Landgericht Gießen beschlagnahmt Kameras von Journalisten
Stress beim LG: Nach Feststellen von Rechtsbrüchen Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld gefordert
2018-12-18
Gießen/Hessen. Am 05.12.2018 sollte um 10.30 Uhr vor dem Landgericht Gießen über die Klage der Psychologin Dr. Andrea Christidis gegen die Stadt und den Landkreis Gießen verhandelt werden. Die Verwaltungsfachwirtin Frau Iris Manthey (heute stellvertretende Leiterin des Jugendamts Gießen) hatte ab 2010 (damals Vormündin der Stadt Gießen) falsche Angaben über Dr. Christidis aufgestöbert, die in Behörden lagerten; sie hat sie rechtswidrig übernommen, gespeichert, verarbeitet und z. B. an den Landkreis Gießen übermittelt.
Das Oberverwaltungsgericht Kassel hatte bereits 2015 die Rechtsbrüche festgestellt, nun ging es um die Feststellung der Schadenshöhe und der damit verbundenen Ansprüche von Dr. Christidis auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Vom Heckmeck zum Rausschmiss – aus Angst vor der Presse ?
Das Verfahren wurde erst gar nicht eröffnet. . Drei erschienene Presseleute und ein Praktikant des TV-Journalistenbüros, die allesamt Akkreditierung beantragt hatten, filmten im Prozesssaal und zwar nach den Vorgaben einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Das störte zunächst den Prozessbevollmächtigten der Stadt, Rechtsanwalt (RA) Pflästerer, der sich sogar anmaßte, sich auf ein Drehverbot zu berufen. (In der Tat war den aus BaWü stammenden Journalisten einen Tag zuvor die Drehgenehmigung im Gerichtsgebäude verwehrt worden. Das konnte jedoch der privatwirtschaftlich tätige Jurist nicht wissen (gesetzkonformes Gebaren des hessischen Gerichts vorausgesetzt). Der eher zurückhaltende Bevollmächtigte des Landkreises, RA Loubal, dagegen, zog es vor, wortlos den Saal zu verlassen und die Wachleute zu rufen. Denn das Geschehen war vorerst sich selbst überlassen worden: Auch um 10:35 Uhr gab es weit und breit im voll besetzten Gerichtsgebäude keine Spur von einem Richter, der bereit wäre, das Verfahren um Rechtsbrüche der Stadt und des Landkreises Gießen sein eigenes zu nennen.
Das herbeigerufene Wachpersonal stutzte, der angerufene stellvertretene Pressesprecher des Gerichts staunte und die aus NRW angereisten Journalisten sprachen offen aus, dass sie sich an ihre Erfahrungen in türkischen Gerichtssälen erinnert fühlten – mit dem signifikanten Unterschied, dass es sich dort um Reportagen gehandelt hatte, wo staatliche Stellen unbescholtenen Bürgern unbewiesene Straftaten vorwarfen, während es hier um Straftaten ging, die ebenso unbescholtene Bürger mit gerichtlicher Hilfe staatlichen Stellen nachgewiesen hatten. Unüberhörbar sprachen die erfahrenen Fernsehjournalisten aus, dass es für sie vergleichbar wurde, ob sie in Gerichten der undemokratischen Türkei drehten oder – in Hessen.
Schmidt-Nentwig veranlasst Beschlagnahmung der Profi-Kameras
Schließlich erschien, neben den gerichtseigenen Wächtern, den irgendwo hergekommenen Wachposten und der angerufenen Polizei (die erst nach erteilter Erlaubnis oder Bitte im Gericht tätig werden darf) auch die Gerichtspräsidentin. Frau Schmidt-Nentwig verwies jegliche Presse des Gerichtssaals – ob mit oder ohne Drehgenehmigung, Kamera oder Akkreditierung und veranlasste sogar die Beschlagnahmung mehrerer professionellen Kameras, die auch drei Tage später (beim Verfassen dieser Pressemitteilung) ihrem Eigentümer nicht zurückgegeben worden waren.
Es sollte nicht ausgelassen werden, dass irgendwann auch ein Richter erschien: Herr Prof. Dr. Gödicke. Der konnte und wollte nicht erklären, wieso er der zuständige Richter sein wollte, ohne im Geschäftsverteilungsplan (GVP) zu stehen. Nichtsdestotrotz bat er die Beteiligten in den Saal zu treten, damit die Verhandlung beginne – worin der Anwalt der Klägerin, RA Manfred Müller, mitnichten bereit war, zu folgen. Er lehnte den ungebetenen Richter wegen Befangenheit ab, zum einen, weil dieser seine Befugnis für das laufende Verfahren nicht nachweisen konnte, zum andern, weil er in einem öffentlichen Prozess, innerhalb eines öffentlichen Gerichts, Öffentlichkeit und Presse ausschließen wollte.
