Der Fehler im System: Gibt es in Deutschland überhaupt „Recht“ oder ist die „Justiz“ nichts anderes als ein Apparat der Interessen der dort Tätigen und der Interessen ihrer Machthaber¹ ?

Wie lange braucht die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, um eine popelige Strafanzeige zu versenden ?

Was läuft zwischen Kriminalpolizei Calw, Polizeipräsidium Pforzheim, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, dem Amtsgericht Pforzheim und den eigenen Rechtsanwälten der Beschuldigten und Beschwerdeführerin – im Hintergrund ?

2020-09-09
Erste Herausgabe

Deutscher Bundestag BerlinBundesverfassungsgericht KarlsruheAmtsgericht Pforzheim und das Gebäude der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, Schulbergstaffel 1, 75175 Pforzheim. Lassen sich die dort Angestellten oder Verbeamteten aus einem ganz bestimmten Grunde so viel Zeit zum Versenden der angeforderten Strafanzeige ? Wie weit ist es her mit der propagierten Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, „eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde“¹, auch oder gerade unabhängig von Anweisungen aus dem Bundeskanzleramt zu sein ? … Fragen über Fragen. Alle Fotos: Heiderose Manthey.

 

Berlin/Karlsruhe/Pforzheim/Weiler. Heiderose Manthey, Gründerin und  Leiterin der ARCHE, 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. mit Sitz in Waldbronn (gegründet am 15.10.2007), 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. mit Sitz in Weiler (gegründet am 11.11.2017), Gründerin der INTERNATIONAL ASSOCITATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS, Gründerin und Leiterin des ARCHE TV-Studios u.a. wartet auf Antwort aus Pforzheim.

Aber nicht auf irgendeine, nein, auf eine ganz bestimmte !

Mit Post vom 29. Mai 2020 erhält Heiderose Birgit Manthey ein Schreiben der Kriminalpolizei Calw, K16, Ostendstraße 3, 75175 Pforzheim. KHKin (Polizeihauptkommissarin) Schoch-Wuerz schickt der Kämpferin gegen das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, eine Vorladung für Dienstag, 09. Juni 2020 um 10 Uhr mit dem Wortlaut „… im Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gem. § 185 StGB ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigte zu hören. Hierfür werden Sie gebeten, sich am  … bei der/dem Kriminalinspektion 6, Ostendstraße 3, 76175 Pforzheim unter Vorzeigen der Vorladung einzufinden.“

Das Schreiben der Kriminalpolizei Calw, KRIMINALINSPEKTON 6, POLIZEIPRÄSIDIUM PFORZHEIM, Baden-Württemberg zur Ansicht: Ermittlungsverfahren Beleidigung

Manthey zeigt ihre anwaltliche Vertretung per Einschreiben am 07. Juni 2020 an. Zum Dokument: Anwaltliche Vertretung

Im Spinnennetz der Macht, im Spinnennetz der Justiz

Die Beschuldigte erhält mit Schreiben von Justizobersekretärin Hofmann vom 16. Juli 2020 einen Strafbefehl. Wörtlich: „… anliegend erhalten Sie den Strafbefehl vom 15. Juli 2020. Falls sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht. … Falls Sie keinen Einspruch einlegen und der Strafbefehl rechtskräftig wird, erhalten Sie eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung der Geldstrafe (Geldbuße), soweit darauf erkannt wurde und den Kosten des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Entsprechende Zahlungen sind nicht an das hiesige Amtsgericht, sondern an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim zu richten.“ Ein Antrag auf Ratenzahlung könne eingereicht werden.

Beigefügt zum Schreiben ist der STRAFBEFEHL.

Was wird Heiderose Manthey zur Last gelegt, wer hat Manthey angezeigt ?

