kid – eke – pas Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental-Alienation-Syndrome – ein nicht wahrgenommenes Verbrechen an der Menschheit
Thomas Porombka “… Wir werden hier immer wieder auf nationales Recht verwiesen. Ich stelle ernsthaft die Frage, warum Deutschland internationale Konventionen unterzeichnet, Menschenrechtskonventionen und andere, wenn es nicht die Intention hat, diese überhaupt einzuhalten.
Deutschland verpflichtet sich in den Menschenrechtscharten, dass zum Beispiel Kinder ein Recht haben auf beide Eltern. Die haben das Recht die Eltern zu sehen. Ein Umgangsausschluss darf nur in ganz ganz krassen Fällen ausgesprochen werden, wo wirklich die Kinder in Gefahr sind. UND WENN SIE DIE DEUTSCHE RECHTSPRAXIS SEHEN, DANN IST DAS EIN KNALLHARTER VERSTOSS GEGEN DIESE INTERNATIONALEN KONVENTIONEN, SEI ES AUF EUROPÄISCHER EBENE, SEI ES AUF UNO-EBENE.
Warum also unterzeichnet Deutschland das und warum wird also die deutsche Unterschrift unter solchen Dingen überhaupt akzeptiert ?”
Es antwortet die österreichische EU-Abgeordnete ANGELIKA WERTHMANN (seit der Europawahl 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments) ab Zeitleiste 01:00
“Also in einem Punkt, da bin ich jetzt voll und ganz bei Ihnen: KINDER, EGAL, WO WIR SIND AUF DIESER WELT, HABEN DAS RECHT AUF BEIDE ELTERNTEILE. Über das, glaube ich, brauchen wir nicht diskutieren und ich denke in dem Punkt müssen wir die Petenten unterstützen. Also ich glaube da ist ein Ansatz, dass wir sagen müssen, das müssen wir uns näher anschauen. Kinderrechte sind einzufordern und einzuhalten. Das wollte ich noch angemerkt haben. Danke !”
.
Video Aussage von EU-Abgeordneter Angelika Werthmann
Thomas Porombka stellt die Frage, auf welche Angelika Werthmann diese werthvolle Aussage trifft. Heiderose Manthey im Petitionsausschuss – vorne beim Vorsitzenden – in ihrer Funktion als Presse.