Amtshaftungsklage erhoben – Datenschutzverletzungen, Denunziationen und Kriminalisierungversuche gegen Dr. Christidis
Das Hessische Oberverwaltungsgericht hatte im Jahr 2014 entschieden, dass die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und damit auch die Weitergabe der nicht bei der Klägerin selbst erhobenen Daten rechtswidrig sei. Dr. Christidis hat im Jahr 2017 fristgerecht Amtshaftungsklage vor dem Landgericht Gießen erhoben und Schmerzensgeld verlangt, weil ihr zahlreiche vom Jugendamt betroffene Eltern, die sich hilfesuchend an sie wandten, mitteilten, sie seien vor ihr gewarnt worden, sie sei gar keine Psychologin und habe keine akademischen Abschlüsse. Das hätten Jugendamtsmitarbeiter so gesagt und auch andere Amtsträger des Landkreises Gießen.
Diese dem Landkreis vorgeworfenen Vorhaltungen hat der Landkreis vor Gericht schriftlich bestritten.
Während des laufenden Verfahrens ergaben sich weitere Hinweise auf erhebliche Datenschutzverletzungen, Denunziationen und Kriminalisierungsversuche gegen Dr. Christidis, sowohl durch die Stadt als auch durch den Landkreis Gießen, denen Christidis nachging. Auf ihre Anfragen erhielt sie erstaunliche Informationen, wie weit das informelle behördliche Netz zusammen mit Interessensgruppen über ihre Person aufgezogen worden war.
Welche Motive könnten der jahrelangen Denunziationskampagne gegen Christidis zugrunde liegen?
Ab dem Jahr 2005 deckte Christidis (damals Jacob) sexuelle Gewalt und Misshandlungen jugendlicher Insassen in der JVA Rockenberg (Hessen) auf sowie rechtsradikale Umtriebe und Ausbeutung Schutzbefohlener in der Ev. Jugendwerkstatt Gießen. Ab dem Jahr 2008 entlarvte Christidis unzählige vorsätzlich falsch oder grob fahrlässig erstellte Gutachten in Unterbringungs- und Kindschaftsverfahren. Sie wurde deshalb seit dem Jahr 2009 massiv mit Kriminalisierungsversuchen angegriffen, um sie mundtot zu machen. Im Jahr 2013 unterstützte sie z. B. eine junge Mutter, deren beiden Kleinkinder unter fadenscheinigen Begründungen durch das Jugendamt Gießen weggenommen wurden. Nach Akteneinsicht der Jugendamtsakten entdeckte diese Mutter zusammen mit Christidis, dass ihre Unterschrift auf einem Hilfeplan und auf einem angeblichen Antrag auf Unterbringung ihres Kindes gefälscht worden war. Zeugen dieses Hilfeplangesprächs versichern eidesstattlich, dass diese Unterschrift nie geleistet – ja sogar vehement verweigert – wurde. Christidis unterstützte diese Mutter, einen Strafantrag zu verfassen. Nachdem sie von der Staatsanwaltschaft Gießen über viele Monate weder telefonische Auskunft, noch einen Einstellungsbescheid erhielt, erschien sie mit Frau Christidis, einem Anwalt und weiteren Zeugen bei der Staatsanwaltschaft und nahm es auf sich, etwa 1,5 Stunden bis zur Herausgabe eines Einstellungsbescheids mit lange zurückliegendem Datum, verfasst von Staatsanwalt Bause, zu warten.
Dieser Einstellungsbescheid enthielt die Begründung (Zitat): „Alle nach Lage der Sache gegebenen Möglichkeiten, den Täter zu ermitteln, sind ausgeschöpft worden. (…) Sie haben keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Täterschaft einer bestimmten Person oder auch nur eines bestimmten Täterkreises ergeben. (…) Die Strafverfolgungsbehörden werden die Angelegenheit im Auge behalten.“
Was die Staatsanwaltschaft tatsächlich „im Auge behalten“ hat, waren ersonnene Kriminalfälle zur Kriminalisierung von Dr. Christidis im In- und Ausland, unter Einbeziehung u.a. der mittelhessischen Polizei, des Landeskriminalamts, des Bundeskriminalamts, des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft in Neu-Delhi und Interpol, wobei sie mit Unterstützung der Stadt- und Kreisverwaltung jahrelang alle „gegebenen Möglichkeiten (…) ausgeschöpft“ hat.
