum Schutz der Journalisten, vom 03. Mai 2022 zum Tag der Pressefreiheit

 


„Nur mit einer freien und unabhängigen Presse kann es informierte demokratische Entscheidungen geben. In Kriegs- und Krisenzeiten ist dies wichtiger denn je. Wo eine freie Berichterstattung unterdrückt wird, stirbt die Demokratie.

Aber auch in Deutschland müssen wir wachsam bleiben. Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten nehmen zu und bedrohen den öffentlichen Diskurs. Wir müssen Journalistinnen und Journalisten den bestmöglichen Schutz ermöglichen, damit sie ihrer Tätigkeit uneingeschränkt und frei nachgehen können.“

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Zitate/DE/2022/0503_Pressefreiheit.html


und bezugnehmend auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für JustizEckpunkte des Bundesministeriums der Justiz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts“ vom 23. Februar 2023

 


„Deutschland ist ein besonders leistungsfähiger Rechtsstaat. Schon deshalb ist es richtig, dass

sich seine rechtsstaatlichen Institutionen bei der Verfolgung von schwersten Verbrechen gegen die Menschheit, insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, besonders engagieren. Außerdem trägt Deutschland eine besondere historische Verantwortung. Aufgrund der deutschen Geschichte wäre es unerträglich, wenn Kriegsverbrecher ausgerechnet in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort finden würden. Das ist der Grund, warum wir im deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) das sog. Weltrechtsprinzip für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verankert haben.

Das VStGB hat sich bewährt. Die Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts sowie die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs genießen weltweit Anerkennung. Bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen nimmt die deutsche Justiz heute eine Vorreiterrolle ein. …“

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/230223_Eckpunkte_VStGB.pdf?__blob=publicationFile&v=2&fbclid=IwAR0Zs3qUAFDgW4fX8tHIy6i78scHd3ETeOVOTove4OqYlUVEd-PD1fCy1YI

sendet Ihnen die Verfasserin dieses Textes die „Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger“ im Anhang dieser Mail.


Der Strafantrag an die nachfolgenden Behörden des Bundesministeriums für Justiz und der Kriminalpolizei  

 


per Fax 030-18-580-9525
Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Dr. Marco Buschmann
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

per Fax 07231-186-5050 und 07231-186-4095
Kriminalpolizei Pforzheim

Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim

per Fax 07231-186-1050
Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim

Kriminalinspektion 6
Kriminalpolizeidirektion Calw
Ostendstraße 3
75175 Pforzheim

per Fax 07232-31962-20
Polizeiposten Remchingen

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen

ist erhoben bei    

 


„der Kriminalpolizei Pforzheim, mit dem Auftrag der Weiterleitung an die – aufgrund der für die Verfasserin nicht historisch rechtlich durchschaubaren und damit für die Verfasserin nicht gesicherten Zuständigkeiten der Macht über die Legislative, Jurisdiktion und Exekutive in Deutschland – darüber hinaus zuständigen Polizeibehörden des Landes und/oder des Bundes und/oder der internationalen Polizei und/oder des nationalen oder internationalen Militärs.“  

Die Sendeberichte an die oben angeführten Adressen liegen anbei.

Falls weitere Beweisdokumente als die bisher Ihnen übersandten vorzulegen sind, benachrichtigen Sie die Verfasserin.

Werden Sie nun im Sinne unseres Bundesjustizministers, Herrn Dr. Marco Buschmann, tätig.

Die Verfasserin dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 














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Heiderose Manthey, Pädagogin und Freie Journalistin, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an:
Deutscher Bundestag, Bundespräsidialamt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesjustizministerium,
Deutsche Bundeswehr, NATO, Militär der Alliierten, EU, EUStA, BKA, LKA, BVerfG, IStGH, EUGH, UNO,
UNHRC, Internationale SLAPP-Kommissionen, Juristenfakultäten in Deutschland u.a.,
Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
(Mit-)Begründerin der International Association of Human Rights Defenders (IAoHRD),
1. Vorsitzende ARCHE e.V. Waldbronn und ARCHE e.V. Weiler i.Gr.,
Chefredakteurin ARCHEVIVA, Leiterin ARCHE TV-Studio und Chefredakteurin ARCHE VIVA YouTube
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[…]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen.
Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 



Anlage:
Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung vom 04. April 2023, 23 Seiten
3 Sendeberichte vom 05. April 2023, 3 Seiten


Der gesamte Text der Strafanzeige folgt in Kürze.

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Bleiben
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DEUTSCHE JUSTIZ TIEF TIEF IM SUMPF GEFANGEN !!!

Große Schritte in Richtung auf das Ziel der Wiederherstellung der Justiz, die nach BESTEHENDEM RECHT urteilt und nicht nach eigenem physischen Profit- und psychischen Vorteilsdenken der (abhängigen) Richter, weisungsgebundenen Staatsanwälte und (abhängigen) Rechtsanwälte ?

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2023-04-07

Die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger mit Datum vom 04.04.2023 verlässt in der Nacht zum 05.04.2023 die ARCHE. Fax geht an den Bundesjustizminister, Dr. Marco Buschmann, an die Kriminalpolizei Pforzheim und an den Polizeiposten Remchingen. Foto: Heiderose Manthey




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Strafantrag wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger

Die Gründerin und Präsidentin der ARCHE erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an von Entfremdung betroffene Länder und Familien, an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO und an die Militär- und (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei und an weitere Polizeibehörden des Landes durch eine auch an das Bundesministerium für Justiz gesendete Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger.

Kriminalpolizei Pforzheim und Polizeiposten Remchingen beauftragt

Lesen Sie in Kürze mehr über den Strafantrag, der, datiert vom 04. April 2023, nachts am 05. April 2023 per Fax, lt. Sendeberichten um 00:57 Uhr an das Bundesjustizministerium (BJM) die ARCHE verlässt, um 01:11 Uhr, um 03:23 Uhr und um 03:53 Uhr, und nochmals um 09:09 Uhr an die Kriminalpolizei Pforzheim in der Bahnhofstraße (Keine Antwort; belegt) gesendet wird, dann an die Kriminalpolizei Pforzheim, Kriminalinspektion 6, Kriminalpolizeidirektion Calw in der Ostendstraße um 01:14 Uhr und um 01:32 Uhr an den Polizeiposten Remchingen.

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Lesen Sie auch

Bundesministerium für Justiz – Hinweisgeberschutzgesetz vom Kabinett beschlossen – Besserer Schutz für Whistleblower- Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)

 

 


Bleiben SIE online. WIR berichten.

Studie über Ursachen und langfristige Folgen von Trennungs- und Entfremdungserfahrungen in der Kindheit

Eine quantitative/qualitative Studie zu finden unter „Schriftenreihe Nachhaltigkeit und Recht“ in der Leuphana- Universität Lüneburg

von Dr. Jorge Guerra González

2023-04-06

Dr. jur. Dipl. soz-ök. Stud. psych. Jorge Guerra González. Ist Jurist und Autor. Hält mehrere Vorträge auf internationalen Fachgremien zum Thema „Entfremdung“. Foto: Heiderose Manthey.


Lüneburg. Unter den Schlüsselworten „Lebenszufriedenheit, psychische  / physische Gesundheit, Elterntrennung, Eltern-Kind-Entfremdung, Elternkonflikt, Kindeswohl, Intergenerationaler Effekt, Familienhelfersystem“ ist seit wenigen Tagen im Internet das Ergebnis der Studie auf der Seite der Leuphana Universität in Lüneburg von Dr. Jorge Guerra González zu finden. Guerra González ist u.a. Autor des Buches „Sorgefall Familienrecht“. Seine Studie wurde unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Schomerus geführt.

