Umfassende Reform des Sorge- und Umgangsrechts wichtiger ?
Wer sind die Berliner Köpfe, die Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Auswirkungen überwinden werden ?
2020-05-28
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Berlin/Deutscher Bundestag/Weiler. MdB Katja Keul beantwortet die Presseanfrage der ARCHE zum Fortgang des Antrages der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den Deutschen Bundestag. Die Richterfortbildung und deren Qualifizierung sollten gesetzlich verankert werden. Dieser Antrag wurde lt. Pressemitteilung abgelehnt.
Abgelehnter Antrag der GrünenDie Grünen hatten in ihrem abgelehnten Antrag (19/8568) gefordert, die Qualifizierung von Richtern gesetzlich zu verankern. Danach sollte im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz solten spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden. Zudem sollte das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geändert werden. Zur Begründung hieß es, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit Langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig. (mwo/sas/15.05.2020) |
Die Pressefragen der ARCHE vom 23. Mai 2020 zum abgelehten Antrag „Qualifizierung von Richtern“ an Katja Keul
Wie gedenken Sie in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren ?
Gibt es Aussicht auf Verbündete aus anderen Fraktionen ?
Waren die Gründe z.B. der FDP (Helling-Plahr) für Sie überzeugend den Gesetzentwurf nicht mittragen zu wollen ?
Katja Keul antwortet heute, Donnerstag, den 28. Mai 2020 um 08:18 Uhr
„Sehr geehrte Frau Manthey,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte.
Auch wenn unser Antrag im Plenum in der letzten Sitzungswoche letztlich keine Mehrheit gefunden hat, werden die darin enthaltenen Forderungen fraktionsübergreifend von vielen Abgeordneten und vor allem auch aus der Praxis heraus befürwortet.
Bestmögliche aus- und fortgebildete Richter und hochqualifizierte Verfahrensbeistände und eigenständige Familienfachgerichtsbarkeit mit eigenem Instanzenzug und Bundesgericht
Meine Kollegin Sonja Steffen von der SPD hatte sich in Ihrer Rede gerade in Bezug auf die richterliche Fortbildung positiv geäußert. Auch Katrin Helling-Plahr von der FDP hat in ihrer Rede deutlich gemacht, dass wir „dringend bestmöglich aus- und fortgebildete Richter und hochqualifizierte Verfahrensbeistände brauchen„. Nur hielt sie eine umfassende Reform des Sorge- und Umgangsrechts im Moment für dringlicher – wobei festzustellen ist, dass sich das ja keinesfalls ausschließen muss. Und Marcus Weinberg von der CDU hatte Anfang des Jahres sogar eine eigenständige Familienfachgerichtsbarkeit mit eigenem Instanzenzug und Bundesgericht gefordert, wie sie dem im Anhang beigefügten Artikel entnehmen können.
All das stimmt mich äußerst zuversichtlich, dass in Bezug auf die Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und die gesetzliche Festschreibung eines Rechts und einer Pflicht zur Fortbildung für Richterinnen und Richter noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. An Verbündeten mangelt es jedenfalls nicht. Es gilt jetzt, an dem Thema politisch dran zu bleiben, vielleicht haben wir mit unserem Antrag den Koalitionsfraktionen ja auch den Anstoß für eine eigene Initiative zu dem Thema geliefert.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul
Katja Keul MdB
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN“