Erweist sich die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt als falsche Baustelle ?
Stellungnahme von „Rechtslupe“ zu Widerspruch der Eltern gegen eine Inobhutnahme
2024-01-01
aktualisiert 2024-01-03
.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Passau / Ansbach / Baumholder / Grafenwöhr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Annweiler / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHEVIVA schreibt aufgrund der seit 2014 anhaltenden Berichterstattung von ARCHE die Organisationen mit ihren Sitzen in den aufgeführten Städten an, die zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern – Kind – Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, beizutragen hätten.
Lt. Meinung des Online-Fachmagazins müssten die benannten und aufgerufenen nationalen und internationalen Organisationen zur Überwindung des Verbrechens aktiv tätig werden.
Eingeleitet durch den Prozessbevollmächtigten „Proz.-Bev.: Assessor iur. Michael Langhans“ findet am 08. Dezember 2023 um 10:00 Uhr am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine öffentliche Sitzung der 4. Kammer statt. Der Vorsitzende ist Richter am Verwaltungsgericht Bender.
In der Sache Geschwistertrennung nach Inobhutnahme sei er nicht zuständig und habe an das Familiengericht zurückverwiesen.
Hören und sehen Sie in Kürze den Film „Der Kampf um die Rückführung dreier geraubter Kinder“. Er wird auf ARCHE VIVA Youtube erscheinen.
Stellungnahme von Rechtslupe.de zu Widerspruch der Eltern gegen eine Inobhutnahme
Zitat: „Inobhutnahme eines Kindes – und die Rechtsschutzmöglichkeiten
Die Inobhutnahme stellt nach in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nahezu einhellig vertretener Auffassung einen Verwaltungsakt des Jugendamts dar, für dessen Überprüfung die Verwaltungsgerichte zuständig sind1.
Auch wenn das Jugendamt bei Widerspruch der Eltern gegen eine Inobhutnahme nach § 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes herbeiführen muss, prüft das Familiengericht nur prospektiv erforderliche sorgerechtliche Maßnahmen, nicht aber retrospektiv die Rechtmäßigkeit der zuvor erfolgten Inobhutnahme durch das Jugendamt2.
Auch wenn die Eltern mittlerweile nicht mehr Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihren Sohn sind, würde dies die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für eine Anfechtungs- bzw. (nach Erledigung) Fortsetzungsfeststellungsklage nicht entfallen lassen3.“
________________
Lesen Sie auch
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt: Klage wegen Geschwistertrennung zurückgezogen
Betroffene Mutter ist wie geschockt
Hat der Prozessbevollmächtigte Assessor iur. Michael Langhans den falschen Weg eingeschlagen ?
Rückführungspflicht gesetzlich verankern
„Jedes Jahr werden viele Kinder aus Familien herausgenommen. Die Möglichkeiten, wie diese Situation rückgängig gemacht wird, bleibt für Betroffene unklar, egal ob Herausnahme rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt sind. Wir sagen nein zu dieser Praxis. Rückführung muss im Gesetz verankert werden!“
INOBHUTNAHMEN – Die Zahlen – Österreich und Deutschland im Vergleich
Wie kommt der Rückgang von 23 000 Inobhutnahmen von 2016 auf 2017 in Deutschland zustande ?
ARCHEVIVA fragte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden an: Zahlen immer noch erschreckend hoch !
Inobhutnahmen im Jahr 2015: 77.600 Kinder
Pressemitteilung Nr. 268 vom 02.08.2016
Unbegleitete Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen 2015 erheblich ansteigen
Inobhutnahmen 2016: „Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“, heißt es
Pressemitteilung Nr. 290 vom 23.08.2017: 2016: 84 200 aus dem Statistischen Bundesamt
„Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“
Inobhutnahmen aus Gründen der Überforderung der Eltern oder eines Elternteils so hoch wie nie
Suchtprobleme und Delinquenz der Kinder kontinuierlich angestiegen
Statistisches Bundesamt: Inobhutnahmen 2018
Kommentar zur Süddeutschen: „Inobhutnahmen: Fehler im System ?“
Hilfe suchende Alleinerziehende werden von ihren Kindern getrennt
Stoppt diesen Trend !
Das Statistische Bundesamt gibt bekannt: „Inobhutnahmen im Jahr 2022 wieder stark gestiegen: 40 % mehr Fälle als im Vorjahr“
Ein unersättlicher Kriegs-Kreislauf: Waffen produzieren – Kriegsmaschinerie anwerfen – Menschen vertreiben – Massive Entelterung und Entfremdung von Heimat und Familie betreiben
Ziel: Destabilisierung der gesamten Menschheit durch gezielten Missbrauch und Traumatisierung von Kindern und deren Eltern über Generationen hinweg ?
Frage: Zum Nutzen von wem ?
Halten SIE die Verbindung. WIR berichten