Under the keywords „Life satisfaction, mental/physical health, parental separation, parental alienation, parental conflict, well-being of the child, intergenerational effect, family support system“ the result of the study by Dr. Jorge Guerra González can be found on the on the website of the Leuphana University in Lüneburg since a few days. Guerra González is among other things author of the book „Sorgefall Familienrecht“. His study was led by Prof. Dr. Thomas Schomerus.

Zusammenfassung der Studie: „Das Familienhelfersystem bekommt heutzutage kaum Rückmeldungen über die Folgen ihrer Entscheidungen bezüglich der betroffenen Kinder. Die vorliegende Studie zeigt, dass das als Kind erlebte Familienmodell weitreichende Auswirkungen für das Leben der Erwachsene hat. Insbesondere Entfremdungskinder haben eine deutliche niedrigere Lebenszufriedenheit und eine schlechtere Gesundheit – sowohl psychisch als auch physisch – als Kinder aus intakten Familien – aber auch als Trennungskinder. Maßgebend ist die Konfliktexposition der Kinder zum Elternkonflikt im negativen Sinne, sowie Aspekte wie Bindung, Kontakt mit Bezugspersonen, Zuwendung oder Konfliktschutz im Positiven. Die Studie stellt außerdem eine ambivalente Rolle des Familienhelfersystems fest – einerseits ohne nennenswerte Wirkung, andererseits negativ wahrgenommen – sowie einen intergenerationalen Effekt des im Elternhaus erlebten Familienmodells auf die eigene Lebenszufriedenheit und Gesundheit als Erwachsene/r.“

Summary of the study: „The family support system nowadays hardly receives any feedback on the consequences of their decisions regarding the children concerned. The present study shows that the family model experienced as a child has far-reaching effects on their lives when they become adults. Especially alienated children have a considerably lower life satisfaction and poorer health – both psychologically and physically – than children from intact families – but also as children of separated parents. The decisive factor is the children’s exposure to parental conflict in the negative sense, as well as aspects such as attachment, contact with primary caregivers, affection, or conflict protection in the positive one. The study also finds an ambivalent role of the family support system – on the one hand without any significant effect, on the other hand a (very) negative perception – as well as an intergenerational effect of the family model experienced in the parental home on one’s own life satisfaction and health.“

Download Leuphana_Uni_28_González_Trennungs-und_Entfremdungserfahrungen_01-199

Gefühle zu haben, ist kein Verbrechen !

Die Unfähigkeit, hassende Gefühle gewinnbringend transformieren zu können, ist Ohnmacht

Was den Hass zum Verbrechen macht: Erst mit dem Verlagern dieser Ohnmacht in Behörden beginnt die gezielte Unterwerfung in ein Menschen verachtendes System, in die Berechnung, in die Manipulation der Ohnmächtigen zur Vorteilnahme der Machthaber, in die Zerstörung der Menschlichkeit

2023-03-25

Erkenntnis. Foto: Heiderose Manthey.

Der Beginn der Eltern-Kind-Entfremdung möge Hass sein,
also die über gemachte Erlebnisse erzeugte Unfähigkeit
den Partner weiterhin lieben zu können.

Von daher dürften Familienangelegenheiten niemals
in Behörden verlagert werden !

Denn das, was sich auf Behördenebene abspielt, ist
dann nur noch reine Berechnung.

Diese Berechnung macht den Hass erst zum Verbrechen
gegen die Kinder und gegen die aus ihrer Rolle nicht mehr
heraus findenden Elternteile.

——————————-
Lesen Sie hierzu auch

Dr. Dietmar Payrhuber: Mit Hilfe des Justizapparats: Beim Eltern-Entfremdungssyndrom PAS geht es um Emotionale Gewalt

Dr. Stanton E. Samenow: Entfremder denken wie Kriminelle, wie Mörder, Brandstifter, Vergewaltiger

Dr. Martin J. F. Steiner: PARENTAL ALIENATION SYNDROME (PAS) ist KEIN Elternstreit ! (… sondern ein gesellschaftspolitisches Phänomen der Zerstörung von Kindern !)

Zitat: „Erfährt der ausgrenzende Elternteil keine Grenzsetzung von Institutionen oder vom sozialen Umfeld, erlebt er dies im Sinne einer Belohnung und führt den Missbrauch ungehindert fort.“

BLEIBEN SIE ONLINE. WIR BERICHTEN.

Olaf Scholz ist aufgefordert, den missbräuchlich angewandten Exklusionspassus „Klare Kante Zeigen“ auszulöschen

Heiderose Manthey: „Dieser Passus ist brandgefährlich !“

Notwendiges Gesetz zur Vermeidung von Exklusion missliebiger Menschen durch die „Klare Kante“ aus der Gemeinschaft erlassen

2023-03-23 23:03 Uhr

Bundeskanzler Olaf Scholz ist aufgefordert, Keltern die „Klare Kante“ zu zeigen ! Schluss mit dem Missbrauch, der Ächtung und Bestrafung unschuldiger Menschen vor Ort ! Foto: Heiderose Manthey.








.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey klärt das immer offensichtlicher zu Tage tretende grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf und erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an von Entfremdung betroffene Länder und Familien, an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO und an die Militär- und (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei und an weitere Polizeibehörden des Landes.

Es geht nicht nur um Verschleierung des Menschenrechtsverbrechens und um die Verschleierung der Lösungsmöglichkeiten von kid – eke – pas, es geht evtl. sogar um Aufstacheln der Bevölkerung gegen die fähigen Aufklärer !

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags sind angeschrieben. Jetzt richtet die Präsidentin die direkte Aufforderung an den Bundeskanzler Olaf Scholz: „Schaffen Sie Abhilfe, indem Sie das notwendige Gesetz zur Vermeidung von Exklusion beliebiger Menschen aus der Gesellschaft erlassen oder legen Sie diesen Vorfall dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Rechtslage im Hinblick auf das Grundgesetz vor !“

Die Mail mit Betreff „Aufforderung an Bundeskanzler Olaf Scholz: Abschaffung des missbräuchlich angewandten Passus „Klare Kante Zeigen“ – Eindeutiges STOPP der SLAPP-Klagen gegen die Aufklärerin des vorliegenden Missbrauchs“ wird am 2023-03-23 um 23:03 Uhr gesendet.

Der wörtliche Inhalt der Mail von Donnerstag, den 23. März 2023 um 23:03 Uhr

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[…]gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 23. März 2023 23:03
An: […]
Betreff: Aufforderung an Bundeskanzler Olaf Scholz: Abschaffung des missbräuchlich angewandten Passus „Klare Kante Zeigen“ – Eindeutiges STOPP der SLAPP-Klagen gegen die Aufklärerin des vorliegenden Missbrauchs
Wichtigkeit: Hoch

Aufforderung an Bundeskanzler Olaf Scholz: Abschaffung des missbräuchlich angewandten Passus „Klare Kante Zeigen“ – Eindeutiges STOPP der SLAPP-Klagen gegen die Aufklärerin des vorliegenden Missbrauchs



Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrte Damen und Herren der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages (BT),
sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen des Deutschen Bundestages,

sehr geehrter Herr Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
sehr geehrter Herr Claus Bischoff, 1. Stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte Frau Sonja Zilly, Sachbearbeiterin der Geschäftsstelle der Gemeinde Keltern, aufgefordert zur Zustellung der Mail an die Fraktionen und Gemeinderäte in Keltern,
sehr geehrter Herr Steffen Riegsinger, Hauptamtsleiter der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte  Frau Claudia Honnen, Stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern,

sehr geehrte Damen und Herren des Landratsamtes Enzkreis, Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte Damen und Herren des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Keltern und des Landratsamtes Enzkreis,
sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums Baden-Württemberg,
sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration,

sehr geehrte Damen und Herren der SLAPP-Kommissionen,
sehr geehrte Frau Katrin Abele, sehr geehrter Herr Charlie Holt,
sehr geehrte Frau Guske, sehr geehrte Frau Schmeitzner, sehr geehrter Herr Deckarm, sehr geehrte Frau John,

sehr geehrte Damen und Herren der UNO,
sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP),
sehr geehrte Damen und Herren des Menschenrechtsrates,
sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
sehr geehrte Damen und Herren Sachbearbeiter der UN für Information und Medienanfragen, Frau Aliénor Béjannin, Frau Dharisha Indraguptha und Frau Minju Kim, mit der Bitte um Weiterleitung an die unabhängigen Experten zu Gewalt, körperlicher und geistiger Gesundheit, Diskriminierung und Schutz vor Gewalt, namens Reem Alsalem, Tlaleng Mofokeng, Dorothy Estrada-Tanck und Victor Madrigal und an deren Mitarbeiter,

sehr geehrte Damen und Herren  der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA),
sehr geehrte Frau Laura Codruța Kövesi, erste Europäische Generalstaatsanwältin,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundespräsidialamtes (BPrA),

sehr geehrte Damen und Herren der Polizei, der Kriminalpolizei, der Landes- und Bundeskriminalpolizei,
sehr geehrter Herr Kriminaloberkommissar Manuel Reiling (in Bcc),

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums der Verteidigung, des Militärs, der Militärpolizei der Alliierten und des russischen Geheimdienstes,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesjustizministeriums,

sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichtes Pforzheim, des Oberlandesgerichtes Karlsruhe und des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe,


– in Bcc ist neben Kriminalhauptkommissar Manuel Reiling die Schwester der Verfasserin eingefügt –

in unserer Gemeinde wurde der Passus „Klare Kante Zeigen“ per Gemeinderatsbeschluss über das Leitbild der Gemeinde Keltern verbindlich eingeführt.

Dieser Passus grenzt unliebsame, näher definierte Bürger und ideologische Gruppierungen öffentlich aus, gibt allerdings keinen konkreten Aufschluss über das durchzuführende Ausgrenzungsverfahren.

Nach unseren in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen ist dieser Passus brandgefährlich, denn er hat bei uns im Dorf zu schweren Diffamierungen, Ausgrenzungen und regelrecht vollzogener Verfolgung und Bestrafung vollkommen Unschuldiger geführt !

So wurde ein junger Mann, der Bücher der Naturökologin Anastasia gelesen und darüber einen Vortrag in einer Leitbildveranstaltung der Gemeinde Keltern gehalten hat, zuerst mit Beifall bedacht, später aber vollkommen plötzlich und unerwartet öffentlich aus der Gemeinde ausgeschlossen.

Dieser Passus muss u.E. unverzüglich abgeschafft werden, weil er missbräuchlich angewendet wurde und weiterhin auch missbräuchlich angewendet werden kann, wie das vorliegende Beispiel zeigt.

Wir haben im Film “MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“ (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=0tAuwCiXW8s&t=102s) über die ungerechtfertigte Anwendung des Passus „Klare Kante“ berichtet.

Der gestern publizierte Artikel eröffnet eine neue Dimension der Volksverhetzung anhand dieses Passus:

 


ARCHE an Bürgermeister Bochinger (FWG), an den 1. Stellv. Bürgermeister Claus Bischoff (FWG) und Sonja Zilly (Geschäftsstelle Gemeinderat): Liegt Volksverhetzung zur öffentlichen Zurschaustellung einer ausgesuchten Zielgruppe durch die für die Gemeinde Keltern verantwortlich Zeichnenden vor ?

ENTLARVUNG !

Stachelt Bochinger die Bevölkerung gegen zuvor von ihm selbst gezielt kriminalisierten Zielopfern in Weiler (Gemeinde Keltern) lt. § 130 Absatz 1 StGB an ?

Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Lichte des Straf- und Völkerstrafgesetzbuches: Die Präsidentin der ARCHE richtet einen erneuten APPELL an die SLAPP-Kommissionen der EU, an die Europäische Staatsanwaltschaft, an die Deutsche Bundeswehr, NATO, Alliierte, UNO, an die Militär- und Kriminalpolizei (BKA und LKA) und an mehrere Polizeibehörden des Landes

2023-03-22 22:03 Uhr

Quelle: http://www.archeviva.com/deutsche-bundeswehr/arche-an-buergermeister-bochinger-fwg-an-den-1-stellv-buergermeister-claus-bischoff-fwg-und-sonja-zilly-geschaeftsstelle-gemeinderat-liegt-volksverhetzung-zur-oeffentlichen-zurschaustellung/

Die Formulierungen der Aufforderung „Klare Kante Zeigen“ auf der Webseite der Gemeinde Keltern, hier farblich hervorgehoben, die zur Ausgrenzung beliebiger missliebiger Personen führt, sind unter nachfolgenden Quellenangaben zu finden.

 


Leitbild der Gemeinde Keltern

1B Beitritt zu einer anerkannten Landes-, Bundes- oder anderen Initiative im Sinne von Klare Kante Zeigen zur Vernetzung mit klarem Bekenntnis …, S.6

Quelle: https://www.keltern.de/fileadmin/Dateien/Dummy/Dateien/Leitbild/211020_Leitbild_Keltern.pdf?fbclid=IwAR0JCENLKZBwhduPoPb8FgL8niDN-Ivq7Js-XXcYkd7b2PaT_sMC4nh1I7A


Leitbild der Gemeinde Keltern

(Die dies nicht akzeptieren, sind n i c h t willkommen. Keine Akzeptanz für Reichsbürger, Neonazis, Anastasia Bewegung…), S.51

Quelle: https://www.keltern.de/fileadmin/Dateien/Dummy/Dateien/Leitbild/Leitbildbeschluss_22.10.19.pdf?fbclid=IwAR3icEUdnehyztUMEPrFvNlzdLtX_9jpCZPh6wCWa6eXFuxnQdX3Um4zwwM

ð Schaffen Sie Abhilfe, indem sie das notwendige Gesetz zur Vermeidung von Exklusion beliebiger Menschen aus der Gesellschaft erlassen oder legen Sie diesen Vorfall dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Rechtslage im Hinblick auf das Grundgesetz vor !

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 









 



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NEUESTE NACHRICHTEN


ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube – ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV
Heiderose Manthey, Pädagogin und Freie Journalistin, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an:
Deutscher Bundestag, Bundespräsidialamt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesjustizministerium,
Deutsche Bundeswehr, NATO, Militär der Alliierten, EU, EUStA, BKA, LKA, BVerfG, IStGH, EUGH, UNO,
UNHRC, Internationale SLAPP-Kommissionen, Juristenfakultäten in Deutschland u.a.,
Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
(Mit-)Begründerin der International Association of Human Rights Defenders (IAoHRD),
1. Vorsitzende ARCHE e.V. Waldbronn und ARCHE e.V. Weiler i.Gr.,
Chefredakteurin ARCHEVIVA, Leiterin ARCHE TV-Studio und Chefredakteurin ARCHE VIVA YouTube
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[…]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

Inhalt und Anhänge dieser Mail sind ausschließlich für den/die benannten Adressaten bestimmt. Es ist nicht gestattet, die gesamte Mail, noch Teile daraus weiterzugeben, weiterzuleiten oder zu vervielfältigen.
Sollte diese Mail fehlgeleitet worden sein, so benachrichtigen Sie uns unverzüglich und löschen Sie den Inhalt umgehend. 

