Der Richtereid im Deutschen Richtergesetz

Erinnern wir unsere Richterschaft an ihren Schwur auf das Grundgesetz

Die Treue dem Gesetz gegenüber

2020-12-15

Wussten Sie, dass alle Richter in Deutschland ihren Schwur auf das Grundgesetz leisten müssen ? „GETREU DEM GRUNDGESETZ“ ? Foto: Heiderose Manthey.

 
Welt/Berlin/Pforzheim/Keltern/Weiler. Ob mit oder ohne Gott, jedenfalls ist im Deutschen Richtergesetz in Paragraph 38 verankert, dass der Richter in öffentlicher Sitzung eines Gerichtes den nachfolgenden Richtereid abzulegen hat !

Erinnern wir unsere Richterschaft an ihren Schwur !
Demzufolge wäre das Grundgesetz und dessen Einhaltung eines Atheisten-Richters höchster „Gott“, einem Gläubigen wäre es der zweithöchste Gott !
 
Wörtlich heißt es:
 

„Deutsches Richtergesetz

§ 38 Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html?fbclid=IwAR0Bmck8JkKARDASyiXsWFkFayoArQAK0DIOgE96-hZbugRsdHc19DK7sok

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