„Qualifizierung von Familienrichterinnen und -richtern, Gutachtern und Verfahrensbeiständen“
Kommissionsdrucksache 19. Wahlperiode 19/04
2019-01-05
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Berlin/Keltern-Weiler. Bettina M. Wiesmann, Mitglied der Bundesregierung, Kinderkommission, gibt eine Stellungnahme der Kinderkommission heraus.
340.000 Kindschaftsverfahren im Jahr 2017
„Ausgangspunkt: Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren¹ vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren.
Familiengerichtliche Verfahren und Entscheidungen sollen sich am Primat des Kindeswohls und der Verhältnismäßigkeit orientieren. Doch werden die Rechte von Kindern nicht immer ausrei-chend gewahrt. Das staatliche Wächteramt erfordert einerseits … “
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Wiesmann wurde indes von ARCHE nach den schriftlichen Ausarbeitungen der nachfolgenden Experten angefragt, die der Stellungnahme zugrunde lagen.
„ Joachim Lüblinghoff, stv. Vorsitzender des Deutschen Richter-bunds, Vors. Richter am OLG Hamm
Prof. Dr. Ludwig Salgo, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Carola Wilcke, Verfahrensbeistand, Görlitz
Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende der Sektion Rechtspsycho-logie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Prof. Dr. habil. Friedhelm Meier, Psychologischer Psychothe-rapeut, Dortmund
Annemarie Graf-van Kesteren, Autorin der Studie „Kindgerechte Justiz“, Tübingen
Claudia Kittel, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin.“