Die dieser Mail vorausgegangenen Mails zur Aufklärung des Verbrechens ist in Auszügen unter dem Titel Notwehr aufgrund Kriminalität gegen Zielopfer in Weiler, Keltern, Deutschland, Europa und Nordamerika und unter dem Titel ARCHE an Bürgermeister Bochinger (FWG), an den 1. Stellv. Bürgermeister Claus Bischoff (FWG) und Sonja Zilly (Geschäftsstelle Gemeinderat): Liegt Volksverhetzung zur öffentlichen Zurschaustellung einer ausgesuchten Zielgruppe durch die für die Gemeinde Keltern verantwortlich Zeichnenden vor ? veröffentlicht.

Zum Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“ geht es hier.

BLEIBEN
 SIE ONLINE. WIR BERICHTEN.

ARCHE an Bürgermeister Bochinger (FWG), an den 1. Stellv. Bürgermeister Claus Bischoff (FWG) und Sonja Zilly (Geschäftsstelle Gemeinderat): Liegt Volksverhetzung zur öffentlichen Zurschaustellung einer ausgesuchten Zielgruppe durch die für die Gemeinde Keltern verantwortlich Zeichnenden vor ?

ENTLARVUNG !

Stachelt Bochinger die Bevölkerung gegen zuvor von ihm selbst gezielt kriminalisierten Zielopfern in Weiler (Gemeinde Keltern) lt. § 130 Absatz 1 StGB an ?

Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Lichte des Straf- und Völkerstrafgesetzbuches: Die Präsidentin der ARCHE richtet einen erneuten APPELL an die SLAPP-Kommissionen der EU, an die Europäische Staatsanwaltschaft, an die Deutsche Bundeswehr, NATO, Alliierte, UNO, an die Militär- und Kriminalpolizei (BKA und LKA) und an mehrere Polizeibehörden des Landes

2023-03-22 22:03 Uhr

Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger geht gegen ARCHE und gegen die Präsidentin vor. Ganz gezielt jedoch gegen ein in der ARCHE aufgenommenes erwachsenes kid – eke – pas – Kind. ARCHEVIVA berichtete. Foto: Heiderose Manthey.







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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey klärt das immer offensichtlicher zu Tage tretende grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf und erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an von Entfremdung betroffene Länder und Familien, an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO und an die Militär- und (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei und an weitere Polizeibehörden des Landes.

Es geht nicht nur um Verschleierung des Menschenrechtsverbrechens und um die Verschleierung der Lösungsmöglichkeiten von kid – eke – pas, es geht evtl. sogar um Aufstacheln der Bevölkerung gegen die fähigen Aufklärer !

Konsequenterweise muss zu der am 2023-03-20 um 20:23 Uhr bereits an Bürgermeister der Bochinger u.a. gesendeten Mail nun die Folgemail über die evtl. gezielt begangene Volksverhetzung zur Verschleierung der Ursachen von kid – eke – pas und zur Verschleierung deren Lösungsmöglichkeiten an den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Steffen Jörg Bochinger, an dessen Gemeinderat, an Sonja Zilly, Sachbearbeiterin der Geschäftsstelle des Gemeinderates – zur Verteilung der Mail an alle Gemeinderäte, auch die im Internet mit Mailadresse nicht auffindbaren Gemeinderäte wie Oliver Weik, SPD-Gemeinderat und Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim -, an den Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger und an dessen Stellvertreterin Claudia Honnen, an das Landratsamt Enzkreis, an das Regierungspräsidium Karlsruhe, an das Staatsministerium Baden-Württemberg und an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, den Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden der Gemeinde Keltern u.a. versendet werden.

Die Mail verlässt am Dienstag, den 21. März 2023 um 21:03 Uhr die ARCHE.

Hier der Text mit Betreff „Gemeinde Keltern – AG Pforzheim – OLG Karlsruhe – BVerfG Karlsruhe u.a. – hier: Ist das Verschleiern von „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und die „Aufstachelung dazu“ Volksverhetzung lt. Strafgesetzbuch § 130, Abs. 1 und 2 ?“

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[…]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 21:03
An: […]
Betreff: Gemeinde Keltern – AG Pforzheim – OLG Karlsruhe – BVerfG Karlsruhe u.a. – hier: Ist das Verschleiern von „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und die „Aufstachelung dazu“ Volksverhetzung […] ?
Wichtigkeit: Hoch

Die Hintergründe über das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“
Wie nähren die Gemeinde Keltern – Amtsgericht Pforzheim – Landgericht Karlsruhe – Oberlandesgericht Karlsruhe – Bundesverfassungsgericht Karlsruhe u.a. dieses Verbrechen ? – hier: Gemeinde Keltern – AG Pforzheim – OLG Karlsruhe – BVerfG Karlsruhe u.a. – hier: Ist das Verschleiern von „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und die „Aufstachelung dazu“ Volksverhetzung lt. Strafgesetzbuch § 130, Abs. 1 und 2 ?


Az. 4 Cs 550 Js 1041/22 AG Pforzheim und Az. 1 Rv 34 Ss 744/22 OLG Karlsruhe – hier: Sind das gezielte Mordanschläge und erneute Foltermaßnahmen gegen die Pädagogin, Freie Journalistin und Aufklärerin des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, Heiderose Manthey ?


Sehr geehrter Herr Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
sehr geehrter Herr Claus Bischoff, 1. Stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte Frau Sonja Zilly, Sachbearbeiterin der Geschäftsstelle der Gemeinde Keltern, aufgefordert zur Zustellung der Mail an die Fraktionen und Gemeinderäte in Keltern,
sehr geehrter Herr Steffen Riegsinger, Hauptamtsleiter der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte  Frau Claudia Honnen, Stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern,

sehr geehrte Damen und Herren des Landratsamtes Enzkreis, Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte Damen und Herren des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Keltern und des Landratsamtes Enzkreis,
sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums Baden-Württemberg,
sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration,

sehr geehrte Damen und Herren der SLAPP-Kommissionen,
sehr geehrte Frau Katrin Abele, sehr geehrter Herr Charlie Holt,
sehr geehrte Frau Guske, sehr geehrte Frau Schmeitzner, sehr geehrter Herr Deckarm, sehr geehrte Frau John,

sehr geehrte Damen und Herren der UNO, sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), und des Menschenrechtsrates, sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
sehr geehrte Damen und Herren Sachbearbeiter der UN für Information und Medienanfragen, Frau Aliénor Béjannin, Frau Dharisha Indraguptha und Frau Minju Kim, mit der Bitte um Weiterleitung an die unabhängigen Experten zu Gewalt, körperlicher und geistiger Gesundheit, Diskriminierung und Schutz vor Gewalt, namens Reem Alsalem, Tlaleng Mofokeng, Dorothy Estrada-Tanck und Victor Madrigal und an deren Mitarbeiter,

sehr geehrte Damen und Herren  der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA),
sehr geehrte Frau Laura Codruța Kövesi, erste Europäische Generalstaatsanwältin,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundespräsidialamtes (BPrA),

sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages (BT),

sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen des Deutschen Bundestages,

sehr geehrte Damen und Herren der Polizei, der Kriminalpolizei, der Landes- und Bundeskriminalpolizei, sehr geehrter Herr Kriminaloberkommissar Manuel Reiling (in Bcc),

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums der Verteidigung, des Militärs, der Militärpolizei der Alliierten und des russischen Geheimdienstes,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesjustizministeriums,

sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichtes Pforzheim, des Oberlandesgerichtes Karlsruhe und des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe,

– in Bcc ist neben Kriminalhauptkommissar Manuel Reiling die Schwester der Verfasserin eingefügt –


die Verfasserin dieses Textes wendet sich mit dieser Mail an die hier eingebundenen Adressaten, die nachfolgende Email mit der Abhandlung über das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, und über Verbrechen im Zusammenhang mit diesem Menschenrechtsverbrechen zur Kenntnis zu nehmen und danach zu handeln.

