Bundesverwaltungsgericht: Auflösung elterlicher Grund- und Menschenrechte

Die Macht über unsere Kinder

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11. September 2013 entschieden (BVerwGE 6 C 12.12, S. 11):

„Mit ihr (der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, daß der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihre Kinder
einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“

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Manthey Heiderose, Leiterin der ARCHE: „Wer die Kinder hat, der hat die Macht.“