Internationaler Rat für Gemeinsame Elternschaft

Sechste internationale Konferenz über gemeinsame elterliche Sorge in Athen, Griechenland

ICSP: Die weltweit führende Organisation, die sich mit der gemeinsamen elterlichen Sorge und dem Wohl der Kinder nach einer Trennung der Eltern beschäftigt

2023-05-16

© Internationaler Rat für geteilte Elternschaft. Screenshot: Heiderose Manthey.






Pressemitteilung und Schlussfolgerungen der Konferenz

12. Mai 2023

Der International Council on Shared Parenting, die weltweit führende Organisation zur Erforschung der gemeinsamen elterlichen Sorge und des Kindeswohls nach einer Trennung der Eltern, hat seine sechste internationale Konferenz zur gemeinsamen elterlichen Sorge, die vom 5. bis 7. Mai 2023 in Athen (Griechenland) stattfand, abgeschlossen.

Die Ziele des Rates sind erstens die Förderung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse und das Wohl von Kindern, deren Eltern getrennt leben, und zweitens die Formulierung evidenzbasierter Empfehlungen für die rechtliche, gerichtliche und praktische Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Der Rat hat eine umfangreiche Datenbank mit neuen Forschungsergebnissen über die Entwicklung von Kindern und Familien in Familien mit geteilter elterlicher Sorge zusammengestellt und bemüht sich, diese wissenschaftlichen Erkenntnisse in das Familienrecht und die berufliche Praxis zu integrieren. Unsere wichtigste Errungenschaft ist die Veröffentlichung einer Reihe von Konsenserklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge und das Kindeswohl zum Abschluss jeder unserer bisher sechs internationalen Konferenzen.

Das Besondere am Rat ist, dass er drei verschiedene Gruppen zum Dialog zusammenbringt: führende Wissenschaftler auf dem Gebiet der gemeinsamen elterlichen Sorge, die ihre aktuellen Forschungsergebnisse weitergeben können; führende Fachleute aus den Bereichen Kinder- und Familienrecht und psychische Gesundheit, die sich auf den Bereich der elterlichen Trennung spezialisiert haben und Informationen über bewährte Verfahren für Kinder und Familien weitergeben können; und Mitglieder der Zivilgesellschaft, die sich aktiv an der Politik der Gesetzesreform beteiligen, um die gemeinsame elterliche Sorge als Grundlage des Familienrechts zu etablieren. Einzigartig ist auch die internationale Ausrichtung unserer Organisation; in diesem Jahr nahmen 200 Online- und persönliche Delegierte aus 34 Ländern an unserer internationalen Konferenz teil.

Unsere sechste internationale Konferenz war unsere bisher ehrgeizigste, was die Anzahl und die Bandbreite der angebotenen Vorträge angeht. Insgesamt boten wir 74 Plenar-, Workshop-, Podiums- und Rundtischvorträge mit über 100 Rednern an. Unser Konferenzthema lautete: Neue Paradigmen: Fortschritte in Forschung und Praxis bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Zu unseren Unterthemen gehörten: Internationale Vergleiche im Recht der gemeinsamen elterlichen Sorge, bewährte Praktiken in der kinder- und familienfreundlichen Justiz, bewährte Praktiken in der kinder- und familienfreundlichen Intervention im Bereich der psychischen Gesundheit, Erfahrungen von Kindern und Familien, die von häuslicher Gewalt und elterlicher Entfremdung betroffen sind, und die Überwindung von Hindernissen bei der rechtlichen Verankerung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Bei der Ausarbeitung der Schlussfolgerungen zu jedem dieser Unterthemen haben wir die Vorsitzenden und Moderatoren der Workshop-Sitzungen auf der Konferenz sowie alle Referenten der Plenarsitzungen um Unterstützung gebeten.

Die Schlussfolgerungen der Sechsten Internationalen Konferenz über Gemeinsame elterliche Sorge lauten wie folgt:

1. Wir haben die wichtigste Schlussfolgerung unserer ersten internationalen Konferenz bekräftigt: Es besteht ein Konsens darüber, dass weder die Ermessensnorm zum Wohle des Kindes noch das alleinige Sorgerecht oder die Anordnung des Hauptwohnsitzes den Bedürfnissen von Kindern und Scheidungsfamilien gerecht werden. Es besteht ein Konsens darüber, dass die gemeinsame elterliche Sorge eine praktikable Regelung für die Zeit nach der Scheidung ist, die für die Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes optimal ist, auch für Kinder konfliktreicher Eltern. Der Umfang der gemeinsamen Elternzeit, der für das Wohlbefinden des Kindes und positive Ergebnisse erforderlich ist, beträgt mindestens ein Drittel der Zeit mit jedem Elternteil, mit zusätzlichen Vorteilen bis hin zu einer gleichberechtigten (50-50) Elternzeit, einschließlich der Zeit an Wochentagen (Routine) und am Wochenende (Freizeit).

