Prof. Dr. Heinrich Kupffer: Struktureller Größenwahn des Jugendamtes
Anmaßende Inkompetenz ist den Ämtern auf den Leib geschrieben
Andere beherrschen mit mittelalterlichen Waffen
2018-03-20
Schuld/Ahr/Weiler. Franz Romer veröffentlicht am 07. August 2008 ein Zitat von Prof. Dr. Heinrich Kupffer. „Dieses Zitat“, so Romer, „ist eines der bemerkenswertesten, die je gemacht wurden. Der unvoreingenommene Leser erkennt, dass es sich um eine andere Zeit handeln muss. Erst wenn er selbst betroffen wird – beginnt er aufzuwachen.“
Fiktion Fachkompetenz
„[…] Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht.
Keine Haftung für Folgen
Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben.
Mit Prinzipien der Sippenhaft und Inquisition herrschen
Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird.
Keine Haftung für Kosten
Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. […].
Keine Selbstkritik, keine Entschuldigung, keinerlei pädagogische Verantwortung
So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung.
Hurendienste für Geld
Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen.
Viel zu große Entscheidungshoheit
Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. […]
Erlernte Amtshybris durch Kontrolle und Steuerung der Mitmenschen
Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“