Das Gegenteil ist jedoch eingetreten: Alle eingeschalteten in- und ausländischen Ämter konnten nur die Rechtschaffenheit der Klägerin Christidis bestätigen.
Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung forderte Christidis über ihren Anwalt sämtliche Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und die bei Stadt und Landkreis angelegten Akten über ihre Person an. Die Aktensichtungen erbrachten eindrucksvolle Erkenntnisse.
Die vom Landkreis bestrittenen Verbreitungen ihrer Daten fand Christidis in den Akten widerlegt und amtlich dokumentiert. Es fanden sich zudem zahlreiche Strafanzeigen gegen sie und unter anderem ein Schreiben vom Januar 2014 an den Berufsverband Deutscher Psychologen e.V. (BDP), dem gegenüber falsch angegeben wurde, Christidis verfüge über keinen Hochschulabschluss. Die Verfasserin, Frau Oberverwaltungsrätin Stefanie Ulrich (damals Djidonou), wollte Anzeige gegen Dr. Christidis erstatten – beim BDP, einem privaten Verein, dem die Psychologin nicht angehört, zumal sie ihn wiederholt der Verteidigung von Gefälligkeitsgutachten beschuldigt hat. (Weshalb Frau Ulrich und der Landkreis Gießen ihre Anzeige nicht z.B. bei einem Fingerhakeln-Verein eingereicht haben, muss an anderer Stelle geklärt werden.)
Fast zeitgleich erstattete (2014) der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Gießen, Dirk Oßwald, Strafanzeige gegen Christidis bei der Staatsanwaltschaft und behauptete dort, ebenfalls wahrheitswidrig, Christidis habe keinen Hochschulabschluss. Gegen Christidis wurde daraufhin vier Jahre lang im In- und Ausland ermittelt.
Dr. Christidis wurde im Oktober 2016 vom Vizepräsidenten des Amtsgerichts Gießen vom Vorwurf des Titelmissbrauchs aus rechtlichen Gründen freigesprochen
Bei der Akteneinsicht stellten Christidis und ihr Anwalt fest, dass selbst die Staatsanwaltschaft dem Landkreis Gießen schon im Jahr 2015 mitgeteilt hatte, es könne „nicht widerlegt“ werden, dass Christidis akademische Abschlüsse habe. Staatsanwälte hatten aber inzwischen Ideen entwickelt, wie man sie dennoch wegen Titelmissbrauchs anklagen könnte: Die öffentlichen Ankläger stellten das Ermittlungsverfahren ein und konstruierten ein Strafverfahren mit der Behauptung, Dr. Christidis habe zwar, unbestritten, akademische Titel; sie habe sie lediglich nicht korrekt geführt. Der damit verbundene Einstellungsbescheid und der Freispruch von Christidis von der konstruierten Anklage (Oktober 2016) lösten bei der Landrätin des Landkreises Gießen, Anita Schneider, die früher Leiterin des Stadtjugendamts Frankfurt am Main war, extremen Ärger aus. Trotzig erstattete sie einen Monat nach Freispruch von Christidis Strafanzeige, erneut wegen Titelmissbrauchs, weil Christidis angeblich keinen Hochschulabschluss habe. Schneider führte sich damit auf, wie man es von einer Landgräfin erwartet.
Die Staatsanwaltschaft Gießen legte nach dem Freispruch von Christidis Berufung ein. Das Landgericht Gießen, Richter Söhnel, sprach am 08.11.2017 Christidis ebenfalls frei. Die Staatsanwaltschaft legte am selben Tag Revision gegen das Urteil ein, die sie einen Monat später zurücknahm.
Zu den Video-Filmen auf RASTATTT
Jagd auf Kameraleute & Journalisten am Landgericht Gießen (Teil 1)
Terroranschlag auf die PresseFreiheit durch Staatsjuristen am LG Gießen (Teil 2)
Massive Staatsgewalt gegen Journalisten in Gießen (Teil 3)
Gießen ….. MACHT-Juristen kriminalisieren Journalisten um Kameras zu plündern (Film 4)
Hier zu den Dokumenten der Vorgeschichte.