2. Wir haben die wichtigste Schlussfolgerung unserer zweiten internationalen Konferenz bekräftigt: „Da die gemeinsame elterliche Sorge sowohl die geteilte elterliche Autorität (Entscheidungsfindung) als auch die geteilte elterliche Verantwortung für die alltägliche Erziehung und das Wohlergehen der Kinder zwischen Vätern und Müttern entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder umfasst, besteht Konsens darüber, dass die rechtliche Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge, einschließlich der Übernahme geteilter Verantwortlichkeiten und der Annahme geteilter Rechte in Bezug auf die elterliche Sorge für Kinder durch Väter und Mütter, die zusammen oder getrennt leben, gesetzlich verankert werden sollte.“

3. Wir haben die wichtigste Schlussfolgerung aus unserer dritten internationalen Konferenz bekräftigt: Auf der Grundlage der aktuellen Forschungsergebnisse können Sozialwissenschaftler den politischen Entscheidungsträgern nun mit Zuversicht eine vermutete gemeinsame Elternschaft empfehlen. Die gemeinsame elterliche Sorge ist inzwischen so gut belegt, dass die Beweislast eher bei den Gegnern als bei den Befürwortern liegen sollte.

4. Wir bekräftigten die Hauptempfehlung unserer vierten internationalen Konferenz, in der wir den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, die Regierungen und die Berufsverbände aufforderten, die gemeinsame elterliche Sorge als ein Grundrecht des Kindes zu betrachten. Wir erklärten ferner, dass eine entsprechende Charta der Verantwortung für die Bedürfnisse der Kinder im Übergang von Trennung und Scheidung erforderlich ist und dass die gemeinsame elterliche Verantwortung am ehesten mit dem Ansatz der Verantwortung für die Bedürfnisse des Kindeswohls vereinbar ist. Es besteht ein Konsens darüber, dass es die Aufgabe sozialer Institutionen, einschließlich öffentlicher und privater Sozialhilfeeinrichtungen, Gerichte, Verwaltungsbehörden und gesetzgebender Organe ist, Eltern in ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Bedürfnisse ihrer Kinder im Übergang von Trennung und Scheidung zu unterstützen.

5. Es besteht ein Konsens darüber, dass die mangelnde Verantwortung und die fehlende Rechenschaftspflicht sozialer Einrichtungen, einschließlich öffentlicher und privater Sozialfürsorgeeinrichtungen, Gerichte, Verwaltungsbehörden und gesetzgebender Körperschaften, ein wesentlicher Faktor ist, der das Wohlergehen von Trennungs- und Scheidungskindern und ihren Familien beeinträchtigt, und dass starke Strukturen der Rechenschaftspflicht dringend erforderlich sind und unverzüglich geschaffen werden sollten.

6. Gleichzeitig besteht ein Konsens darüber, dass die Eltern die Verantwortung für die Entstehung von Problemen wie elterliche Entfremdung und psychische Störungen bei Kindern tragen. Eltern und Fachkräfte sollten sich der Bindungsstile und Motivationsüberzeugungen der Eltern bewusst sein, und professionelle Unterstützung ist unerlässlich, um den generationsübergreifenden Kreislauf solcher schädlichen Familienmuster und -dynamiken zu durchbrechen.

7. Wir haben die wichtigsten Schlussfolgerungen unserer fünften internationalen Konferenz bekräftigt: Geteilte Elternschaft ist eine praktikable Erziehungsform nach einer Scheidung, die für die Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes optimal ist,
auch für Kinder konfliktreicher Eltern. Die gemeinsame elterliche Sorge dient als Bollwerk gegen Gewalt in der Familie, und wir unterstützen daher eine widerlegbare Vermutung der gemeinsamen elterlichen Sorge in strittigen Fällen des Sorgerechts und befürworten die gemeinsame elterliche Sorge als Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Gleichzeitig besteht ein Konsens darüber, dass die gemeinsame elterliche Sorge für die meisten Kinder und Familien, einschließlich Familien mit hohem Konfliktpotenzial, eine optimale Lösung darstellt, nicht aber für Situationen, in denen Gewalt in der Familie und Kindesmissbrauch nachgewiesen sind. Wir unterstützen daher eine widerlegbare Rechtsvermutung gegen die gemeinsame elterliche Sorge in Fällen von Gewalt in der Familie.

8. Es besteht ein Konsens darüber, dass die Behandlung des Themas familiäre Gewalt in Trennungs- und Scheidungsfällen und die Behandlung der elterlichen Entfremdung nach Trennung und Scheidung sich nicht gegenseitig ausschließen. Die Anerkennung der elterlichen Entfremdung als eine Form familiärer Gewalt ist Teil unserer gemeinsamen Verantwortung, familiäre Gewalt in all ihren Formen anzugehen. Alle Versuche, die Notwendigkeit, gegen elterliche Entfremdung einerseits und andere Formen familiärer Gewalt andererseits vorzugehen, zu polarisieren, gefährden Kinder und Familienmitglieder.

9. Formelle und informelle soziale Unterstützung ist nicht nur für das Wohlergehen von Kindern, Eltern und Großfamilien, die eine Trennung oder Scheidung durchmachen, von entscheidender Bedeutung, sondern auch für den Erfolg von Vereinbarungen über die gemeinsame elterliche Sorge. Die Rolle des Sozialkapitals bei der Unterstützung von Kindern und Familien beim Übergang zu gemeinsamen Elternschaftsregelungen darf nicht unterschätzt werden.

translated by deepl.com

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Zur Einladung geht es hier.

SHARED PARENTING – Geteilte Elternschaft