Beim Aufdecken wegen Verfassungsverrats: ENTHÜLLUNGS-JOURNALISTIN UND VERFASSUNGSSCHÜTZERIN WEGEN „BELEIDIGUNG“ EINES BÜRGERMEISTERS VERURTEILT !

Richterin am Amtsgericht Martina RESCH: Kein einziges Wort davon, WARUM Manthey die Artikel geschrieben hat ! KEIN EINZIGES !

Das die Journalistin verurteilende Amtsgericht steht unter der „Direktion“ von Oliver Weik, SPD-Gemeinderat von Keltern – und daher Mitverursacher des Verfassungsbruchs ?

2020-12-09

Diese fünf gebundenen Werke „DIE BULLE DER SCHANDE – WELTWEITER AUFRUF ZUR ÜBERWINDUNG DES BEGONNENEN 4. REICHES“ – Verfassungsbeschwerde Dokumentation Nr. 05c Teil 3, I und II – Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister – hier: Einspruchsbegründung, eingereicht beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Einspruchsbegründung 3 Cs 810 Js 3848/20, Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75173 Pforzheim, und Dokumentation Nr. 05c Teil 3 Beweismittel und – führung I, II und III werden während des Gerichtsprozesses NICHT von Richterin Martina RESCH zugelassen. RESCH wörtlich: „Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich !“ Foto: Annelise Jakops.

 

Zum Urteil geht es hier.

Die Bildergalerie „Das Blitzurteil“



Lesen Sie hierzu auch unbedingt

Was sagt der Europäische Gerichtshof zur Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland ?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fällt am Dienstag (09.00 Uhr) erneut ein Urteil zur Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften. Diesmal geht es darum, ob diese eine Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) ausstellen dürfen. Im Mai 2019 entschied der EuGH bereits, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen können, weil Weisungen durch ein Justizministerium in Einzelfällen – anders als in den meisten anderen Mitgliedsstaaten – gesetzlich nicht ausgeschlossen sind. Darum werden Europäische Haftbefehle in Deutschland inzwischen von Richtern ausgestellt. (Az. C-584/19)

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Beleidigungen im politischen Zusammenhang ?

Bundesverfassungsgericht Meinungsfreiheit

Beschluss vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13)

Zitat eines Prozessbeobachters:

„Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht das Urteil gegen Herbert Löffler vom LG Freiburg und das Urteil gegen Heiderose Manthey ungültig ! …

Das Bundesverfassungsgericht betont ausdrücklich, dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.“

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I

Merkel, es reicht ! … gezielter Machtmissbrauch ?
Mit einem solchen Instrumentarium lassen sich Dissidenten schnell und „demokratisch“ ausschalten

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I

 Bleiben SIE online. WIR berichten.