Mit Mail vom 21. August 2020

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 21. August 2020 12:11
An: ’staatsanwaltschaft pforzheim‘
Cc: ‚amtsgericht pforzheim‘
Betreff: [Aktenzeichen] – Aufforderung zur Zusendung der Strafanzeige

schreibt die Beschuldigte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim an, ihr die Strafanzeige zuzusenden mit den Worten: „Der Einspruch gegen den „Strafbefehl gegen Heiderose Manthey wegen Beleidigung“ wurde fristgerecht beim Amtsgericht Pforzheim eingelegt. Senden Sie mir für meine Verteidigung die Strafanzeige zu und eventuell noch weitere Unterlagen, die ich benötige, damit ich mich ordentlich vertreten kann.“

Das Dokument Einspruch oder Geldstrafe

Manthey legt am 24. Juli 2020 fristgerecht einen sechsseitigen Einspruch ein, verschickt am 25. Juli 2020 per Einschreiben/Rückschein an das Amtsgericht Pforzheim. Eine persönliche Abgabe des Einspruchs wird am 27. Juli 2020 unter Zeugen vorgenommen. Im Einspruch kündigt die Leiterin der ARCHE an, dass sie bereits eine Anzeige gegen den vermutlichen Anzeigenerstattenden entworfen habe. Die Anfangsformulierung reicht sie mit ein.

Am 02. August 2020 schreibt Manthey die Kriminalpolizeidirektion Calw an. Sie will wissen, ob ein Herr Jochen R. bei der Kriminalpolizei Calw/Pforzheim arbeitet. Die Beschuldigte will auch wissen, warum ihr Einschreiben/Rückschein an die Polizeidirektion Calw nach Zustellung nicht abgeholt und damit nicht angenommen worden sei.

Hier die Dokumente der Korrespondenz mit der Kriminalpolizei Calw, Sachbearbeiterin KHK’in Schoch-Wuerz:

.
Am 03. August 2020 schreibt die Beschuldigte das Amtsgericht Pforzheim per Fax an. Sie will wissen:

  a) Wer ist der Anzeigenerstatter ?
b) ist die Zuständigkeit der Kriminalpolizei Calw rechtens ?

Mit Schreiben vom 14. August 2020 erhält die Beschuldigte den Termin zur Hauptverhandlung, unterzeichnet von Justizobersekretärin Schwab. Als Zeuge wird benannt: PHKin Sabine Schuster vom Polizeiposten Remchingen. Dem Schreiben beigelegt ist der Beschluss:

 

„In dem Strafverfahren gegen Heiderose Birgit Manthey … wegen drei Vergehen der Beleidigung
hat das Amtsgericht Pforzheim durch die Richterin Resch am 29. Juli 2020 beschlossen:
Das persönliche Erscheinen
– der Angeklagten Heiderose Birgit Manthey
zur Hauptverhandlung wird angeordnet.
Resch
Richterin
Beglaubigt
Pforzheim, 14.08.2020
Schwab
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

.
Aufgrund der Anfertigung der Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, zweier Klageerzwingungsverfahren an das Oberlandesgericht Karlsruhe und einer Eingabe an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellt die Beschuldigte die (noch unvollständige) Anzeige zurück und reicht sie demnach (noch) nicht bei der Staatsanwaltschaft ein.

Am 01. September 2020 telefoniert die Beschuldigte mit Frau Bürk von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim und bittet (erneut) um Zusendung der Strafanzeige. Bürk am Telefon: „Dann müssen Sie sich halt noch gedulden !“

Manthey schickt ihr Anliegen am selben Tag, also am 01. September 2020 zusätzlich per Fax an die Nummer 07231 – 309 348 der Staatsanwaltschaft. Das ausgedruckte Schreiben und den Faxbericht sendet sie wiederum per Mail an die Staatsanwaltschaft.

Auskunft über Jochen R.: Wo arbeitet Jochen R. und in welcher Beziehung steht er zu Steffen Jörg B. ?

Mit selbiger Mail vom 01. September 2020 sendet die Beschuldigte die Korrespondenz mit Frau Julia Kammerer vom Polizeipräsidium Pforzheim wegen Auskunft über Jochen R..