Der Inhalt der Mail befasst sich mit den Hintergründen, dem Zustandekommen und Aufrechterhalten dieses scheußlichen Verbrechens an Kindern, deren Eltern und Familien. Die Formen des Missbrauchs der Kinder werden oder wurden in mehreren Ländern dieser Erde ausgeübt, bis hin zum Vatikan, auch wegen wirtschaftlichen Gewinns.

Es geht darum, aus dem sich ständig drehenden Kreislauf der Generationen übergreifenden Täter-Opfer-Haltungen herauszufinden.

Wie bezeichnet Prof. Dr. Franz Ruppert, Psychologischer Psychotherapeut, Professor für Psychologie, die Täter-Opfer-Dynamik „Täterhaltungen als Trauma-Überlebensstrategie“, wozu nach Ansicht der Verfasserin auch die durch Gemeinderatsbeschluss öffentlich vollzogene Ausgrenzung willkürlich und beliebig gewählter Volksgruppierungen durch die Täter der Gemeinde Keltern und die Bestrafung der Ausgegrenzten durch die „Klare Kante“ gehört ?

Die Formulierungen der „Klaren Kante“ auf der Webseite der Gemeinde Keltern, hier farblich hervorgehoben, die zur Ausgrenzung beliebiger Personen führt

 

Leitbild der Gemeinde Keltern

1B Beitritt zu einer anerkannten Landes-, Bundes- oder anderen Initiative im Sinne von Klare Kante Zeigen zur Vernetzung mit klarem Bekenntnis …, S.6

Quelle: https://www.keltern.de/fileadmin/Dateien/Dummy/Dateien/Leitbild/211020_Leitbild_Keltern.pdf?fbclid=IwAR0JCENLKZBwhduPoPb8FgL8niDN-Ivq7Js-XXcYkd7b2PaT_sMC4nh1I7A



Leitbild der Gemeinde Keltern

(Die dies nicht akzeptieren, sind n i c h t willkommen. Keine Akzeptanz für Reichsbürger, Neonazis, Anastasia Bewegung…), S.51

Quelle:  https://www.keltern.de/fileadmin/Dateien/Dummy/Dateien/Leitbild/Leitbildbeschluss_22.10.19.pdf?fbclid=IwAR3icEUdnehyztUMEPrFvNlzdLtX_9jpCZPh6wCWa6eXFuxnQdX3Um4zwwM

Prof. Ruppert: Täterhaltungen als Trauma-Überlebensstrategie (2): Opfer beschuldigen, Sich selbst als das Opfer darstellen, Opfer verachten und verhöhnen, Ideologie, in einem höheren, sozial wertvollen Auftrag zu handeln, Lust an Gewalt und Zerstörung empfinden

 


Opfer beschuldigen
Sich selbst als das Opfer darstellen
Opfer verachten und verhöhnen
Ideologie, in einem höherem, sozial wertvollen Auftrag zu handeln
Lust an Gewalt und Zerstörung empfinden


 







Quelle: https://www.gesunde-autonomie.de/images/pdf/tter-opfer-spaltung-tagung-ruppert.pdf, S. 13

ð Die Funktion des Bürgermeisters der Gemeinde Keltern und dessen Gemeinderats aufgrund deren Entscheidungskompetenz über auszuschließende (exkludierende) und in die Gemeinde einzuschließende (inkludierende) Menschen oder Menschengruppen richten zu können, muss dringend von den hier eingebundenen Polizeibehörden, von der Kriminalpolizei und evtl. von der Militärpolizei untersucht und bei vorliegendem Verbrechen geahndet werden !

ð Prüfen Sie, ob die nach Erachten der Verfasserin benannten Absätze des Paragraphen der VOLKSVERHETZUNG vorliegen, insbesondere in § 130, Absatz 2 in Verbindung mit der Ausgrenzung der ARCHE aus den Veröffentlichungen in den Gemeindenachrichten der Gemeinde Keltern und weiterer beliebig formulierter Bevölkerungsgruppen oder ideologisch angeblich als undemokratisch eingestufter, daher angeblich als verbrecherisch erkannter und eines (nicht definierten Verbrechens) überführter und (hin-)gerichteter politischer Interessensgruppen aus der Gemeinde Keltern ! Absatz 1 des § 130 ist hinsichtlich der Aufstachelung zu Hass, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegenüber – im Leitbild der Gemeinde Keltern und per Gemeinderatsbeschluss ratifizierten – bezeichneten Bevölkerungsgruppen zu prüfen.

Wichtige Anmerkung

ð In der Zeugenvernehmung des Bürgermeisters der Gemeinde Keltern vor dem Landgericht Karlsruhe von der Verteidigung befragt, wie er denn die „Klare Kante“ in Keltern diesen Bevölkerungsgruppen zeigen wolle, schlug der Bürgermeister mit seiner rechten Hand- und Unterarmkante auf den vor ihm stehenden Tisch. Ob er damit eine tätliche Gewaltanwendung beliebig von ihm und dem Gemeinderat auszuwählenden Menschen gegenüber ausführt, ist zu vermuten. Verbalisiert hat er diesen auf den Tisch knallenden Handschlagakt nicht.

ð Stachelt der Bürgermeister hier per Gemeinderatsbeschluss die Durchführung der „Klaren Kante“ zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf ?

ð Greift der Bürgermeister die Menschenwürde anderer dadurch an, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet ?


 
Frage

ð Tritt hier VOLKSVERHETZUNG nach § 130, Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Beschimpfen, böswillig Verächtlich-Machen oder Verleumden in Kraft ?

 


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

ð Die Verantwortungsträger für das stattgefundene Menschenrechtsverbrechen und für die darauf aufbauenden Verbrechen werden in Haftung genommen und Schadenersatzansprüche der Leidtragenden und öffentlich Geächteten werden gestellt werden.

ð Im Falle vorliegender strafbarer Handlungen stellt die Verfasserin Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen den Bürgermeister der Gemeinde Keltern Steffen Jörg Bochinger, gegen den Gemeinderat der Gemeinde Keltern, gegen alle in diesem Bereich Tätigen aus der Verwaltung und der Gemeinde Keltern, sowie gegen alle im Leitbild tätigen Befürworter und gegen die Bevölkerung der Gemeinde Keltern, die diesen Passus ohne Widerrede – trotz auf die Gefahren hinweisender Veröffentlichungen in den Gemeindenachrichten Keltern per Annonce, in dem Online-Fachmagazin ARCHEVIVA, im LED-Band der ARCHE und am Schwarzen Brett (Aushänge) – befürwortet und ohne Einlegen von Widerspruch zugestimmt hat.


Die Verfasserin bedankt sich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Heiderose Manthey, Pädagogin und Freie Journalistin, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an:
Deutscher Bundestag, Bundespräsidialamt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesjustizministerium,
Deutsche Bundeswehr, NATO, Militär der Alliierten, EU, EUStA, BKA, LKA, BVerfG, IStGH, EUGH, UNO,
UNHRC, Internationale SLAPP-Kommissionen, Juristenfakultäten in Deutschland u.a.,
Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
(Mit-)Begründerin der International Association of Human Rights Defenders (IAoHRD),
1. Vorsitzende ARCHE e.V. Waldbronn und ARCHE e.V. Weiler i.Gr.,
Chefredakteurin ARCHEVIVA, Leiterin ARCHE TV-Studio und Chefredakteurin ARCHE VIVA YouTube
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Die anhängende Mail ist in Auszügen hier unter dem Titel Notwehr aufgrund Kriminalität gegen Zielopfer in Weiler, Keltern, Deutschland, Europa und Nordamerika veröffentlicht.

Zum Film „LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“ geht es hier.

