Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Traunstein wegen Aussetzung eines Neugeborenen in der Rosenheimer Innenstadt rechtskräftig

Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt

Chance zu überleben: Das stark unterkühlte Neugeborene wurde gefunden und konnte gerettet werden

2024-02-02

Bundesgerichtshof Karlsruhe: Wie allein gelassen war die Mutter, die ein Kind „zuhause allein entbunden“ und danach ausgesetzt hat ?  Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 020/2024 vom 01. Februar 2024 den Beschluss vom 24. Januar 2024 – unter Aktenzeichen 1 StR 2/24 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Aussetzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts trug die Angeklagte ihr nur wenige Stunden zuvor zuhause allein entbundenes, völlig unzureichend bekleidetes und so gegen die winterlichen Außentemperaturen nicht geschütztes Kind am 9. März 2023 in einer Einkaufstüte verborgen zunächst circa 20 Minuten durch die Rosenheimer Innenstadt und legte sodann die Tasche mit dem Neugeborenen in einem Innenhof ab. Sie wollte dem Kind dabei zwar eine Chance zu überleben eröffnen, nahm jedoch billigend in Kauf, dass es längere Zeit nicht gefunden und durch die Kälte und fehlende Versorgung ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden werde. Das stark unterkühlte und sich deshalb in akuter Lebensgefahr befindliche Neugeborene wurde durch eine Passantin rechtzeitig entdeckt und konnte dank der sofort eingeleiteten (ärztlichen) Hilfeleistung gerettet werden.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Traunstein vom 09. Oktober 2023 unter Aktenzeichen 7 KLs 402 Js 13263/23 .

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