Faxbericht, Auskunft von EKHK’in Wunderlich vom 24. August 2020, Rückschein der Anfrage an das Polizeipräsidium Pforzheim vom 18. August 2020, die Mail vom 11. August 2020 10:57 Uhr, die Mail von Julia Kammerer im Auftrag von PFORZHEIM.PP.VW.PERS vom 14. August 2020 09:31 Uhr, die Mail an PFORZHEIM.PP.VW.PERS wegen berechtigter Interessen, die Antwort von Julia Kammerer von 14. August 2020 13:02 und die Ursprungsmail vom 14. August 2020 14:33 Uhr liegen dem Anschreiben vom 01. September 2020 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim bei.

Die Lesebestätigung READ der Mail von der Staatsanwaltschaft erreicht die Beschuldigte. Sie wurde abgeschickt am Mittwoch 02. September 2020 um 06:40 Uhr.

Am 07. September 2020 liegt der Beschuldigten die Strafanzeige noch nicht vor.

Mit Schreiben vom 02. September 2020 erhält die Beschuldigte das Angebot des Amtsgerichtes Pforzheim, Akteneinsicht nehmen zu können. Bei ihrem Anruf am 07. September 2020 um 14:27 Uhr erklärt der Justizangestellte Karaasenov vom Amtsgericht Pforzheim, dass die Strafanzeige bei den Akten im Amtsgericht Pforzheim sei.

Am 08. September 2020 um 09:00 nimmt die Beschuldigte Akteneinsicht. Und um 09:05 Uhr weiß die Beschuldigte, wer die Anzeige gegen sie erstattet hat.

Zu der Anzeige und zum Anzeigenerstattenden werden wir in Kürze berichten !

Die Beschuldigte findet in der Akte die Dokumente nicht, die per Einschreiben/Rückschein an die Kriminalpolizei Calw gesendet, dort von der Post abgegeben, aber von der KRIMINALINSPEKTON 6 nicht abgeholt wurden !

Diese sendet sie am 08. September 2020 um 18:40 Uhr per Mail an das Amtsgericht Pforzheim, im Cc Sachbearbeiterin KHKin Ute Schoch-Wuerz zur Vervollständigung der Akte.

Im Schreiben weist die Beschuldigte auf offene Fragen hin und äußert:

Wörtlich:

“ … Im vorliegenden Fall geht es vorwiegend auch um das Aufdecken der „Seilschaften“ innerhalb der Gemeinde Keltern mit vollzogener öffentlicher Ausgrenzungen von nicht gewünschten Bürgern in der Gemeinde.

Anmerkung: Der beschriebene Vorfall ist beileibe kein Einzelfall. Solche Vorfälle und noch weitaus schlimmeres Versagen mit Langzeitfolgen, von der Justiz zugehörigen Personen ausgehend, ziehen sich seit 23 Jahren durch die zugrunde liegende Tat „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ und der darauf aufbauenden Folgeverbrechen, wie dieses der Beschuldigten vorgeworfene angebliche Vergehen unter Az … .“



In der Zwischenzeit und nach reichlich gemachter Erfahrungen mit Klüngel, Verstrickungen und Vorteilsverschaffung darf sich die Beschuldigte guten Gewissens fragen:

1. Welche Rolle spielt Gemeinderat Michael Thomas T., tätig beim Polizeiposten Remchingen, in der Geschichte des Kinderraubs und warum vertuscht er den Namen Heiderose Manthey als Gründerin der Freien Wählergemeinschaft ?

2. Welche Rolle spielt Gemeinderat Jochen R., ebenfalls Polizist, dessen derzeitige oder frühere Dienststelle die Beschuldigte nicht erfahren darf, spielt er bei der Verleumdung der ihrer Kinder Beraubten im Dorf auch mit ?

3. In welcher Beziehung stehen beide, also Michael Thomas T. und Jochen R., zu dem eventuellen Anzeigenerstattenden Steffen Jörg B. ?

4. Welche Rolle spielt Oberamtsanwältin Sigrid Micol mit ihrem (erfundenen ?) „Rechtskräftigen Urteil“ gegen die Beschuldigte Heiderose Manthey ?