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Bürgermeister Bochinger, Gemeinderat Keltern und Sonja Zilly informiert über die wahren Hintergründe des Menschenrechsverbrechens kid – eke – pas

ENTLARVUNG !

Notwehr aufgrund vorliegender Kriminalität gegen Zielopfer in Weiler, Keltern, Deutschland, Europa und Nordamerika wurde bislang bestraft !

Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Lichte des Völkerstrafgesetzbuches: APPELL an die Deutsche Bundeswehr, NATO, Alliierte, UNO und an die Militär- und Kriminalpolizei gerichtet von Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE

2023-03-20 20:23 Uhr
aktualisiert 2023-03-21 03:21 Uhr | 21:03 Uhr

Vorgänge im Rathaus der Gemeinde Keltern aufgedeckt, die die WAHREN HINTERGRÜNDE des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas begünstigen oder gar hervorrufen. Foto: Heiderose Manthey






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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey klärt das immer offensichtlicher zu Tage tretende grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf und erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an von Entfremdung betroffene Länder und Familien, an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO, an die Militär- und (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei und an weitere Polizeibehörden des Landes.

Heute geht die 200seitige Abhandlung über die Ursachen von kid – eke – pas und über deren Lösungsmöglichkeiten an den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Steffen Jörg Bochinger, an dessen Gemeinderat, an Sonja Zilly, Sachbearbeiterin der Geschäftsstelle des Gemeinderates zur Verteilung an alle Gemeinderäte, auch die im Internet mit Mailadresse nicht auffindbaren Gemeinderäte wie Oliver Weik, SPD-Gemeinderat und Leiter des Amtsgerichtes Pforzheim, an den Hauptamtsleiter Steffen Riegsinger und an dessen Stellvertreterin Claudia Honnen, an das Landratsamt Enzkreis, an das Regierungspräsidium Karlsruhe, an das Staatsministerium Baden-Württemberg und an das Bundesministeium des Innern, für Bau und Heimat, den Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden der Gemeinde Keltern u.a..

Die Mail wird am Montag, den 20. März 2023 um 20:23 Uhr abgesendet.

Lesen Sie hier Auszüge des Inhalts der Mail mit Betreff „Gemeinde Keltern – Amtsgericht Pforzheim – Oberlandesgericht Karlsruhe – Bundesverfassungsgericht Karlsruhe u.a. – hier: Die nach Meinung der Verfasserin offensichtlichen Gemeinsamkeiten öffentlicher Einrichtungen beim Verschleiern von Volksverhetzung“ !

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[…]gmx.de]
Gesendet: Montag, 20. März 2023 20:23
An: […]
Betreff: Gemeinde Keltern – Amtsgericht Pforzheim – Oberlandesgericht Karlsruhe – Bundesverfassungsgericht Karlsruhe u.a. – hier: Die […] offensichtlichen Gemeinsamkeiten öffentlicher Einrichtungen beim Verschleiern von Volksverhetzung
Wichtigkeit: Hoch

Gemeinde Keltern – Amtsgericht Pforzheim – Oberlandesgericht Karlsruhe – Bundesverfassungsgericht Karlsruhe u.a. – hier: Die nach Meinung der Verfasserin offensichtlichen Gemeinsamkeiten öffentlicher Einrichtungen beim Verschleiern von Volksverhetzung

Az. […] AG Pforzheim und Az. […] OLG Karlsruhe – hier: Sind das gezielte Mordanschläge und erneute Foltermaßnahmen gegen die Pädagogin, Freie Journalistin und Aufklärerin des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, Heiderose Manthey ?


Sehr geehrter Herr Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte Frau Sonja Zilly, Sachbearbeiterin der Geschäftsstelle der Gemeinde Keltern, aufgefordert zur Zustellung der Mail an die fehlenden oder fehlerhaften (da zurückgewiesenen) Email-Adressen der Gemeinderäte in Keltern,
sehr geehrter Herr Steffen Riegsinger, Hauptamtsleiter der Gemeinde Keltern,
sehr geehrte  Frau Claudia Honnen, Stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern,

sehr geehrte Damen und Herren des Landratsamtes Enzkreis, Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Keltern,

sehr geehrte Damen und Herren des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Keltern und des Landratsamtes Enzkreis,
sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums Baden-Württemberg,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration,

sehr geehrte Damen und Herren der Polizei, der Kriminalpolizei, der Landes- und Bundeskriminalpolizei, sehr geehrter Herr Kriminaloberkommissar Manuel Reiling (in Bcc),

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums der Verteidigung, des Militärs, der Militärpolizei der Alliierten und des russischen Geheimdienstes,

sehr geehrte Damen und Herren der UNO und des Menschenrechtsrates,

sehr geehrte Damen und Herren der SLAPP-Kommissionen,
sehr geehrte Frau Guske, sehr geehrte Frau Schmeitzner, sehr geehrter Herr Deckarm, sehr geehrte Frau John,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesjustizministeriums,
sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichtes Pforzheim, des Oberlandesgerichtes Karlsruhe und des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe,

– in Bcc ist neben Kriminalhauptkommissar Manuel Reiling die Schwester der Verfasserin eingefügt –

die Verfasserin dieses Textes wendet sich mit dieser Mail an den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, an dessen Gemeinderat, an die der Gemeinde übergeordneten Verwaltungsbehörden, deren bereits in die Vorgänge der Gemeinde Keltern mehrfach informierten Fach- und Rechtsaufsicht mit dem Anliegen, nachfolgende Email mit der Abhandlung über das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, und über Verbrechen im Zusammenhang mit diesem Menschenrechtsverbrechen zur Kenntnis zu nehmen und danach zukünftig zu handeln.

Der Inhalt der Mail befasst sich mit den Hintergründen, dem Zustandekommen und Aufrechterhalten dieses scheußlichen Verbrechens an Kindern, deren Eltern und Familien. Die Formen des Missbrauchs der Kinder werden in mehreren Ländern dieser Erde ausgeübt, bis hin zum Vatikan, auch wegen wirtschaftlichen Gewinns.

Besonders der Mittelteil der Mail mit den nachfolgend herausgefilterten Gliederungspunkten dürfte für die in der Gemeinde Keltern Tätigen und für die Lenkung der Gemeinde Verantwortlichen von Bedeutung sein.

Dieser beinhaltet die Gliederungspunkte:


II.


Pädophilen-Kriminalität, Folgen von Missbrauch, Vorgänge im Europäischen Parlament und dessen Rolle beim vorliegenden Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas


III.


Pädophilen-Kriminalität, Folgen von Missbrauch, Vorgänge in der Gemeinde Keltern und deren Rolle beim vorliegenden Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas


IV.


Täter-Opfer-Dynamik


V.


Beibehalten der (kriminellen) Strategie in Keltern trotz Wissen


VI.


Kriminalität und Pädophilen-Kriminalität in Deutschland


VII.


Notwehr bei Kriminalität gegen Zielopfer in der Gemeinde Keltern

Wie bezeichnet Prof. Dr. Franz Ruppert, Psychologischer Psychotherapeut, Professor für Psychologie, die Täter-Opfer-Dynamik „Täterhaltungen als Trauma-Überlebensstrategie“, wozu nach Ansicht der Verfasserin die Ausgrenzung willkürlich und beliebig gewählter Volksgruppierungen durch die Täter der Gemeinde Keltern und deren Bestrafung gehört ?

