Wie viel Staat verträgt der Mensch ?
Zum Begriff „Rechtlicher Vater“ schreibt Dipl. Päd. Horst Schmeil
2019-11-13
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Güstrow/Keltern-Weiler. Besorgniserregend ist das von den an Trennung und Scheidung verdienenden Experten erarbeitete Papier, das zur Vorlage einer neuen Gesetzesgrundlage des Familienrechts im Deutschen Bundestag dienen soll.
Der Berg hat gekreißt und eine Maus geboren
Unter dem Titel Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts versagt wurden bereits grobe Unzulänglichkeiten der von den acht Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ namens Becker, Coester, Götz, Hammer, Heilmann, Klinkhammer, Schumann und Sünderhauf-Kravets aufgezeigt. Laut Angaben des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV, haben sich die Wissenschaftler auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Dass dieses Ergebnis nicht gut sein kann, das in allererster Linie die leiblichen Eltern aus dem Feld schießt, begründet Dipl. Päd. Horst Schmeil.
„Diese Form von Vaterschaft ist konstruiert !“
Schmeil wörtlich: „Väter sind diejenigen, die auf natürliche Weise ein Kind mit einer Frau, der künftigen Mutter gezeugt haben. Ausnahmen bestätigen die Regel und stellen Adoptiv-Väter, Samenspender und Männer, die auf die künstliche Befruchtung eingehen müssen.
Nach Art. 6 Abs. 2 GG haben die erstgenannten das natürliche Recht und die ihnen auferlegte Pflicht zu Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder, erst, wenn diese ausfallen, müssen Ersatzväter her, in der Regel die oben genannten.
Um hier für die Kinder in einer Ehegemeinschaft diesen männlichen Mitgliedern der Lebensgemeinschaften ebenfalls zum Schutz der Kinder in dieser Gemeinschaft die Pflege und Erziehung verantwortlich zu ermöglichen, musste ein „rechtlicher Vater“ hergezaubert werden. Durch den Feminismus ist diese ‚Rechtsform‘ zum Spielball und Machtmittel gegen die leiblichen Väter geworden !“
„Bedienungsanleitung“ fehlt: Liebevolle Vorbildfunktion im Anwenden der eigenen Anlagen bleibt ohne leiblichen Vater versagt
Das Aufwachsen mit dem vorgehaltenen Spiegel der eigenen Gene durch die Verhaltensweisen des leiblichen Vaters sind nicht mehr möglich und fordern ihren Tribut: Die Anlagen sind da, wie ein Kind mit den Genen des ihm nicht mehr bekannten Vaters umgehen kann, bleibt schlimmstenfalls ein Leben lang ein Geheimnis.
Und ewig steht die Frage im Raum: Hätte mein Vater mich lieb gehabt ?
Lesen Sie hier ausführlich Horst Schmeils Stellungnahme zu allen 50 Punkten
Stellungnahme zum Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“