§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „Wer … ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung im Falle vorliegenden Völkermordes

und

falls die gegen mich begangenen Straftaten aufgrund vorliegenden Völkermordes nicht verjährt sind

2021-05-20

§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „… ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“
¹Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html Foto: Heiderose Manthey

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Moskau/New York/Den Haag/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Nach erstem Abschluss der Beweisführung an NATO u.a. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, geht die Präsidentin der ARCHE in die Phase II über.

Sie stellt

„STRAFANZEIGE, ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG und WIEDERGUTMACHUNG
– auch oder gerade im Falle

 
  • meines (un-)natürlichen Todes oder

  • eines Angriffskrieges auf Deutschland

nach

 


§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „… ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

¹Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html
¹Hervorhebung durch die Berichterstatterin und Anzeige Erstellende …“

Die Strafanzeige wörtlich

 

______________________Heiderose Manthey____________

Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler| 07236 981000 | archezeit[ät]gmx.de| Weiler, den 20.Mai 2021

An

Per Email und/oder per Fax 00322 811 4500
NATO
NATO Administrative Tribunal
Office of the Registrar – FD 205
Boulevard Léopold III
B-1110 Brussels
[…]

Per Email
UNO New York
United Nations Headquaters
405 East 42nd Street
New York City, NY, 10017
USA
[…]

Per Fax 0041 22 917 0002 und/oder per Email
UNO Genf
UN-Sonderberichterstatter für Folter
Palais des Nations
1211 Genève
Schweiz
[…]

Per Email hrcpresidency@un.org;
UNHRC Menschenrechtsrat
Avenue de la Paix 8-14
1211 Geneva
Switzerland

[…]

Per Fax 22 917 9022 und/oder per Email
Petitions Team Office of the High Commissioner for Human Rights United Nations Office at Geneva
1211 Geneva 10
Switzerland
[…]

Per Fax 0721 910 1382 und oder per Email
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
[…]

Per Fax 0721 81 91 8590 und/oder per Email
Der GENERALBUNDESANWALT beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
[…]

Per Email
Adressaten des Verteilers “Mail 01-87 zu NATO”

NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt


unter den Emailadressen
[…]

Per Email
Adressaten des Verteilers “Mail 88-93 zu NATO”

NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH)


unter den Emailadressen
[…]

Betreff:

Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung im Falle vorliegenden Völkermordes

 


§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „… ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

¹Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html
¹Hervorhebung durch die Berichterstatterin und Anzeige Erstellende

§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html

und

falls die gegen mich begangenen Straftaten aufgrund vorliegenden Völkermordes nicht verjährt sind, ich

  • (vorsätzlich) falsch beschuldigt,
  • (vorsätzlich) falsch verurteilt,
  • (vorsätzlich) gequält und
  • (vorsätzlich) misshandelt und
  • (vorsätzlich) gefoltert wurde,

gegen

  • ALLE am Raub meiner beiden Söhne Beteiligten, Beihilfe Leistenden, Verleumdenden, Unterlassenden, Hilfe Verweigernden,
    alle beteiligten Behörden, Staatsanwälte, Polizisten, Richter, Akteneinsicht Verwehrenden, fehlende Kooperation bei der Aufklärung der Straftaten gegen mich Zeigenden – insbesondere die Nichtzusendung von angeforderten Strafanzeigen gegen mich Betreffenden, auch die strafbare Handlungen gegen mich begehenden Rechtsanwälte

  • ALLE auf dieser Tat/Misshandlung und Verurteilung aufbauenden weiteren Straftaten, die gegen mich verübt und (absichtlich) nicht aufgeklärt wurden, die mich verleumdende und nicht aufklären wollende Presse etc.

    und zwar als

von Kinderraub betroffene Mutter, als Präsidentin der ARCHE, Berichterstatterin an NATO u.a., Beschwerdeführerin, Herausgeberin u.a.

in Sachen


Unmenschliche Folter an
der Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat
und Völkermord enthüllenden und nachweisenden
Berichterstatterin an
NATO, Alliierte, UNO, UNHRC u.a.
durch staatliche Verfolgung während ihrer Tätigkeit
als Betroffene, als Pädagogin, als Journalistin und
– nach ihrem Ausstieg aus dem staatlichen Lehrauftrag –
als Gründerin und Präsidentin der ARCHE

und deren nicht vorhersehbare Folgen



 

Die ganze Strafanzeige, Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung hier lesen.

Die Strafanzeige Seiten 01-15 als Download.
Jeder, der die Anzeige übernimmt, ist für sein Tun und Handeln in eigener Verantwortung.

§ 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „Wer … ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“

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