Prof. Ruppert: Täterhaltungen als Trauma-Überlebensstrategie (2):

Opfer beschuldigen, Sich selbst als das Opfer darstellen, Opfer verachten und verhöhnen, Ideologie, in einem höheren, sozial wertvollen Auftrag zu handeln, Lust an Gewalt und Zerstörung empfinden

 

Opfer beschuldigen
Sich selbst als das Opfer darstellen
Opfer verachten und verhöhnen
Ideologie, in einem höherem, sozial wertvollen Auftrag zu handeln
Lust an Gewalt und Zerstörung empfinden











Quelle: https://www.gesunde-autonomie.de/images/pdf/tter-opfer-spaltung-tagung-ruppert.pdf, S. 13

ð Die Funktion des Bürgermeisters und des Gemeinderats aufgrund deren Entscheidungskompetenz über auszuschließende (exkludierende) und in die Gemeinde einzuschließende (inkludierende) Menschen oder Menschengruppen richten zu können, muss dringend von der hier eingebundenen Kriminalpolizei und evtl. von der Militärpolizei untersucht und bei vorliegendem Verbrechen geahndet werden !

ð
Prüfen Sie, ob die meines Erachtens benannten PARAGRAPHEN DER VOLKSVERHETZUNG vorliegen, insbesondere § 130, Absatz 2 in Verbindung mit der Ausgrenzung der ARCHE aus den Veröffentlichungen in den Gemeindenachrichten der Gemeinde Keltern und weiterer beliebig formulierter Bevölkerungsgruppen oder ideologisch angeblich als undemokratisch eingestufter, daher angeblich als verbrecherisch erkannter und eines (nicht definierten Verbrechens) überführter und (hin-)gerichteter politischer Interessensgruppen !

Wichtige Anmerkung

ð In der Zeugenvernehmung des Bürgermeisters der Gemeinde Keltern vor dem Landgericht Karlsruhe von der Verteidigung befragt, wie er denn die „Klare Kante“ in Keltern diesen Bevölkerungsgruppen zeigen wolle, schlug der Bürgermeister mit seiner rechten Hand- und Unterarmkante auf den vor ihm stehenden Tisch. Ob er damit eine tätliche Gewaltanwendung beliebig von ihm und dem Gemeinderat auszuwählenden Menschen gegenüber ausführt, ist zu vermuten. Verbalisiert hat er diesen auf den Tisch knallenden Handschlagakt nicht.

Frage

ð Tritt hier VOLKSVERHETZUNG nach § 130, Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Beschimpfen, böswillig Verächtlich-Machen oder Verleumden in Kraft ?

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

ð Benachrichtigen Sie mich von Ihren diesbezüglichen Maßnahmen gegenüber den Vorgängen in Keltern.

ð Die Verantwortungsträger werden in Haftung genommen und Schadenersatzansprüche werden gestellt werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Die
anhängende Mail ist in Auszügen hier unter dem Titel
Notwehr aufgrund Kriminalität gegen Zielopfer in Weiler, Keltern, Deutschland, Europa und Nordamerika veröffentlicht.

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WELTWEITES AUFDECKEN DER WAHREN VERURSACHER VON kid – eke – pas: Die gesamte Aufklärung über die Mördermail – jetzt auch an meine Söhne Johannes-Simon und Falk-Gerrit

ENTLARVUNG !

Notwehr aufgrund vorliegender Kriminalität gegen Zielopfer in Weiler, Keltern, Deutschland, Europa und Nordamerika wurde bislang bestraft !

Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Lichte des Völkerstrafgesetzbuches: APPELL an die Deutsche Bundeswehr, NATO, Alliierte, UNO und an die Militär- und Kriminalpolizei gerichtet von Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE

2023-03-17 10:23 Uhr

Sie hat trotz Sorgerecht seit dem 01. Oktober 1997 keinen privaten Kontakt zu ihren verschleppten Söhnen wiederherstellen können. Nur sehr wenige Begegnungen in den Gerichten blieben. … So sieht vom Staat erzeugte Eltern-Kind-Entfremdung aus ! Die Mördermail zur Entlarvung des Systems geht nun an die (vorliegenden, jedoch niemals per Antwort bestätigten) Mailadressen der Kinder heraus. Muss die ganze Welt gedreht werden, damit eine Mutter zu ihren Kindern zurückfinden kann ? Foto: Heiderose Manthey.






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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey klärt das immer offensichtlicher zu Tage tretende grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, weltweit auf und erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in allen von Entfremdung betroffenen Familien auf der ganzen Welt an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO und an die Militär- und Kriminalpolizei.

Heute geht die 200seitige Abhandlung über die Ursachen von kid – eke – pas und über deren Lösungsmöglichkeiten an die bekannten Mailadressen der Söhne der Präsidentin der ARCHE. Diese Mailadressen sind seit Jahren immer wieder beim Weiterleiten von Publikationen eingebunden worden. Jedoch kam niemals eine Antwort zurück.

Heiderose Manthey hat das weltweite Vernetzungsmodell deswegen eigens ins Leben gerufen, um ihren geraubten Söhnen zumindest den hoffentlich über das Internet stattfindenden Kontakt zu ihrer Mutter zu erhalten.

Dafür verlässt die Pädagogin ihren eingeschlagenen Lebensweg und klärt mit ihren Publikationen in Wort, Bild und Film darüber auf, was hinsichtlich kid – eke – pas tatsächlich geschieht vor, bei und nach Trennung und Scheidung. Mit zunehmender Aufklärung über die mörderischen Absichten und Mechanismen, die auf der ganzen Welt gezielt eingesetzt werden, um sich liebende Menschen brutal voneinander zu trennen, könnte eine Rückkehr zu ihren Kindern ermöglicht werden.

In die Erstversendung der Mail vom 23.02.2023 um 23:23 Uhr mit nachfolgendem Mailkopf

 

Versendung der Mail lt. Outlook „Sent“ um 23:24 Uhr und laut Mail delivery system 23:23:57 Uhr. Foto: Heiderose Manthey.

werden die Botschaften von CHINA, RUSSLAND, AMERIKA, JAPAN, BRASILIEN, FRANKREICH, ENGLAND und ITALIEN eingebunden.

Darin steht als abschließender Appell:

„Die Verfasserin macht nach allen aufgezeigten und ausgeschöpften Möglichkeiten sich gegen das an ihr und an ihren Kindern und an anderen kid – eke – pas – Opfern verübte Verbrechen zur Wehr zu setzen, von ihrem Recht auf Widerstand Gebrauch:

*

SETZEN SIE DIE AUS DER SICHT DER VERFASSERIN ENTFREMDUNG PRAKTIZIERENDE
DEUTSCHE REGIERUNG UND DIE HEUTE IMMER NOCH ENTFREMDUNG BETREIBENDEN STAATENBÜNDE, REGIERUNGEN IN ALLEN LÄNDERN UND AUF ALLEN KONTINENTEN,
EBENSO DEN AUS DER SICHT DER VERFASSERIN ENTFREMDUNG PRAKTIZIERENDEN VATIKANSTAAT AUSSER GEFECHT !

DIE MENSCHLICHKEIT MUSS AUF DIESER ERDE SIEGEN !

*

Grundgesetz II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

  

 

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

 


Die 200seitige Abhandlung ist in folgende strukturelle Bereiche geteilt: 

 


I.


Untermauerung der Vermutung der Verfasserin, dass es sich bei „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, um ein weltweites Menschenrechtsverbrechen handelt

 


II.


Pädophilen-Kriminalität, Folgen von Missbrauch, Vorgänge im Europäischen Parlament und dessen Rolle beim vorliegenden Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas

 


III.


Pädophilen-Kriminalität, Folgen von Missbrauch, Vorgänge in der Gemeinde Keltern und deren Rolle beim vorliegenden Menschenrechtsverbrechen kid – eke – pas

 


IV.


Täter-Opfer-Dynamik

 


V.


Beibehalten der (kriminellen) Strategie in Keltern trotz Wissen

 


VI.


Kriminalität und Pädophilen-Kriminalität in Deutschland

 


VII.


