Gutachtern werden häufig Tendenzen vorgegeben
München. Prof. Dr. med. Ursula Gresser: „Der Gesetzgeber MUSS hier handeln, da jede Tendenzsignalisierung Befangenheit von Richter und Gutachter auslöst.“
„Seit dem Fall Mollath sind die Vorbehalte gegen vom Gericht bestellte Gutachten gewachsen.
Zu Recht, wie nun die Ergebnisse einer Doktorarbeit zeigen. Gerichte signalisieren den Gutachtern häufig, welche Ergebnisse die Richter sich wünschen.
Und viele sind wirtschaftlich von deren Aufträgen abhängig.“
Und weiter:
„Sie sind Gehilfen des Richters, so heißt es im Gesetz.
Medizinische, psychologische, psychiatrische Gutachter, auf die sich die Gerichte häufig verlassen.
Vor allem, wenn es um die schwierige Frage geht, was im Kopf eines Straftäters vorgeht.
Diese Ärzte und Psychologen sitzen aber auch in fast jeder Verhandlung, in der es um das Sorgerecht von Eltern oder die Glaubwürdigkeit von Zeugen geht.“