 

Zermahlen in der Mühle der Justiz

Nun, alle der bislang von Heiderose Manthey im zugrunde liegenden Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas benannt, im Zeitraum von 23 Jahren beauftragten 13 Rechtsanwälte, mit einer (sehr langsam arbeitenden, aber rühmlichen) Ausnahme, arbeiten im Prinzip mit ähnlichen Fehlern wie die in den Gerichten Angestellten oder Beamten: Schlampigkeit, Unterlassen, Verschleppen, falsch Beschuldigen, Abwiegeln, Schuldzuweisung und mit Opfer-Täter-Umkehr.

Der von der Beschuldigten Heiderose Manthey beauftragte Rechtsanwalt im Falle der aktuell vorliegenden „Beleidigung“ schreibt am 06. Juni 2020 um 18:03 Uhr auf die Mail mit Betreff „Dringende Anfrage: Kriminalpolizei Calw“:

 

Am 06.06.2020 um 17:46 schrieb ARCHEVIVA:

Hallo …,

inliegend das Schreiben der Kriminalpolizei Calw, das ich gerade aus dem Briefkasten gezogen habe.

Gegen mich läuft demnach ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung.

Ich soll am 09.06.2020 um 10:00 Uhr bei der Kriminalpolizei vorsprechen.

Ich weiß nicht, wer die Anzeige gegen mich gestellt hat und worum es geht.

Wie muss ich mich verhalten ?

nachfolgende Antwort:

 

Von: RA …
Gesendet: Samstag, 6. Juni 2020 18:03
An: ARCHEVIVA
Betreff: Re: Dringende Anfrage: Kriminalpolizei Calw

Hallo Heiderose,

geh dort nicht hin.

Teile denen mikt, dass ich Dich vertrete und Du nicht erscheinst. Eine Stellungsnahme erfolg über mich.

Viele Grüße

Der Anwalt jedoch unternimmt nichts – TROTZ MEHRFACHER ANRUFE IN DER KANZLEI UND MEHRERER MAILS MIT AUFFORDERUNG TÄTIG ZU WERDEN –  und so kommt es zum ERNEUTEN Prozess gegen Heiderose Manthey, der demnächst stattfinden wird. Dies ist beileibe NICHT der einzige Rechtsanwalt von Heiderose Manthey, der aufgrund seiner Untätigkeit einen Strafprozess gegen Heiderose Manthey provozierte !

Diese Mails wurden heute ungepixelt an das Amtsgericht Pforzheim geschickt, zur Kenntnis Kriminalinspektion 6, Sachbearbeiterin KHKin Ute Schoch-Wuerz.

Bilderfolge der Mails zwischen Mandant und Rechtsanwalt

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FAZIT: Der Fehler liegt im System ! Die Justiz taugt nicht, um Recht zu sprechen !

Die Fehler im Justiz-System sind zum einen so gut versteckt, zum anderen offenkundig und schnell einsehbar. Dennoch: Ein Justizopfer hat gar nicht die Zeit und zeitweise auch gar nicht die Möglichkeiten alle Fehler, die im Justiz-System zusammenlaufen, zu korrigieren.

Viele Fehler stellen sich erst nach Ablauf der Einspruchsfrist heraus.

Alleine gegen zwei Anwälte ging Heiderose Manthey wegen gravierender Fehler vor. Wegen abgrundtiefen Versagens einer Rechtsanwältin beschritt sie den Weg zur Rechtsanwaltskammer und bekam Recht. Die Anwältin zog zurück. Die anderen Fehler konnten erst in der RESOLUTION 09/15 und in den erweiterten nachfolgenden Resolutionen aufgedeckt werden.

Dass das Justizsystem insgesamt marode, unzuverlässig und vollkommen untauglich ist, Recht zu sprechen, dies bringt Manthey in der Dokumentation Nr. 15 der Verfassungsbeschwerde auf 530 Seiten ans Tageslicht.

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Heiderose Manthey
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler

Vorab Per Fax 0721 – 9101382
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

W A R U M

A
N O T – E I N G A B E ?

