URTEIL: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

DER FALL SIOUD ./. DEUTSCHLAND

STRASBURG, 24. Oktober 2023

2023-11-07
aktualisiert 2023-11-08

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland im Zusammenhang mit kid – eke – pas. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Das Urteil vom 24. Oktober 2023 wörtlich: 

22. Die Klägerin muss einen immateriellen Schaden erlitten haben, der nicht allein durch die Feststellung eines Verstoßes ausgeglichen werden kann. In Anbetracht der Art des festgestellten Verstoßes und nach dem Grundsatz der Billigkeit spricht das Gericht der Klägerin einen immateriellen Schaden in Höhe von 6.000 Euro zuzüglich etwaiger Steuern zu.

23. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hat ein Kläger nur dann Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen, wenn nachgewiesen wird, dass diese tatsächlich und notwendigerweise entstanden und der Höhe nach angemessen sind. Im vorliegenden Fall spricht das Gericht unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Unterlagen und der vorgenannten Kriterien der Klägerin 6 000 Euro zur Deckung der gesamten Kosten zu, zuzüglich der Steuern, die gegebenenfalls von der Klägerin zu tragen sind.

AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DAS GERICHT EINSTIMMIG,

Die Beschwerde des Klägers nach Artikel 8 wird für zulässig erklärt;
stellt fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 der Konvention vorliegt;
stellt fest, dass die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde nach Artikel 6 der Konvention nicht geprüft zu werden braucht;
stellt fest:

(a) dass der beklagte Staat dem Kläger innerhalb von drei Monaten folgende Beträge zu zahlen hat:

(i) 6.000 (sechstausend) Euro, zuzüglich etwaiger Steuern, als Ersatz des immateriellen Schadens;

(ii) 6.000 (sechstausend) Euro, zuzüglich etwaiger Steuern, für Kosten und Auslagen des Klägers;

(b) dass ab dem Ablauf der vorgenannten drei Monate bis zur Begleichung einfache Zinsen auf die vorgenannten Beträge zu einem Satz zu zahlen sind, der dem Spitzenrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank während des Verzugszeitraums zuzüglich drei Prozentpunkten entspricht;

Im Übrigen wird der Antrag des Klägers auf gerechte Entschädigung abgewiesen.

Geschehen in englischer Sprache und schriftlich zugestellt am 24. Oktober 2023, gemäß Artikel 77 §§ 2 und 3 der Gerichtsordnung.

Ilse Freiwirth
Stellvertretende Kanzlerin Präsidentin

Faris Vehabović
Präsident“

Bildstrecke des Urteils in Englisch


übersetzt mit deepl.com
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Lesen Sie das Urteil hier in Englisch.

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