UN-Antifolterkonvention, BGBl 1990 II S. 246

FOLTER = Vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügen

Gesetz zu dem VN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe vom 6. April 1990

2018-06-01

Wozu ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ?

Wozu ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ? UN-Antifolterkonvention. Quelle: Bundesgesetzblatt.

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in New York am 13. Oktober 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

Dieses Gesetz gilt auch m Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Artikel 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 27 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.


Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Bonn, den 6. April 1960

Der Bundespräsident
Weizsäcker

Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl

Der Bundesminister der Justiz
Engelhard

Der Bundesminister des Auswärtigen
Genscher

 

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