 

Begründung für das Einreichen der Verfassungsbeschwerde
durch die Beschwerdeführerin

Die Bemühungen der Beschwerdeführerin nach einem geeigneten Rechtsanwalt und
der daraus entstandene Mailverkehr erfordern eine erneute Dokumentation,
die im Schriftsatz Verfassungsbeschwerde nicht angegeben ist.


Nachgereicht II a + II b

Keltern-Weiler, 12. August 2020

_______________________________

.
.
Zur Begründung der NOT-Eingabe

Wörtlich auf Seite 2 von 26 der Begründung der NOT-Eingabe heißt es im Schriftsatz:

 

„Der NOT-EINGABE beigefügt sind daher an dieser Stelle:

die Auflistung der Anfragen an die Rechtsanwälte, die die Sache der Beschwerdeführerin nach vorausgegangenem Urteil des Landgerichtes Karlsruhe an den Bundesgerichtshof oder an das Bundesverfassungsgericht einreichen könnten.

In den nachfolgenden Mails sind die Beweggründe der Beschwerdeführerin zusammengefasst, die aus blanker Not heraus selbst die Eingaben beim

Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Herrenstraße 45 A, 76133 Karlsruhe … [1 Eingabe am 04. Juli 2020]

Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe … [2 Eingaben am 26. Juli und am 31. Juli 2020] …

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe … [3 Eingaben am  06. August, am 10. August , am 12. August 2020 … weitere folgten] …

vornimmt.“

und auf Seite 3 von 26 des Schriftsatzes:

 

„KEIN EINZIGER von der Beschwerdeführerin telefonisch angefragter oder angeschriebener Rechtsanwalt erteilt binnen der der Beschwerdeführerin gesetzten Frist nach Urteil des Landgerichtes Karlsruhe mit Aktenzeichen […], verkündet am 05.06.2020, eine positive Rückmeldung zur Aufnahme und Fortführung der Sache.

Herr H. …, angefragt als „… “, mit dem die Beschwerdeführerin die wichtigsten Vorbereitungen für die Eingabe am Bundesgerichtshof getroffen hat, zieht sich nach Übermittlung der Fakten durch die Beschwerdeführerin zurück.

Die von anderen Rechtsanwälten getätigten Aussagen zum Fortgang der Sache widersprechen sich.

Die Irritationen, die entscheidende Auskunft zum weiteren und richtigen justitiellen Weg in Erfahrung zu bringen, sind auf dem Höhepunkt angelangt.

Der Beschwerdeführerin bleiben zwei Möglichkeiten: Aufgeben oder die Eingaben machen.

Beweis: Aussagen der von der Beschwerdeführerin per Telefon und in Mails angefragten Rechtsanwälte, samt angehängter Beweise“

Die Dokumentation Nr. 15 der Verfassungsbeschwerde umfasst in den 530 Seiten den Schriftverkehr mit den angefragten Rechtsanwälten.

15

530 Seiten
Farbdruck
gebunden

Manthey Heiderose

Nachgereicht II a und II b:
W A R U M
N O T – E I N G A B E ?

Begründung für das Einreichen der Verfassungsbeschwerde durch die Beschwerdeführerin Aussagen von Rechtsanwälten über den weiteren Rechtsweg und Absagen der Rechtsanwälte

12.08.2020

Empfangs­bestätigung
20:11 Uhr
für
Nr. 15

Bildstrecke Abgabe der Dokumentation Nr. 15 der Verfassungsbeschwerde am 12. August 2020

 

 

Wer beschuldigt Heiderose Manthey welcher TAT ?

Bleiben Sie online. ARCHEVIVA wird berichten.

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¹Mit einem solchen Instrumentarium lassen sich Dissidenten schnell und „demokratisch“ ausschalten

¹Deutsche Staatsanwaltschaften nicht befugt zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls

Grund: Keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive

Gerichtshof der Europäischen Union¹ | PRESSEMITTEILUNG Nr. 68/19 |Luxemburg, den 27. Mai 2019

Deut­sche Staats­an­wälte nicht unab­hängig genug in LTO Legal Tribune Online