Suding: Antrag der FDP ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen Sorgerechts
Wie geht es im Bundestag weiter mit dem Antrag Wechselmodell als Regelfall ?
2018-03-20
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Berlin/Weiler. Auf Ihren Brief Heiderose Manthey an Dr. Angela Merkel an die Bundeskanzlerin, an die Bundesregierung und an die Bundestagsabgeordneten mit dem dringenden Appell die Definition des Begriffes „Wohl des Kindes“ vorzulegen, antwortet Katja Suding, Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion der Leiterin der ARCHE.
Von: Suding Katja […]
Gesendet: Dienstag, 20. März 2018 17:04
An: ARCHEVIVA; archezeit@gmx.de
Betreff: AW: EILT SEHR !!! Auftrag an die Bundesregierung: Definition des Begriffes Kindeswohl vorlegen – TOP 15 vom 15.03.2018 Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
„Sehr geehrte Frau Manthey,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement.
Antrag stellen, wenn vom Regelfall abgewichen werden muss und nicht umgekehrt !
Wir Freien Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ als Modell zur Regelung der gemeinsamen Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall machen. Falls die Eltern sich bei einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, so entscheidet ein Familiengericht.
Genau wie Sie, sind auch wir der Ansicht, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl besser Rechnung trägt, und wollen daher, dass die Gerichte dieses künftig als Regelmodell anwenden. Zukünftig ist im Streitfall durch die Familiengerichte grundsätzlich anzunehmen, dass die gemeinsame elterliche Betreuung von Trennungskindern in der Regel dem Kindeswohl am besten entspricht. Hier kann und muss es natürlich auch Ausnahmen geben, denn die Doppelresidenz funktioniert nicht in allen Fällen und fraglos ist, dass das Kindeswohl immer im Vordergrund stehen muss. Wenn Eltern zu weit auseinanderwohnen, wenn Missbrauch, Gewalt oder Drogen im Spiel sind, wird ein solches Modell nicht infrage kommen.
Der Unterschied zu der bisherigen Rechtslage ist aber, dass man künftig begründen muss, warum man von diesem Regelfall abweicht – und nicht andersherum. Es ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes, dass Kinder nach einer Trennung auch bei beiden Eltern leben.
Experten einbeziehen und Anhörung beantragen
Wir Freien Demokraten haben den Antrag „Getrennt leben ‒ Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ (Drs. 19/1175) eingereicht. Der Antrag wurde am Donnerstag, 15. März 2018 im Bundestag debattiert und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Wir werden eine Anhörung zu diesem Thema im genannten Ausschuss beantragen. Für diese Anhörung werden wir unterschiedliche Experten einladen. Für Ihren Vorschlag, Ärzte und Psychologe zu der Frage, wie genau das Wohl des Kindes in diesem Fall definiert ist, zu befragen, danken wir Ihnen und werden diesen bei der Auswahl der geladenen Experten berücksichtigen.
Alle Eltern, die sich ohne Streit untereinander auf ein Betreuungsmodell einigen, sollen das auch weiter tun. Hier möchten wir uns nicht einmischen oder Regeln vorschreiben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding
Katja Suding, MdB – Stellv. Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Vorsitzende des Arbeitskreises I der FDP-Fraktion – Bildung & Forschung; Familie, Senioren, Frauen & Jugend; Kultur & Medien
Stellv. Bundesvorsitzende der FDP/ Vorsitzende des FDP-Landesverbandes Hamburg
Platz der Republik 1 11011 Berlin“
ARCHE wird den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz anschreiben und um Darstellung des weiteren Procedere bitten. Bleiben Sie online ! Es wird spannend !