Notwehr bei Kriminalität gegen Zielopfer in der Gemeinde Keltern

 


VIII.


Notwehr bei Kriminalität gegen Zielopfer in Deutschland / Europa

 


IX.


Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ im Licht des Völkerstrafgesetzbuches

 


X.


Erster Appell der Präsidentin der ARCHE an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, Militär der Alliierten und der UNO, der Polizei, Kriminal- und Militärpolizei

 


XI.


Zahlen – Fakten – Fördermillionen zur Vernichtung von Vätern – Zustandsbericht

 


XII.


ALARM: „Das ist ja Mord !“ – Leitbild Keltern als Falle und Missbrauch von Menschen zur Ideologisierung und demokratisch vorgespieltem Machterhalt

 


XIII.


Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft – und auch der Gerichte ?

 


XIV.


Die aus den zusammengefassten Konstellationen hervortretenden Folgen für die Verfasserin dieses Textes 

 


XV.


Zweiter Appell der Präsidentin der ARCHE an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, Militär der Alliierten und der UNO, der Polizei, Kriminal- und Militärpolizei und die Stellungnahme des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer

 


XVI.


Aussicht und Historie der Eltern-Kind-Entfremdung im Spiegel des Europäischen Parlaments bei vorliegender Kriminalität

 


XVII.


Fragen zur vorliegenden Kriminalität (teilweise wiederholend)

 


XVIII.


Veröffentlichungen als Weckrufe zur Wiedergutmachung und zum Heilen der Wunden

 


XIX.


Veröffentlichungen zu Daten, Fakten, Vernetzung und weltweite Hilferufe

 


XX.


ZUR HISTORIE VON KINDERRAUB – Die Rolle der Staaten, Staatenbünde und des Vatikanstaates

 


XXI.


ABSCHLIESSENDER APPELL


Die erste Mail an Deutsche Bundeswehr, NATO, Alliierte, UNO und an die Militär- und Kriminalpolizei verlässt am 23. Februar 2023 um 23:23:23 Uhr die ARCHE. Sie wird gleichzeitig an die Botschaften von CHINA, RUSSLAND, AMERIKA, JAPAN, BRASILIEN, FRANKREICH, ENGLAND und ITALIEN gehen. Sukzessive wird die Mail an weitere nationale und internationale Gremien gesendet werden. Den in Deutschland niedergelassenen Botschaften aller Länder u.a. wird die Mail zugeleitet werden.

Zweitversendung nun an die Söhne der Präsidentin der ARCHE und als deren Nachweis an die Deutsche Bundeswehr, NATO, Alliierte, UNO und an die Militär- und Kriminalpolizei

Die zweite Versendung der das System entlarvenden und die wahren Verursacher von kid – eke pas überführenden Mail, Mördermail genannt, geht an die Söhne der Präsidentin der ARCHE, deretwegen sie den Kampf um die Überwindung und Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens auf sich genommen hat. Die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey hat seit dem Tag des Raubes ihrer Kinder keinen direkten Zugang mehr zu ihren geliebten Söhnen. Sie weiß bis zum heutigen Tage nicht, wo ihre Kinder wohnen und wie es ihnen geht.

Ihr Wunsch ist sie wieder in die Arme schließen zu dürfen !

Hier der Video-Aufruf Fahndung/Suche: Mutter/Kindesentfremdung! Eine Mutter sucht Ihre Kinder! aus dem Jahr 2013

In Kürze werden weitere Teile der Abhandlung auf ARCHEVIVA veröffentlicht werden.

 

Zitat von Gustav Heinemann

„Ein Volk, welches regiert wird von einer Macht, muss die Macht kennen, von der es regiert wird.
Es, das Volk, muss diese Macht lenken und kontrollieren.
Es muss der Macht in den Arm fallen, wenn sie Verbrechen begeht. Andernfalls wird es, das Volk, zum Mittäter.

Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates.
Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sonder die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.


Quelle: http://www.thesovereign.eu/

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Dr. Milan Johannes Meder: Emotionale Intelligenz statt chemischer Zwangsjacke

BROKEN HOME – Geschichten stehen dahinter

Drehtürpsychiatrie aushebeln durch Familienstabilisierung mit Vater, Mutter und Geschwistern

2023-03-10 01:03 Uhr
aktualisiert 2023–08-02

Sichere Bindungen. Lesen Sie auch unseren Brief an Donald J. Trump. Und schauen sie das Interview von Heiderose Manthey mit Prof. Dr. Gordon Neufeld „Zurück zur Bindung an unsere Kinder“. Foto: Heiderose Manthey.




 

Bad Gottleuba/Weiler. Götz Wittneben von Neue Horizonte TV präsentiert Dr. Milan Johannes Meder mit einem Vortrag über Selbstermächtigung und Wertschätzung der Persönlichkeit, auch von Kindern. Dr. Meder ist Leiter der Kinder-, Jugend- und Familienabteilung der Medianklinik.

Transgenerationale Muster auflösen

Meder: „Und dann habe ich gedacht: Wenn ich mal Kinder habe, ich werde nicht so ein Karrierist werden. Ich werde mich um meine Kinder kümmern und so weiter und so fort. Eine Generation später … und ich habe gemerkt, dass ich auch die Tendenz habe, manchmal auf der Arbeit zu versumpfen. Also diese Muster, die sind so tief, also in den Genen, spricht man heute so gerne, oder im Unterbewusstsein oder was man immer dazu sagen möchte … Es ist so, es gibt diese transgenerationalen Muster. Und wir müssen versuchen selber, jeder hat Verstrickungen in sich. Wir müssen versuchen diese Verstrickungen aufzulösen.“

Videotext: Gespenster im Kinderzimmer, Teufelskreis negativer Wechselseitigkeit, schöpferische Ressourcen und neue Handlungsspielräume

„Die Zahl der Kinder, die heutzutage mit Ritalin oder anderen gehirnbeeinflussenden Medikamenten behandelt werden, steigt ständig. Junge, wache und offene Geister werden chemisch ruhig gestellt, damit sie den „Betriebsablauf“ der Schulen ja nicht stören. Ein Geschäft für die Pharma – aber was für ein Verlust für unser Gemeinwesen.

Der Chefarzt für Kinder und Jugendliche in der Medianklinik in Bad Gottleuba an der tschechischen Grenze hat ständig rund 100 Kinder und Jugendliche um sich und begeht mit seinem Ansatz einen völlig neuen Weg, den Selbstwert dieser jungen Menschen anzuheben – ohne Chemie! Themen wie der kompetente Säugling, positive Gegenseitigkeit, der Teufelskreis negativer Wechselseitigkeit, die Gespenster im Kinderzimmer, schöpferische Ressourcen und neue Handlungsspielräume beschäftigen Dr. Milan Meder in den letzten Jahren viel.

Hier bekommen Sie das Herzstück eines neuen therapeutischen Ansatzes in einem mitreißenden Vortrag präsentiert.“

Zum Vortrag

veröffentlicht auf Neue Horizonte
 
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Ein Arzt spricht Klartext: Heilung in ausweglosen Zeiten – Dr. med. Milan Johannes Meder

Was brauchen die Kinder jetzt? – Dr. Milan Meder

Sinnliches und Übersinnliches aus der Sicht eines spirituellen Arztes – Dr. Milan Meder

DGEK Kongress – Dr. Milan Meder: „EMOTIONALE KOMPETENZ IN DER THERAPEUTISCHEN ARBEIT MIT KINDERN“ 

Video zum Fachvortrag mit Dr. Milan Meder aus Bad Gottleuba

„Behandlungen und Therapien bei psychischen, psychosomatischen Aspekten und bei Beziehungs- bzw. Bindungsauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen“



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