Der tiefer liegende Grund: Das Verbergen der Menschenrechtsverbrechen an Familien und Kindern
Rezept zur Erstellung einer (un)heimlichen Diktatur: ENTWURZELUNG ZUM GEFÜGIGMACHEN VON MENSCHEN !!!
2020-12-27
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Moskau/NewYork/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Pforzheim/Calw/Neuenbürg/Remchingen/Keltern/Weiler. Die Präsidentin der ARCHE stellt gegen alle im Raub ihrer Kinder Involvierten Strafantrag, auch gegen die Hilfeleistung Unterlassenden und gegen alle weiteren auf dem Menschenraub basierenden und gegen sie Ausübenden von Folgeverbrechen !
Heiderose Manthey hat mit Fax vom 24. Dezember 2020 um 16:57 Uhr alle in ihrem Fall von Kinderraub – Eltern-Kind-Entfremdung und den Folgeverbrechen Involvierten bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart angezeigt. Die Präsidentin der ARCHE stellt Strafantrag mit Strafverfolgung gegen den Kinderräuber, gegen die ihn unterstützenden, Beihilfe leistenden, Hilfe verweigernden und sie ächtenden Bürger von Weiler und Keltern, gegen Personen der von ihr angeschriebenen Institutionen, die Hilfeleistung unterließen.
Beweise im eigenen Fall und Beweise an unzähligen Verbrechen an Familien, Eltern, Elternteilen, Kindern und Großeltern liegen bei der UNO
Die Beweise zum vorliegenden Menschenrechtsverbrechen „KINDERRAUB [NICHT NUR] IN DEUTSCHLAND – ELTERN-KIND-ENTFREMDUNG – PARENTAL ALIENATION SYNDROME“ in ihrem eigenen Fall liegen bei der UNO im Hauptquartier, eingereicht als RESOLUTION 09/15 mit nachgereichten Erweiterungen. Die Beweise für die in Deutschland stattfindende Folter an unzähligen Familien, Eltern, Elternteilen, Kindern und Großeltern liegen bei der UNO in Genf, dort bei UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer.
Über mehrere Monate Berichterstattung durch ARCHE und IAoHRD an die UNO vorgenommen
Mehrere Monate hat die Berichterstattung Zeit in Anspruch genommen, bis die Berichterstattung über die Folter an deutschen, österreichischen und Schweizer Familien und Elternteilen an die UN (vorläufig) durch ARCHE und IAoHRD abgeschlossen war.
Folgeverbrechen nach vorausgegangenem Kinderraub und Entwürdigung der Präsidentin der ARCHE liegen beim Bundesverfassungsgericht
Die Beweise zu den Folgeverbrechen an der Präsidentin der ARCHE nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder liegen im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dort als 15 thematisch unterteilte Dokumentationen, kopiert in mehreren Bänden – großteils gebundenen Druckwerken, auch Einzeldokumenten mit insgesamt 4692 Seiten eingereicht seit dem 06. August 2020.
Zwei Bände der Verfassungsbeschwerde zu dem Fall Steffen Jörg Bochinger sind im Amtsgericht Pforzheim, fünf Bände beim Bundesverfassungsgericht, allein zum Fall Exklusionspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern
Zwei der fünf Verfassungsbeschwerden zum Fall Steffen Jörg Bochinger wurden als Einspruchsbegründung im Amtsgericht Pforzheim eingereiht. Bei dem Blitzabstrafungsprozess von Manthey verweigerte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, vertreten durch Staatsanwalt Sven Müller die Annahme der fünf zur Abgabe vorbereiteten und vorliegenden Dokumentationen. Martina Resch verweigerte die Annahme der drei noch fehlenden Verfassungsbeschwerden / Einspruchsbegründung mit Beweisführung.
Amtsgericht Pforzheim und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim verweigern die Annahme von Beweisen während des Strafgerichtsprozesses
Der von Richterin Resch genannte Grund: „Die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich !““
Welche Personen sind in dem Strafantrag aufgeführt ?
