Die Bundesregierung versagt bei der unstreitig überfälligen Reform des Familienrechts auf ganzer Linie
Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis u. a. und der Fraktion der FDP „Arbeitsgruppe ‚Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung'“ – Bundestagsdrucksache 19/23854 –
2020-11-22
.
Berlin. Christian Lange MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sendet eine Pressemitteilung zum Pressestatement von Katrin Helling-Plahr MdB (FDP) zu einer Kleinen Anfrage von ihr und der FDP-Bundestagsfraktion zur Sorgerechtsreform zur Kenntnis.
Die Kleine Anfrage von Helling-Plahr
Die Bundesregierung versagt bei der unstreitig überfälligen Reform des Familienrechts auf ganzer Linie.
Nachdem bereits ein erster Entwurf von Frau Barley versandet ist, trifft nun das von Frau Lambrecht in den Blick genommene Mini-Reförmchen offenbar dasselbe Schicksal. Obwohl die Ministerin bekräftigt hat, dass alle Konflikte ausgeräumt und Zweifel beseitigt seien, kommt der Gesetzentwurf einfach nicht aus der Ressortabstimmung hinaus.
Die Ministerin lässt sich zwischen Frauenrechtsaktivistinnen auf der einen und Ultrakonservativen auf der anderen Seite aufreiben. Am Ende fehlen Mut und Durchsetzungskraft.
Die Kinder in diesem Land haben ein modernes Familienrecht verdient, das anerkennt, dass Mütter und Väter auch nach Trennung und Scheidung weiter in großem Umfang Verantwortung tragen und das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild vorsieht.
Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt ist überfällig – das hat eine Expertenarbeitsgruppe bescheinigt. Diese Arbeitsgruppen haben für das Ministerium aber offenbar ohnehin nur Alibi-Funktion. Entweder werden ihre Ergebnisse sogar vor den Parlamentariern vorsichtshalber geheim gehalten – wie nun bei der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung” oder ignoriert. Auch die PETRA-Studie zu Kindeswohl und Umgangsrecht hat noch immer nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Es bleibt nur zu mutmaßen, welche Kräfte hinter verschlossenen Türen warten.
Kinder anstatt Interessengruppen in den Mittelpunkt stellen
Die Bundesregierung täte gut daran, die Kinder in den Fokus zu nehmen statt irgendwelcher Interessengruppen und dem Parlament wie der Bevölkerung Informationen über den internen Diskussionsstand zu gewähren. Die Familien in unserem Land haben Transparenz verdient.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis u. a. und der Fraktion der FDP „Arbeitsgruppe ‚Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung'“
Im vergangenen Jahr kündigte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Christine Lambrecht eine umfassende Reform des Familienrechts, insbesondere auch des
Kindesunterhaltsrechts für diese Legislaturperiode an. Ziel sei es auch Väter, die große Betreuungsanteil bei der Betreuung ihrer Kinder nach Trennung oder Scheidung übernehmen
und derzeit dennoch zur Zahlung des unverminderten Barunterhalt verpflichtet sind, zu entlasten.
Zurzeit befindet sich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und
Kindesunterhaltsrechts in der Ressortabstimmung, der das Kindesunterhaltsrecht wohl nicht
grundsätzlich reformieren wird. Der Grund hierfür soll darin liegen, dass die Zeit für eine umfassende Familienrechtsreform nicht ausgereicht habe (https://www.wellt.de/politik/deutschland/article215454768/Unterhaltsrecht-Versuche-den-Kampf-der-Geschlechter-anzuheizen.html).
Bereits seit Anfang 2016 fanden Beratungen einer Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach
Trennung und Scheidung“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz statt,
die unterhaltsrechtliche Aspekte zum erweiterten Umgang und Wechselmodell zum Gegenstand hatten. Ergebnisse der Beratungen sind bisher nicht veröffentlicht worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sitzungen der Arbeitsgruppe
„Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ im Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz stattgefunden?
2. Welche Personen/Experten/Vertreter von Institutionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ berufen und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?
3. Auf welche Fragen erhoffte sich die Bundesregierung durch die Einsetzung der Arbeitsgruppe
„Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ Antworten?
4. Was konkret war nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der jeweiligen Tagungen
der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ (bitte nach
Sitzungen aufschlüsseln)?
5. Hat die Arbeitsgruppe nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Tätigkeit abgeschlossen
oder sind weitere Sitzungen geplant?
6. Wenn die Arbeitsgruppe nicht mehr tagt, liegt der Bundesregierung ein Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ vor? Wenn ja,
welchen Inhalts? Wenn nein, wieso nicht?
7. Wenn die Arbeitsgruppe nicht mehr tagt und kein Abschlussbericht vorliegen sollte,
liegt der Bundesregierung eine protokollarische Zusammenfassung der Beratungen der
Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“? Wenn ja, welchen Inhalts?
