Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die Täter im 25 Jahre andauernden Kriminalfall liegt nun beim LKA im Original vor
NATO, UNO, UNHRC, Alliierte, Bundespräsidialamt u.a. per Mail informiert
2022-02-12
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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Die im Bericht vom 10. Februar 2022 „Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart gesendet – Permanente Falschanzeigen gegen eine Freie Journalistin nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder mit anschließenden SLAPP-Prozessen als gezielter Totschlag aufgedeckt – Aufklären des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ nicht erwünscht ?“ angekündigte Veröffentlichung des Rückscheins an das Landeskriminalamt erfolgt hiermit.
Das Übergeben des Einschreibens an das Landeskriminalamt wird am 09.02.2022 mit der Unterschrift eines Postmitarbeiters als Empfangsbevollmächtigtem auf dem Rückschein bestätigt. Der Empfang beim LKA wird durch Armin Reichert quittiert.
Zuvor werden die wichtigsten nationalen und internationalen Gremien vom Einsenden der insgesamt 141 Seiten umfassenden (5 Seiten Anschreiben an das Landeskriminalamt, 127seitige Rechtsbeschwerde und 9 Seiten Faxberichte an das Oberlandesgericht Karlsruhe, an den Bundesgerichtshof Karlsruhe, an NATO, UNO, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt) Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung per Mail benachrichtigt.
Die Mail an NATO u.a. mit Betreff „Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart und Übermitteln der Rechtsbeschwerde der Berichterstatterin an NATO u.a. – hier: Einkuvertierungsbestätigung u.a.“ verlässt am 10. Februar 2022 um 13:43 Uhr die ARCHE. Der Inhalt der Mail lautet:
Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de] Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart und Übermitteln der Rechtsbeschwerde der Berichterstatterin an NATO u.a. an das Oberlandesgericht Karlsruhe und an den Bundesgerichtshof Karlsruhe – hier: Einkuvertierungsbestätigung, Labelfreimachung, Einlieferungsbeleg und Fotos von der Abgabe des Einschreibens/Rückschein Sehr geehrte Damen und Herren der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH), – zur Kenntnis in Cc Oberlandesgericht Karlsruhe und Bundesgerichtshof Karlsruhe – – zur Kenntnis in Cc Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim – Calw – – zur Kenntnis in Cc Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – im Anhang sendet Ihnen die Berichterstatterin an NATO u.a. die Einkuvertierungsbestätigung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an das Landeskriminalamt Stuttgart, gemeinsam mit der Einkuvertierungsbestätigung der Übermittlung der einzelnen Dokumente der Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht Karlsruhe und an den Bundesgerichtshof Karlsruhe mit Vorlage von Beweismitteln und Sendeberichten, ferner den Einlieferungsbeleg und die Labelfreimachung für die Versendung des gesamten Schriftsatzes per Einschreiben/Rückschein und einige Fotos von der Abgabe der Dokumentation zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Sendevorgangs. ⇒ Beginnen Sie bitte mit der Ermittlung dieses nun 25 Jahre andauernden Verbrechens gegen die Berichterstatterin und gegen ihre Kinder gemäß den im Strafantrag ausgewiesenen Gesetzesparagraphen und weiterer noch aufzufindender Gesetzestexte. Die Berichterstatterin ist Präsidentin der ARCHE, Freie Journalistin und Whistleblowerin zur Aufklärung des (vorliegenden) Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt. Die Berichterstatterin bedankt sich für Ihr Gehör.
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