Cecilia Wikström im Namen des Petitionsausschusses zu der Rolle des deutschen Jugendamts in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten
ARCHE war bei den Vorträgen der Petenten vor Ort !
2018-11-30
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Brüssel. Cecilia Wikström, die schwedische Politikerin der Liberalerna und Mitglied des Europäischen Parlaments, bezieht im Namen des Petitionsausschusses Position zu den Ausschreitungen des Deutschen Jugendamtes.
Wörtlich: „Cecilia Wikström im Namen des Petitionsausschusses 14.11.2018 – eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu der Rolle des deutschen Jugendamts in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten (2018/2856(RSP)üä“
Diskriminierung durch das Deutsche Jugendamt
Das Europäische Parlament stützt sich in seinem Papier auf Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf Artikel 81 Absatz 3 AEUV, auf Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24, unter Hinweis auf Artikel 8 und Artikel 20 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, in denen die Verpflichtung der Staaten hervorgehoben wird, die Identität des Kindes, einschließlich seiner Familienbeziehungen, zu schützen; unter Hinweis auf das Wiener Übereinkommen, auf das Haager Übereinkommen etc. und zieht in Erwägung,
- dass seit über 10 Jahren beim Petitionsausschuss zahlreiche Petitionen eingegangen sind, in denen eine sehr große Zahl nichtdeutscher Elternteile systematische Diskriminierung und willkürliche Maßnahmen des deutschen Jugendamtes gegen sie beklagen in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, und die unter anderem Fragen der elterlichen Verantwortung und des Sorgerechts für Kinder betreffen;
. - dass das Jugendamt im deutschen Familienrecht eine zentrale Rolle spielt, da es bei allen Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, eine der Parteien ist;
. - dass das Jugendamt bei Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, eine Empfehlung an die Richter abgibt, die praktisch verbindlich ist, und vorübergehende Maßnahmen wie die Beistandschaft ergreifen kann, die nicht angefochten werden können; etc.
. - dass aus Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU hervorgeht, dass jedes Kind Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen hat, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, es sei denn, dies steht dem Wohl des Kindes entgegen;
ARCHE: Kriminelle Vorgänge nicht nur bei binationale Ehen ! Auch nationale Ehen sind hoch betroffen durch die Deutsche Justiz und durch Deutsche Jugendämter !
Der Petitionsausschuss stellt damit mit großer Besorgnis fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem deutschen Familienrecht, einschließlich der umstrittenen Rolle des Jugendamtes, die in Petitionen nichtdeutscher Elternteile angeprangert wurden, weiterhin ungelöst bleiben; betont, dass der Petitionsausschuss ständig Petitionen von nichtdeutschen Elternteilen erhält, in denen über schwerwiegende Diskriminierung aufgrund der von den zuständigen deutschen Behörden konkret angewandten Verfahren und Vorgehensweisen bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten, an denen Kinder beteiligt sind, berichtet wird;
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18. hält eine enge Zusammenarbeit und eine effiziente Kommunikation zwischen den verschiedenen an Fürsorgeverfahren beteiligten nationalen und lokalen Behörden, von den Sozialdiensten bis hin zu den Gerichts- und Zentralbehörden, für sehr wichtig;
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24. bekräftigt seine Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Einrichtung einer Plattform zur Unterstützung von EU-Ausländern in Familienverfahren mitzufinanzieren und zu fördern;
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27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.