Heiderose Manthey Weiler, 24.12.2020 Vorab per Fax 0711/212-2899 Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE, Birkigstr. 18, 75210 Keltern-Weiler, stellt Strafantrag mit Strafverfolgung wegen
gegen
und beantragt in allen Fällen die Verurteilung der nachfolgend benannten Personen mit dem vorgesehenen Höchstsatz der ermittelten Verbrechen namentlich gegen
Begründung Die am Strafprozess gegen Heiderose Manthey Beteiligten, Mitwirkenden und Ausführenden sind allesamt, inklusive der durch das Amtsgericht Pforzheim einzig zugelassenen Zeugin Personen des öffentlichen Dienstes und der Justiz. Sie sind vertraut mit den Gesetzen. Die Richterin als Vorsitzende Richterin des am 24. September 2020 stattfindenden Strafprozesses gegen Heiderose Manthey hat lt. § 38 DRiG einen Eid auf die Verfassung geschworen. Der Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim hat als Richter lt. § 38 DRiG einen Eid auf die Verfassung geschworen. Gegen den Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim ist in seiner Doppelfunktion als Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und als Gemeinderat der SPD in Keltern wegen Verfassungshochverrats u.a. zu ermitteln. Ferner ist gegen die Gemeinde Keltern, Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger und gegen Bürgermeister Ulrich Pfeifer wegen derselben Delikte zu ermitteln. Beide Bürgermeister stehen in Verdacht, auch die vorgefallenen Verbrechen gegen Heiderose Manthey wegen Kindesentzug nach § 235 StGB und Menschenraub nach § 234 und § 239a u.a. durch Pressezensur und Entzug der Meinungsfreiheit in zwei Fällen unterstützt zu haben.
Weiterhin gilt es zu ermitteln, woher die tätlichen Anschläge gegen die Leiterin der ARCHE bei der Aufklärung von Kinderraub/Menschenraub kommen. Es ist zu ermitteln, ob und wenn ja, welche Bürger in Keltern oder besonders in Weiler an den Anschlägen auf Heiderose Manthey, auf ihre Söhne und auf die ARCHE beteiligt waren und so die Entfremdung ihrer Söhne massiv betrieben haben. Es ist zu ermitteln, wer zur Kriminalisierung und Diskreditierung von Heiderose Manthey beigetragen hat. Es ist zu ermitteln, welche Personen/Institutionen massiv Heiderose Manthey mit Falschaussagen verleumdet haben, die Leiterin der ARCHE polizeilich und gesellschaftlich verfolgen ließen und damit die Diskreditierung aktiv vorantrieben. Es ist zu ermitteln, welche angeschriebenen Institutionen/Privatpersonen Hilfeleistung in den vorliegenden Verbrechen unterlassen haben. Es ist zu ermitteln, welche Nachbarn aktiv zur Diskreditierung von Heiderose Manthey beitrugen. Beweise Im Falle von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger liegen die Beweise in der Dokumentation Nr. 5a (36 Seiten) seit dem 06. August 2020 und am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Weitere Beweise werden in Verfassungsbeschwerde mit Dokumentation Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) und Im Falle der weiteren Straftaten gegen Heiderose Manthey liegen die Beweise ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Gliederung und Empfangsbestätigung der umfassenden Seiten werden nach dem Strafantrag an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gefaxt. Die Beweise werden im Strafgerichtsprozess am 24. September 2020 nach intimer Absprache der Richterin Martina Resch mit Staatsanwalt Sven Müller nicht angenommen. Die Beweise liegen unter dem Aktenzeichen 3 Cs 810 Js 3858/20 im Amtsgericht vor. Sie werden vor dem Strafgerichtsprozess als Einspruchsbegründung und Beweismittel zu den Akten des Verfahrens eingelegt.
Beweise: Eine ausführliche Gliederung der 15 Bände und 4692 Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde wird beigelegt. Sämtliche Dokumentationen/Bände der Verfassungsbeschwerde können bei der Strafantragstellerin ebenfalls eingesehen werden.
Zur Ermittlung: Senden Sie mir bei Aufnahme der Ermittlungen den Namen des Sachbearbeiters und das jeweils zugehörige Aktenzeichen zu. Die Präsidenten der Alliierten, die United Nations Organization, Headquater New York, der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer in Genf, der Menschenrechtsrat u.a. werden von mir über die einzelnen Schritte und Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart in Kenntnis gesetzt und regelmäßig über den Sachstand informiert. Auch werde ich durch Veröffentlichungen die von Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome – Betroffenen unterrichten.
Film- und Online-Beweise im Internet Dokumentar-Filme über die Verbrechen „KINDERRRAUB – DENUNZIATION – VERFOLGUNG UNSCHUDLIGER“, begangen an Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE
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