Zu Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt mit anschließender Sicherungsverwahrung
Mittels eines fingierten Bedrohungsszenarios veranlasste der Täter als „Unbekannter“ in 69 Einzelfällen die Jugendlichen zu sexuellen Handlungen mit sich
2024-01-04
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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 216/2023 vom 29. Dezember 2023 die bevorstehende Hauptverhandlung am 17. Januar 2024 um 10:30 Uhr in Sachen Aktenzeichen 2 StR 404/23 wegen Vergewaltigung bekannt.
In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Den Feststellungen zufolge nutzte der über viele Jahre als Jugendfußballtrainer tätige Angeklagte seine damalige Funktion, um Kontakt zu männlichen Jugendlichen bzw. Kindern aufzunehmen. Das Urteil geht für die Jahre von 2014 bis 2021 von 69 Einzelfällen zum Nachteil von zehn Geschädigten aus. In einer Reihe von Fällen kontaktierte der Angeklagte seine späteren Opfer unter falscher Identität über soziale Netzwerke, fingierte eine Bedrohungslage und bot sich diesen unter seinem richtigen Namen als Helfer an. Mittels des Bedrohungsszenarios veranlasste er als „Unbekannter“ die Jugendlichen zu sexuellen Handlungen mit sich. Teilweise sedierte er die minderjährigen Geschädigten heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade und missbrauchte sie anschließend sexuell.
Die Hauptverhandlung über die Revision des Angeklagten findet am Mittwoch, dem 17. Januar 2024, 10:30 Uhr, im Sitzungssaal, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.“
Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Frankfurt am Main am 23. März 2023 unter Aktenzeichen 5/03 KLs 4711Js 229059/21 (4/22).
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