Wenn nein, wieso nicht?
8. Wenn die Arbeitsgruppe nicht mehr tagt und der Bundesregierung ein Abschlussbericht
oder eine protokollarische Zusammenfassung der Beratungen der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ vorliegt, wann plant die Bundesregierung
die Veröffentlichung?
Die Fragen Nr. 1 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
In der Zeit von Anfang 2016 bis Anfang 2017 hat die interne Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt
nach Trennung und Scheidung“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) getagt. Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener
Institutionen.
Die Rechtsprechung war mit acht Personen vertreten, die Anwaltschaft mit zwei, die Hochschulen mit drei und die Bundesministerien waren mit acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern repräsentiert. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand darin, unterhaltsrechtliche Aspekte des verstärkten Auftretens des erweiterten Umgangs mit gemeinsamen Kindern nach
Trennung oder Scheidung sowie des Wechselmodells zu untersuchen. Daneben sollte auch
geprüft werden, ob der Selbstbehalt künftig unter Einbeziehung einer Dynamisierung der
Wohnkosten gesetzlich zu regeln ist. Die Sitzungen widmeten sich auch allgemein der
Frage, inwieweit das Unterhaltsrecht an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst werden kann. Auch im Rahmen der Erörterungen dieser Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass Reformbedarf im Bereich des Kindesunterhaltsrechts besteht; über das „Wie im
Einzelnen?“ und das „Wie weitgehend?“ gibt es intensive Debatten.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hierzu dauern an. Informationen zu den konkreten Inhalten der internen Gespräche, zu denen auch die Beratungen in der Arbeitsgruppe zählen, können daher nicht veröffentlicht werden. Auch ist kein Abschlussbericht verfasst worden.
9. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse bzw. Empfehlungen der Arbeitsgruppe
„Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung“ politischen Handlungsbedarf,
der über den geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschaftsund
Kindesunterhaltsrechts hinausgeht (bitte begründen)?
10. Sieht die Bundesregierung aus anderen Gründen politischen Handlungsbedarf, der
über den geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Abstammung-, Kindschafts- und
Kindesunterhaltsrechts hinausgeht (bitte begründen)?
Die Fragen Nr. 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unlängst einen Gesetzentwurf
für eine Teilreform des Abstammungs-, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsrechts
erarbeitet, der innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt wird. Dieser Teilreform gingen
umfangreiche Vorarbeiten für Strukturreformen im Kindesunterhaltsrecht, im Abstammungsrecht und bei der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht voraus. Sie betrifft auch einzelne unterhaltsrechtliche Aspekte. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten wird daneben weiter an einer umfassenden Reform des Abstammungs-, des Unterhalts- sowie des Sorge- und Umgangsrechts gearbeitet.
11. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, in dieser Legislaturperiode von
einer umfassenden Familienrechtsreform abzusehen?
12. Sofern die Bundesregierung der Auffassung ist, dass in der laufenden Legislaturperiode
nicht ausreichend Zeit für eine umfassende Familienrechtsreform bleibt, warum hat sie
die Reform nicht früher angestoßen?
13. Wie viel Zeit würde nach Auffassung der Bundesregierung benötigt, um eine umfassende
Familienrechtsreform auf den Weg zu bringen?
14. Arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer umfassenden Reform des Sorge-und Unterhaltsrechts? Wenn ja, bitte den weiteren Zeitplan konkretisieren. Wenn nein, wieso
nicht?
Die Fragen Nr. 11 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Zu den oben angesprochenen umfangreichen Vorarbeiten für Strukturreformen im Kindesunterhaltsrecht, im Abstammungsrecht und bei der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht und den dazu veröffentlichten Arbeitsergebnissen haben zum Teil positive, zum Teil aber auch sehr kritische Stellungnahmen das BMJV erreicht. Darauf aufbauend wird weiter an einer umfassenden Reform gearbeitet. Diese erfordert die Neustrukturierung wesentlicher Teile der familienrechtlichen Vorschriften und ist deshalb nicht kurzfristig umsetzbar.
ARCHEVIVA erinnert an den Artikel von Dr. Payrhuber in MEDIZIN IN SALZBURG
Mit Hilfe des Justizapparats: Beim Eltern-Entfremdungssyndrom PAS geht es um Emotionale Gewalt
Exzerpt aus MEDIZIN IN SALZBURG: Eine Sonderform des Kindesmissbrauchs
Emotionaler Missbrauch ist ebenso quälend wie sexueller Missbrauch – schmerzlichste Erfahrungen, die einem Menschen zustoßen können
Dietmar Payrhuber © 2013
2016-09-10
Mit Hilfe des Justizapparats: Beim Eltern-Entfremdungssyndrom PAS geht es um Emotionale Gewalt